• Webdesigner AGB erstellen oder prüfen: Bundesweit vom Anwalt

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Webdesigner AGB: Erstellung und Prüfung

Der Beruf des Webdesigners hat sich parallel zur wachsenden Bedeutung des Internets entwickelt.  Webdesigner bieten die komplette  Erstellung von Webseiten an,  vom Layout über die Seitenstruktur und  Usability bis hin zum Design.

Webdesigner ist keine  geschützte Berufsbezeichnung. Sowohl Grafikdesigner als auch Informatiker spezialisieren sich auf diese Dienstleistung. 

Webdesigner, die für Ihre Kunden Internet-Auftritte erstellen, müssen auch in rechtlichen Hinsicht einiges beachten. So sind unter anderem Urheber-,  Bild-,  Wettbewerbs- und  Markenrechte  zu bedenken.   

Für  Webdesigner-Leistungen sind  eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen als Grundlage ihrer Kunden-Beziehungen hilfreich und wichtig. Sie lassen sich auch genau auf das jeweilige Geschäftsmodell abstimmen.

  • Webdesigner-Geschäftsbedingungen schaffen einheitliche und effiziente Prozesse. 
  • Als Webdesigner gestalten Sie durch sie vorteilhafte rechtliche  Bedingungen. 
  • Sie erlangen Rechtssicherheit und Risikominimierung.
  • Muster-AGB sind dagegen eher unsicher  und häufig unaktuell.
  • Bei unwirksamen Klauseln  lauern auch Abmahngefahren.

Um Webdesigner-AGB rechtssicher erstellen zu lassen sollten, Sie auf einen  sachkundigen Unternehmensrechtsanwalt setzen.

Wir erstellen Ihre AGB – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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