Webdesigner AGB Erstellung und Prüfung
Der Beruf des Webdesigners hat sich parallel zur wachsenden Bedeutung des Internets entwickelt. Webdesigner bieten die komplette Erstellung von Webseiten an, vom Layout über die Seitenstruktur und Usability bis hin zum Design.
Webdesigner ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Sowohl Grafikdesigner als auch Informatiker spezialisieren sich auf diese Dienstleistung.
Webdesigner, die für Ihre Kunden Internet-Auftritte erstellen, müssen auch in rechtlichen Hinsicht einiges beachten. So sind unter anderem Urheber-, Bild-, Wettbewerbs- und Markenrechte zu bedenken.
Für Webdesigner-Leistungen sind eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen als Grundlage ihrer Kunden-Beziehungen hilfreich und wichtig. Sie lassen sich auch genau auf das jeweilige Geschäftsmodell abstimmen.
- Webdesigner-Geschäftsbedingungen schaffen einheitliche und effiziente Prozesse.
- Als Webdesigner gestalten Sie durch sie vorteilhafte rechtliche Bedingungen.
- Sie erlangen Rechtssicherheit und Risikominimierung.
- Muster-AGB sind dagegen eher unsicher und häufig unaktuell.
- Bei unwirksamen Klauseln lauern auch Abmahngefahren.
Um Webdesigner-AGB rechtssicher erstellen zu lassen sollten, Sie auf einen sachkundigen Unternehmensrechtsanwalt setzen.
Wir erstellen Ihre AGB – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.