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KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei berät bundesweit Unternehmer und Selbstständige. Umfassende anwaltliche Beratung in allen Fragen des Unternehmensrechts und zur Beendung ohne Sperrjahr. Wir stehen gerne mit unserem Team zu Ihrer Verfügung.
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Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verbindung ist sicher (SSL).
Unsere Prinzipien:
1. Anwaltliche Gewähr
Wir organisieren anwaltlich Ihre gesamte Gründung, bis Sie Ihr Ziel erreichen – zu einem Festpreis. Auch wenn sich ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt oder besonders langwierig wird, begleiten wir Sie bis zur Gründung Ihrer Unternehmung und auf Ihren Wunsch auch darüber hinaus. Unser Anliegen ist dabei, Sie vollumfänglich zu Beraten und Ihnen ein Maximum an Arbeit abzunehmen, damit Sie sich alleine auf Ihre Unternehmung konzentrieren können.
2. Gründung nach umfassender Rechtsberatung
Wir begreifen uns als Beratungskanzlei. Die Gründung ist das Fundament Ihrer Unternehmung. Deshalb betrachten wir eine Gründung als einen wichtigen Vorgang, der mit großer Sorgfalt und einer persönlichen Betreuung vorbereitet werden sollte. Rein theoretisch kann eine Gründung auch ohne Begleitung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Aufgrund der zahlreichen offenen Rechtsfragen ist es Laien kaum möglich, rechtliche Risiken zu vermeiden, deren Realisierung später viel Zeit und Geld kosten könnte.
3. Preistransparenz
Die Preise der Gründung einer UG, GmbH, GbR/OHG, Einzelfirma oder Auffanggesellschaft sind Pauschalpreise, die auch bei höherem Arbeitsaufwand gleich bleiben. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – die Gründung Ihrer Unternehmung. Und zudem ist unser Honorar als Betriebsausgabe bei Verwendung einer Satzung steuerlich absetzbar. Auch die Umsatzsteuer lässt sich in diesem Fall als Vorsteuer abziehen.
4. Schnelligkeit
Wenn Sie eine beschleunigte Gründung benötigen, führen wir unsere Gründungsdienstleistung innerhalb von 24h durch – ohne zusätzliche Kosten.
5. Wirtschaftsrechtliche Kompetenz
Neben dem Gesellschaftsrecht berät und vertritt die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Mandanten auf den Gebieten des
- Insolvenzrechtes
- Bankenrechtes
- Arbeitsrechtes
Insobesondere durch unsere insolvenzrechtliche Kompetenz sind wir in der Lage, Sie vor schwerwiegenden Gründerfehlern zu schützen. Unsere Kanzlei hat seit 2012 mehr als 1000 Insolvenzen und Schuldenvergleiche begleitet. Rechtsanwalt Andre Kraus hat den Lehrgang „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ absolviert. Aufgrund vieler Krisenberatungen von Selbstständigen und Unternehmern sind uns zahlreiche rechtliche Gründerprobleme und ihre Folgen aus erster Hand bekannt.
6. Langfristigkeit
Wir begleiten unsere Mandanten seit der Grundsteinlegung ihrer Unternehmung. Die rechtliche Problematik unserer Mandanten ist uns deswegen von Beginn an bekannt. Durch den Pauschalpreis unserer Dienstleistung nehmen wir auch einen erhöhten Gründungs- und Beratungsaufwand in Kauf, weil wir Ihre Gründung als Investition in eine langfristige Zusammenarbeit sehen. Gerne beraten und vertreten wir Sie anwaltlich bei den rechtlichen Angelegenheiten Ihrer Unternehmung. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) sehen wir uns dabei verpflichtet, Ihnen gegenüber keine Werbung für gewerbliche Produkte zu machen – Sie erhalten alleine eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsberatung. So werden Sie von uns keine Angebote gewerblicher Anbieter wie Banken, Paymentservices, Versicherungen, Telefonsekretariate, Geschäftsadressen usw. bekommen.