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Datenschutzrecht und Datenschutz


Überblick
über das deutsche und europäische Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet, das aufgrund zunehmender Digitalisierung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten entstanden ist.

Das erste Datenschutzrecht weltweit wurde 1970 in Hessen geschaffen. Es ist diesem Umstand geschuldet, dass die neue DSGVO sich in Teilen an dem deutschen Datenschutzrecht orientiert.

Die EU-DSGVO ist eine neue europäische Datenschutzverordnung, die unmittelbare Rechtsgültigkeit in allen EU-Mitgliedsstaaten hat. Sie wird von vielen Verbrauchern begrüßt und räumt ihnen umfassende Persönlichkeitsrechte bezüglich ihrer eigenen Daten ein. Weltweit wird die DSGVO als Vorreiter einer notwendigen Regulierung der Behandlung von Daten gesehen.

Unternehmen können sich einen Marktvorteil verschaffen, wenn sie das Thema rechtzeitig aufgreifen und ihren Kunden gegenüber kommunizieren. Bei Missachtung der neuen Datenschutzvorschriften drohen hohe Strafen und Bußgelder, die so ausgelegt sind, dass sie auch größeren Konzernen ernsthaften Schaden verursachen können.

Das deutsche und europäische Datenschutzrecht reguliert den Umgang mit Daten von Privatpersonen und Unternehmen für Behörden, Unternehmen und Organisationen. Für Unternehmen ist der Umgang mit Daten von Kunden, Mitarbeitern oder bei internen Auswertungen unverzichtbar. Spätestens mit Inkrafttreten der DSGVO ist das Thema Datenschutz in den Mittelpunkt einer jeden Unternehmenstätigkeit gerückt. An dieser Stelle behandeln wir die Grundlagen und wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für Unternehmen. Insbesondere betrachten wir:

  • den Begriff Datenschutz
  • den Begriff Persönlichkeitsrecht
  • die EU-DSGVO
  • das deutsche BDSG
  • den Begriff personenbezogene Daten
  • Datenverarbeitung
  • Datenweitergabe
  • Auftragsdatenverarbeitung