Nein, die Umwandlung der UG in eine GmbH ist nicht verpflichtend.
Haben Sie erst einmal 12.500 € / 25.000 € Stammkapital mit Ihrer UG angespart, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Gesellschaft in eine klassische GmbH umwandeln möchten (§ 5a Absatz 3 GmbHG).
Der Gesetzgeber hat die UG als „kleinere“ Variante der GmbH speziell für finanziell schwächere Existenzgründer eingeführt, um diese während ihres Einstiegs in die Selbstständigkeit vor einer zu großen Haftung zu bewahren. Obwohl der Gesetzgeber bereits mit der Einführung der UG den Gedankengang ihrer späteren Umwandlung in eine „richtige“ GmbH verfolgte, besteht eine Pflicht zur Umwandlung nicht. Vielmehr kann die UG dauerhaft als solche bestehen bleiben.
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