Sie können die Gründungkosten einer UG (haftungsbeschränkt) nur absetzen, wenn Sie diesbezüglich eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag treffen. Voraussetzung ist somit eine individuell herausgearbeitete Satzung mit einer einschlägigen Klausel. Diese sollte die einzelnen Positionen der Gründungskosten gesondert berücksichtigen und aufführen.
Typische Gründungskosten einer UG sind:
Erfahren Sie hier wie Sie die Gründungkosten einer UG steuerlich absetzen können.
Fehlt eine solche Regelung in Ihrem Gesellschaftsvertrag oder haben Sie die Gründung mit dem Musterprotokoll vorgenommen, besteht keine Möglichkeit die Gründungskosten der UG steuerlich abzusetzen. Zahlt die Gesellschaft die Gründungkosten, werden diese dann als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet. Eine entsprechende Klausel in Ihrer Satzung wirkt dieser Unannehmlichkeit entgegen.
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