Wie wird die GmbH besteuert?

Wie wird die GmbH besteuert?

Entscheiden Sie sich für die Gründung einer GmbH, wird diese mit der

besteuert.

Die Körperschaftsteuer

Die GmbH zählt als Kapitalgesellschaft zu den Körperschaften, die uneingeschränkt zur Entrichtung der Körperschaftsteuer verpflichtet sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Mit der Körperschaftsteuer wird das Einkommen Ihrer GmbH mit 15 % besteuert. Als Steuerbemessungsgrundlage wird das zu versteuernde Einkommen herangezogen. Nach hinzurechnen des Solidaritätszuschlags beträgt die endgültige Steuerbelastung 15,825 %.

Die Gewerbesteuer

Mit der Gründung und Fortführung einer GmbH betreiben Sie in aller Regel ein gewerbliches Unternehmen – den sog. Gewerbebetrieb (§1 Abs. 2 GewStG). Als Gewerbebetrieb trifft die GmbH eine weitere Steuerpflicht – die Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 und 2 GewStG). Die Gewerbesteuer wird als Gemeindesteuer von den Gemeinden erhoben (§ 1 GewStG). Für die Bemessung der Gewerbesteuer dient der zu ermittelnde Gewinn aus Ihrem Gewerbebetrieb – der nach den §§ 7 ff. GewStG vermehrte oder verminderte Gewerbeertrag Ihrer GmbH. Die Gewerbesteuer orientiert sich am lokalen Gewerbesteuerhebesatz und beträgt ca. 15 % des Gewerbeertrags. Abhängig von dem Standort Ihrer GmbH kann die Gewerbesteuer insbesondere in größeren Städten höher ausfallen.

Die Kapitalertragsteuer im Falle von Gewinnausschüttungen

Eine weitere Steuerpflicht der GmbH kann in der Kapitalertragsteuer bestehen. Mit der Kapitalertragsteuer wird ähnlich wie mit der Körperschaftsteuer das Einkommen Ihrer GmbH besteuert. Die Kapitalertragsteuer wird allerdings nur erhoben, wenn Sie sich am Ende eines erfolgreichen Jahres für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der GmbH entscheiden. Die Ausschüttungen werden dann mit der Kapitalertragsteuer besteuert. Unterbleiben Gewinnausschüttungen, fällt keine Kapitalertragsteuerpflicht an und Sie können die verbliebenen Gewinne im Unternehmen reinvestieren.

Als Bemessungsgrundlage werden grundsätzlich die vollen Kapitalerträge Ihrer GmbH herangezogen und mit 25 % besteuert. Hinzu kommen

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