Austragung aus dem Handelsregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich melde mich, da ich nicht mehr weiter weiß und Laufende Kosten bezahlen muss, obwohl ich als Geschäftsführer gekündigt habe.

Da die Firma aus zwei Inhaber besteht und der zweite Inhaber nicht aufzufinden ist, kann ich nicht einfach zu einem Notar gehen um aus dem Handelsregister ausgetragen zu werden.

Hatte am 10.09.20 gekündigt, aber da ich den Inhaber nicht erreichen kann egal auf welche Weise und auch keine aktuelle Adresse gefunden habe, komm ich da so nicht heraus.

Könnten Sie mich vielleicht vorerst beraten.

Vielen Dank
Herr Berchem Alex

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrt/r Fragesteller/in
    ausgeschiedene Geschäftsführer können sich nicht selbst aus dem Handelsregister löschen lassen. Dies ist eine Aufgabe der Gesellschaft, vertreten durch ihre verbleibenden bzw. neuen Geschäftsführer oder durch einen anderen hierzu bevollmächtigten Vertreter. Die Gesellschafterversammlung einer UG oder GmbH, zum Beispiel, fasst in der Regel einen Beschluss über die Abberufung oder das Ausscheiden des Geschäftsführers. Nachdem der Geschäftsführer aus seiner Funktion ausgeschieden ist, muss die Gesellschaft dies beim zuständigen Amtsgericht (Handelsregister) anmelden.

    Allerdings bleibt der frühere Geschäftsführer u.U. auch nach seiner Löschung aus dem Handelsregister für bestimmte Handlungen, die während seiner Amtszeit getätigt wurden, verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, Rechtsrat einzuholen.
    Beste Grüße

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