Haftung nach Löschung

Guten Tag Herr Kraus,

unsere ltd ist im März 2016 gelöscht worden. Ende 2018 kommt nun ein ehemaliger Dienstleister auf einen ehem. GF zu und sagt, es seien offene Rechnungen nicht beglichen worden.
Inwieweit besteht noch eine Haftung eines GFs oder Gesellschafters? Was kann passieren? Die Ltd hat nie Gewinne erzielt und auch kein Vermögen mehr gehabt.
Besten Dank für Ihre Einschätzung.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    bei der Beendung einer englischen Limited kommt grundsätzlich nur englisches Recht zur Anwendung. Sollte es jedoch so sein, dass die Limited ordnungsgemäß geschlossen wurde, so würde die Gesellschaft als juristische Person nicht mehr existieren, weswegen Ansprüche gegen sie nicht durchsetzbar wären. Dann kommt es für die Forderungen des Dienstleisters darauf an, ob er Sie oder andere Gesellschafter/Geschäftsführer schuldhaft oder rechtswidrig gehandelt haben und so ein Anspruch gegen Sie persönlich entstanden ist.

    Mit freundlichen Grüßen,

    RA Andre Kraus

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