Löschung der UG
Sehr geehrte Damen und Heren,
gerne würden wir unsere UG schnellst möglich Löschen wollen,
könnten Sie mir sagen welche Unterlagen Sie von uns benötigen?
Was zieht es für Konsequenzen wenn im Handelsregister der Vermek der Vermögenslosigkeit stehen würde?
Vielen Dank und beste Grüße
Marc Wetzel
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
gerne beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich telefonisch zur Beendung Ihrer Gesellschaft. Rufen Sie uns dazu einfach an oder schicken Sie uns eine Email, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Bei der Löschung geht es in erster Linie darum, die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft zu beweisen. Der darauf folgende Vermerk im Handelsregister hat keine Folgen rechtlicher Natur, sondern ist lediglich ein kosmetischer Makel.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Andre Kraus