Löschung durch Umwandlung UG in GbR

Hallo,

wir haben eine UG und überlegen derzeit diese in eine GbR umzuwandeln.
Hierzu sind uns jedoch nicht die anfallenden ganz klar.
Unser Stammkapital beträgt 6000€.

In Ihrem Artikel wird von Verschmelzungsbilanz gesprochen.
Wann tritt diese ein?
Muss für unsere UG dann auch eine Abschlussbilanz noch erstellt werden?

Vielen Dank vorab.

VG,
Mert Aras

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in

    die Löschung einer UG durch Umwandlung in eine GbR kann wahlweise mit oder ohne Fortführung der GbR erfolgen.
    Im ersten Fall wird für die GbR ein individueller Gesellschaftsvertrag erstellt. Im zweiten Fall wird die GbR sofort nach dem Formwechsel wieder beendet und etwaiges Restvermögen entsprechend den Anteilen der Gesellschafter an der UG verteilt.

    Die Löschung einer UG kann auch durch Verschmelzung mit einer anderen UG erfolgen. Die zu löschende Gesellschaft darf dann aber nicht so extrem überschuldet sein, dass die übernehmende Gesellschaft dies nach der Verschmelzung auch wäre. Es muss eine Bilanz vorgelegt werden, die nicht älter als 8 Monate ist.

    Wir empfehlen Ihnen, Rechtsrat im konkreten Einzelfall einzuholen.
    Beste Grüße

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