Sie beabsichtigen die Gründung einer AG Holding, um von der angesehensten Gesellschaftsform zu profitieren und Aktionäre beteiligen zu können? Darüber hinaus wollen Sie steuerliche Vorteile nutzen und das Unternehmensrisiko verteilen? Aufgrund unserer langjährigen Praxis mit Holding-Gründungen sind wir mit dem Verfahren gut vertraut und gründen Ihre AG Holding in kürzester Zeit, rechtlich wasserdicht und zu einem vorab feststehenden Preis. Ihren persönlicher AG Holding Gesellschaftsvertrag verfasst dabei ein versierter Anwalt.
Für die AG Holding sind 50.000 € Startkapital erforderlich
Mit einer AG Holding können Sie Tochtergesellschaften einfacher verkaufen
Die Beteiligung von Investoren ist durch den Verkauf von Aktien besonders einfach.
Bei der AG Holding haftet nur das Betriebsvermögen
Eine AG Holding Struktur bringt Ihnen auch Steuervorteile
Wir gründen Ihre AG Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Zu unseren Leistungen gehört eine eingehende kostenfreie Erstberatung zur AG Holding-Gründung. Wir beantworten Ihre Vorfragen dazu und beraten Sie zu zentralen Themen, wie der Rechtsformwahl, den AG-Gründungskosten u.v.m.
Gründung Ihrer AG Holding
Wir sind durchweg für Sie da: Beginnend mit der Gründungsberatung über das Verfassen des AG Holding Gesellschaftsvertrags, die notariellen- und Handelsregister-Angelegenheiten bis zur Steuer- und Gewerbeanmeldung. Wir beraten Sie darüber hinaus auch zu Buchhaltungsfragen und zum Thema Markenschutz.
Überblick AG Holding Gründung
Die Unternehmensstruktur AG Holding
Die Holding (teilweise Holding-Gesellschaft oder Holding-Struktur genannt) ist keine Rechtsform, sondern eine Organisationsform. Es gibt eine Mutter-Gesellschaft, die sämtliche Anteile an einer oder mehreren Tochter-Gesellschaften besitzt. Diese Unternehmensstruktur bringt folgende Vorteile:
Das laufende Geschäft kann auf operative Gesellschaften ausgegliedert werden, dadurch minimiert sich das Risiko der Mutter
Der Verkauf einer Tochter Gesellschaft wird nur zu 5 % besteuert. Den Rest des Gewinns erhält die Mutter steuerfrei.
Durch die Aufsplittung von Ressourcen bzw. Unternehmens-Bereichen lässt sich die Effizienz enorm steigern.
Die AG bietet den Gesellschaftern den Vorteil der Enthaftung. Schulden der Holding fallen nur auf das Betriebsvermögen zurück.
Besonders für größere Unternehmen und Unternehmensvorhaben lohnt sich eine Holding-Organisationsform. Wir beraten Sie kostenlos über die Vor-und Nachteile der Holding und planen Ihre Unternehmensstruktur mit Ihnen im Erstberatungsgespräch.
AG-Holding im Handelsverkehr
Die AG genießt in Deutschland als renommierteste Gesellschaftsform ein besonders hohes Ansehen. Zu ihren Vorzügen gehören die unkomplizierte Beschaffung von Geldmitteln am Kapitalmarkt sowie die Haftungsbeschränkung.
Auch die Holding zeugt im Rechtsverkehr von einem professionellen Unternehmertum und ist daher sehr beliebt im Handel. Die Kombination dieser beiden Organisationsformen bringt Ihnen daher den idealen Image-Vorteil gegenüber anderen Gesellschaften. Darüber hinaus können Sie mit der Holding immer neue Tochterunternehmen gründen, um in neue Länder oder Sparten zu expandieren. Ein Manko sind die Gründungskosten für mehrere AGs.
Eine Holding ist keine Form einer Gesellschaft, sondern ein Konstrukt aus mehreren. Bei der AG -Holding dient eine AG als Muttergesellschaft, welche Inhaberin einer oder mehrerer Tochtergesellschaften ist. Dabei verläuft die Gründung in zwei Schritten:
Ein oder mehrere Gesellschafter gründen die AG -Holding-Mutter
Die AG -Holding-Mutter gründet nun mehrere AG -Holding-Töchter
Möglich ist auch die Gründung der Töchter in anderen Rechtsformen, wie UG oder GmbH. Die AG-Holding ist als Holding-Modell vor allem bei Großunternehmen beliebt.
Definition der AG-Holding
Der englische Begriff Holding bedeutet wörtlich übersetzt „innehabend“. Das beschreibt die Holding-Organisationsstruktur. Die Holding ist eine besondere Organisationsform, die aus
den Gesellschaftern der Muttergesellschaft,
der Muttergesellschaft/Dachgesellschaft selbst als Verwaltende und
Die AG-Holding ermöglicht Steuerersparnisse. Von Töchtern an die Muttergesellschaft ausgekehrte Gewinne sind lediglich zu 5 Prozent bei der Steuer zu berücksichtigen. Im Falle der Verkaufs von Tochter-Anteilen, des sogenannten „Exits“, gilt dasselbe – 95 Prozent des Gewinns der Veräußerung bleiben unberücksichtigt.
2. Ziel
Risikoverlagerung
Wenn Sie eine AG-Holding-Mutter und danach eine/ mehrere Holding-Töchter etablieren, können Sie damit Ihr unternehmerisches Risiko minimieren. Jede Tochter haftet nur für ihren Unternehmenszweig – wirtschaftlich starke Töchter brauchen für Risiken schwacher Zweige also nicht mit einzustehen.
2. Ziel
3. Ziel
Renommierte Gesellschaftsform
Eine AG-Holding-Struktur stellt eine renommierte Unternehmensform dar und genießt ein besonders hohes Ansehen im Rechtsverkehr. Die AG, als Königin der Kapitalgesellschaften, ist gerade bei Großunternehmen eine gute Basis für eine Holding. Dies gilt sowohl für Geschäftspartner und Kunden in Deutschland, als auch Geschäftsverbindungen in der EU. Durch das hohe Stammkapital der AG mit 50.000 € wird von einer exzellenten Bonität des Gründers ausgegangen, erst recht in einer Holding-Struktur mit mehreren AG-Töchtern.
4. Ziel
Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
Als Gründer einer AG-Holding profitieren Sie von der Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung mit Ihrem Privatvermögen. Sie erhalten eine Unternehmensstruktur mit stark beschränkte Haftung. Das Risiko für unternehmerische Fehler oder Marktschwankungen übernehmen die Töchter. Die Verbindlichkeiten der Mutter betreffen nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.
4. Ziel
5. Ziel
Rechtssichere Gründung
Die Gründung einer AG-Holding erfordert tiefgründige Kenntnisse des Rechts. Die Vorteile der Holding sind realisierbar, wenn die Besonderheiten und Details des Handels- und Steuerrechts beim Verfassen der Gesellschaftsverträge berücksichtigt werden. Hierfür tragen wir Sorge.
6. Ziel
Minimierung der Formalitäten
Bei einer AG Holding Gründung mit uns ersparen Sie sich selbst den Aufwand des Gründungsprozesses. Dabei steht Ihnen unser auf Gründungsfragen spezialisiertes Kanzleiteam durchweg zur Seite – zum Fixpreis.
6. Ziel
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Die Rechtsform der AG -Holding bietet ihren Gründern viele Vorteile.Allen voran die Verlagerung des Risikos von der Mutter- auf die Tochtergesellschaft(en) und immense Steuervorteile. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der erhöhte Verwaltungs- und Gründungsaufwand. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer AG-Holding.
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Der Aufbau einer AG-Holding-Struktur ermöglicht immense Steuerersparnisse. Dazu müssen die bei Betrieb der Holding-Töchter erwirtschafteten Gewinne an die Mutter überführt werden – Es fallen nur für 5 % der Gewinne Kapitalsteuer an. Im Falle eines Exits verhält es sich genauso. Der Gewinn der Anteilsveräußerung einer Tochter wird zu 95 % steuerlich unberücksichtigt gelassen.
Risikoverlagerung
Durch die Gründung von jeweiligen AG-Holding-Töchtern für jeden Bereich des Unternehmens wird das Gesamtrisiko der Unternehmung verteilt und von der Muttergesellschaft ferngehalten. Scheitert z.B. ein einzelner Geschäftszweig, während der Rest der Holding erfolgreich ist, kann das jeweilige Tochterunternehmen durch einen Insolvenzantrag abgewickelt werden. Die „gesunden“ Teile Ihrer AG-Holding bleiben hiervon unberührt.
Private Enthaftung
Die AG-Holding bringt den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich. Als Gründer einer AG-Holding haften Sie für die in den Holding-Töchtern begründeten Verbindlichkeiten weder mit Ihrem privaten Vermögen noch mit dem Vermögen der AG-Holding-Muttergesellschaft. Für Verbindlichkeiten der Mutter haften die Gesellschafter ebenso wenig privat.
Image
Die AG-Holding ist aufgrund ihres guten Rufs für viele Unternehmer besonders attraktiv. Sie ist eine ganz besonders renommierte Gesellschaftsform, die sich durch den Haftungsausschluss der Gesellschafter und das Stammkapital von 50.000 € auszeichnet. Die Rechtsform der AG bietet das höchste Ansehen im Handelsverkehr. Man könnte Sie daher auch als Königin der Kapitalgesellschaften bezeichnen.
Einfacher Verkauf
Einzelne bereiche Unternehmens lassen sich leicht Übertragen, weil Sie eine komplette Tochter-Gesellschaft verkaufen können. Es bedarf keines Asset-Deals und der Abspaltung einzelner Unternehmenszweige.
Effektivere Verwaltung
Durch die Aufteilung in Mutter- und Tochtergesellschaften können einzelne Elemente der Verwaltung auf die Gesellschaften verteilt werden. Jeder Unternehmensbereich kann sich so auf seine eigenen Verwaltungsaufgaben konzentrieren, und die Effektivität der unternehmensinternen Bürokratie erhöhen. Die Muttergesellschaft kann die Gesamtverwaltung des Unternehmens selbstverständlich auch in ihrer Hand behalten.
Schutz des Unternehmensvermögens
Eine weitere Minimierung des Risikos lässt sich durch die Gründung einer Vermögenshaltenden-Tochter erreichen. Diese dient nur der Verwaltung und Vermietung des Betriebsvermögens an operative Holding-Töchter. Durch die Trennung werden die Risiken des operativen Geschäfts vom Holding-Vermögen ferngehalten.
Erleichterte Expansion
Die Expansion in andere Länder, Regionen oder Marktbereiche wird durch die Errichtung einer Holdingstruktur vereinfacht. Filialen oder ausländische Standorte werden als Tochtergesellschaften der jeweiligen AG-Holding-Töchter organisiert. Das bisherige Geschäft bleibt von der Ausweitung und Gründung unberührt.
Robuste Unternehmensnachfolge
Anders als bei einer GmbH ist die Unternehmensnachfolge der AG recht unkompliziert. Verstirbt ein Aktionär, so gehen die Anteile an seinen Erben über. Der Bestand der Gesellschaft ist nicht etwa gefährdet, etwa weil die Nachfolge an bestimmte fachliche Fähigkeiten geknüpft ist. Das ist dem Umstand zu schulden, dass der Aktionär beliebig veräußern kann und keinerlei Weisungsrechte gegenüber der Geschäftsführung hat
Finanzmittelbeschaffung
Eine AG beschafft sich ihre finanziellen Mittel ausschließlich über die Börse oder andere Handelsplätze. Durch den Verkauf von Aktien kann sie Eigenkapital generieren, ohne zuvor in den Kontakt mit Kreditinstituten oder anderen Intermediären, zu treten. Dadurch entsteht eine Unabhängigkeit von Banken, Privatinvestoren oder anderen potenziellen Kapitalgebern.
Unabhängig von Weisungen
Die Hauptversammlung der Aktionäre übt zwar bestimmte Stimm- und Kontrollrechte aus, kann formal das operative Geschäft und damit die Tätigkeit der Geschäftsführung nicht beeinflussen. Anders als bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, agiert die Geschäftsführung einer AG weisungsungebunden.
Keine Machtbündelung
Trotz der hohen Agitationsfreiheit der Geschäftsführung, sprich des Vorstands, herrscht eine Dezentralisierung des Einflusses in der AG vor. Durch die Trennung von Geschäftsführung und Kontrolle durch die Organe des Vorstands und des Aufsichtsrats existiert ein Kontrollmechanismus einer missbräuchlichen Bündelung des Einflusses innerhalb des Unternehmens.
Nachteile der AG-Holding Gründung
Höherer Verwaltungs- und Gründungsaufwand
Die Gründung einer AG-Holding geht mit einem erhöhten Gründungs- und Verwaltungsaufwand einher. Es muss zwingend eine AG-Mutter gegründet werden welche laufend verwaltet werden muss. Ausgaben wie der IHK Beitrag und die Bilanzierung fallen für jede der Holding Gesellschaften an. Die höheren Kosten sind daher erst ab gewissen (voraussehbaren) Umsätzen gerechtfertigt.
Unserer Meinung nach gilt der Grundsatz: Sobald sie die Gründung mehrerer Kapitalgesellschaften beabsichtigen, sollten Sie eine Holding-Struktur nutzen. In diesen Fällen ist der Mindestumsatz des Unternehmens hoch genug oder zumindest mögliche Grundlage der Kalkulation. Die Vorteile der Holding überwiegen in solchen Fällen den Nachteil der Gründungskosten und Betriebskosten aus unserer Sicht vielfach.
Alternative: Um den höheren Verwaltungs- und Gründungsaufwand zu umgehen, muss gleichzeitig auf die steuerlichen und sonstigen unternehmerischen Vorteile einer Holding verzichtet werden. Es gibt keine Alternative außer der Gründung einer einfachen Kapitalgesellschaft wie einer AG, GmbH oder UG.
Höhere Gründungskosten
Bei der Gründung einer UG-Holding fallen für alle Mutter- und Tochtergesellschaften hohe Gründungskosten an.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft geht mit einem hohen formalen und finanziellen Aufwand einher. So bedarf es zunächst eines Stammkapitals von 50.000 € oder der Leistung einer Sacheinlage in selber Höhe. Dadurch sind die Voraussetzungen für die Gründung einer AG deutlich höher als bei anderen Kapitalgesellschaften. Zudem müssen umfangreiche und zahlreiche Gründungsunterlagen erstellt werden, die ihrerseits wiederum einer notariellen Beurkundung bedürfen
Alternative: Um die hohen Kosten zu umgehen, können Sie eine GmbH- oder eine UG-Holding gründen. Sie erhalten die steuerlichen und unternehmerischen Vorteile der Holding, ohne das hohe Stammkapital einer AG einzahlen zu müssen – jedoch fällt das renommierte Ansehen der AG als Rechtsform weg.
Hoher Organisationsaufwand bei Führung
Die Führung einer Aktiengesellschaft teilt sich in drei Organe: Den Aufsichtsrat, den Vorstand und die Hauptversammlung. Zwar werden Verantwortungen dezentralisiert organisiert, doch es entstehen gleichzeitig lange Entscheidungswege. Zudem bedarf es eines höheren Organisationsaufwandes, da Informationsaustausch und Kommunikation zwischen allen drei Organen aufwendig sind.
Alternative: Eine UG- oder GmbH-Holding erfordern einen geringeren Organisationsaufwand. Es muss lediglich zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung kommuniziert werden, da ein Aufsichtsrat nicht verpflichtend ist.
Verwaltungsaufwand
Durch die öffentliche Handelbarkeit und den strengen Anforderungen des Aktiengesetzes, die dem Schutz der Anleger dienen, geht die Organisation mit einem höheren Verwaltungsaufwand einher. Es ist ein Aktienbuch zu führen und es muss eine Hauptversammlung für die Aktionäre einberufen werden, was ab einer gewissen Größe einem Großevent gleicht.
Alternative: Eine UG- oder GmbH_Holding unterliegen geringen Anforderungen
Publizitätspflichten
Nicht nur durch das Handelsgesetzbuch, sondern auch durch das Aktiengesetz ist die AG zu umfangreichen Publizitätspflichten angewiesen. Nicht nur potenzielle Investoren und Aktionäre, sondern auch Konkurrenten können sich ein umfangreiches Bild der Geschäftslage anhand des Jahresabschlusses machen.
Alternative: Eine UG- oder GmbH Holding unterliegt weniger strengen Pflichten.
Wenig Einfluss auf Geschäftsführung
Möchten Sie als Gründer sich aus dem Vorstand Ihrer AG zurückziehen und das operative Tagesgeschäft aussondern, können Sie nur als Großaktionär einen mittelbaren Einfluss auf die Geschäftsführung erlangen. Generell ist der Vorstand nicht weisungsgebunden.
Alternative: Als Gesellschafter einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) können Sie einen Fremdgeschäftsführer bestellen und als Gesellschafter dennoch einen Einfluss auf die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens haben
Steuern, Buchhaltung und steuerliche sowie gewerbliche Anmeldung einer AG Holding
Steuern der AG-Holding
Bei der Besteuerung einer AG -Holding gibt es drei „Akteure“, deren Besteuerung jeweils einzeln beleuchtet werden soll:
AG-Holding-Tochter – Die operative Gesellschaft, die einen Geschäftszweig der Mutter betreibt
AG -Holding-Mutter – Die vermögensverwaltende Gesellschaft, die eine oder mehrere Töchter hält. Die Gewinne der Töchter werden an die Mutter ausgeschüttet und können für weitere Vorhaben der AG -Holding-Mutter genutzt werden. Dafür kann die Muttergesellschaft auch immer eine neue Tochter gründen
Holding-Gesellschafter – Die Gesellschafter der Holding-Mutter, i. d. R. die Gründer bzw. Unternehmer, also „natürliche Personen“. Sie steuern über die Mutter die Töchter und können private Entnahmen der in die Mutter ausgeschütteten Gewinne tätigen, die aus dem operativen Geschäft der Töchter oder deren Veräußerung kommen. Denkbar sind Gesellschafter als juristische Personen – auch aus dem Ausland
Steuerfragebogen – Anmeldung aller Unternehmen der AG -Holding
Nach der Eintragung der Unternehmen Ihrer Holding ins Handelsregister ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorzunehmen. Diese besteht aus dem Ausfüllen eines Steuerfragebogens für jede einzelne Gesellschaft Ihrer AG-Holding.
Steuertipp: Gründungskosten absetzbar machen
Damit Sie jegliche Gründungskosten Ihrer Aktiengesellschaft steuerlich voll absetzen können, muss die Satzung der AG dementsprechend angepasst werden. Es bedarf der Aufnahme einer entsprechenden Regelung. Wir übernehmen diese Regelung für Sie.
Gewerbeanmeldung ist notwendig
Unabhängig vom eigentlichen Geschäftsfeld, wird die Aktiengesellschaft regulär als Gewerbebetrieb eingestuft.. Jede der Holding-Gesellschaften muss daher beim Gewerbeamt angemeldet werden. Der Prozess ist unkompliziert. Lediglich die Bezeichnung der Geschäftstätigkeit ist zu treffen, damit das richtige Gewerbe und die Geschäftstätigkeit vollständig erfasst wird. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie!
Sondergenehmigung kann notwendig werden
Verfolgt Ihre Holding ein Geschäftsmodell, dessen Regulierung im Schutz der Öffentlichkeit sinnvoll ist, könnte eine Sondergenehmigung für Ihr Gewerbe anfallen. Wir beraten Sie über diese Genehmigung im Vorfeld und bereiten sie gegebenenfalls für Sie vor!
AG-Holding Buchhaltung
Ein elementarer Bestandteil der Verwaltungspflichten einer Aktiengesellschaft ist die Buchführung. Nach § 91 Abs. 1 AktG ist der Vorstand für die Erstellung und Führung der Bücher verantwortlich. Neben den klassischen Pflichten für alle Kapitalgesellschaften des HGB, sind für die Aktiengesellschaft die Sonderregelung aus § 150 AktG relevant. Praktisch mündet dies in den folgenden Aufgaben für den Vorstand:
Dokumentation aller Geschäftsvorfälle sowie die Erfassung auf den entsprechenden Konten im Sinne einer doppelten Buchführung.
Erstellung des AG-Jahresabschlusses basierend auf den Daten der Buchführung.
Die Erfassung jeglicher finanziellen Geschäftsvorfälle ist genau und zeitnah zu erfolgen. Sie umfasst folgende Aufgaben:
Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung
Abstimmung der Debitoren-Konten
Ausdruck offener Posten
Kontieren und Buchen der Eingangsrechnung
Abstimmung der Kreditoren-Konten
Ausdruck der Verblichkeiten
Abstimmung der Bestände
Kontierung und Buchung der Kasse
Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Alle Mutter- und Tochtergesellschaften einer Holding-Struktur sind einzelne Unternehmen, die jeweils eigenständig für sich Bücher führen müssen. Dadurch ist die Buchführungspflicht bei Holding Strukturen besonders intensiv.
Grundsätzlich empfehlen wir, die AG-Holding Buchführung auszugliedern. So können Sie sich als Gründer auf ihr Geschäft konzentrieren, haben stets die Übersicht über ihre finanzielle Lage und verlagern die Haftung auf einen Fachmann.
AG-Holding Jahresabschluss
Bei der AG-Holding besteht die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang. Wir empfehlen das Outsourcen des Jahresabschlusses, um Fehler und Aufwand zu vermeiden und sich auf das Geschäft zu konzentrieren.
Durch §§ 242 ff. HGB ist die Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die genauen Anforderungen sind abhängig von der Größe der Aktiengesellschaft. Er besteht aus:
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Jahresabschluss der AG – Die Grundsätze
Der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft wird basierend auf den Daten der laufenden Buchhaltung erstellt. Das Handelsgesetzbuch gibt Grundsätze für die Erstellung des Jahresabschlusses vor:
Klarheit und Übersichtlichkeit: Beachtung der Gliederungsvorschriften
Bilanzwahrheit: Die Wertangaben müssen vollständig und korrekt sein, unter Beachtung der Wahlrechte.
Vorsichtsprinzip: Es gilt vorsichtig, sprich eher negativ zu bewerten als zu positiv. Risiken und Verluste müssen daher eher höher angesetzt werden.
Realisationsprinzip: Es dürfen nur Gewinne erfasst werden, die im selben Geschäftsjahr des Jahresabschlusses realisiert wurden. Zu erwartende Verluste sind ebenfalls zu berücksichtigen, indem Rückstellungen gebildet werden.
Imparitätsprinzip: Ähnlich wie das Realisationsprinzip, zielt die Imparität darauf ab, dass nur Gewinne erfasst werden, die bereits realisiert wurden und nicht theoretisch sind. Verluste müssen jedoch bei entsprechender Wahrscheinlichkeit verbucht werden, auch wenn sie noch nicht realisiert sind.
Bilanzkontinuität: Eine Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse ist vorgesehen, sodass der Leser die betriebliche Entwicklung beobachten kann.
Die Leistung der Stammeinlage ist nach der notariellen Beurkundung fällig und sollte im Optimalfall gleichzeitig mit der Eröffnung des Geschäftskontos getätigt werden. Danach kann der Betrag frei zur Investition verwendet werden.
Welche Arten von Einlagen können erbracht werden?
Für die Eröffnung der Aktiengesellschaft muss eine Stammeinlage in Höhe von 50.000 Euro erbracht werden. Die Gründer können ihre Einlage wie folgt leisten:
Bareinlagen: Geld wird auf das Geschäftskonto eingezahlt
Sacheinlagen: Anstatt Geld einzuzahlen, können auch materielle oder immaterielle Vermögenswerte eingebracht werden. Das wären beispielsweise Produktionsmaschinen, Softwarelizenzen oder Paten- und Markenrechte. Es gilt jedoch, die Sacheinlagen zuvor zu bewerten (§ 27 AktG)
Gemischte Einlagen: Gründer können auch teilweise Geld und teilweise Sacheinlagen leisten.
In welchem Umfang müssen die Einlagen erbracht werden?
Bareinlagen müssen nicht in voller Höhe eingezahlt werden, wenn es sich um eine Bargründung handelt. Es genügt die Einzahlung von einem Viertel der erforderlichen 50.000 Euro, also 12.500 Euro. (§ 36a Abs. 1 AktG)
Sacheinlagen müssen komplett geleistet werden.
Im Falle von gemischten Einlagen genügt die Einzahlung eines Viertels der Geldsumme. Die Sacheinlagen müssen vollständig erbracht
Zu welchem Zeitpunkt sollte die Einlagen erbracht werden?
Um den Gründungsprozess nicht zu verzögern, sollten die Einlagen nach der notariellen Beurkundung der Gründungsunterlagen erbracht sein. Vorher kann die AG nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Wie kann die Stammeinlage verwendet werden?
Entgegen der Meinung mancher Gründer und Unternehmer, darf die Stammeinlage einer Aktiengesellschaft zu Investitionszwecken verwendet werden. Rein logisch lässt sich dies aus der Möglichkeit der Erbringung einer Sacheinlage schlussfolgern. Es dient der Finanzierung des Unternehmensstarts bis zum „Break-Even-Point“.
Die Organe der AG-Holding
Die Organe der AG Holding
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr ein juristisches Konstrukt aus mehreren Unternehmen. Durch die Verschmelzung der Unternehmen entsteht eine wirtschaftliche Einheit. Da die Holding selbst keine Rechtsform ist, kann es keine Organschaft im eigentlichen Sinne geben.
Organe der AG
Die Organe der AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft. Er unterliegt keinen Weisungen und kann frei handeln und entscheiden. Zudem verantwortet er die Verfolgung des Unternehmenszweckes.
Der Aufsichtsrat ist ein Kontroll- und Überwachungsorgan gegenüber dem Vorstand. Er muss i.S.d. Aktiengesetz aus mindestens drei Personen bestehen. Generell muss die Anzahl stets durch drei teilbar sein.
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre, also der Eigenkapitalgeber und Teilhaber der Aktiengesellschaft. Aktionäre nehmen im Rahmen der Hauptversammlung ihre Rechte wahr. Sie kann ordentlich oder außerordentlich einberufen werden.
Bei der Gründung einer AG Holding entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung
Kosten (Nettobeträge)
Gründungskosten je Gesellschaft
Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen
Festpreis: 1.399,– € (“Rechtssicher”) oder 1.799,– € (“Rechtssicher PLUS”)
Beurkundungskosten je Gesellschaft
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis
Durchschnittlich zwischen 2300,- und 2500,- € je Gesellschaft
IHK Überprüfung Firmenname
Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Kostenfrei oder ab 45,- €
Handelsregistereintragung
Regelmäßig 170,- € je Gesellschaft
Gewerbeanmeldung
Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche Anmeldung
Kostenfrei
IHK Beitrag
Ab 115,- €
Eintrag Transparenzregister
Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.
Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.
Gründung einer AG Holding zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für AG Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere AGsgegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrerer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Fragen und Antworten zur Gründung einer AG Holding
Bei der Gründung einer AG-Holding haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
“Was ist der Unterschied zwischen AG-Holding und Konzern?”
“Warum ist die AG -Holding Gründung sinnvoll?” oder
“Ist die AG Holding passend für mein Vorhaben?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur AG Holding Gründung.
Was ist der Unterschied zwischen AG-Holding und Konzern?
Ein Konzern ist eine Einheit und damit für alle Bereiche haftend. So haftet bei einem Konzern die Mutter für die Schulden und Verbindlichkeiten einer Tochter. Dies ist für die meisten Gründer unvorteilhaft und daher unerwünscht.
Ein Konzern entsteht beispielsweise bei Beherrschung durch einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag, weswegen wir von dessen Abschluss regelmäßig abraten.
Warum ist die AG-Holding Gründung sinnvoll?
Unternehmer im fortgeschrittenen Stadium gründen aus einer AG-Holding-Struktur heraus, um ihr Geschäft aus Ihrem AG-Holding-Vermögen heraus beliebig auszuweiten oder Teile abzustoßen und Vermögen steuerbegünstigt aufzubauen.
Neugründer bzw. Start-Upper nutzen AG-Holding-Strukturen, wenn Sie eine klare Expansion mit der wahrscheinlichen Option eines (ganzen oder teilweisen) Exits verfolgen.
Die Gründungsmotive können verschiedener Natur sein. Die meisten AG-Holding-Gründungen werden aus folgenden Motiven gegründet:
Steuerliche Motive: Durch die Gründung einer Holding-Struktur können enorme Steuervorteile erzielt werden. So kann eine Tochter ihre Betriebsgewinne mit deutlichen Steuererleichterungen (95 % Ersparnis) an die Muttergesellschaft weiterleiten.
Risikoverlagernde Motive: Durch die Betriebsaufspaltung in mehrere Tochterunternehmen wird das unternehmerische Gesamtrisiko verlagert. Kommt ein Geschäftsmodell oder -bereich in finanzielle Schwierigkeiten, kann die jeweilige Tochter durch Insolvenz aufgelöst werden, ohne dass der Rest der-Holding davon berührt wird.
Imagevorteile: Eine AG-Holding-Struktur signalisiert Ihren Geschäftspartnern eine durchdachte und auf langfristiges Unternehmertum ausgelegte Unternehmerkultur. Die AG-Holding ist eine besonders renommierte Gesellschaftsform.
Ist die AG-Holding passend für mein Vorhaben?
Eine AG-Holding ist eine der klassischen Formen der Holding-Struktur. Die AG enthaftet die Gesellschafter der Mutter , so dass ihr Privatvermögen nicht für Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden kann.
Außerdem genießt die AG als renommierteste Gesellschaftsform höchstes Ansehen im Geschäftsverkehr. Das Image eine AG-Holding ist besonders vorteilhaft.
Sollte man einen Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen?
Ein Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag wird meist als Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag tituliert.
Sein Abschluss führt zur automatisierten Gewinnabführung von einer Tochter an die Mutter. Gleichzeitig tritt die sogenannte „Konzernfiktion“ ein: Die Holding wird automatisch als Konzern angesehen.
Dies hat den Vorteil, dass 0 % des Gewinns der Tochter steuerlich belastet werden, sondern steuerfrei an die Mutter wandert.
Dem steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass es zur organschaftlichen Haftung der Mutter für die Verbindlichkeiten der Töchter kommt, die Risikoumverteilung als Vorteil der AG-Holding entfällt.
Wir raten daher in den meisten Fällen vom Abschluss eines solchen Vertrags ab.
Ist die Umwandlung bestehender Unternehmen in eine AG-Holding möglich?
Bereits bestehende Unternehmen können in eine AG-Holding-Struktur eingegliedert werden. Gründen Sie etwa weitere Unternehmen, deren hundertprozentiger Eigentümer Ihre bereits gegründete AG ist, so wandeln Sie Ihr Unternehmen durch die Gründung in die Dachgesellschaft einer Holding um.
Nachteile ergeben sich, wenn ein Unternehmen als Tochter an eine AG-Holding angegliedert werden soll:
Wird ein Unternehmen als Tochter angegliedert mit dem Ziel des späteren Verkaufs, so können die vollen Steuervorteile erst nach sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Wird das Unternehmen vor Ablauf der siebenjährigen Frist verkauft, so besteht der Steuervorteil nur für einen Teil des Unternehmenspreises.
Ab wann lohnt sich eine AG-Holding?
Die Gründung einer AG-Holding lohnt sich dann, wenn die durch die Holding Gründung entstehenden Vorteile den Mehraufwandrechtfertigen.
Eine AG-Holding lohnt sich somit, wenn:
Wenn ein Betrieb „Vermögensintensiv“ ist – also viele Geräte usw. hat und nicht dem Insolvenzrisiko einer operativen Gesellschaft ausgesetzt werden soll
Die voraussichtlichen Steuerersparnisse größer sind als der zusätzliche Mehraufwand der Gründung und Führung der AG-Holding
Wenn die Gründung von mehr als einer AG geplant ist
Im Wege der kostenlosen Erstberatung widmen wir uns Ihren fragen und klären, ob eine Holding für Ihre unternehmerische Situation sinnvoll ist.
Ihr Unternehmensrechtsteam
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Prinzipien
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG
Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
SCHNELL & EINFACH
Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
RECHTSSICHERHEIT
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
PREISTRANSPARENZ
Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
SPEZIALISIERUNG
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
LANGFRISTIGKEIT
Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.
Jetzt direkt Ihr Unternehmen gründen lassen!
Sie haben eine allgemeine Fragen zum Thema? Wir beantworten Sie hier gerne kostenfrei!
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Großeltern besitzen ein Haus welches im Todesfall an mich weitergegeben werden soll bzw. Ich Erben soll. Das ganze soll nach deren Wünschen so ablaufen, dass ich das Haus komplett bekomme ohne meine Mutter oder Tante auslösen zu müssen (Pflichtanteil). In weiterer Recherche bin ich dann auf eine Familien Holding […]