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Willensbildung durch Beschlussfassung
Die Willensbildung der GmbH erfolgt in der so genannten Gesellschafterversammlung, die sich aus den Gesellschaftern zusammensetzt, und erfolgt in Form von Beschlüssen.
Wie viele Stimmen ein Gesellschafter hat hängt dabei von seinen Geschäftsanteilen ab. In der Regel entspricht ein Euro jeweils einer Stimme. Im Gesellschaftsvertrag kann aber auch etwas anderes vereinbart werden.
Kernpunkte
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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