Ein-Person-AG gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Eine kleine Ein-Person-AG gründen
Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine Aktiengesellschaft zu gründen, um mit einer renommierten Form der Kapitalgesellschaft am Markt aufzutreten? Sie möchten dies aber als Einzelperson tun, ohne andere Gründer mit ins Boot zu holen? Durch unsere jahrelange Erfahrung mit Gesellschaftsgründungen kennen wir das Verfahren dazu sehr genau und gründen Ihre kleine Ein Person AG zügig, rechtssicher und zum Fixpreis – Ihren individuellen Gesellschaftsvertrag inbegriffen.
Das Stammkapital der Ein-Person-AG beträgt 50.000 €. Es ist zur Gründung mindestens zu einem Viertel einzuzahlen.
Die AG ist die Nummer Eins unter den Kapitalgesellschaften und genießt das höchste Ansehen.
- Das Gründungskapital der AG liegt bei 50.000 € und ist zur Gründung mindestens zu einem Viertel einzuzahlen.
- Die AG genießt eine herausragende Reputation im Geschäftsleben.
Wir gründen Ihre Ein-Person-AG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Kernpunkte Ein-Person-AG Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
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- Steuer
- AG Buchhaltung
- AG Jahresabschluss
- AG Stammkapital
- Organe der AG
- Kosten
- FAQ
Online AG Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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