• Ein-Person-AG gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Eine kleine Ein-Person-AG gründen

Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine Aktiengesellschaft zu gründen, um mit einer renommierten Form der Kapitalgesellschaft am Markt aufzutreten? Sie möchten dies aber als Einzelperson tun, ohne andere Gründer mit ins Boot zu holen? Durch unsere jahrelange Erfahrung mit Gesellschaftsgründungen kennen wir das Verfahren dazu sehr genau und gründen Ihre kleine Ein Person AG zügig, rechtssicher und zum Fixpreis – Ihren individuellen Gesellschaftsvertrag inbegriffen.

Das Stammkapital der Ein-Person-AG beträgt 50.000 €.  Es ist  zur Gründung mindestens zu einem Viertel einzuzahlen.

Die AG ist die Nummer Eins unter den Kapitalgesellschaften und genießt das höchste Ansehen.

  • Das Gründungskapital der AG liegt bei 50.000 € und ist zur Gründung mindestens zu einem Viertel einzuzahlen.
  • Die AG genießt eine herausragende Reputation im Geschäftsleben.

Wir gründen Ihre Ein-Person-AG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Online kleine AG Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihre Ein-Person-AG direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Ein-Person-AG. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Ein-Person-AG

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen AG Gesellschaftsvertrags, über die Organisation der Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick Ein-Person-AG-Gründung

AG und Ein-Person-AG

Bei AG und kleiner AG handelt es sich um so genannte Kapitalgesellschaften. Sie entbinden  Gründer  von einer privaten Haftung.  Zusätzliche Geldmittel können bei ihnen durch Aktienverkauf beschafft werden.  Besonderheiten der AG sind:

  • Das Stammkapital einer AG/ kleinen AG liegt bei 50.000 Euro und ist zur Gründung mindestens zu einem Viertel einzuzahlen.
  • Die AG/ kleine AG genießt eine herausgehobene Reputation im Geschäftsverkehr.
  • Investoren können sehr einfach durch Aktienverkauf beteiligt werden

Die AG lohnt sich aufgrund des sehr hohen Stammkapitals insbesondere für große überregional/ international tätige Unternehmen.

Wir gründen Ihre Ein-Person AG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Ein Person-AG gründen: Unsere Pakete im Überblick

Übersicht der Pakete

AGRechtssicher

€1.399,–zzgl. € 265,81 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

AGPlus

€1.799,–zzgl. € 341,81 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
    • Elektronische Durchführung Transparenzregisteranmeldung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
    • Transparenzregisteranmeldung

Was ist eine Ein-Person-AG?

Die AG ist die größte Form der  Kapitalgesellschaften. Ihre Gründer sind in der Haftung beschränkt. Finanzmittel können bei der AG über den  Kapitalmarkt generiert werden.

Die AG-Gesellschafter sind so genannte Aktionäre und kaufen AG-Anteile in Form von Aktien. Die Geschäftsführung liegt beim  Vorstand.

Gründung als Einzelperson

Seit der Novellierung des Aktienrechts ist die Gründung einer AG als Einzelperson möglich. Der Gründer und der Vorstand sind in diesem Fall ein und dieselbe Person. Es bedarf lediglich drei weitere Mitglieder des Aufsichtsrats, die aber nicht Mitgründer sein müssen.

Haftung der kleinen Aktiengesellschaft

Für betriebliche Schulden gegenüber Dritten haftet ausschließlich das Betriebsvermögen der Aktiengesellschaft. Aktionäre oder Geschäftsführung haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

Gründung mit Stammeinlage von 50.000 € oder Sachgründung

Wie bei jeder Aktiengesellschaft sind auch für eine kleine AG 50.000 Euro an Stammkapital oder eine  entsprechend hohe Sacheinlage aufzubringen. Auch eine Mischung aus beidem ist möglich.

Ein-Person-AG hat Rechtspersönlichkeit

Die AG ist eine  juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat eigene Rechte und Pflichten und kann selbst Vertragspartner sein.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

Ziele der Ein-Person-AG Gründung

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Vorbereitung der Ein-Person-AG Gründung

Die Gründung einer Ein-Person-AG ist ein bedeutender Schritt. Eine  erfolgreiche AG-Gründung erfordert eine gute Vorbereitung. Fehler können schnell zum Scheitern oder zumindest zu hohen Mehrkosten führen.

Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns,  Ihnen die Planung der Gründung Ihrer Ein-Person-AG in wenigen Schritten anbieten.

  • Schritt 1 - Erstellung des Businessplans

    Stellen Sie zunächst einen Businessplan auf, um Ihr Vorhaben vollumfänglich einzuschätzen.

  • Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

    Versichern Sie sich Ihrer Finanzierung und Ihres Vertriebs. Beginnen sie früh mit der Akquise für Ihr Produkt / Ihre Dienstleistung.

    Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

  • Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen

    Klären Sie auch die rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung.

  • Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

    Entscheiden Sie außerdem, wie Ihre kleine AG heißen soll.

    Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

Ein-Person-AG gründen in 11 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt

Die Gründung einer Ein-Person-AG läuft in der Regel wie folgt ab:

1. Kostenfreie Erstberatung

2. Anwaltliche Gründungsberatung

3. Prüfung des Firmennamens

4. Erstellung der Gründungsunterlagen

5. Beurkundung durch Notar

6. Eröffnung des Geschäftskontos

7. Eintragung der AG ins Handelsregister

8. Abschlussgespräch

9. Erstellung der Eröffnungsbilanz

10. Steuer- und gewerbliche Anmeldung

11. Transparenzregister-Eintrag

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Vorteile und Nachteile der Gründung einer Ein-Person-AG

Eine kleine AG hat ähnliche Vorteile wie jede AG. Dazu gehören das gute Image und die  persönliche  Enthaftung der AG-Gründer. Natürlich stehen dem auch einige Nachteile gegenüber, allen voran der  formale und finanzielle Gründungsaufwand. Unter dem folgenden Button finden Sie eine Übersicht.

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Durchschnittliche Dauer der Gründung

Eine Gesellschaft gründen - das ist die Dauer

Die Mindest-Gründungsdauer beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung  eher 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister. Je nach Lage des Falles können  die Zeiten weiter abweichen.

Steuern, Buchhaltung und Stammkapital einer kleinen AG

Bei einer Ein-Person-AG stellen sich, wie bei jeder Gesellschaft,  Fragen zu Steuern, der Gewerbeanmeldung, Buchhaltung und Jahresabschuss sowie zum Stammkapital. Weiterführende Information dazu finden Sie unten.

Die Organe der Aktiengesellschaft

Die Organe der Ein-Person-AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand, d.h. der Gründer der kleinen AG,  übernimmt  z.B. die Geschäftsführung der Geeellschaft. Mehr zu Bestellung, Aufgaben und Pflichten der Organe lesen Sie unten.

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Kosten Ein-Person-AG Gründung

Übersicht der Pakete

AGRechtssicher

€1.399,–zzgl. € 265,81 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

AGPlus

€1.799,–zzgl. € 341,81 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
    • Elektronische Durchführung Transparenzregisteranmeldung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
    • Transparenzregisteranmeldung

Ein Person-AG Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer AG entstehen die folgenden Kosten:

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 0,– € (“Gründungspaket START-UP”), 1.399,– € (“Rechtssicher”) oder 1.799,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 2300,- und 2500,- €
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig zwischen 100,- € und 180,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Gründung einer Ein-Person-AG zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Gründungskosten steuerlich absetzbar

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.

Rabatt für Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

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Fragen und Antworten zur Gründung einer kleinen AG

Bei der Gründung einer kleinen Aktiengesellschaft haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Wann ist eine Aktiengesellschaft sinnvoll?”
  • “Wie haftet der Vorstand einer AG?” oder
  • “Wer leitet die Geschäfte einer AG?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Gründung einer kleinen AG.

Damit eine Aktiengesellschaft die Geschäftstätigkeit aufnehmen kann, muss sie ins Handelsregister eingetragen werden. Eine formale Möglichkeit zur Beschleunigung existiert zwar nicht, doch es können Vorkehrungen getroffen werden, damit der Prozess schnellstmöglich abgeschlossen wird:

  • Wahl eines eintragungsfähigen Unternehmensnamen: Wird ein firmenrechtlich korrekter und somit eintragungsfähiger Firmenname gewählt, können Verzögerungen verhindert werden. Wir prüfen Ihren gewünschten Firmennamen im Zuge der Gründungsberatung.
  • Korrekte Beschriftung des Firmenbriefkastens: Ein banaler, doch sehr häufiger Fehler ist die mangelhafte oder fehlende Beschriftung des Firmenbriefkastens. Die notwendigen Unterlagen für die Eintragung können nicht zugestellt werden, wodurch sich die Eintragung um bis zu einen Monat verzögert.
  • Korrekte Angabe des Geschäftszweckes: Für die Anmeldung im Handelsregister muss eine korrekte Geschäftsbezeichnung angegeben werden, die das angestrebte Geschäftsmodell in seiner Gesamtheit erfasst. Eine pauschale Beschreibung wäre ungenügend, weshalb wir uns diesem Thema in der Gründungsberatung widmen.
  • Einzahlung des Kostenvorschusses: Der Kostenvorschuss für die Gebühren solle im Optimalfall vorzeitig eingezahlt werden. Sie können den Betrag überweisen, sobald die Zahlungsaufforderung kommt oder sie hinterlegen den Betrag bei der Kasse des Registergerichts.

Für die Leitung der Geschäfte einer Aktiengesellschaft ist der Vorstand verantwortlich. Bei größeren AGs mit mehreren Arbeitnehmern werden den einzelnen Vorstandsmitgliedern Verantwortungsbereiche, wie etwa Finanzen, Personal, Marketing oder Produktion zugeteilt. Bei einer „Ein-Mann-AG“ ist der Gründer zumeist der Vorstand. Im Sinne der Publizitätspflicht muss jede Änderung des Vorstands im Handelsregister bekanntgeben werden.

Eine persönliche Haftung des Vorstands für Betriebsschulden ist ausgeschlossen. Lediglich als Folge strafbaren Verhaltens oder einer groben Pflichtverletzung kann der Vorstand privat haftbar gemacht werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine vorzeitige Abberufung des Vorstands ist allerdings möglich.

Der Handel von Aktien sichert Ihrem Unternehmen einen kontinuierlichen Geldfluss. Größere AGs sind in der Regel börsennotiert, sodass der Handel über die typischen Börsenhandelsplätze, wie etwa in Frankfurt oder Stuttgart, ermöglicht wird.

Kleine AGs, wie etwa die „Ein-Mann-AG“, sind in der Regel nicht börsennotiert. Der Handel läuft OTC, also „Over the Counter“, per Direkt- oder Telefonhandel.  Dies hat in der Regel eine geringere Liquidität für den Handel zur Folge, während Börsengebühren eingespart werden können.

Der Vorstand ist für die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft zuständig. Als Kapitalgesellschaft ist die Haftung für unternehmerische Verbindlichkeiten auf das Betriebsvermögen beschränkt.

Unter gewissen Umständen kann der Vorstand jedoch haftbar gemacht werden. Dies ist der Fall, wenn er sich strafbar verhalten hat oder gegen seine Pflichten als Vorstand verstößt. Die meisten Verstöße finden in den folgenden Bereichen statt:

  • Steuerrecht und Jahresabschluss
  • Insolvenzrecht
  • Vermögensschäden aufgrund strafbaren Verhaltens

Somit können Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Gerade im digitalen Bereich, aber auch generell, werden erfolgreiche Produkte, Dienstleistungen oder Marketing-Strategien gerne kopiert. Damit Ihre Konkurrenz nicht von Ihrer Arbeit profitiert, können Sie schützenswerte Aspekte Ihres Unternehmens vom deutschen Markenrecht schützen lassen.

Dafür ist die Anmeldung einer Marke erforderlich. Ist Ihre Marke erstmal erfolgreich eingetragen, haben Sie zahlreiche rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich gegen die Kopie Ihrer Leistung zu schützen.

Tatsächlich ist das deutsche Markenrecht sehr umfangreich, sodass es als Vorbild für das Markenrecht der EU gedient hat. Es ist nicht nur möglich, Logos und Namen zu schützen, sondern auch Produktformen, Werbejingles oder Slogans.

Eine Markenanmeldung ist für die wichtigsten Produkte, Dienstleistungen oder Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens empfehlenswert.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie einen erhöhten Kapitalbedarf für ein explosives Wachstum Ihres Unternehmens haben. Als AG können Sie Anteile Ihres Unternehmens über die Börse oder andere Handelsplätze veräußern. Dadurch entsteht eine Unabhängigkeit von Kreditinstituten oder anderen Investoren.

Zudem ist die Geschäftsführung, also der Vorstand einer AG, in weiten Zügen unabhängig von den Eigenkapitalgebern. Anders als bei einer GmbH existiert keine Weisungsgebundenheit. Investitionen sind nicht gekoppelt an den Einfluss der Investoren auf Ihre Unternehmung.

Gesellschafter können einfach durch den Verkauf von Aktien gewechselt werden.

Sollten Sie ein Geschäftsmodell mit hohen Umsätzen und einem entsprechenden Kapitalbedarf verfolgen, kann die Gründung einer Aktiengesellschaft für Sie sinnvoll sein.

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    • Gründung

    Übernahme der o.g. Ltd. in UK,

    Guten Tag, die in der Mail-Adresse genannte Ltd. wurde am 27.11.1984 in UK gegründet. Eine selbstständige Niederlassung besteht seit etwa gleicher Zeit in der Schweiz. Seit ca. 25 Jahren sind wir als Einzelfirma in DE Generalvertrieb der NL-CH in DE. Am 31.12.2017 ist Niederlassung über die zuständigen Behörden in CH und Finanzämter in CH und […]

    GmbH -> Haftung eines Gesellschafters bei Einz. 12500 € bei Gründung

    Hallo, es soll eine GmbH mit einem Gesellschafter gegründet werden. Der Alleinige Gesellschafter zahlt zur Gründung 12500€ auf das Konto der Neu-GmbH in das Stammkapital ein, also 50%. Mit welchem Betrag / in welcher Höhe ist der Gesellschafter dann in der Folge bis zur kompletten Einzahlung in Höhe von 25.000 € in das Stammkapital im […]

    2. Gesellschafter

    Als Geschäftsführer möchte ich eine seit 20 Jahren nicht funktionierende GmbH löschen. Das Problem ist ein 2. Gesellschafter welcher nicht auffindbar ist. Kann man dessen Zustimmung umgehen?

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    *Gilt nicht für Start-Up Pakete und Netto Honorare bis 150 €

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