Ihr Unternehmen einbringen: So läuft die Einbringung Ihrer Firma in eine andere Gesellschaft
Die Einbringung Ihres Unternehmens in eine vorteilhaftere Rechtsform ist gängiger Umwandlungsweg. Häufige Arten der Einbringung sind:
- Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH – Persönliche Haftungsbeschränkung, angesehenere Rechtsform, Steuerersparnis durch steuervorteilhaften Gewinnvortrag
- Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Holding – Persönliche Haftungsbeschränkung, angesehenere Rechtsform, Steuerersparnis durch steuervorteilhaften Gewinnvortrag, Vermögensschutz durch Risikoaufteilung durch Tochtergesellschaften, langfristiger Vermögensaufbau durch risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion”, Steuervergünstigter Anteilsverkauf an Tochtergesellschaften
- Einbringung einer Personengesellschaft in eine GmbH oder Holding – alle Vorteile der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder Holding
- Einbringung einer GmbH oder UG in eine Holding – alle Vorteile der Holding
Einbringung hat Haftungs-, Steuer- und organisatorische Vorteile
Eine Umwandlung durch Einbringung hat im Vergleich zur Neugründung und Beendung des ursprünglichen Unternehmens erhebliche Haftungs-, Steuer und organisatorische Vorteile. Gängige Einbringungsgsmethoden sind:
- Aufgeld-Sachagio: Zügigster und einfachster Rechtsformwechsel mit Steuervorteilen und ohne Unternehmensbewertung
- Sachgründung: Bareinlage der Zielgesellschaft wird durch eingebrachtes Unternehmen (nach teilweiser Bewertung) ersetzt
- Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz (§ 123 ff. UmwG): Gesamtrechtsnachfolge. Unternehmensbewertung und Inventur aller bestehenden Dauerschuldverhältnisse erforderlich
Daneben gibt es auch andere Wege der Einbringung wie Aufspaltung, Abspaltung, Verschmelzung oder auch die steuernachteilige Beendigung des Ursprungsunternehmens und Neugründung.
Vorteile der Einbringung gegenüber Beendung und Neugründung
Steuerlich hat die Einbringung gegenüber der bloßen Neugründung und darauf folgenden Beendung Ihres jetzigen Unternehmens wichtige Vorteile:
- Gewinne werden ab einem zurückliegenden Stichtag von max. 8 Monaten steuerbegünstigt der neuen Rechtsform zugeordnet werden (§ 20 UmwStG).
- Ihr eingebrachtes Einzelunternehmen wird (statt im Rahmen der Liquidation zu verfallen) in die Rücklage der neuen Rechtsform gebucht – Sie können in Höhe seines Wertes eine besonders steuervergünstigte Entnahme vornehmen
Vorteile der Zielrechtsform
Zudem gehen damit Vorteile der Zielrechtsform einher: Persönlicher Haftungsausschluss sowie zahlreiche Steuervorteile einer GmbH oder Holding wie Spardosenfunktion oder steuergünstiger Anteilsverkauf im Fall eines Exits.
Wir begleiten Ihre Einbringung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Abwicklung de Ursprungsunternehmens
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.