Eine Einzelfirma gründen
Sie wollen eine Einzelfirma gründen, um Ihre Geschäftstätigkeit günstig und mit wenig Verwaltungsaufwand aufzunehmen? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihr Einzelunternehmen schnell, rechtssicher und zum Festpreis.
- Rund 70 % aller Unternehmen in Deutschland werden als Einzelfirma gegründet
- Für die Gründung eines Einzelunternehmens wird kein Stammkapital benötigt
- Der Einzelunternehmer haftet für Verbindlichkeiten auch mit seinem privaten Vermögen
Wir gründen Ihre Einzelfirma – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Kernpunkte Einzelfirma Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Gewerbeanmeldung & Fehler
Online Einzelfirma Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Einzelfirma. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.
Gründung Ihrer Einzelfirma
Wir beginnen mit der Gründung Ihrer Einzelfirma. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung der benötigten Unterlagen bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Einzelfirma gründen: Gründungspaket im Überblick
Was ist ein Einzelunternehmen?
Es gibt drei Arten von Einzelunternehmen. Welcher Berufsgruppe der einzelne Selbständige zuzuordnen ist, hängt davon ab, welches Geschäft dieser betreibt. Man unterschiedet zwischen den Kaufleuten, den Freiberuflern und den Landwirten.
Der Kleingewerbetreibende und der (Voll-) Kaufmann
Jeder Gewerbetreibende kann ein Kaufmann sein. Ein Gewerbe liegt vor, wenn der Zweck der Tätigkeit darin liegt, Waren herzustellen, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen nicht selbst zu erbringen, sondern hauptsächlich zu vermitteln. Dazu gehören z.B. Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Makler.
Unterschieden werden die Gewerbetreibenden danach, ob ihr Gewerbe eine kaufmännische Organisation erfordert („Ist-Kaufmann“ bzw. „Voll-Kaufmann“) oder nicht (Kleingewerbetreibender).
Der Freiberufler
Freiberufler haben klare Vorteile gegenüber gewerbetreibenden Kaufleuten. Als Freiberufler müssen Sie weder ein Gewerbe anmelden, noch eine Gewerbesteuer entrichten. Auch besteht keine doppelte Buchführungspflicht und Sie sind von der Zwangsmitgliedschaft in der IHK (Industrie- und Handelskammer) befreit. Ferner können Sie mit anderen Freiberuflern eine besondere Form der Gesellschaft, die sog. Partnerschaftsgesellschaft (PartG), gründen.
Der Landwirt
Auch Landwirte sind keine Kaufleute und betreiben kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Landwirt ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der sich mit der Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf einer bewirtschafteten Fläche beschäftigt. Dazu gehören Betriebe der Tierzucht, der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei und des Bergbaus. Diese Betriebe dürfen ihre Erzeugnisse verkaufen ohne ein Gewerbe anzumelden. Jedoch unterliegen Landwirte der Pflicht sich bei den Landwirtschaftskammern anzumelden.
Gründungs-Kostenrechner
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Vorteile und Nachteile der Einzelunternehmens Gründung
Vorteile der Einzelfirma Gründung
Einfache Gründung
Jeder kann ein Einzelunternehmen gründen. Es gibt hier keine Hürden und kaum Formalien. Eine Gewerbeanmeldung genügt meistens.
Kein Stammkapital
Anders als z.B. bei einer GmbH, gibt es bei einem Einzelunternehmen kein erforderliches Mindestkapital.
Keine Gründungskosten
Wenn man von der Gebühr für die Gewerbeanmeldung absieht, ist die Gründung eines Einzelunternehmens kostenfrei. Dies gilt zumindest für Kleingewerbetreibende. Lassen Sie sich als Kaufmann eintragen oder vergrößert sich der Betrieb, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich (§ 29 HGB). In diesem Fall kommen Notar- und Gerichtskosten in Höhe von 200-300 € hinzu.
Steuervorteile durch Kleinunternehmerregelung
Viele Einzelunternehmen können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Wenn ein Betrieb im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit weniger als 22.000 € umsetzt, wird er von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Die Befreiung gilt auch für das Folgejahr, wenn ein Umsatz von weniger als 50.000 € erwartet wird. Die Kleinunternehmerregelung kommt für viele Kleingewerbetreibende in Betracht.
Keine Gewinnaufteilung
Anders als bei einer Gesellschaft, müssen die Gewinne eines Einzelunternehmens nicht unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden. Als Einzelunternehmer können Sie auch frei entscheiden, wie viel Kapital Sie in der Gesellschaft belassen wollen und zu welchem Zweck dieses eingesetzt werden soll.
Nachteile der Einzelfirma Gründung
Persönliche Haftung
Für die Schulden seines Betriebs haftet der Einzelunternehmer persönlich und mit seinem gesamten Vermögen. Das ist der Hauptnachteil gegenüber der GmbH und der UG, welche auch von einer Einzelperson gegründet werden können und Ihre persönliche Haftung einschränken. Eine ungünstige Entwicklung der Geschäfte kann daher im schlimmsten Fall auch die private Existenz bedrohen.
Keine Körperschaftssteuer
Durch die Errichtung einer UG oder GmbH können im Verhältnis zu einem Einzelunternehmen in bestimmten Fällen Steuern gespart werden. Kapitalgesellschaften haben auf die Gewinne, solange diese im Unternehmen verbleiben, keine Einkommen-, sondern eine Körperschaftssteuer zu entrichten. Diese beträgt nur 15,6 % und ist daher deutlich niedriger als die Einkommensteuer, die einen Spitzensteuersatz von 45% aufweist.
Bilanzierungspflicht (für eingetragene Kaufleute)
Wer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen wird (e.K.), ist dazu verpflichtet, seine Bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu führen und Handelsbilanzen aufzustellen (§ 140 Abgabenordnung (AO)). Dies erfordert in der Regel einen höheren Verwaltungsaufwand.
Eingeschränkte Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung
Wer seine Gewinne nicht mit anderen zu teilen braucht, muss sich auch alleine mit Verlusten auseinandersetzen. Benötigt der Betrieb in Krisenzeiten eine Finanzspritze, kann sich der Einzelunternehmer nur auf seine eigenen Quellen verlassen. Gesellschaften haben in solchen Angelegenheiten den Vorteil, dass der Kreditgeber immer mehrere Schuldner hat, die er in Anspruch nehmen kann und somit das Risiko gestreut ist.
Einzelfirma gründen – Ablauf der Gründung eines Einzelunternehmens Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Einzelfirma Gründung
Eine Einzelfirma Gründung läuft wie folgt ab:
- Firmennamen wählen
- Geschäftskonto eröffnen
- Nur bei einem Kaufmann: Erstellung der Gründungsunterlagen
- Nur bei einem Kaufmann: Anmeldung zum Handelsregister
- Abschlussberatung
Ablauf der UG Gründung
Schritt 1 - Auswahl des Namens des Einzelunternehmens – bei einem Kaufmann überprüfen wir den Firmennamen bei Ihrer IHK – / HKW
Was die Bezeichnung eines Einzelunternehmens anbelangt, so ist zwischen Kleingewerbetreibenden, Kaufleuten und Freiberuflern zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Firma nicht wie im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet, sondern meint damit den Handelsnamen.
Geschäftsbezeichnung
Kleingewerbetreibende – wählen Sie eine Geschäftsbezeichnung
Da Kleingewerbetreibende, die sich nicht in das Handelsregister haben eintragen lassen, keine Kaufleute sind, führen sie auch keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Sie haben also keinen „Handelsnamen“. Sie können ihren Betrieb lediglich mit dem Vor- und Familiennamen führen. Jedoch dürfen sie zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung wählen, die die Geschäftstätigkeit beschreibt, z.B. Dieter Durst – Getränkelieferungen. Möglich sind auch zusätzliche Buchstabenkombinationen und Fantasiebegriffe.
Geschäftsbezeichnung
Kaufleute
Kaufleute – beachten Sie die rechtlichen Anforderungen an eine Firma / wir führen eine firmenrechtliche Abfrage bei der IHK durch
Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihre Firma als Namens-, Sach- oder Fantasiefirma führen. Auch Mischformen dieser Arten sind erlaubt. Wichtig ist dabei, dass die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet ist. Anhand dieses Handelsnamens sollte das Unternehmen im Rechtsverkehr unterscheiden lassen können (§ 18 Abs. 1 HGB). Mithilfe der Firma darf keine Täuschung über die geschäftlichen Verhältnisse erfolgen (§ 18 Abs. 1 HGB). Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass der Name nicht bereits von einer anderen Firma verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB). Die Klärung dieser Frage mit Ihrer zuständigen IHK ist Bestandteil unserer Dienstleistung für Sie.
Wer als Einzelkaufmann im Handelsregister eingetragen ist, ist dazu verpflichtet, im Geschäftsverkehr die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ bzw. die Abkürzungen „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ zu verwenden.
Freiberufler
Freiberufler – Sie können auch einen Fantasienamen wählen
Freiberufler dürfen Fantasie- oder Branchennamen verwenden. Allerdings müssen sie diesem Namen ihren eigenen Namen beifügen. Die Unternehmensbezeichnung sollte den Geschäftsverkehr klar über die angebotene Dienstleistung informieren. Wichtig ist außerdem, dass durch die Verwendung eines Namens keine Verwechslungsgefahr entsteht.
Freiberufler
Schritt 2 - Geschäftskonto für die Einzelunternehmung eröffnen
Die privaten und geschäftlichen Finanzen sollten strikt voneinander getrennt sein. Daher ist es empfehlenswert, von Beginn der selbständigen Tätigkeit an, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Auch die Buchhaltung am Ende des Jahres wird auf diese Weise erleichtert. Die Kontoführungsgebühren variieren hier teilweise erheblich, weshalb es sich empfiehlt, verschiedene Angebote einzuholen.
Schritt 3 - Nur bei einem Kaufmann: Wir erstellen alle notwendigen Gründungsunterlagen, die sodann Notar in Ihrer Nähe beurkundet werden
Der Kaufmann ist eine besondere Form des Einzelunternehmers ist, lässt sich der Besuch bei einem Notar nicht vermeiden (§ 106 HGB). Der Notar
- erhält Ihre Anmeldung zum Handelsregister, die wir für Sie erstellen
- erhält die Bescheinigung der IHK über die Eintragungsfähigkeit Ihres Firmennamen, die wir für unsere Mandanten einholen
Nach ausführlicher Gründerberatung vereinbaren wir bei Ihnen vor Ort einen Notartermin. Dafür erstellen und leiten wir dem Notar die für die notarielle Beurkundung erforderlichen Unterlagen zu (Anmeldung zum Handelsregister, IHK Bescheinigung).
Zum Notartermin sollten Sie zwingend erscheinen (§ 108 HGB). Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit. Sollten Sie ein zulassungsbedürftiges Gewerbe ausüben wollen, sollten Sie die entsprechende Zulassung mitbringen – fragen Sie bitte im Rahmen unserer Beratung danach.
Bringen Sie dem Notar den Kostenvorschuss für das Registergericht mit. So stellen Sie sicher, dass es bei der Überprüfung dessen Einzahlung durch das Registergericht bei Ihrer Handelsregisteranmeldung nicht zu Verzögerungen kommt.
Schritt 3 - Nur bei einem Kaufmann: Wir erstellen alle notwendigen Gründungsunterlagen, die sodann Notar in Ihrer Nähe beurkundet werden
Schritt 4 - Nur bei einem Kaufmann: Anmeldung zum Handelsregister
Wir erstellen Ihre Handelsregisteranmeldung. Sie gelten erst mit Eintragung Ihrer Firma ins Handelsregister als Kaufmann (§ 106 HGB). Die Anmeldung erfolgt den Notar. Er ist das notwendige Bindeglied in der Kommunikationskette zwischen der zu gründenden Firma und dem Registergericht, bei dem das Handelsregister geführt wird. Wir begleiten Sie bis zur endgültigen Gründung.
Schritt 5 - Abschlussberatung
Sie erhalten eine ausführliche anwaltliche Abschlussberatung. Häufig kommen während des Gründungsprozesses der Einzelunternehmung Fragen auf. Dadurch stellen wir sicher, dass keine Fragen offen bleiben. Wir klären Sie darüber auf, welche Schritte nach der Gründung auf Sie zukommen. Typische Gründerstolpersteine sind beispielsweise: Impressum, Briefbögen, Start-Up-Betrüger., steuerliche Anmeldung oder auch die Gewerbeanmeldung.
Schritt 5 - Abschlussberatung
Exkurs: Transparenzregister
Durch das Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 müssen Gesellschaften in Deutschland in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dadurch soll ermöglichen werden auf einen Blick die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Der absolute Regelfall der UG-Gründung muss daher nicht in das Transparenzregister eingetragen werden, da es sich nicht um Gründungen durch andere Gesellschaften handelt, oder stille Beteiligungen vorliegen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
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Besteuerung eines Einzelunternehmens und Gewerbeanmeldung
Einige Wochen nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie Post vom Finanzamt mit einem Formular zur steuerlichen Erfassung. Falls Sie jedoch freiberuflich tätig/ein Landwirt sind, sollten Sie sich selbst beim Finanzamt anmelden. Erst dann teilt man Ihnen nämlich eine Steuernummer zu. Diese ist notwendig, weil Sie nur damit Rechnungen stellen können.
Als Einzelunternehmer werden Sie mit unterschiedlichen Steuern konfrontiert. Im Folgenden erfahren Sie, welche Steuerpflichten Sie konkret treffen.
Wenn Sie ein Kaufmann sind und ein Gewerbe ausüben,unterliegen Sie als ein „stehender Betrieb“ der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Die Höhe dieser Steuer orientiert sich am Gewerbeertrag. Das ist der Gewinn abzüglich bestimmter gesetzlicher Kürzungen bzw. zuzüglich einiger Ergänzungen. Die Gewerbesteuer wird unter Anwendung einer Steuermesszahl und eines sog. Hebesatzes ermittelt. Dieser Hebesatz ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und beträgt im Durchschnitt ca. 15 %. Als Einzelunternehmer erhalten Sie einen Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500,00 € (§ 11 GewStG).
Sofern Sie kein Kleinunternehmer sind und von den Steuervergünstigungen profitieren, werden Sie auch die Umsatzsteuer entrichten. Grundsätzlich werden der gesamte inländische Handel und Dienstleistungen mit einer Umsatzsteuer belegt. Diese beträgt im Regelfall 19 %, für bestimmte Waren (z.B. Bücher, Lebensmittel) und Dienstleistungen gelten Ermäßigungen (z.B. 7% bei Büchern und Zeitschriften). Auch sind gewisse Lieferungen und Dienstleistungen, vor allem im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr, steuerfrei (§ 4 UStG).
Außerdem unterliegen Sie als eine natürliche Person im Gegensatz zu einer juristischen Person (GmbH, UG) der Einkommensteuer. Als Unternehmer gelten für Sie in diesem Zusammenhang die folgenden Besonderheiten:
- Ab dem zweiten Jahr der Geschäftstätigkeit setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen Einkommenssteuer fest. Diese werden jeweils am 10.3/10.6/10.9/10.12 fällig.
- Der Grundfreibetrag für Ledige beträgt 8.472,- €, für Verheiratete 16.944,- € – liegt Ihr Unternehmensgewinn unterhalb dieses Wertes, sind Sie nicht steuerpflichtig
- Ab einem Einkommen von mehr als 250.000 (ledig)/500.000 (verheiratet) EUR steigt der Spitzensteuersatz auf 45 %.
- Wenn Ihr Einzelunternehmen Bilanzen aufstellt (Kaufmann), können nicht entnommene Gewinne pauschal mit 28,25 % versteuert werden. Sollen jedoch Gewinne in den darauffolgenden Jahre (insgesamt) entnommen werden, kann eine „Strafsteuer“ von bis zu 48 % erhoben werden.
Gewerbeanmeldung des Einzelunternehmens
Wenn Sie kein Freiberufler oder Landwirt sind, sondern ein Gewerbe ausüben, verlangt das Gesetz (§ 14 GewO), dass Sie dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anzeigen. Grundsätzlich ist das örtliche Gewerbeamt für Gewerbeanmeldungen zuständig. Je nach Gemeinde kann dies jedoch variieren. Das Anmeldungsverfahren ist in der Regel unkompliziert. Hierfür ist meist nur der Personalausweis erforderlich. Die Kosten für die Anmeldung variieren von Gemeinde zu Gemeinde und liegen meist zwischen 10-60 Euro. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein.
Es gibt allerdings einige Gewerbezweige (z.B. Gaststätten-, Makler- oder Bewachungsgewerbe), deren Betrieb eine besondere Genehmigung erfordert (§§ 29-38 GewO). Welche Voraussetzungen für den Erhalt einer solchen Genehmigung zwingend vorliegen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde anfragen – gerne beraten wir Sie hierzu.
Rechtliche Gründungsfehler sind vermeidbar
Häufig verkennen Unternehmer die rechtliche Risiken einer Gründung. Dabei sind sie, im Gegensatz zu den klassischen betriebswirtschaftlichen Fehlern, vermeidbar: Hierbei geht es nicht um Ihre Fähigkeit, eine Unternehmung aufzubauen und diese zu führen. Es geht alleine darum, den herrschenden rechtlichen Rahmen zu kennen und zu befolgen. Dabei sind rechtliche Gründungsfehler nicht nur lästig, sondern birgen auch ein hohes finanzielles Risiko in sich. Allerdings sind diese typischen Fehler gerade aufgrund Ihrer häufigen Vorkommnis leicht zu vermeiden – sofern Ihnen der rechtliche Rahmen bekannt ist.
Daher sehen wir unsere Hauptaufgabe darin, Ihre Gründung so zu gestalten, dass Sie sich allein auf den betriebswirtschaftlichen Teil Ihrer Unternehmung konzentrieren können.
Um Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern, möchten wir Ihnen die häufigsten Gründungsfehler aufzeigen:
- Wettbewerbsrecht: So werben Sie rechtssicher
- Urheberrecht: So gehen Sie richtig mit fremden Bildern, Texten, Inhalten um
- Start-Up-Betrüger: Auf Gründer spezialisierte Verbrecher
- Nachfolgehaftung § 25 Abs. 1 HGB
Häufige Gründungsfehler
Die bekanntesten Gründungsfehler liegen im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Zu den häufigsten betriebswirtschaftlichen Gründungsfehlern zählen:
- Qualifikationsmängel – vor allem fehlende kaufmännische Kenntnisse
- Fehlende Marktkenntnisse
- Fehlende Wettbewerbskenntnisse
- Finanzierungsmängel – kein Überblick über Finanzbedarf und Eigenkapital
- Schwache Gründungsplanung
Einzelunternehmer Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer Firma entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Gründungskosten | Rechtsformwahlberatung, Gründungsberatung, Organisation der Gründung, Vertretung während des Gründungsprozesses, Verträge, Abschlussberatung | Festpreis: 379,– € (“Gründungspaket START-UP”), 379,– € (“Rechtssicher”) oder 379,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
Beurkundungskosten | Notarielle Anmeldung | 100,- € |
IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
Handelsregistereintragung | Regelmäßig 70,- € | |
Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Gründung einer Einzelfirma zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Ihr Gründungsteam
Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin
Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin
Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin
und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Über
Mandate
Über
kostenfreie Dokumentenprüfungen
Über
kostenfreie Erstberatungen
Über
beantwortete Forumsfragen
Prinzipien
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
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Gründung Büro in Deutschland für amerikanisches non-profit Organisation
22 Sep 2023/1 Kommentar/in Einzelunternehmen GründungSehr geehrte Damen und Herren, eine große amerikanische Menschenrechtsorganisation (non-profit) mit Hauptsitz in Los Angeles hat mich damit beauftragt, ein Büro für sie in Berlin zu öffnen und zu entwickeln. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, in welcher juristischen Form die geschehen sollte. Sollte eine Zweigniederlassung, ein Repräsentanzbüro oder ein eigenständiger Verein gegründet werden? […]
Firma Heilmittelbranche möchte Zweigniederlassung in Deutschland
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Firme in Deutschland
10 Aug 2023/0 Kommentare/in Einzelunternehmen GründungHallo aus Belgien, Bin schon 25 jahre selbstandig (freiberufer versicherungen) in Belgien mit Belgischen gmbh. Warum ich info frage? Bin grosse autoliebhaber und wechsel einige mahl von PKW pro jahre. Wollte gerne etwas finden um die wahnzinnig höge kfz steurn in Belgien zu passieren. Deutsche kennzeichen kan nicht auf privat name in Belgien. Eine firma […]
Betriebsstaette in Deutschland fuer eine Schweizer AG gruenden
03 Aug 2023/1 Kommentar/in Einzelunternehmen GründungHallo, wir wollen eine Betriebstaette in Deutschland gruenden. Die Muttergesellschaft is eine Schweizer AG. Leider laesst ich Drop down Menue die Auswahl Betriebsstaette nicht zu Bitte um Rueckmeldung
Bestriebsstätte gründen einer peruanischen Firma
04 Feb 2023/1 Kommentar/in Einzelunternehmen GründungGuten Tag. Ich habe eine Firma in Perú. Ebenso meinen Lebensmittelpunkt. Wir exportieren nach Deutschland und der Vertrieb findet dort statt. Welche Möglichkeiten einer Betriebsstätte der peruanischen Firma in Deutschland haben wir? Ich bin Deutsche, habe aber keinen Wohnsitz dort.
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