• Einzelfirma gründen: Bundesweit vom Anwalt

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    ✔ Spezialisierte Rechtsanwälte
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Telefonische Erstberatung

Eine Einzelfirma gründen

Sie wollen eine Einzelfirma gründen, um Ihre Geschäftstätigkeit günstig und mit wenig Verwaltungsaufwand aufzunehmen? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihr Einzelunternehmen schnell, rechtssicher und zum Festpreis.

  • Rund 70 % aller Unternehmen in Deutschland werden als Einzelfirma gegründet
  • Für die Gründung eines Einzelunternehmens wird kein Stammkapital benötigt
  • Der Einzelunternehmer haftet für Verbindlichkeiten auch mit seinem privaten Vermögen

Wir gründen Ihre Einzelfirma – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Einzelfirma online gründen oder Anfrage senden

Sie können Ihre Einzelfirma direkt online gründen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Einzelfirma. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Einzelfirma

Wir beginnen mit der Gründung Ihrer Einzelfirma. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung der benötigten Unterlagen bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Einzelfirma gründen: Gründungspaket im Überblick

Übersicht der Pakete

EinzelfirmaPlus

€409,–zzgl. € 77,71 USt.
  • Für Gründer die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Durchgängig erreichbar
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Handelsregister
    • Gewerbeanmeldung
    • Steuerliche Anmeldung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Gewerbeanmeldung
    • Finanzamtfragebogen
    • Steueranmeldung

Was ist ein Einzelunternehmen?

Es gibt drei Arten von Einzelunternehmen. Welcher Berufsgruppe der einzelne Selbständige zuzuordnen ist, hängt davon ab, welches Geschäft dieser betreibt. Man unterschiedet zwischen den Kaufleuten, den  Freiberuflern und den Landwirten.

Der Kleingewerbetreibende und der (Voll-) Kaufmann

Jeder Gewerbetreibende kann ein Kaufmann sein. Ein Gewerbe liegt vor, wenn der Zweck der Tätigkeit darin liegt, Waren herzustellen, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen nicht selbst zu erbringen, sondern hauptsächlich zu vermitteln. Dazu gehören z.B. Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Makler.

Unterschieden werden die Gewerbetreibenden danach, ob ihr Gewerbe eine kaufmännische Organisation erfordert („Ist-Kaufmann“ bzw. „Voll-Kaufmann“) oder nicht (Kleingewerbetreibender).

Der Freiberufler

Freiberufler haben klare Vorteile gegenüber gewerbetreibenden Kaufleuten. Als Freiberufler müssen Sie weder ein Gewerbe anmelden, noch eine Gewerbesteuer entrichten. Auch besteht keine doppelte Buchführungspflicht und Sie sind von der Zwangsmitgliedschaft in der IHK (Industrie- und Handelskammer) befreit. Ferner können Sie mit anderen Freiberuflern eine besondere Form der Gesellschaft, die sog. Partnerschaftsgesellschaft (PartG), gründen.

Der Landwirt

Auch Landwirte sind keine Kaufleute und betreiben kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Landwirt ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der sich mit der Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf einer bewirtschafteten Fläche beschäftigt. Dazu gehören Betriebe der Tierzucht, der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei und des Bergbaus. Diese Betriebe dürfen ihre Erzeugnisse verkaufen ohne ein Gewerbe anzumelden. Jedoch unterliegen Landwirte der Pflicht sich bei den Landwirtschaftskammern anzumelden.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

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Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

Einzelfirma Gründung vom Rechtsanwalt

✔ GÜNSTIG  ✔ SCHNELL   ✔ RECHTSSICHER

Über

20000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

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Vorteile und Nachteile der Einzelunternehmens Gründung

Vorteile der Einzelfirma Gründung

  • Einfache Gründung

    Jeder kann ein Einzelunternehmen gründen. Es gibt hier keine Hürden und kaum Formalien. Eine Gewerbeanmeldung genügt meistens.

  • Kein Stammkapital

    Anders als z.B. bei einer GmbH, gibt es bei einem Einzelunternehmen kein erforderliches Mindestkapital.

  • Keine Gründungskosten

    Wenn man von der Gebühr für die Gewerbeanmeldung absieht, ist die Gründung eines Einzelunternehmens kostenfrei. Dies gilt zumindest für Kleingewerbetreibende. Lassen Sie sich als Kaufmann eintragen oder vergrößert sich der Betrieb, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich (§ 29 HGB). In diesem Fall kommen Notar- und Gerichtskosten in Höhe von 200-300 € hinzu.

  • Steuervorteile durch Kleinunternehmerregelung

    Viele Einzelunternehmen können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Wenn ein Betrieb im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit weniger als 22.000 € umsetzt, wird er von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Die Befreiung gilt auch für das Folgejahr, wenn ein Umsatz von weniger als 50.000 € erwartet wird. Die Kleinunternehmerregelung kommt für viele Kleingewerbetreibende in Betracht.

  • Keine Gewinnaufteilung

    Anders als bei einer Gesellschaft, müssen die Gewinne eines Einzelunternehmens nicht unter den Gesellschaftern  aufgeteilt werden. Als Einzelunternehmer können Sie auch frei entscheiden, wie viel Kapital Sie in der Gesellschaft belassen wollen und zu welchem Zweck dieses eingesetzt werden soll.

Nachteile der Einzelfirma Gründung

  • Persönliche Haftung

    Für die Schulden seines Betriebs haftet der Einzelunternehmer persönlich und mit seinem gesamten Vermögen. Das ist der Hauptnachteil gegenüber der GmbH und der UG, welche auch von einer Einzelperson gegründet werden können und Ihre persönliche Haftung einschränken. Eine ungünstige Entwicklung der Geschäfte kann daher im schlimmsten Fall auch die private Existenz bedrohen.

  • Keine Körperschaftssteuer

    Durch die Errichtung einer UG oder GmbH können im Verhältnis zu einem Einzelunternehmen in bestimmten Fällen Steuern gespart werden. Kapitalgesellschaften haben auf die Gewinne, solange diese im Unternehmen verbleiben, keine Einkommen-, sondern eine Körperschaftssteuer zu entrichten. Diese beträgt nur 15,6 % und ist daher deutlich niedriger als die Einkommensteuer, die einen Spitzensteuersatz von 45% aufweist.

  • Bilanzierungspflicht (für eingetragene Kaufleute)

    Wer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen wird (e.K.), ist dazu verpflichtet, seine Bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu führen und Handelsbilanzen aufzustellen (§ 140 Abgabenordnung (AO)). Dies erfordert in der Regel einen höheren Verwaltungsaufwand.

  • Eingeschränkte Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung

    Wer seine Gewinne nicht mit anderen zu teilen braucht, muss sich auch alleine mit Verlusten auseinandersetzen. Benötigt der Betrieb in Krisenzeiten eine Finanzspritze, kann sich der Einzelunternehmer nur auf seine eigenen Quellen verlassen. Gesellschaften haben in solchen Angelegenheiten den Vorteil, dass der Kreditgeber immer mehrere Schuldner hat, die er in Anspruch nehmen kann und somit das Risiko gestreut ist.

Einzelfirma gründen – Ablauf der Gründung eines Einzelunternehmens Schritt für Schritt

Überblick Ablauf Einzelfirma Gründung

Eine Einzelfirma Gründung läuft wie folgt ab:

  1. Firmennamen wählen
  2. Geschäftskonto eröffnen
  3. Nur bei einem Kaufmann: Erstellung der Gründungsunterlagen
  4. Nur bei einem Kaufmann: Anmeldung zum Handelsregister
  5. Abschlussberatung

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Mehr Informationen

Ablauf der UG Gründung

  • Schritt 1 - Auswahl des Namens des Einzelunternehmens – bei einem Kaufmann überprüfen wir den Firmennamen bei Ihrer IHK – / HKW

    Was die Bezeichnung eines Einzelunternehmens anbelangt, so ist zwischen Kleingewerbetreibenden, Kaufleuten und Freiberuflern zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Firma nicht wie im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet, sondern meint damit den Handelsnamen.

  • Geschäftsbezeichnung

    Kleingewerbetreibende – wählen Sie eine Geschäftsbezeichnung

    Da Kleingewerbetreibende, die sich nicht in das Handelsregister haben eintragen lassen, keine Kaufleute sind, führen sie auch keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Sie haben also keinen „Handelsnamen“. Sie können ihren Betrieb lediglich mit dem Vor- und Familiennamen führen. Jedoch dürfen sie zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung wählen, die die Geschäftstätigkeit beschreibt, z.B. Dieter Durst – Getränkelieferungen. Möglich sind auch zusätzliche Buchstabenkombinationen und Fantasiebegriffe.

    Geschäftsbezeichnung

  • Kaufleute

    Kaufleute – beachten Sie die rechtlichen Anforderungen an eine Firma / wir führen eine firmenrechtliche Abfrage bei der IHK durch

    Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihre Firma als Namens-, Sach- oder Fantasiefirma führen. Auch Mischformen dieser Arten sind erlaubt. Wichtig ist dabei, dass die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet ist. Anhand dieses Handelsnamens sollte das Unternehmen im Rechtsverkehr unterscheiden lassen können (§ 18 Abs. 1 HGB). Mithilfe der Firma darf keine Täuschung über die geschäftlichen Verhältnisse erfolgen (§ 18 Abs. 1 HGB). Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass der Name nicht bereits von einer anderen Firma verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB). Die Klärung dieser Frage mit Ihrer zuständigen IHK ist Bestandteil unserer Dienstleistung für Sie.

    Wer als Einzelkaufmann im Handelsregister eingetragen ist, ist dazu verpflichtet, im Geschäftsverkehr die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ bzw. die Abkürzungen „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ zu verwenden.

  • Freiberufler

    Freiberufler – Sie können auch einen Fantasienamen wählen

    Freiberufler dürfen Fantasie- oder Branchennamen verwenden. Allerdings müssen sie diesem Namen ihren eigenen Namen beifügen. Die Unternehmensbezeichnung sollte den Geschäftsverkehr klar über die angebotene Dienstleistung informieren. Wichtig ist außerdem, dass durch die Verwendung eines Namens keine Verwechslungsgefahr entsteht.

    Freiberufler

  • Schritt 2 - Geschäftskonto für die Einzelunternehmung eröffnen

    Die privaten und geschäftlichen Finanzen sollten strikt voneinander getrennt sein. Daher ist es empfehlenswert, von Beginn der selbständigen Tätigkeit an, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Auch die Buchhaltung am Ende des Jahres wird auf diese Weise erleichtert. Die Kontoführungsgebühren variieren hier teilweise erheblich, weshalb es sich empfiehlt, verschiedene Angebote einzuholen.

  • Schritt 3 - Nur bei einem Kaufmann: Wir erstellen alle notwendigen Gründungsunterlagen, die sodann Notar in Ihrer Nähe beurkundet werden

    Der Kaufmann ist eine besondere Form des Einzelunternehmers ist, lässt sich der Besuch bei einem Notar nicht vermeiden (§ 106 HGB). Der Notar

    • erhält Ihre Anmeldung zum Handelsregister, die wir für Sie erstellen
    • erhält die Bescheinigung der IHK über die Eintragungsfähigkeit Ihres Firmennamen, die wir für unsere Mandanten einholen

    Nach ausführlicher Gründerberatung vereinbaren wir bei Ihnen vor Ort einen Notartermin. Dafür erstellen und leiten wir dem Notar die für die notarielle Beurkundung erforderlichen Unterlagen zu (Anmeldung zum Handelsregister, IHK Bescheinigung).

    Zum Notartermin sollten Sie zwingend erscheinen (§ 108 HGB). Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit. Sollten Sie ein zulassungsbedürftiges Gewerbe ausüben wollen, sollten Sie die entsprechende Zulassung mitbringen – fragen Sie bitte im Rahmen unserer Beratung danach.

    Bringen Sie dem Notar den Kostenvorschuss für das Registergericht mit. So stellen Sie sicher, dass es bei der Überprüfung dessen Einzahlung durch das Registergericht bei Ihrer Handelsregisteranmeldung nicht zu Verzögerungen kommt.

    Schritt 3 - Nur bei einem Kaufmann: Wir erstellen alle notwendigen Gründungsunterlagen, die sodann Notar in Ihrer Nähe beurkundet werden

  • Schritt 4 - Nur bei einem Kaufmann: Anmeldung zum Handelsregister

    Wir erstellen Ihre Handelsregisteranmeldung. Sie gelten erst mit Eintragung Ihrer Firma ins Handelsregister als Kaufmann (§ 106 HGB). Die Anmeldung erfolgt den Notar. Er ist das notwendige Bindeglied in der Kommunikationskette zwischen der zu gründenden Firma und dem Registergericht, bei dem das Handelsregister geführt wird. Wir begleiten Sie bis zur endgültigen Gründung.

  • Schritt 5 - Abschlussberatung

    Sie erhalten eine ausführliche anwaltliche Abschlussberatung. Häufig kommen während des Gründungsprozesses der Einzelunternehmung Fragen auf. Dadurch stellen wir sicher, dass keine Fragen offen bleiben. Wir klären Sie darüber auf, welche Schritte nach der Gründung auf Sie zukommen. Typische Gründerstolpersteine sind beispielsweise: Impressum, Briefbögen, Start-Up-Betrüger., steuerliche Anmeldung oder auch die Gewerbeanmeldung.

    Schritt 5 - Abschlussberatung

Exkurs: Transparenzregister

Durch das Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 müssen Gesellschaften in Deutschland in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dadurch soll ermöglichen werden auf einen Blick die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.

Der absolute Regelfall der UG-Gründung muss daher nicht in das Transparenzregister eingetragen werden, da es sich nicht um Gründungen durch andere Gesellschaften handelt, oder stille Beteiligungen vorliegen.

Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.

Einzelfirma Gründung vom Rechtsanwalt

✔ GÜNSTIG  ✔ SCHNELL   ✔ RECHTSSICHER

Über

20000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Besteuerung eines Einzelunternehmens und Gewerbeanmeldung

Einige Wochen nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie Post vom Finanzamt mit einem Formular zur steuerlichen Erfassung. Falls Sie jedoch freiberuflich tätig/ein Landwirt sind, sollten Sie sich selbst beim Finanzamt anmelden. Erst dann teilt man Ihnen nämlich eine Steuernummer zu. Diese ist notwendig, weil Sie nur damit Rechnungen stellen können.

Als Einzelunternehmer werden Sie mit unterschiedlichen Steuern konfrontiert. Im Folgenden erfahren Sie, welche Steuerpflichten Sie konkret treffen.

Rechtliche Gründungsfehler sind vermeidbar

Häufig verkennen Unternehmer die rechtliche Risiken einer Gründung. Dabei sind sie, im Gegensatz zu den klassischen betriebswirtschaftlichen Fehlern, vermeidbar: Hierbei geht es nicht um Ihre Fähigkeit, eine Unternehmung aufzubauen und diese zu führen. Es geht alleine darum, den herrschenden rechtlichen Rahmen zu kennen und zu befolgen. Dabei sind rechtliche Gründungsfehler nicht nur lästig, sondern birgen auch ein hohes finanzielles Risiko in sich. Allerdings sind diese typischen Fehler gerade aufgrund Ihrer häufigen Vorkommnis leicht zu vermeiden – sofern Ihnen der rechtliche Rahmen bekannt ist.

Daher sehen wir unsere Hauptaufgabe darin, Ihre Gründung so zu gestalten, dass Sie sich allein auf den betriebswirtschaftlichen Teil Ihrer Unternehmung konzentrieren können. 

Um Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern, möchten wir Ihnen die häufigsten Gründungsfehler aufzeigen:

  • Wettbewerbsrecht: So werben Sie rechtssicher
  • Urheberrecht: So gehen Sie richtig mit fremden Bildern, Texten, Inhalten um
  • Start-Up-Betrüger: Auf Gründer spezialisierte Verbrecher
  • Nachfolgehaftung § 25 Abs. 1 HGB

Häufige Gründungsfehler

Die bekanntesten Gründungsfehler liegen im betriebswirtschaftlichen Bereich.

Zu den häufigsten betriebswirtschaftlichen Gründungsfehlern zählen:

  • Qualifikationsmängel – vor allem fehlende kaufmännische Kenntnisse
  • Fehlende Marktkenntnisse
  • Fehlende Wettbewerbskenntnisse
  • Finanzierungsmängel – kein Überblick über Finanzbedarf und Eigenkapital
  • Schwache Gründungsplanung

Übersicht der Pakete

EinzelfirmaPlus

€409,–zzgl. € 77,71 USt.
  • Für Gründer die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Durchgängig erreichbar
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Handelsregister
    • Gewerbeanmeldung
    • Steuerliche Anmeldung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Gewerbeanmeldung
    • Finanzamtfragebogen
    • Steueranmeldung

Einzelunternehmer Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer Firma entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformwahlberatung, Gründungsberatung, Organisation der Gründung, Vertretung während des Gründungsprozesses, Verträge, AbschlussberatungFestpreis: 409,– € (“Gründungspaket START-UP”), 409,– € (“Rechtssicher”) oder 409,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Anmeldung100,- €
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 70,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €

Gründung einer Einzelfirma zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Gründungskosten steuerlich absetzbar

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.

Rabatt für Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus 
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten

Über

8000

Mandate

Über

20000

kostenfreie Dokumentenprüfungen

Über

22000

kostenfreie Erstberatungen

Über

2000

beantwortete Forumsfragen

Prinzipien

  • Kostenfreie anwaltliche Erstberatung

    Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.

  • Schnell & einfach

    Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.

  • Rechtssicherheit

    Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.

  • Preistransparenz

    Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.

  • Spezialisierung

    Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.

  • Langfristigkeit

    Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.

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    • Einzelunternehmen Gründung

    er öfnung eine Kiosk mit einen an-und verkauf von unterhaltungs technik wie taplet labtop frensegeräte alles gebraucht

    kann man bei der jobcom oder arbeitsamt eine gründer handgeld beantragen und wie schnell geht das

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    *Gilt nicht für Start-Up Pakete und Netto Honorare bis 150 €

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