EORI-Nummer oder Betriebsnummer beantragen
Die EORI-Nummer
Wenn Sie als Unternehmer Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden oder eine Ausfuhrgenehmigung beantragen müssen, brauchen Sie schon ab dem ersten Export oder Import eine so genannte EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification number).
Der Antrag ist zwingend zu stellen, bevor Tätigkeiten aufgenommen werden, die dem Zollrecht unterfallen. Privatpersonen benötigen die Nummer nur dann, wenn sie bestimmte genehmigungspflichtige Exportgüter (z.B. Waffen) versenden oder mehr als 10 Zollanmeldungen im Jahr vornehmen.
EORI-Nummern bestehen aus bis zu 17 Zeichen. Sie beginnen mit einem Länder-Präfix (z.B. „DE“) und es folgen maximal 15 weitere Zeichen. Die Nummern werden in einer zentralen EU-Datenbank gespeichert.
Die Betriebsnummer
Wer ein Unternehmen gründet, übernimmt, führt bzw. selbstständig tätig ist und dabei Mitarbeiter beschäftigt, der ist dazu verpflichtet, eine so genannte Betriebsnummer zu beantragen. Dies hat zwingend schon vor der Einstellung des ersten Mitarbeiters zu erfolgen.
Die Betriebsnummer ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie wird kostenfrei erteilt.
Mehr zu EORI- und Betriebsnummer erfahren Sie in diesem Beitrag.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.