Telefonische Erstberatung
Ablauf einer Umwandlung: Eine Schritt für Schritt Anleitung
Die Arten einer Umwandlung können unterschiedlich sein – am häufigsten sind:
- Einzelunternehmen in GmbH – Haftungsbeschränkung und angesehene Rechtsform, (risikobehaftete) Steuerersparnis
- Einzelunternehmen in Holding GmbH – Haftungsbeschränkung, angesehene Rechtsform, Risikoaufteilung, risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion”
- GmbH oder UG in Holding GmbH – Risikoaufteilung, risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion”
Die häufigsten Umwandlungsmethoden sind dabei:
- Aufgeld-Sachagio: Schnellster und unkompliziertester Rechtsformwechsel mit allen Steuervorteilen und ohne die Erfordernis, das Unternehmen zu bewerten
- Sachgründung: Ersetzung der Bareinlage der Zielgesellschaft durch eingebrachtes Unternehmen nach teilweiser Unternehmensbewertung
- Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz (§ 123 ff. UmwG): Gesamtrechtsnachfolge nach Unternehmensbewertung bei erforderlich werdender Inventur aller bestehender Dauerschuldverhältnisse
Ablauf der Umwandlung bei oder nach Gründung
Alle Umwandlungsarten und -methoden können kann zu 2 Zeitpunkten durchgeführt werden:
- bei Gründung: Sie wandeln Ihr Unternehmen um – beispielsweise ein Einzelunternehmen in eine GmbH oder Holding – und gründen im Umwandlungsprozess das Zielunternehmen. Dies ist der häufigste Umwandlungszeitpunkt
- nach Gründung: Das Zielunternehmen – beispielsweise eine GmbH – besteht bereits. Sie wandeln nun Ihr Unternehmen in das bereits bestehende Unternehmen um.
Einen Überblick über die alle Schritte der Umwandlung gibt Ihnen dieser Beitrag.
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Kernpunkte Umwandlung: Ablauf
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.