• Ablauf der Umwandlung: Richtig umwandeln Schritt für Schritt

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Ablauf einer Umwandlung: Eine Schritt für Schritt Anleitung

Die Arten einer Umwandlung können unterschiedlich sein – am häufigsten sind:

  • Einzelunternehmen in GmbH – Haftungsbeschränkung und angesehene Rechtsform, (risikobehaftete) Steuerersparnis
  • Einzelunternehmen in Holding GmbH – Haftungsbeschränkung, angesehene Rechtsform, Risikoaufteilung, risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion”
  • GmbH oder UG in Holding GmbH – Risikoaufteilung, risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion”

Die häufigsten Umwandlungsmethoden sind dabei:

  1. Aufgeld-Sachagio: Schnellster und unkompliziertester Rechtsformwechsel mit allen Steuervorteilen und ohne die Erfordernis, das Unternehmen zu bewerten
  2. Sachgründung: Ersetzung der Bareinlage der Zielgesellschaft durch eingebrachtes Unternehmen nach teilweiser Unternehmensbewertung
  3. Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz (§ 123 ff. UmwG): Gesamtrechtsnachfolge nach Unternehmensbewertung bei erforderlich werdender Inventur aller bestehender Dauerschuldverhältnisse

Ablauf der Umwandlung bei oder nach Gründung

Alle Umwandlungsarten und -methoden können kann zu 2 Zeitpunkten durchgeführt werden:

  • bei Gründung: Sie wandeln Ihr Unternehmen um – beispielsweise ein Einzelunternehmen in eine GmbH oder Holding – und gründen im Umwandlungsprozess das Zielunternehmen. Dies ist der häufigste Umwandlungszeitpunkt
  • nach Gründung: Das Zielunternehmen – beispielsweise eine GmbH – besteht bereits. Sie wandeln nun Ihr Unternehmen in das bereits bestehende Unternehmen um.

Einen Überblick über die alle Schritte der Umwandlung gibt Ihnen dieser Beitrag.

Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.