Nach der Gründungs- und Umwandlungsberatung erstellt Ihr Rechtsanwalt auf Grundlage des Besprochenen Ihre individuellen Gründungs- und Umwandlungsunterlagen.
Hinsichtlich der Gründung wird ein individueller Gesellschaftsvertrag erstellt. Dieser wird individuell an ihr Vorhaben angepasst. Zudem werden alle weiteren, erforderlichen Gründungsunterlagen, wie Anmeldungen oder Gesellschafterlisten, erstellt und Ihnen zugeschickt. Im Falle mehrerer Unternehmen, wie Holdings oder Co. KG, werden für jede Gesellschaft die Gründungsunterlagen erstellt.
Hinsichtlich der Umwandlung werden Umwandlungsunterlagen erstellt, die individuell an ihr Vorhaben angepasst werden:
- Aufgeld-Sachagio: Erstellung des Einbringungsvertrags und Anpassung der Zielgesellschaftssatzung – Bilanz zum Stichtag durch den Steuerberater
- Sachgründung: Erstellung des Einbringungsvertrags und Anpassung der Zielgesellschaftssatzung – Bilanz zum Stichtag und Werthaltigkeitsbescheinigung durch den Steuerberater
- Ausgliederung (§§ 123 ff. UmwG): Ausgliederungserklärung, Anmeldung, Sachgründungsberichtsvorentwurf – Bilanz zum Stichtag, Sachgründungsbericht, Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre durch den Steuerberater
- Abspaltung (§§ 123 ff. UmwG): Spaltungs- und Übernahmevertrag, Beschluss, Anmeldung, Sachgründungsberichtsvorentwurf – Bilanz zum Stichtag, Sachgründungsbericht, Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre durch den Steuerberater
- Aufspaltung (§§ 123 ff. UmwG): Spaltungsplan, Beschluss, Anmeldung, Sachgründungsberichtsvorentwurf – Bilanz zum Stichtag, Sachgründungsbericht, Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre durch den Steuerberater
- Verschmelzung (§§ 123 ff. UmwG): Verschmelzungsvertrag und -plan, Beschluss, Anmeldung, Sachgründungsberichtsvorentwurf – Bilanz zum Stichtag, Sachgründungsbericht, Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre durch den Steuerberater
Die Erstellung der Gründungs- und Umwandlungsunterlagen übernimmt Ihr persönlicher Gründungs- und Umwandlungsrechtsanwalt, der nach der Gründungs- und Umwandlungsberatung mit Ihrem Fall besonders gut vertraut ist. Ihr Steuerberater erstellt die steuerlichen Unterlagen, insbesondere die Bilanzen oder eventuell erforderliche Bewertungen- Wir stehen ihm für Absprachen und Anpassungen während des gesamten Verfahrens zur Verfügung.