Firmensitz- und Standort wählen
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Firmensitz und Standortwahl – Firmensitz und Standort wählen
Der Sitz eines Unternehmens hat nicht nur Bedeutung für seine Identifikation und seinen Gerichtsstand. Er spielt auch eine wichtige Rolle für seine Tätigkeit und Außenwirkung.
Bei den Kapitalgesellschaften UG und GmbH ist der Sitz im Gesellschaftsvertrag anzugeben (§ 4a GmbHG). Fehlt diese Angabe bei der Gründung, so verweigert das Registergericht die Eintragung. Dasselbe gilt, wenn die Angabe zu unbestimmt ist, etwa die Stadt oder der Gerichtsbezirk nicht eindeutig genannt sind.
Bei Personengesellschaften, wie oHG und KG, ist der Firmensitz der Sitz der Geschäftsführung.
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Sitz, Geschäftsadresse und Verwaltung
Ein Unternehmen kann mehrere Geschäftsadressen haben. Die ist z.B. der Fall, wenn es verschiedene Standorte gibt. Es kann aber stets nur einen Firmensitz geben.
Der Firmensitz ist die offizielle Adresse des Unternehmens. Meist befindet sich hier auch die Hauptverwaltung, Der in der Satzung bestimmte Sitz kann sich aber durchaus auch an einem anderen Ort befinden als Verwaltung und/oder Geschäftsführung.
Anforderungen an die Sitz-Adresse
Nicht jede Adresse kann als Sitz angegeben werden. Sie muss dafür vielmehr bestimmte Anforderungen erfüllen.
Als Rechnungsadresse werden von der Finanzverwaltung – in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und Bundesfinanzhofs – zwar Postfächer, c/o-Adressen und sogar Briefkastenadressen anerkannt, unter denen das Unternehmen nicht einmal wirtschaftlich tätig sein muss. Jede Art von Anschrift, unter der das Unternehmen tatsächlich zu erreichen ist, reicht aus.
Für den Sitz ist dagegen eine Geschäftsadresse erforderlich, an der dem Unternehmen schriftliche Korrespondenz postalisch zugestellt werden kann, eine eigene Telefonnummer existiert und an der Firmenunterlagen aufbewahrt werden können.
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Die richtige Wahl des Sitzes
Für die Wahl des Sitzes spielen ganz unterschiedliche Überlegungen eine Rolle. Wichtig sind natürlich ganz praktische Standortfaktoren. Es sollte aber z.B. auch bedacht werden, dass der Firmensitz die Adresse ist, mit der das Unternehmen im Geschäftsverkehr in Verbindung gebracht und assoziiert wird.
Standortmerkmale
Angeknüpft werden kann für die Sitz- bzw. Standortwahl z.B. an Faktoren wie den Tätigkeitsschwerpunkt, die Art/ Größe der benötigten Räumlichkeiten und damit einhergehende Mietkosten, die Verkehrsanbindung und Infrastruktur und die Verfügbarkeit von potenziellen Arbeitskräften vor Ort. Auch Wirtschaftsförderungsmöglichkeiten, Netzwerke und Absatzmärkte am Standort spielen eine Rolle.
In Zeiten der Digitalisierung wird die Arbeitswelt allerdings immer mobiler. Geschäfte können z.B. vom Homeoffice oder von wechselnden Arbeitsorten aus betrieben werden. Möglicherweise werden gar keine stationären Geschäftsräume benötigt. Ein Firmensitz muss aber in jedem Fall gefunden werden.
Außenwirkung
Speziell bei der Sitzwahl sollte auch die Außenwirkung der Adresse berücksichtigt werden. Es kann sich empfehlen, die Haupttätigkeit an einem Ort mit günstigen Büromieten, etwa im ländlichen Raum, auszuführen, während als Firmensitz eine davon abweichende repräsentativere Adresse gewählt wird.
Für eine überregional tätige Gesellschaft ist es z.B. denkbar ungünstig, als Firmensitz eine unbekannte kleine Ortschaft im Nirgendwo anzugeben, da dies schnell “abfärbt” und sie automatisch das Image eines eher unbekannten Unternehmens von allenfalls lokaler Bedeutung zugeordnet erhält. Der Sitz in einer Wirtschaftsmetropole oder bekannten Großstadt ist aus Imagegründen weitaus vorteilhafter und verhilft dem Unternehmen zu einer ganz anderen Wahrnehmung im Hinblick auf sein Gewicht und Renommee.

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