GbR gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine GbR gründen
Sie wollen sich mit einer GbR selbständig machen, um von geringem Gründungs- und Verwaltungsaufwand zu profitieren? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre GbR schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller GbR Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
- Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR
- Der Gesellschaftsvertrag einer GbR muss notariell nicht beglaubigt werden
- Für eine Einzelperson ist die Gründung einer GbR nicht möglich
Wir gründen Ihre GbR – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte GbR Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online GbR Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online GbR Gründung oder Terminvereinbarung
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer GbR. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer GbR
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen GbR Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick GbR Gründung
Die GbR, oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist die Standardform der Gesellschaften des deutschen Rechts. Sie ist für viele Gründer der Startpunkt in die Selbstständigkeit, da sie einfach zu gründen ist und so gut wie keinen Verwaltungsaufwand aufweist. Bei der Gründung einer GbR gibt es folgende Besonderheiten zu beachten:
- Die GbR ist eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft, die Gesellschafter haften privat.
- Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet, kann sich jedoch eintragen lassen und so zur OHG umgewandelt werden.
- Zur Gründung einer GbR bedarf es keines Stammkapitals, es müssen jedoch mindestens 2 Gesellschafter vorliegen.
- Die GbR ist keine juristische Person, hat jedoch nach der Rechtsprechung des BGH eine eigene Rechtspersönlichkeit analog § 124 Abs. 1 HGB. Sie kann daher Eigentum erwerben, verklagt werden usw.
Die Gründung einer GbR ist der klassische erste Schritt zur Selbstständigkeit vieler Unternehmer. Die Gründung ist unkompliziert und nur mit einem geringen Risiko verbunden. Dafür muss man einige Besonderheiten beachten. Mit anwaltlicher Hilfe sind die Schwierigkeiten der GbR Gründung und des Gesellschaftsvertrags leicht aus dem Weg zu räumen.
Wir gründen Ihre GbR – Sie konzentrieren sich nur auf Ihr Geschäft.

GbR Gründen: Unsere Pakete
Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine der ältesten Unternehmensformen und wurde mit der Einführung des BGB ins Leben gerufen. In Deutschland genießt sie wegen der geringen Gründungsanforderungen und dem überschaubaren Verwaltungsaufwand eine große Beliebtheit unter Einsteigern in die Selbstständigkeit.
Definition der GbR
Die GbR ist eine Personengesellschaft, die durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet wird, in dem sich mindestens zwei Gesellschafter zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen (§ 705 BGB). Gesellschafter können dabei natürliche oder juristische Personen sein. Für die Form des Vertrages gibt es keine Vorschrift. Er kann mündlich, per Handschlag oder schriftlich geschlossen werden. In einem unternehmerischen Umfeld sollte ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Haftung der GbR
Im Gegensatz zur UG oder GmbH haften Gesellschafter einer GbR mit ihrem Privatvermögen für die Betriebsschulden der Gesellschaft. Ist einer der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, so muss diese in voller Höhe mit ihrem Betriebsvermögen haften. Natürliche Personen haften wiederum mit ihrem Privatvermögen. Wie genau die Haftung im inneren Verhältnis ausgestaltet wird, kann individuell im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
GbR hat keine Rechtspersönlichkeit
Anders als bei einer Kapitalgesellschaft ist die GbR keine juristische Person. Laut ständiger Rechtsprechung des BGH hat die GbR jedoch dennoch eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die kann Eigentum erwerben, klagen, verklagt werden und eigene Geschäfte vornehmen.
Gesellschaftsname ist vorgegeben
Da es sich bei der GbR nicht um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, kann sie keinen eigenen Firmennamen haben. Eine Eintragung ins Handelsregister ist ebenfalls nicht vorgesehen. Der Gesellschaftsname besteht immer aus den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter, sowie des angehängten Kürzels GbR.
Eine Eintragung ins Handelsregister bewirkt, dass die GbR zu einer OHG wird.
Gründung durch mehr als eine Person
Die Gründung der GbR erfolgt durch mehr als eine Person. Diese können dabei natürlich oder juristisch sein. Für eine Einzelperson ist eine Gründung nicht möglich. Sie kann als Einzelfirma, Einzelunternehmer oder Freiberufler agieren.
Geschäftsführung durch Gesellschafter
Bei der GbR muss zwischen Geschäftsführung und Vertretung entschieden werden. Im Innenverhältnis fällt die Geschäftsführung an, während im Außenverhältnis der Vertreter die Gesellschaft vertritt. Die Geschäftsführung umfasst Tätigkeiten wie:
- Buchführung
- Produktion
- Korrespondenz
Im Außenverhältnis werden Geschäfte mit Partnern und Kunden geschlossen.
Laut Gesetz obliegt die Geschäftsführung allen Gesellschaftern. Das führt dazu, dass bei jedem Vertragsschluss beide Geschäftsführer anwesend sein müssen, um zu unterzeichnen. Wegen der praktischen Ungeeignetheit wird deshalb eine andere Regelung im Gesellschaftsvertrag festgesetzt. So wird etwa ein freier Handlungsrahmen bis zu einer bestimmten Summe festgelegt.
Gründungs-Kostenrechner
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Ziele der GbR Gründung
Ziel 1
Kostengünstige Gründung
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann theoretisch per Handschlag gegründet werden. Im unternehmerischen Kontext ist eine vertragliche Ausarbeitung empfehlenswert. Da es keine Anforderungen an eine Mindesteinlage gibt sowie geringere formale Voraussetzungen, können wir die GbR-Gründung günstig zum Festpreis anbieten.
Ziel 2
Einfache Gründung
Die formalen Anforderungen beschränken sich auf die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, was den kompletten Gründungsprozess vereinfacht und günstiger macht.
Ziel 3
Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Mit uns vertrauen Sie auf eine erfahrene Gründungskanzlei mit mehreren tausend begleiteten Gründungsmandaten. Wir übernehmen den Gründungsprozess mit anwaltlicher Gewähr. Von der ersten Beratung über die Erstellung des individuellen Gesellschaftsvertrags bis hin zur Anmeldung bei der IHK und beim Finanzamt: Wir gründen für Sie und übernehmen die Haftung.
Ziel 4
Kaum Formalitäten
Die Gründung einer GbR mit unserer Hilfe entbindet Sie vom Großteil der Formalitäten des Gründungsprozesses. Unser erfahrenes Kanzleiteam steht Ihnen dabei während des gesamten Prozesses für Ihre Fragen zur Verfügung.

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Vorbereitung der GbR Gründung
Die GbR-Gründung sollte umfassend vorbereitet werden. Fehler im Gründungsprozess können entweder eine kostspielige Korrektur oder Neugründung erfordern und schlimmstenfalls in einer Auflösung der GbR enden.
Auch wenn die Gründung kein schematischer Prozess ist, sollte die Gründung die folgenden Schritte durchlaufen. Wir haben Sie, basierend auf unseren Erfahrungen von mehr als 1.000 Gründungen, herausgearbeitet.
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Jedes Gründungsvorhaben beginnt mit der Erstellung eines Businessplans. Es dient nicht nur der Vorstellung Ihrer Geschäftsidee gegenüber Partnern und potenziellen Investoren, sondern vorwiegend der eigenen Übersicht. Grundsätzlich enthält ein Businessplan folgende Aspekte:
- Gründerpersonen
- Idee
- Marktsituation
- Wettbewerb
- Marketing
- Organisation
- Mitarbeiter
- Chancen und Risiken
- Finanzplan / Liquiditätsplan / Rentabilitätsvorschau
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Die wichtigsten Grundpfeiler eines neu gegründeten Unternehmens sind die Finanzierung und das Marketing. Eine durchdachte und realistische Finanzplanung sichert den Betrieb bis zur Generierung der ersten Einnahmen ab. Viele Gründer nutzen Ihre eigenen Ersparnisse oder externe Finanzierungsformen, um die anfänglichen Kosten zu decken. Genauso bedeutend ist eine erprobte Marketingstrategie.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Klärung juristischer Fragen
Die juristischen Grundfragen und Besonderheiten Ihres Geschäftsmodells sollten vor der Gründung abgeklärt werden. Im Rahmen unserer Gründungsberatung befassen wir uns eindringlich mit den wichtigsten juristischen Fragen. Gerade bei einer GbR müssen die persönlichen Präferenzen für die Ausgestaltung des inneren Verhältnisses der Gesellschaft bestimmt werden. Die wichtigsten Grundfragen betreffen:
- Haftung
- Rechtsform
- Vertretung /Geschäftsführung
- Gesellschafter
- Gewinnverteilung
- Einlage
- Nachfolge
- Erbschaft
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GbR Gründen in 7 Schritten – Ablauf der GbR Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf GbR Gründung
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durchläuft in der Regel folgende Schritte:
1. Kostenlose Erstberatung mit Fokus auf Rechtsformwahl
2. Gründungsberatung durch Anwalt
3. Wahl der Geschäftsbezeichnung
4. Erstellung individueller Gründungsunterlagen insbesondere dem Gesellschaftsvertrag
5. Kontoeröffnung
6. Abschlussberatung durch Anwalt
7. Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

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Ablauf der GbR Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Bevor wir gemeinsam den eigentlichen Gründungsprozess einleiten, beraten wir Sie. Wir klären welche Rechtsform für Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Präferenzen geeignet ist. Unter Umständen ist die UG bereits deutlich besser für Ihre Zwecke geeignet, als die GbR. Im Anschluss an die kostenlose Erstberatung sind Sie im Bilde darüber, ob und in welchem Rahmen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Ihre Zwecke passt.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Haben wir gemeinsam die passende Rechtsform für Ihre Unternehmung gefunden, kommt es zur umfangreichen Gründungsberatung mit Ihrem Rechtsanwalt. Er begleitet Sie durch den Gründungsprozess. Für die Gründungsberatung sollte sich ausreichend Zeit genommen werden. Ziel der Beratung ist es, alle Umstände der Unternehmung zu erfassen und Ihre individuellen Präferenzen zu erörtern. Wir erfragen von Ihnen die wichtigsten Aspekte, um den Gesellschaftsvertrag individuell an Ihre Anforderungen anpassen zu können. Häufige Beratungsfelder umfassen:
- Die richtige Rechtsform
- Die Bezeichnung des Geschäftszweckes
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Geschäftsführung
- Einlage
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Wahl der Geschäftsbezeichnung
Die GbR hat zwar keinen Firmennamen, aber muss unter einer akzeptierten Geschäftsbezeichnung agieren. Werden Geschäfte unter einer unzulässigen Geschäftsbezeichnung vorgenommen, kann vom Amtsgericht ein Firmenmissbrauchsverfahren eingeleitet werden. Dadurch können teure Bußgelder gegen Sie verhängt werden. Im Rahmen der Gründung erfassen wir daher die korrekte Geschäftsbezeichnung.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Basierend auf den im Beratungsgespräch erörterten Fragen, stellen wir gemeinsam mit Ihnen die individuellen Gründungsunterlagen zusammen. Für die Gründung einer GbR liegt der Fokus auf dem Gesellschaftsvertrag, der das Verhältnis der Gesellschafter untereinander bestimmt.
Sie sollten sich gemeinsam mit Ihren Mitgründern folgende Fragen stellen:
- Welchen Zweck soll unsere Gesellschaft verfolgen? (Was ist unser Geschäft?)
- Wie hoch sollen die Einlagen der Gesellschafter sein?
- Wie wird die Verantwortung der Geschäftsführung verteilt?
- Mit welchem Prozess soll die Gesellschaft aufgelöst werden?
- Wie sollen Verluste und Gewinne verteilt werden?
- Was passiert beim Tod eines Gesellschafters? Wie ist die Erbfolge geregelt?
- Was passiert wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte?
Werden diese Fragestellungen nicht gesondert und individuell im Gesellschaftsvertrag erfasst, greifen stattdessen die gesetzlichen Vorschriften. Diese sind aber nicht dazu geeignet, individuelle Besonderheiten Ihres Unternehmens rechtssicher zu erfassen. Der Gesellschaftsvertrag ist daher für die GbR besonders wichtig und stellt die juristische Basis für Ihre Geschäftstätigkeit dar.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Schritt 5 - Eröffnung des Geschäftskontos
Wir empfehlen für die GbR die Eröffnung eines Geschäftskontos. Es macht im Verkehr einen besseren Eindruck und erleichtert auch die Organisation. Viele Banken bieten ein Geschäftskonto für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts an. Allerdings ist für die Eröffnung die Anwesenheit bzw. die Zustimmung beider Gesellschafter erforderlich.
Schritt 6 - Abschlussberatung durch Anwalt
Im Anschluss berät Sie Ihr Anwalt in einem abschließenden Gespräch. Häufig haben Gründer zu Beginn des Prozesses nicht alle Fragen parat und es treten weitere praxisrelevante Unklarheiten während der Gründung auf. Häufige Beratungsfelder der Abschlussberatung sind:
- Welche steuerlichen Pflichten sind zu beachten?
- Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
- Wie müssen Geschäftsbriefe gestaltet sein?
- Wie kann rechtssicher geworben werden?
- Wann verstoße ich gegen das Urheberrecht?
- Welche Rechnungen muss ich nach der Gründung zahlen? Hinter welchen versteckt sich eine betrügerische Absicht?
- Benötige ich Versicherungen als Geschäftsführer?
- Lohnt es sich eine Marke anzumelden?
- Wie gehe ich gegen schlechte Bewertungen vor?
Schritt 6 - Abschlussberatung durch Anwalt
Schritt 7 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Basierend auf den Ergebnissen der Abschlussberatung nehmen wir für Sie die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und die gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt vor. Danach ist die GbR-Gründung abgeschlossen.
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Vorteile und Nachteile der GbR Gründung
Die Rechtsform der GbR bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Einfachheit des Gründungsprozesses. Dadurch können Sie schnell und mit geringem bürokratischen Aufwand Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der Imagenachteil zur GmbH. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer GbR.
Vorteile der GbR Gründung
Kein Stammkapital erforderlich
Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR. Die Regelung unterliegt alleine der Absprache der Gesellschafter.
Geringer bürokratischer Aufwand
Der laufende Verwaltungsaufwand der GbR ist gering. Sie unterliegt nicht der Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, noch der Bilanzerstellung. Eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung ist genügend. Nach Einweisung durch einen Steuerberater kann die Buchführung von eigener Hand erledigt werden.
Steuervorteile durch Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG)
Durch die Kleinunternehmerregelung kann die GbR profitieren. Unterschreitet der Jahresumsatz eine Summe von 17.500€ müssen keine Umsatzsteuern abgeführt werden. Sie können als Anschaffungskosten abgesetzt werden. Unter Umständen ist ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll.
Einfache Gründung
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach und unkompliziert. Theoretisch reicht die mündliche Absprache oder der Handschlag, da das einzige gesetzliche Kriterium auf die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks abzielt. Für unternehmerische Zwecke ist jedoch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags sinnvoll und empfehlenswert.
Kostengünstige Gründung
Als erfahrene Gründungskanzlei können wir Ihnen eine rechtssichere Gründung mit anwaltlicher Gewähr zum Festpreis anbieten. Von der Erstellung des individuellen Gesellschaftsvertrags bis hin zur gewerblichen und steuerlichen Anmeldung übernehmen wir die Gründung für Sie!
Nachteile der GbR Gründung
Persönliche Haftung ➤ GmbH- oder UG-Gründung
Inhaber einer GbR unterliegen der persönlichen Haftung. Sie haften für die Betriebsschulden in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Daher kann ein wirtschaftlicher privater Totalverlust nicht ausgeschlossen werden. Für risikobehaftete Geschäfte ist die GbR daher ungeeignet.
Alternative: Mit der Gründung einer GmbH oder einer UG können sie eine beschränkte Haftung herstellen. Die UG kann sogar mit einem Stammkapital von nur 1 € gegründet werden, weshalb sie bezüglich der Stammeinlage keinen Nachteil gegenüber der GbR hat. Seit ihrer Einführung 2008 erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.
Keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung ➤ GmbH- oder UG-Gründung
Die GbR muss keine Körperschaftssteuer entrichten. Auf den ersten Blick mag das vorteilhaft erscheinen, doch führt letztendlich zu einem steuerlichen Nachteil der Gesellschafter der GbR. Sie müssen ihre Betriebsgewinne in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern. Dieser Satz mag mitunter bei 45% liegen. Die Körperschaftssteuer hingegen beträgt nur 15% und ist auf alle Betriebsgewinne anzuwenden. Insgesamt ist die steuerliche Belastung der UG oder GmbH somit geringer.
Alternative: Um Gewinne lediglich in Höhe der Körperschaftssteuer versteuern zu müssen, müssten Sie eine GmbH oder eine UG gründen. Beide sind bezüglich der Versteuerung identisch.
Keine Firmierung ➤ GmbH- oder UG-Gründung
Die GbR bedarf keines Eintrags ins Handelsregister. Daher ist sie auch keine firmierte Gesellschaft. Dadurch kann kein offizieller Firmenname gewählt werden. Als Gesellschafter einer GbR treten Sie dabei bei Geschäften stets mit vollem Vor- und Nachnamen auf.
Alternative: Wenn Sie sich mehr Anonymität im Rahmen Ihrer Geschäfte wünschen, dann müssen Sie eine GmbH oder UG gründen. Hierbei ist lediglich der Geschäftsführer öffentlich. Als Gesellschafter können Sie im Hintergrund bleiben.
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Dauer der GbR Gründung
Die minimale Gründungsdauer einer GbR beträgt 2 Tage. Im Regelfall nimmt die Gründung einer GbR 4 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Abschlussberatung.


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Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung einer GbR
Besteuerung der Gesellschafter
Die GbR ist ein Zusammenschluss von Gesellschaftern natürlicher oder juristischer Art. Je nach Gewinnverteilung müssen sie ihre Gewinne bei sich versteuern.
Einkommenssteuer
Die Höhe der Einkommenssteuer wird am persönlichen Steuersatz des Gesellschafters bemessen. Natürliche Personen zahlen ihre gewöhnliche Einkommenssteuer. Ist einer der Gesellschafter eine juristische Person, wie ein UG, so muss sie Einnahmen aus der GbR normal als Betriebsgewinn versteuern.
Solidaritätszuschlag
Im Rahmen der Einkommenssteuer müssen Gesellschafter auch einen Solidaritätszuschlag zahlen. Dieser liegt bei 5,5 Prozent der Einkommenssteuer.
Besteuerung der Gesellschaft
Die Gesellschaft selber muss ihre Betriebsgewinne nicht intern versteuern. Sie unterliegt jedoch regelmäßig anderen Steuersätzen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer muss die GbR für alle Einnahmen abführen. Der Steuersatz liegt in Höhe von 19%. Unterliegt die GbR allerdings der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Bei betrieblichen Ausgaben können die Umsatzsteuern als Anschaffungskosten abgesetzt werden.
Lohnsteuer
Unterhält die GbR Angestellte, so ist für diese die Lohnsteuer abzuführen. Auch die Kirchensteuer muss eventuell abgeführt werden.
Gewerbesteuer
Die GbR eignet sich für Freiberufler oder gewerbliche Betriebe. Verfolgen Sie ein gewerbliches Geschäftsmodell, so müssen Sie Gewerbesteuer abführen. Die Höhe der Steuern hängt stark von dem Sitz des Unternehmens ab. Zudem existiert ein Freibetrag für Gewinne bis zu 24.500 € pro Jahr.
Steuerfragebogen – steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Ihre GbR muss als freiberufliche oder gewerbliche Gesellschaft beim Finanzamt angemeldet werden (§ 14 GewO). Nur so können Sie eine Steuernummer erhalten, mit der Rechnungen gestellt werden können. Wir übernehmen die steuerliche Anmeldung und Ausfüllung des Steuerfragebogens für Sie. Nachdem die Anmeldung erfolgt ist, können Sie Ihre ersten Rechnungen stellen.
Steuertipp: Gründungskosten nur bei Übernahme im Gesellschaftsvertrag absetzbar
Die Kosten der Gründung der GbR können nur steuerlich abgesetzt werden, wenn es so im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist. Wir fügren diese Klausel in die individuellen Verträge ein.
Gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen
Verfolgen Sie mit der Gründung Ihrer GbR ein gewerbliches Geschäftsmodell, so muss eine gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen werden. Der Prozess ist nicht kompliziert. Dennoch muss bei die Tätigkeit genau angegeben werden, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Im Rahmen unserer Abschlussberatung analysieren wir Ihr geschäftliches Vorhaben, finden die richtige Gewerbebezeichnung und nehmen die Anmeldung für Sie vor.
Weitere Genehmigungen können notwendig sein
Möchten Sie ein Gewerbe betreiben dass einer zusätzliche Genehmigung oder Erlaubnis bedarf (§§ 29 – 38 GewO), sollten Sie diese vor dem Beginn Ihrer Tätigkeiten erhalten haben. So sind beispielsweise für den Betrieb einer Gaststätte, eines Maklergewerbes oder einer beratenden Tätigkeit im Finanzbereich zusätzliche Genehmigungen notwendig. Wir beraten Sie zum Abschluss der Gründung und helfen Ihnen die entsprechende Genehmigung zu erlangen.
Art der Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanzierung
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ihren Gewinn nach zwei Methoden ermitteln: Der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und dem Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung). Bei einem Umsatz von unter 500.000 € und einem Jahresgewinn von unter 50.000 € ist die Einnahmenüberschussrechnung anwendbar. Für die Gewinnermittlung werden hier lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und abgerechnet. Die Differenz ergibt den Gewinn oder den Verlust.
Bei höheren Summen kommt die Bilanzierung in Form des Betriebsvermögensvergleichs in Betracht. Dabei wird das vorherige Betriebsvermögen mit dem aktuellen Vermögen verglichen und die Differenz als Gewinn oder Verlust ermittelt.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine der einfachsten Buchführungsmethoden im deutschen Recht. Ihre Anwendbarkeit ist einer der Vorteile der GbR, da sie mit einem geringen laufenden Verwaltungsaufwand unterliegt.
Unser Tipp: Vom Fachmann beraten lassen
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ist es empfehlenswert sich in steuerlichen und buchhalterischen Angelegenheiten von einem Fachmann beraten zu lassen. Dadurch können Sie typische Fehler vermeiden und sich zum Geschäftsstart auf die operativen Tätigkeiten anstatt auf die Verwaltung konzentrieren.
Ausgliederung der Buchhaltung an Steuerberater oder Buchführungsbüro
Erfahrungsgemäß sind die Gründer besser aufgestellt, die den Buchhaltungsaufwand an einen Steuerberater oder einen Buchhaltungsservice ausgliedern. Für Sie minimiert sich der Aufwand auf das Aufbewahren und Weiterleiten von Rechnungen und Quittungen. Die Vorteile überwiegen:
- Sie minimieren den Verwaltungsaufwand und können sich auf den operativen Geschäftsbetrieb konzentrieren
- Sie behalten den Überblick über die wichtigsten Kennzahlen im monatlichen Rhythmus.
- Der Dienstleister haftet für Fehler in der Buchhaltung oder der Steuererklärung.
Kosten der GbR Gründung
GbR Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer GbR entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 649,– € (“Gründungspaket START-UP”), 649,– € (“Rechtssicher”) oder 879,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 120,- (Musterprotokoll) und 236,- € (individuelle Satzung) |
IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
Handelsregistereintragung | Regelmäßig 120,- € | |
Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Gründung einer GbR zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für GbR Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
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Fragen und Antworten zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bei der Gründung einer UG haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Wie ist die Haftung bei einer GbR?”
- “Wie viele Gesellschafter sind für die GbR-Gründung notwendig?” oder
- “Muss die GbR ins Handelsregister eingetragen werden?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur GbR Gründung.
Wer haftet bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Die Gesellschafter haften für alle Schulden der GbR vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Es gibt keine Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung. Auch wenn sich gegen bestimmte Risiken Versicherungen abschließen lassen, droht beim Betrieb einer GbR ein wirtschaftlicher Totalverlust für ihre Inhaber.
Für besonders riskante Geschäfte ist die GbR somit nicht geeignet. Freiberufler können meistens eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Wer ist der Geschäftsführer einer GbR?
Die Geschäftsführung einer GbR bezeichnet die Organisation der inneren geschäftlichen Prozesse. Sie ist von der (Außen)-Vertretung zu unterscheiden. Nach §§ 717, 664, 713 BGB sind beide organschaftliches Gesellschaftsrecht und daher nicht übertragbar. Eine Fremdgeschäftsführung ist bei der GbR somit immer ausgeschlossen. Somit können nur die Gesellschafter selber de Geschäftsführung übernehmen.
Wo muss eine GbR angemeldet werden?
Je nach Art des verfolgen Geschäftsmodells muss eine GbR steuerlich und gewerblich angemeldet werden. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt im Form des steuerlichen Fragebogens ist in jedem Fall vorzunehmen. Bei gewerblichen Geschäftsmodellen ist zudem eine Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen. Ist der Umsatz der GbR höher als 500.000 €, so wird sie automatisch zur OHG, womit eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend wird.
Welche Steuern fallen bei der GbR an?
Für die GbR selber fällt keine Besteuerung der Gewinne an. Die Gesellschafter müssen diese in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes und je nach Gewinnverteilung versteuern.
Die GbR selber zahlt
- Umsatzsteuer von 19%, wenn keine Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG angewandt wird,
- Lohnsteuer, wenn Mitarbeiter angestellt sind, sowie
- Gewerbesteuer, wenn es sich um einen gewerblichen Betrieb handelt.
Welche Kosten fallen bei der Gründung einer GbR an?
Wir bieten Ihnen die GbR-Gründung zum Festpreis an. Da keine notarielle Beurkundung notwendig ist, fallen die Kosten geringer aus, als etwa bei einer GmbH oder einer UG.
Lediglich die Gewerbeanmeldung, die zwischen 10 und 60 Euro kosten kann, fallen an. Die steuerliche Anmeldung ist kostenlos, ebenso wie die IHK-Beiträge in den ersten beiden Jahren.
Wird ein Geschäftskonto für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) benötigt?
Wir empfehlen die Eröffnung eines Geschäftskontos für die GbR-Gründung. Dadurch treten Sie im Geschäftsverkehr seriöser auf. Gleichzeitig vereinfacht es die finanzielle Organisation der GbR. Gewinne können auf dem Konto vereinnahmt und von dort an die beteiligten Gesellschafter ausgezahlt werden.
Wie viele Gesellschafter sind für die GbR-Gründung notwendig?
Für die Gründung einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig.
Die Personen können juristisch oder natürlich sein. Eine gesetzliche Obergrenze ist nicht festgelegt.
Besteht bei der GbR eine Nachschusspflicht?
Die Nachschusspflicht bezeichnet die Pflicht der Gesellschafter über die eigentliche Stammeinlage hinaus Gelder nachschießen zu müssen.
Eine gesetzliche Nachschusspflicht wie bei der GmbH oder der UG existiert für die GbR nicht. Sie könnte jedoch existieren, wenn sie im Gesellschaftsvertrag eingebracht wurde. Dies ergibt durchaus Sinn, um den Bestand der Gesellschaft in Krisenzeiten zu sichern. Droht eine Insolvenz, kann eine Nachschusspflicht die Liquidität sichern und das Unternehmen somit vor dem Aus bewahrt werden.
Benötigt die GbR ein festgelegtes Stammkapital?
Nein, für die Gründung einer GbR ist kein festes Stammkapital vorgeschrieben. Anders als bei der UG oder der GmbH existieren hier keine gesetzlichen Anforderungen.
Dennoch sollte Ihr Unternehmen mit ausreichend Kapital ausgestattet werden. Nach mehr als 1000 Unternehmensgründungen können wir Ihnen im Rahmen der Abschlussberatung einen passenden Richtwert für gängige Geschäftsmodelle mitgeben.
Können die Anteile einer GbR verkauft werden?
Eine Abtretung der Anteile der Gesellschaft ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Die Vorschriften des BGB sehen vor, dass die Gesellschaft ohne Kündigungsfrist von einem der Gesellschafter gekündigt werden kann.
Um einen Verkauf der Gesellschaft zu ermöglichen, muss eine derartige Regelung im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Dadurch wäre ein Abtretung der Geschäftsanteile an einen Dritten denkbar und möglich.
Wie kann die GbR aufgelöst werden?
Die GbR kann auf unterschiedlichen Wegen aufgelöst werden. Das Gesetz sieht hierfür mehrere Arten vor:
- Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglich werdens des Zweckes (§ 726 BGB)
- Auflösung durch Tod eines der Gesellschafter (§ 727 BGB)
- Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters (§ 728 BGB)
- Auflösung durch Insolvenz bei Privatinsolvenz einer der Gesellschafter oder mangelndem Gesellschaftsvermögen (§ 728 BGB)
Weitere Gründe können dem Gesellschaftsvertrag entstammen.
Die Auflösung einer GbR durchläuft in der Regel drei Phasen:
- Der Beschluss der Auflösung durch die Gesellschafter
- Die Liquidation bzw. Auseinandersetzung
- Die Vollbeendigung mit Informationen an Ämter und Behörden.
Welcher Kontorahmen ist für die GbR geeignet?
Da die GbR nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet ist, besteht kein Bedarf am Standardkontenrahmen (SKR). Besteht dieser Bedarf, so wird sie automatisch zur OHG.
Danach sind die Kontenrahmen 03 und 04 eine passende Wahl.
Was ist eine BGB-Gesellschaft?
Die BGB-Gesellschaft ist eine andere Bezeichnung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihr Name stammt daher, dass sich ihre gesetzliche Grundlage im BGB, dem bürgerlichen Gesetzbuch, ansiedelt.
Wann ist die GbR-Gründung passend?
Die GbR eignet sich in unterschiedlichen Situationen. Häufig wird sie von Freiberuflern gegründet, die sich zusammenschließen. So agieren Anwälte oder Ärzte in der Gemeinschaftspraxis häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Für gewerbliche Geschäftsmodelle, die gemeinsam von mehr als einer Person verfolgt werden müssen, eignet sich die GbR hervorragend für die Anfangsphase, die als Testballon bezeichnet wird. Ist eine bestimmte Umsatzgrenze erreicht, kann aus der GbR eine UG oder GmbH gegründet werden.
Langfristig entscheiden sich viele Unternehmer für eine GbR, wenn sie den geringen laufenden Verwaltungsaufwand attraktiv finden und die größten wirtschaftlichen Risiken ihres Geschäfts mit einer entsprechenden Versicherung deckeln konnten. Sie sind jedoch eher dem freiberuflichen Spektrum zuzuordnen.
Muss die GbR ins Handelsregister eingetragen werden?
Die GbR ist keine Firma und unterliegt somit nicht den Anforderungen des HGB. Eine Eintragung ins Handelsregister ist somit nicht vorgesehen. Erst wenn die GbR in eine OHG umgewandelt wird, was ab einer bestimmten Umsatzgröße der Fall ist, ist eine Eintragung vorgesehen.
Wer vertritt die GbR vor Gericht?
Die Stellvertretung nach § 164 Abs. 1 BGB ermöglicht der GbR sich durch einen Gesellschafter vertreten zu lassen. Die Person wird dadurch in Stande versetzt, alleine rechtserhebliche Handlungen vorzunehmen. Das schließt die Vertretung vor Gericht ein. Dies muss allerdings im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer GbR und einer OHG?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die offene Handelsgesellschaft (OHG) ähneln sich stark. Dennoch unterliegen sie einigen Unterschieden, die es festzuhalten gilt.
- Buchführung: Die offene Handelsgesellschaft unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzerstellung. Der laufende Verwaltungsaufwand ist somit ungleich höher als der der GbR, die lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen muss.
- Handelsregister: Die GbR unterliegt keiner Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister, da sie keine Firma ist. Die offene Handelsgesellschaft hingegen muss eingetragen werden.
- Gesellschaftszweck: Die GbR muss nicht unbedingt einen unternehmerischen Zweck verfolgen. Der gemeinsame Zweck kann unterschiedlicher Natur sein. Für die Gründung einer OHG hingegen muss ein Handelsgewerbe vorliegen.
- Firmenname: Die OHG ist im Gegensatz zur GbR eine Firma. Daher kann der Name frei gewählt werden, solange das Kürzel „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“ angehängt wird. Die GbR hingegen muss den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter tragen sowie eine Geschäftsbezeichnung.
Benötige ich ABG für meine GbR?
Wir empfehlen die Erstellung von ABG für jegliche Art der Selbstständigkeit. Sie dienen der Vereinfachung von sich wiederholenden Geschäften. Dadurch entfällt der Zwang die Bedingungen bei jedem Geschäft erneut aushandeln zu müssen. Häufige Vertragskonditionen sind:
- Lieferfristen
- Zahlungsweisen
- Haftung
- Porto- und Verpackunskosten
- Eigentumsvorbehalte
- Gerichtsstand
- Widerruf und Rückgabe
- Nutzungsrechte
Es ist möglich, AGB zu erstellen, die von der gängigen gesetzlichen Regelung abweichen. Sie müssen dafür allerdings der Inhaltskontrolle standhalten.
Jedes Unternehmen sollte über AGB verfügen, um gängige Prozesse zu vereinfachen.
Wann ist die Markenanmeldung sinnvoll?
In der heutigen Zeit werden Dienstleistungen, Produkte und Marketingansätze häufig kopiert. Durch die zunehmende Digitalisierung fällt es Konkurrenten einfacher, erfolgreiche Produkte oder Ansätze zu recherchieren und nachzuahmen.
Wenn Sie über eine einzigartige Dienstleistung oder ein Produkt verfügen, sollten Sie ein Markenanmeldung in Erwägung ziehen. Ist Ihre Marke erfolgreich eingetragen, stehen Ihnen unterschiedliche Mittel zur Hand, um sich gegen Nachahmungsversuche der Wettbewerber zu wehren:
- Die Berechtigungsanfrage
- Die Abmahnung
- Der vorläufige gerichtliche Rechtsschutz
- Die Klage
Als Rechtsfolge können Sie erwirken, dass die andere Partei sein Handeln unterlässt, Schadensersatz entrichtet, Auskunft erteilt oder sogar jegliche Produkte oder Materialien im Zusammenhang, die im Zusammenhang mit der Markenrechtsverletzung stehen, vernichtet.
Weitere Informationen zur Markenanmeldung finden Sie hier.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch eine Checkliste herunterladen, um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Über
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Prinzipien
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Schnell & einfach
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Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
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03 Mai 2022/1 Kommentar/in GbR GründungGründung Ug oder gbr hängt für uns davon ab was insgesamt am ende Steuerlich vorteilhaft ist. Was ist Steuertechnisch Vorteilhaft? Danke und Gruß Sener
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02 Dez. 2020/1 Kommentar/in GbR GründungKann auch jemand der schon einmal eine Insolvenz hatte Gesellschafter in einer GbR werden?
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26 Sep. 2019/1 Kommentar/in GbR GründungGuten Tag, meine Frage ist: Wir wollen im ausland produzierte Produkte in Deutschland importieren und verkaufen.”Möbelbranche” Wir sind 2 Partnern. Wir haben schon ein Firma “GmbH” im Ausland. Wir übrlegen ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung mit minimal Kosten hier in Deutschland gründen. Was für eine Gründung würde sinnvoll für uns? Sollen wir eine Zweig-Niederlassung oder […]
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03 Sep. 2018/1 Kommentar/in GbR GründungGuten Tag! Darf man OHG gründen und in das Handelsregister eintragen, aber ohne Jahresumsatz ab etwa 250.000 € und weitere Indizien wie zum Beispiel mehrere Mitarbeiter, mehrere Niederlassungen? Also können so genannte zwei Freunden und ihre Kios in das Handelsregister eingetragen werden? Vielen Dank im Voraus!
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