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Eine GbR gründen

Sie wollen sich mit einer GbR selbständig machen, um von geringem Gründungs- und Verwaltungsaufwand zu profitieren? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre GbR schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller GbR Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.

  • Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR
  • Der Gesellschaftsvertrag einer GbR muss notariell nicht beglaubigt werden
  • Für eine Einzelperson ist die Gründung einer GbR nicht möglich

Wir gründen Ihre GbR – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online GbR Gründung oder Terminvereinbarung

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Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer GbR. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer GbR

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen GbR Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick GbR Gründung

Die GbR, oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist die Standardform der Gesellschaften des deutschen Rechts. Sie ist für viele Gründer der Startpunkt in die Selbstständigkeit, da sie einfach zu gründen ist und so gut wie keinen Verwaltungsaufwand aufweist. Bei der Gründung einer GbR gibt es folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Die GbR ist eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft, die Gesellschafter haften privat.
  • Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet, kann sich jedoch eintragen lassen und so zur OHG umgewandelt werden.
  • Zur Gründung einer GbR bedarf es keines Stammkapitals, es müssen jedoch mindestens 2 Gesellschafter vorliegen.
  • Die GbR ist keine juristische Person, hat jedoch nach der Rechtsprechung des BGH eine eigene Rechtspersönlichkeit analog § 124 Abs. 1 HGB. Sie kann daher Eigentum erwerben, verklagt werden usw.

Die Gründung einer GbR ist der klassische erste Schritt zur Selbstständigkeit vieler Unternehmer. Die Gründung ist unkompliziert und nur mit einem geringen Risiko verbunden. Dafür muss man einige Besonderheiten beachten. Mit anwaltlicher Hilfe sind die Schwierigkeiten der GbR Gründung und des Gesellschaftsvertrags leicht aus dem Weg zu räumen.

Wir gründen Ihre GbR – Sie konzentrieren sich nur auf Ihr Geschäft.

GbR Gründen: Unsere Pakete

Übersicht der Pakete

GbRRechtssicher

€709,–zzgl. € 134,71 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Gesellschaftsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
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    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Mustervertragspaket
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GbRPlus

€959,–zzgl. € 182,21 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Gesellschaftsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
    • Elektronische Durchführung Transparenzregisteranmeldung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
    • Transparenzregisteranmeldung

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine der ältesten Unternehmensformen und wurde mit der Einführung des BGB ins Leben gerufen. In Deutschland genießt sie wegen der geringen Gründungsanforderungen und dem überschaubaren Verwaltungsaufwand eine große Beliebtheit unter Einsteigern in die Selbstständigkeit.

Definition der GbR

Die GbR ist eine Personengesellschaft, die durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet wird, in dem sich mindestens zwei Gesellschafter zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen (§ 705 BGB). Gesellschafter können dabei natürliche oder juristische Personen sein. Für die Form des Vertrages gibt es keine Vorschrift. Er kann mündlich, per Handschlag oder schriftlich geschlossen werden. In einem unternehmerischen Umfeld sollte ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Haftung der GbR

Im Gegensatz zur UG oder GmbH haften Gesellschafter einer GbR mit ihrem Privatvermögen für die Betriebsschulden der Gesellschaft. Ist einer der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, so muss diese in voller Höhe mit ihrem Betriebsvermögen haften. Natürliche Personen haften wiederum mit ihrem Privatvermögen. Wie genau die Haftung im inneren Verhältnis ausgestaltet wird, kann individuell im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.

GbR hat keine Rechtspersönlichkeit

Anders als bei einer Kapitalgesellschaft ist die GbR keine juristische Person. Laut ständiger Rechtsprechung des BGH hat die GbR jedoch dennoch eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die kann Eigentum erwerben, klagen, verklagt werden und eigene Geschäfte vornehmen.

Gesellschaftsname ist vorgegeben

Da es sich bei der GbR nicht um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, kann sie keinen eigenen Firmennamen haben. Eine Eintragung ins Handelsregister ist ebenfalls nicht vorgesehen. Der Gesellschaftsname besteht immer aus den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter, sowie des angehängten Kürzels GbR.

Eine Eintragung ins Handelsregister bewirkt, dass die GbR zu einer OHG wird.

Gründung durch mehr als eine Person

Die Gründung der GbR erfolgt durch mehr als eine Person. Diese können dabei natürlich oder juristisch sein. Für eine Einzelperson ist eine Gründung nicht möglich. Sie kann als Einzelfirma, Einzelunternehmer oder Freiberufler agieren.

Geschäftsführung durch Gesellschafter

Bei der GbR muss zwischen Geschäftsführung und Vertretung entschieden werden. Im Innenverhältnis fällt die Geschäftsführung an, während im Außenverhältnis der Vertreter die Gesellschaft vertritt. Die Geschäftsführung umfasst Tätigkeiten wie:

  • Buchführung
  • Produktion
  • Korrespondenz

Im Außenverhältnis werden Geschäfte mit Partnern und Kunden geschlossen.

Laut Gesetz obliegt die Geschäftsführung allen Gesellschaftern. Das führt dazu, dass bei jedem Vertragsschluss beide Geschäftsführer anwesend sein müssen, um zu unterzeichnen. Wegen der praktischen Ungeeignetheit wird deshalb eine andere Regelung im Gesellschaftsvertrag festgesetzt. So wird etwa ein freier Handlungsrahmen bis zu einer bestimmten Summe festgelegt.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

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Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

GbR Gründung vom Rechtsanwalt

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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Ziele der GbR Gründung

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Vorbereitung der GbR Gründung

Die GbR-Gründung sollte umfassend vorbereitet werden. Fehler im Gründungsprozess können entweder eine kostspielige Korrektur oder Neugründung erfordern und schlimmstenfalls in einer Auflösung der GbR enden.

Auch wenn die Gründung kein schematischer Prozess ist, sollte die Gründung die folgenden Schritte durchlaufen. Wir haben Sie, basierend auf unseren Erfahrungen von mehr als 1.000 Gründungen, herausgearbeitet.

  • Schritt 1 - Erstellung des Businessplans

    Jedes Gründungsvorhaben beginnt mit der Erstellung eines Businessplans. Es dient nicht nur der Vorstellung Ihrer Geschäftsidee gegenüber Partnern und potenziellen Investoren, sondern vorwiegend der eigenen Übersicht. Grundsätzlich enthält ein Businessplan folgende Aspekte:

    1. Gründerpersonen
    2. Idee
    3. Marktsituation
    4. Wettbewerb
    5. Marketing
    6. Organisation
    7. Mitarbeiter
    8. Chancen und Risiken
    9. Finanzplan / Liquiditätsplan / Rentabilitätsvorschau
  • Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

    Die wichtigsten Grundpfeiler eines neu gegründeten Unternehmens sind die Finanzierung und das Marketing. Eine durchdachte und realistische Finanzplanung sichert den Betrieb bis zur Generierung der ersten Einnahmen ab. Viele Gründer nutzen Ihre eigenen Ersparnisse oder externe Finanzierungsformen, um die anfänglichen Kosten zu decken. Genauso bedeutend ist eine erprobte Marketingstrategie.

    Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

  • Schritt 3 - Klärung juristischer Fragen

    Die juristischen Grundfragen und Besonderheiten Ihres Geschäftsmodells sollten vor der Gründung abgeklärt werden. Im Rahmen unserer Gründungsberatung befassen wir uns eindringlich mit den wichtigsten juristischen Fragen. Gerade bei einer GbR müssen die persönlichen Präferenzen für die Ausgestaltung des inneren Verhältnisses der Gesellschaft bestimmt werden. Die wichtigsten Grundfragen betreffen:

    • Haftung
    • Rechtsform
    • Vertretung /Geschäftsführung
    • Gesellschafter
    • Gewinnverteilung
    • Einlage
    • Nachfolge
    • Erbschaft

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GbR Gründen in 7 Schritten – Ablauf der GbR Gründung Schritt für Schritt

Überblick Ablauf GbR Gründung

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durchläuft in der Regel folgende Schritte:

1. Kostenlose Erstberatung mit Fokus auf Rechtsformwahl

2. Gründungsberatung durch Anwalt

3. Wahl der Geschäftsbezeichnung

4. Erstellung individueller Gründungsunterlagen insbesondere dem Gesellschaftsvertrag

5. Kontoeröffnung

6. Abschlussberatung durch Anwalt

7. Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

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GbR gründen - Schritt für Schritt

Ablauf der GbR Gründung

  • Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung

    Bevor wir gemeinsam den eigentlichen Gründungsprozess einleiten, beraten wir Sie. Wir klären welche Rechtsform für Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Präferenzen geeignet ist. Unter Umständen ist die UG bereits deutlich besser für Ihre Zwecke geeignet, als die GbR. Im Anschluss an die kostenlose Erstberatung sind Sie im Bilde darüber, ob und in welchem Rahmen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Ihre Zwecke passt.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Haben wir gemeinsam die passende Rechtsform für Ihre Unternehmung gefunden, kommt es zur umfangreichen Gründungsberatung mit Ihrem Rechtsanwalt. Er begleitet Sie durch den Gründungsprozess. Für die Gründungsberatung sollte sich ausreichend Zeit genommen werden. Ziel der Beratung ist es, alle Umstände der Unternehmung zu erfassen und Ihre individuellen Präferenzen zu erörtern. Wir erfragen von Ihnen die wichtigsten Aspekte, um den Gesellschaftsvertrag individuell an Ihre Anforderungen anpassen zu können. Häufige Beratungsfelder umfassen:

    • Die richtige Rechtsform
    • Die Bezeichnung des Geschäftszweckes
    • Gesellschafter
    • Nachfolge
    • Gewinnverteilung
    • Geschäftsführung
    • Einlage

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Wahl der Geschäftsbezeichnung

    Die GbR hat zwar keinen Firmennamen, aber muss unter einer akzeptierten Geschäftsbezeichnung agieren. Werden Geschäfte unter einer unzulässigen Geschäftsbezeichnung vorgenommen, kann vom Amtsgericht ein Firmenmissbrauchsverfahren eingeleitet werden. Dadurch können teure Bußgelder gegen Sie verhängt werden. Im Rahmen der Gründung erfassen wir daher die korrekte Geschäftsbezeichnung.

  • Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen

    Basierend auf den im Beratungsgespräch erörterten Fragen, stellen wir gemeinsam mit Ihnen die individuellen Gründungsunterlagen zusammen. Für die Gründung einer GbR liegt der Fokus auf dem Gesellschaftsvertrag, der das Verhältnis der Gesellschafter untereinander bestimmt.

    Sie sollten sich gemeinsam mit Ihren Mitgründern folgende Fragen stellen:

    • Welchen Zweck soll unsere Gesellschaft verfolgen? (Was ist unser Geschäft?)
    • Wie hoch sollen die Einlagen der Gesellschafter sein?
    • Wie wird die Verantwortung der Geschäftsführung verteilt?
    • Mit welchem Prozess soll die Gesellschaft aufgelöst werden?
    • Wie sollen Verluste und Gewinne verteilt werden?
    • Was passiert beim Tod eines Gesellschafters? Wie ist die Erbfolge geregelt?
    • Was passiert wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte?

    Werden diese Fragestellungen nicht gesondert und individuell im Gesellschaftsvertrag erfasst, greifen stattdessen die gesetzlichen Vorschriften. Diese sind aber nicht dazu geeignet, individuelle Besonderheiten Ihres Unternehmens rechtssicher zu erfassen. Der Gesellschaftsvertrag ist daher für die GbR besonders wichtig und stellt die juristische Basis für Ihre Geschäftstätigkeit dar.

    Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen

  • Schritt 5 - Eröffnung des Geschäftskontos

    Wir empfehlen für die GbR die Eröffnung eines Geschäftskontos. Es macht im Verkehr einen besseren Eindruck und erleichtert auch die Organisation. Viele Banken bieten ein Geschäftskonto für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts an. Allerdings ist für die Eröffnung die Anwesenheit bzw. die Zustimmung beider Gesellschafter erforderlich.

  • Schritt 6 - Abschlussberatung durch Anwalt

    Im Anschluss berät Sie Ihr Anwalt in einem abschließenden Gespräch. Häufig haben Gründer zu Beginn des Prozesses nicht alle Fragen parat und es treten weitere praxisrelevante Unklarheiten während der Gründung auf. Häufige Beratungsfelder der Abschlussberatung sind:

    • Welche steuerlichen Pflichten sind zu beachten?
    • Muss ein Gewerbe angemeldet werden?
    • Wie müssen Geschäftsbriefe gestaltet sein?
    • Wie kann rechtssicher geworben werden?
    • Wann verstoße ich gegen das Urheberrecht?
    • Welche Rechnungen muss ich nach der Gründung zahlen? Hinter welchen versteckt sich eine betrügerische Absicht?
    • Benötige ich Versicherungen als Geschäftsführer?
    • Lohnt es sich eine Marke anzumelden?
    • Wie gehe ich gegen schlechte Bewertungen vor?

    Schritt 6 - Abschlussberatung durch Anwalt

  • Schritt 7 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

    Basierend auf den Ergebnissen der Abschlussberatung nehmen wir für Sie die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und die gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt vor. Danach ist die GbR-Gründung abgeschlossen.

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Vorteile und Nachteile der GbR Gründung

Die Rechtsform der GbR bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Einfachheit des Gründungsprozesses. Dadurch können Sie schnell und mit geringem bürokratischen Aufwand Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der Imagenachteil zur GmbH. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer GbR.

Vorteile der GbR Gründung

  • Kein Stammkapital erforderlich

    Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR. Die Regelung unterliegt alleine der Absprache der Gesellschafter.

  • Geringer bürokratischer Aufwand

    Der laufende Verwaltungsaufwand der GbR ist gering. Sie unterliegt nicht der Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, noch der Bilanzerstellung. Eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung ist genügend. Nach Einweisung durch einen Steuerberater kann die Buchführung von eigener Hand erledigt werden.

  • Steuervorteile durch Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG)

    Durch die Kleinunternehmerregelung kann die GbR profitieren. Unterschreitet der Jahresumsatz eine Summe von 17.500€ müssen keine Umsatzsteuern abgeführt werden. Sie können als Anschaffungskosten abgesetzt werden. Unter Umständen ist ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll.

  • Einfache Gründung

    Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach und unkompliziert. Theoretisch reicht die mündliche Absprache oder der Handschlag, da das einzige gesetzliche Kriterium auf die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks abzielt. Für unternehmerische Zwecke ist jedoch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags sinnvoll und empfehlenswert.

  • Kostengünstige Gründung

    Als erfahrene Gründungskanzlei können wir Ihnen eine rechtssichere Gründung mit anwaltlicher Gewähr zum Festpreis anbieten. Von der Erstellung des individuellen Gesellschaftsvertrags bis hin zur gewerblichen und steuerlichen Anmeldung übernehmen wir die Gründung für Sie!

Nachteile der GbR Gründung

  • Persönliche Haftung ➤ GmbH- oder UG-Gründung

    Inhaber einer GbR unterliegen der persönlichen Haftung. Sie haften für die Betriebsschulden in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Daher kann ein wirtschaftlicher privater Totalverlust nicht ausgeschlossen werden. Für risikobehaftete Geschäfte ist die GbR daher ungeeignet.

    Alternative: Mit der Gründung einer GmbH oder einer UG können sie eine beschränkte Haftung herstellen. Die UG kann sogar mit einem Stammkapital von nur 1 € gegründet werden, weshalb sie bezüglich der Stammeinlage keinen Nachteil gegenüber der GbR hat. Seit ihrer Einführung 2008 erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.

  • Keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung ➤ GmbH- oder UG-Gründung

    Die GbR muss keine Körperschaftssteuer entrichten. Auf den ersten Blick mag das vorteilhaft erscheinen, doch führt letztendlich zu einem steuerlichen Nachteil der Gesellschafter der GbR. Sie müssen ihre Betriebsgewinne in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern. Dieser Satz mag mitunter bei 45% liegen. Die Körperschaftssteuer hingegen beträgt nur 15% und ist auf alle Betriebsgewinne anzuwenden. Insgesamt ist die steuerliche Belastung der UG oder GmbH somit geringer.

    Alternative:  Um Gewinne lediglich in Höhe der Körperschaftssteuer versteuern zu müssen, müssten Sie eine GmbH oder eine UG gründen. Beide sind bezüglich der Versteuerung identisch.

  • Keine Firmierung ➤ GmbH- oder UG-Gründung

    Die GbR bedarf keines Eintrags ins Handelsregister. Daher ist sie auch keine firmierte Gesellschaft. Dadurch kann kein offizieller Firmenname gewählt werden. Als Gesellschafter einer GbR treten Sie dabei bei Geschäften stets mit vollem Vor- und Nachnamen auf.

    Alternative: Wenn Sie sich mehr Anonymität im Rahmen Ihrer Geschäfte wünschen, dann müssen Sie eine GmbH oder UG gründen. Hierbei ist lediglich der Geschäftsführer öffentlich. Als Gesellschafter können Sie im Hintergrund bleiben.

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Dauer der GbR Gründung

Die minimale Gründungsdauer einer GbR beträgt 2 Tage. Im Regelfall nimmt die Gründung einer GbR 4 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Abschlussberatung.

GbR gründen - das ist die Dauer

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Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung einer GbR

Besteuerung der Gesellschafter

Die GbR ist ein Zusammenschluss von Gesellschaftern natürlicher oder juristischer Art. Je nach Gewinnverteilung müssen sie ihre Gewinne bei sich versteuern.

Einkommenssteuer

Die Höhe der Einkommenssteuer wird am persönlichen Steuersatz des Gesellschafters bemessen. Natürliche Personen zahlen ihre gewöhnliche Einkommenssteuer. Ist einer der Gesellschafter eine juristische Person, wie ein UG, so muss sie Einnahmen aus der GbR normal als Betriebsgewinn versteuern.

Solidaritätszuschlag

Im Rahmen der Einkommenssteuer müssen Gesellschafter auch einen Solidaritätszuschlag zahlen. Dieser liegt bei 5,5 Prozent der Einkommenssteuer.

Besteuerung der Gesellschaft

Die Gesellschaft selber muss ihre Betriebsgewinne nicht intern versteuern. Sie unterliegt jedoch regelmäßig anderen Steuersätzen.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer muss die GbR für alle Einnahmen abführen. Der Steuersatz liegt in Höhe von 19%. Unterliegt die GbR allerdings der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Bei betrieblichen Ausgaben können die Umsatzsteuern als Anschaffungskosten abgesetzt werden.

Lohnsteuer

Unterhält die GbR Angestellte, so ist für diese die Lohnsteuer abzuführen. Auch die Kirchensteuer muss eventuell abgeführt werden.

Gewerbesteuer

Die GbR eignet sich für Freiberufler oder gewerbliche Betriebe. Verfolgen Sie ein gewerbliches Geschäftsmodell, so müssen Sie Gewerbesteuer abführen. Die Höhe der Steuern hängt stark von dem Sitz des Unternehmens ab. Zudem existiert ein Freibetrag für Gewinne bis zu 24.500 € pro Jahr.

Kosten der GbR Gründung

Übersicht der Pakete

GbRRechtssicher

€709,–zzgl. € 134,71 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
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    • Kontoeröffnung
    • Gesellschaftsregister
    • IHK Firmenprüfung
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  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Mustervertragspaket
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GbRPlus

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    • Transparenzregisteranmeldung

GbR Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer GbR entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 709,– € (“Gründungspaket START-UP”), 709,– € (“Rechtssicher”) oder 959,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 120,- (Musterprotokoll) und 236,- € (individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 120,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €

Gründung einer GbR zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Gründungskosten steuerlich absetzbar

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.

Rabatt für GbR Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

GbR Gründung vom Rechtsanwalt

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Fragen und Antworten zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Bei der Gründung einer UG haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Wie ist die Haftung bei einer GbR?”
  • “Wie viele Gesellschafter sind für die GbR-Gründung notwendig?” oder
  • “Muss die GbR ins Handelsregister eingetragen werden?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur GbR Gründung.

Die Gesellschafter haften für alle Schulden der GbR vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Es gibt keine Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung. Auch wenn sich gegen bestimmte Risiken Versicherungen abschließen lassen, droht beim Betrieb einer GbR ein wirtschaftlicher Totalverlust für ihre Inhaber.

Für besonders riskante Geschäfte ist die GbR somit nicht geeignet. Freiberufler können meistens eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Die Geschäftsführung einer GbR bezeichnet die Organisation der inneren geschäftlichen Prozesse. Sie ist von der (Außen)-Vertretung zu unterscheiden. Nach §§ 717, 664, 713 BGB sind beide organschaftliches Gesellschaftsrecht und daher nicht übertragbar. Eine Fremdgeschäftsführung ist bei der GbR somit immer ausgeschlossen. Somit können nur die Gesellschafter selber de Geschäftsführung übernehmen.

Je nach Art des verfolgen Geschäftsmodells muss eine GbR steuerlich und gewerblich angemeldet werden. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt im Form des steuerlichen Fragebogens ist in jedem Fall vorzunehmen. Bei gewerblichen Geschäftsmodellen ist zudem eine Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen. Ist der Umsatz der GbR höher als 500.000 €, so wird sie automatisch zur OHG, womit eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend wird.

Für die GbR selber fällt keine Besteuerung der Gewinne an. Die Gesellschafter müssen diese in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes und je nach Gewinnverteilung versteuern.

Die GbR selber zahlt

  • Umsatzsteuer von 19%, wenn keine Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG angewandt wird,
  • Lohnsteuer, wenn Mitarbeiter angestellt sind, sowie
  • Gewerbesteuer, wenn es sich um einen gewerblichen Betrieb handelt.

Wir bieten Ihnen die GbR-Gründung zum Festpreis an. Da keine notarielle Beurkundung notwendig ist, fallen die Kosten geringer aus, als etwa bei einer GmbH oder einer UG.

Lediglich die Gewerbeanmeldung, die zwischen 10 und 60 Euro kosten kann, fallen an. Die steuerliche Anmeldung ist kostenlos, ebenso wie die IHK-Beiträge in den ersten beiden Jahren.

Wir empfehlen die Eröffnung eines Geschäftskontos für die GbR-Gründung. Dadurch treten Sie im Geschäftsverkehr seriöser auf. Gleichzeitig vereinfacht es die finanzielle Organisation der GbR. Gewinne können auf dem Konto vereinnahmt und von dort an die beteiligten Gesellschafter ausgezahlt werden.

Für die Gründung einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig.

Die Personen können juristisch oder natürlich sein. Eine gesetzliche Obergrenze ist nicht festgelegt.

Die Nachschusspflicht bezeichnet die Pflicht der Gesellschafter über die eigentliche Stammeinlage hinaus Gelder nachschießen zu müssen.

Eine gesetzliche Nachschusspflicht wie bei der GmbH oder der UG existiert für die GbR nicht. Sie könnte jedoch existieren, wenn sie im Gesellschaftsvertrag eingebracht wurde. Dies ergibt durchaus Sinn, um den Bestand der Gesellschaft in Krisenzeiten zu sichern. Droht eine Insolvenz, kann eine Nachschusspflicht die Liquidität sichern und das Unternehmen somit vor dem Aus bewahrt werden.

Nein, für die Gründung einer GbR ist kein festes Stammkapital vorgeschrieben. Anders als bei der UG oder der GmbH existieren hier keine gesetzlichen Anforderungen.

Dennoch sollte Ihr Unternehmen mit ausreichend Kapital ausgestattet werden. Nach mehr als 1000 Unternehmensgründungen können wir Ihnen im Rahmen der Abschlussberatung einen passenden Richtwert für gängige Geschäftsmodelle mitgeben.

Eine Abtretung der Anteile der Gesellschaft ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Die Vorschriften des BGB sehen vor, dass die Gesellschaft ohne Kündigungsfrist von einem der Gesellschafter gekündigt werden kann.

Um einen Verkauf der Gesellschaft zu ermöglichen, muss eine derartige Regelung im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Dadurch wäre ein Abtretung der Geschäftsanteile an einen Dritten denkbar und möglich.

Die GbR kann auf unterschiedlichen Wegen aufgelöst werden. Das Gesetz sieht hierfür mehrere Arten vor:

  • Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglich werdens des Zweckes (§ 726 BGB)
  • Auflösung durch Tod eines der Gesellschafter (§ 727 BGB)
  • Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters (§ 728 BGB)
  • Auflösung durch Insolvenz bei Privatinsolvenz einer der Gesellschafter oder mangelndem Gesellschaftsvermögen (§ 728 BGB)

Weitere Gründe können dem Gesellschaftsvertrag entstammen.

Die Auflösung einer GbR durchläuft in der Regel drei Phasen:

  1. Der Beschluss der Auflösung durch die Gesellschafter
  2. Die Liquidation bzw. Auseinandersetzung
  3. Die Vollbeendigung mit Informationen an Ämter und Behörden.

Da die GbR nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet ist, besteht kein Bedarf am Standardkontenrahmen (SKR). Besteht dieser Bedarf, so wird sie automatisch zur OHG.

Danach sind die Kontenrahmen 03 und 04 eine passende Wahl.

Die BGB-Gesellschaft ist eine andere Bezeichnung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihr Name stammt daher, dass sich ihre gesetzliche Grundlage im BGB, dem bürgerlichen Gesetzbuch, ansiedelt.

Die GbR eignet sich in unterschiedlichen Situationen. Häufig wird sie von Freiberuflern gegründet, die sich zusammenschließen. So agieren Anwälte oder Ärzte in der Gemeinschaftspraxis häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Für gewerbliche Geschäftsmodelle, die gemeinsam von mehr als einer Person verfolgt werden müssen, eignet sich die GbR hervorragend für die Anfangsphase, die als Testballon bezeichnet wird. Ist eine bestimmte Umsatzgrenze erreicht, kann aus der GbR eine UG oder GmbH gegründet werden.

Langfristig entscheiden sich viele Unternehmer für eine GbR, wenn sie den geringen laufenden Verwaltungsaufwand attraktiv finden und die größten wirtschaftlichen Risiken ihres Geschäfts mit einer entsprechenden Versicherung deckeln konnten. Sie sind jedoch eher dem freiberuflichen Spektrum zuzuordnen.

Die GbR ist keine Firma und unterliegt somit nicht den Anforderungen des HGB. Eine Eintragung ins Handelsregister ist somit nicht vorgesehen. Erst wenn die GbR in eine OHG umgewandelt wird, was ab einer bestimmten Umsatzgröße der Fall ist, ist eine Eintragung vorgesehen.

Die Stellvertretung nach § 164 Abs. 1 BGB ermöglicht der GbR sich durch einen Gesellschafter vertreten zu lassen. Die Person wird dadurch in Stande versetzt, alleine rechtserhebliche Handlungen vorzunehmen. Das schließt die Vertretung vor Gericht ein. Dies muss allerdings im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die offene Handelsgesellschaft (OHG) ähneln sich stark. Dennoch unterliegen sie einigen Unterschieden, die es festzuhalten gilt.

  • Buchführung: Die offene Handelsgesellschaft unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzerstellung. Der laufende Verwaltungsaufwand ist somit ungleich höher als der der GbR, die lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen muss.
  • Handelsregister: Die GbR unterliegt keiner Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister, da sie keine Firma ist. Die offene Handelsgesellschaft hingegen muss eingetragen werden.
  • Gesellschaftszweck: Die GbR muss nicht unbedingt einen unternehmerischen Zweck verfolgen. Der gemeinsame Zweck kann unterschiedlicher Natur sein. Für die Gründung einer OHG hingegen muss ein Handelsgewerbe vorliegen.
  • Firmenname: Die OHG ist im Gegensatz zur GbR eine Firma. Daher kann der Name frei gewählt werden, solange das Kürzel „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“ angehängt wird. Die GbR hingegen muss den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter tragen sowie eine Geschäftsbezeichnung.

Wir empfehlen die Erstellung von ABG für jegliche Art der Selbstständigkeit. Sie dienen der Vereinfachung von sich wiederholenden Geschäften. Dadurch entfällt der Zwang die Bedingungen bei jedem Geschäft erneut aushandeln zu müssen. Häufige Vertragskonditionen sind:

  • Lieferfristen
  • Zahlungsweisen
  • Haftung
  • Porto- und Verpackunskosten
  • Eigentumsvorbehalte
  • Gerichtsstand
  • Widerruf und Rückgabe
  • Nutzungsrechte

Es ist möglich, AGB zu erstellen, die von der gängigen gesetzlichen Regelung abweichen. Sie müssen dafür allerdings der Inhaltskontrolle standhalten.

Jedes Unternehmen sollte über AGB verfügen, um gängige Prozesse zu vereinfachen.

In der heutigen Zeit werden Dienstleistungen, Produkte und Marketingansätze häufig kopiert. Durch die zunehmende Digitalisierung fällt es Konkurrenten einfacher, erfolgreiche Produkte oder Ansätze zu recherchieren und nachzuahmen.

Wenn Sie über eine einzigartige Dienstleistung oder ein Produkt verfügen, sollten Sie ein Markenanmeldung in Erwägung ziehen. Ist Ihre Marke erfolgreich eingetragen, stehen Ihnen unterschiedliche Mittel zur Hand, um sich gegen Nachahmungsversuche der Wettbewerber zu wehren:

  • Die Berechtigungsanfrage
  • Die Abmahnung
  • Der vorläufige gerichtliche Rechtsschutz
  • Die Klage

Als Rechtsfolge können Sie erwirken, dass die andere Partei sein Handeln unterlässt, Schadensersatz entrichtet, Auskunft erteilt oder sogar jegliche Produkte oder Materialien im Zusammenhang, die im Zusammenhang mit der Markenrechtsverletzung stehen, vernichtet.

Weitere Informationen zur Markenanmeldung finden Sie hier.

Unterlagen Download

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch eine Checkliste herunterladen, um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus 
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten

Über

8000

Mandate

Über

20000

kostenfreie Dokumentenprüfungen

Über

22000

kostenfreie Erstberatungen

Über

2000

beantwortete Forumsfragen

Prinzipien

  • Kostenfreie anwaltliche Erstberatung

    Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.

  • Schnell & einfach

    Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.

  • Rechtssicherheit

    Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.

  • Preistransparenz

    Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.

  • Spezialisierung

    Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.

  • Langfristigkeit

    Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.

Jetzt direkt Ihr Unternehmen gründen lassen!

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    • GbR Gründung

    GbR Gründung

    Wir möchten eine GbR gründen um Rechtssicherheit beim Kauf und Verkauf eines gemeinsam erworbenen und privat genutzten Grundstücks zu haben. Es werden keine Einnahmen bzw. Ausgaben bei der Gesellschaft erwartet. Daher brauchen/wollen wir auch keine Buchführung machen. Muss die GbR trotzdem beim Finanzamt angemeldet werden bzw. eine Steuernummer bekommen?

    Bereatungshilf bei GbR-Gründung in der Existenzgründungsphase möglich?

    Guten Tag, ich bin derzeit in einer Fortgeschrittenen Maßnahme zur Existenzgründung. Momentan schreibe ich einen Businessplan der auf Tragfähigkeit geprüft wird und Ausschlaggebend für ein anschließendes Darlehen ist. Es geht um ein Speiselokal in einer Sporthalle welchem dem GbR-Partner gehört. Mein Existenzgründungsberater verlangt von mir einen rechtssicheren Vertrag über die Umstände der GbR, da ich […]

    Preisfrage

    Hallo, wir sind 2 Studenten und möchten eine OHG gründen und kommen aus Mosbach. Wie würden die Gesamtkosten für die Gründung heißen? Welche Kosten kommen zu den 200€ ihres Startup Angebots noch hinzu? Es ist mehrfach die Rede von einem “Gründungsfestpreis”, aber das klingt alles sehr variabel nach oben hin. Da die Gründung hier in […]

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