Gemeinnützige Unternehmung gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Eine gemeinnützige Gesellschaft/ Körperschaft oder NPO gründen
Sie wollen eine gemeinnützige oder Non-Profit-Organisation (NPO) gründen, die hauptsächlich einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dient?
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen für Sie schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihre individuelle Satzung kommt dabei direkt vom Anwalt.
Gemeinnützige Gesellschaft
Eine gemeinnützige Gesellschaft oder Körperschaft dient gemeinnützigen Zwecken, die bei ihr komplett im Vordergrund stehen, z.B.
- der Jugend- oder Altenhilfe
- Kunst und Kultur,
- Kirche
- Sport
- Umwelt- oder Tierschutz
- Wissenschaft, Bildung und Erziehung
- Verbraucherschutz usw.
NPO
Als NPO werden demgegenüber alle Organisationen bezeichnet, die keine Gewinne an ihre Mitglieder abführen. Sie dienen aber nicht zwingend gemeinnützigen Zwecken.
Neben gemeinnützigen Gesellschaften fallen unter den umfassenderen Begriff der NPO daher z.B. auch unterschiedliche Arten von Verbänden, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Das sie mithin nicht gemeinnützig sind, können sie nicht von den Steuervorteilen profitieren wie gemeinnützige Körperschaften und Gesellschaften und auch keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Kurz gesagt: Gemeinnützige Gesellschaften gehören also zu den NPOs, bilden quasi eine Teilmenge dieser. Umgekehrt sind aber nicht alle NPOs gemeinnützig.
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Gemeinnützige Unternehmung gründen
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online Gründung
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Online Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre gemeinnützige Gesellschaft direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer gemeinnützigen Gesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer gemeinnützigen Gesellschaft
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung einer individuellen Satzung, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Steuer- und Gewerbeanmeldung.
Überblick gemeinnützige Rechtsformen
Es können sowohl Gesellschaften als auch andere Rechtsformen gemeinnützig sein. Dazu gehören insbesondere:
- Vereine
- Stiftungen
- Genossenschaften und
- Kapitalgesellschaften
Bei den Kapitalgesellschaften sind insbesondere die gemeinnützige GmbH (gGmbh), Unternehmergesellschaft (gUG) oder Aktiengesellschaft (gAG) zu nennen.

Die gAG
Die gemeinnützige AG kommt nur für große gemeinnützige Unternehmungen infrage. Dies hängt mit dem hohen Kapitalbedarf von 50.000 Euro sowie dem Gründungs- und Verwaltungsaufwand zusammen. Ist viel Kapital vorhanden, hat die gAG aber durchaus entscheidende Vorteile für das soziale Unternehmertum. Dazu gehören
- das hohe Ansehen und Renommee der AG
- die einfache Übertragung von Anteilen in Form von Aktien und damit einhergehend
- die einfache Kapitalgewinnung und Beteiligung von Gesellschaftern durch die Ausgabe von Aktien
Die gAG ist eine juristische Person und eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, wodurch sie selbst als Teilnehmer am Rechtsverkehr auftreten kann.
Die gGmbH und gUG
Die gGmbH und gUG gibt es in Deutschland seit 2013. Es handelt sich bei diesen Gesellschaften um gemeinnützige, kaufmännisch organisierte Rechtsformen. Im Gegensatz zu einem Verein oder einer Stiftung sind sie wirtschaftlich aktiv. Ihre Gründung bringt erhebliche steuerliche Vorteile mit sich.
gGmbH und gUG sind haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften, die gemeinnützigen Zwecken dienen. Der Zweck muss n ihrer Satzung genau festgeschrieben sein. Über die Anerkennung des gemeinnützigen Zweckes entscheidet das Finanzamt.
Wie die gAG sind auch gGmbH und gUG juristische Personen.
Gründungs-Kostenrechner
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gGmbH gründen: Gründungspakete im Überblick
Der Gemeinnützige Verein
Anders als die gemeinnützigen Gesellschaften kann ein gemeinnütziger Verein ohne Stammkapital und mit weniger Aufwand und Formalitäten gegründet werden. Der Verein muss einem gemeinsamen Zweck dienen, der in einer Satzung genau zu beschreiben ist.
Einiges ist beim Verein unkomplizierter möglich als bei den gemeinnützigen Gesellschaften. Dazu gehören der Wechsel von Mitgliedern, die ein- oder austreten können, aber auch Satzungsänderungen. Ferner unterfallen Vereine nicht den strengen Bilanzierungspflichten, die für Kapitalgesellschaften gelten. Die Haftung ist auf das Vereinsvermögen begrenzt. Statt eines Geschäftsführers (gGmbH und gUG) hat der Verein einen Vorstand.
Ein nicht eingetragener Verein benötigt mindestens zwei Gründer. Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind sieben Personen erforderlich. Ein nicht eingetragener Verein gilt als Körperschaft und nicht als juristische Person.
Bei Gemeinnützigkeit ist der Verein von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.
Die Gemeinnützige Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt mit Hilfe eines Stiftungsvermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck. In Deutschland sind die meisten Stiftungen gemeinnütziger Natur. Sie genießen ein besonders hohes Renommee.
Stiftungen haben in der Regel eine Satzung und werden von einem Vorstand vertreten. Weitere Organe (z.B. Kuratorium) sind möglich.
Eine rechtsfähige Stiftung hat weder Mitglieder noch Gesellschafter oder Eigentümer. Sie unterfällt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Haftung ist auf das Stiftungsvermögen begrenzt.
Gründungsvoraussetzungen sind das so genannte Stiftungsgeschäft sowie die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Das Stiftungsgeschäft ist eine schriftliche Willenserklärung des Stifters, in der er Vermögen einem in der Satzung festgeschriebenen Zweck widmet.
Stiftungen können Steuervorteile in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt ihnen die Gemeinnützigkeit bescheinigt.
Ziele der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft
Insbesondere gGmbH und gUG sind aufgrund ihrer kaufmännischen Struktur für eine gemeinnützige Organisation sehr populär. Kurze Entscheidungswege kombiniert mit Steuervorteilen, die Vorzüge einer Kapitalgesellschaft und gleichzeitig die Privilegierung gemeinnütziger Arbeit machen sie so beliebt.
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Ziel 1
Steuervorteile
Vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Gesellschaften profitieren von Vergünstigungen bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Umsätze im gemeinnützigen Bereich sind umsatzsteuerfrei. Vorteile gibt es auch bei der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer und Grundsteuer. Für Spenden können Bescheinigungen ausgestellt werden, wodurch der Spender auch steuerliche Vergünstigungen erhält.
Ziel 2
Kaufmännische Organisation bei Vorteilen der Gemeinnützigkeit
Eine gemeinnützige Gesellschaft vereint die Vorzüge einer kaufmännischen Organisation und die kurzen Entscheidungswege einer Kapitalgesellschaft mit Vorteilen durch Gemeinnützigkeit. Die Geschäftsführung kann Entscheidungen direkt und schnell treffen, gleichzeitig ermöglicht die Gemeinnützigkeit die Beantragung von staatlichen Subventionen und Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Ressourcen.
Ziel 3
Enthaftung der Gesellschafter
Als besondere Formen der GmbH oder UG bietet auch die gemeinnützige Gesellschaft Gründern die Private Enthaftung. Risiken treffen nur das Gesellschaftskapital, nicht das Privatvermögen.
Ziel 4
Rechtssichere Gründung
Als im Unternehmensrecht erfahrene Kanzlei mit können wir Ihre gemeinnützige Gesellschaft mit anwaltlicher Gewähr gründen. Wir kümmern uns für Sie um den kompletten Ablauf: Von der Erstellung der Gründungsunterlagen über die Rechtsberatung bis hin zur Steueranmeldung und Eintragung im Handelsregister. Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt sicherzustellen, verwenden wir auf deren Darstellung besondere Sorgfalt.
Ziel 5
Minimierung des formalen Aufwands
Eine Gründung mit uns entlastet Sie von allen Formalien des Gründungsverfahrens. Sie können sich ganz auf die unternehmerische Ausrichtung Ihrer gemeinnützigen Organisation und einen erfolgreichen Start konzentrieren.
Vorbereitung der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft
Die Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft will genau geplant sein. Juristische Aspekte sind von Beginn an zu klären, um spätere teure Korrekturen zu vermeiden. Besonders die Gemeinnützigkeit muss detailliert herausgearbeitet werden.
Mit der richtigen Vorbereitung gelingt die Gründung; die folgenden vier grundlegenden Schritte sind zu beachten.
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Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Arbeiten Sie zunächst einen Businessplan aus, um Ihr gemeinnütziges Vorhaben umfassend einzuschätzen.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Durchdenken Sie Finanzierung und Vertrieb im Detail. Beginnen sie früh mit der Akquise.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Beachtung rechtlicher Fragen
Klären Sie vorab auch die wichtigsten rechtlichen Grundfragen.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Für Ihre gemeinnützige Gesellschaft benötigen Sie außerdem noch einen passenden Namen.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Gemeinnützige Gesellschaft gründen in 12 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft folgt bestimmten Schritten: Von der kostenfreie Erstberatung und folgenden anwaltlichen Gründungsberatung über die Erstellung der Gründungsunterlagen, Überprüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt bis hin zur notariellen Beurkundung und Eintragung der Gesellschaft. Unter den nachfolgenden Links finden Sie eine detaillierte Übersicht.
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Vorteile und Nachteile der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft
Die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft bietet ihren Gründern viele Vorteile. Von der Enthaftung des Privatvermögens bis zu Steuererleichterungen. Wie bei jeder Gründung gibt es auch einige Nachteile. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile am Beispiel der gGmbH.
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Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss
Wie bei jeder Kapitalgesellschaft stellen sich auch bei der gemeinnützige Gesellschaft zahlreiche Fragen zu den Themen Steuern, Buchhaltung, Jahresabschluss u.v.m., die sich recht anspruchsvoll gestalten können. Oft ist das Auslagern bestimmter Pflichten zu empfehlen. Unter den nachfolgenden Links finden Sie einen Überblick zur gGmbH und gUG.
Exkurs: Sphären der Gemeinnützigkeit und steuerliche Unterschiede
Eine gemeinnützige Gesellschaft oder Organisation kann in unterschiedlichen Bereichen tätig sein. Zwischen diesen so genannten Sphären der Gemeinnützigkeit ist in steuerlicher Hinsicht zu differenzieren. Man unterschiedet vier Sphären:
- Den ideellen Bereich,
- die Vermögensverwaltung
- den Zweckbetrieb und
- den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Im ideellen Bereich, den jede gemeinnützige Gesellschaft oder Körperschaft haben muss, sind die Einnahmen steuerfrei. Es handelt sich hier z.B. um Spenden, Mitgliedsbeiträge (gemeinnütziger Verein), Zuschüsse oder Erbschaften, welche ihr ohne Gegenleistung zufließen.
Auch die Vermögensverwaltung der gemeinnützigen Gesellschaft oder Körperschaft, also z.B. Erträge aus Vermietungen/Verpachtungen oder aus ihrem Kapital (Zinsen, Beteiligungserträge usw.) ist von Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer befreit.
Steuerliche Vorteile gibt es auch für Einnahmen so genannter Zweckbetriebe. Darunter versteht man wirtschaftliche Tätigkeiten der gemeinnützigen Gesellschaft oder Körperschaft, die unmittelbar ihrem steuerbegünstigten gemeinnützigen Zweck dienen. Zweckbetriebe können z.B. Museen, Kliniken oder Bildungseinrichtungen sein. Sie profitieren von einer niedrigeren Umsatzsteuer.
Bei allen anderen auf die Einnahmenerzielung ausgerichteten Tätigkeiten ist von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auszugehen, dessen Gewinne steuerlich nicht begünstigt sind. Betreibt z.B. ein Museum ein Café und verkauft hier Kaffee und Kuchen, so liegt diesbezüglich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Auf die entsprechenden Einnahmen ist Körperschaft- und Gewerbesteuer zu zahlen. Es gibt allerdings hohe Freibeträge.
Die Organe der gemeinnützigen Gesellschaft
Gemeinnützige Kapitalgesellschaften haben die üblichen Organe (Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung, ggf. Aufsichtsrat). Aufgrund der Gemeinnützigkeit haben sie zusätzlich einen Begünstigten.
Der Begünstigte ist kein Organ i.e.S, aber eine Besonderheit der gGmbH und gUG. Weil aufgrund des gemeinnützigen Zwecks Gewinne nicht an die Gesellschafter fließen dürfen, auch nicht im Falle einer Liquidation, muss ein Begünstigter bestimmt werden, auf den das Vermögen in solchen Fällen übergeht. Mehr zu den Organen gemeinnütziger Gesellschaften lesen Sie unter den nachfolgenden Links.
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Kosten der gGmbH Gründung
gGmbH Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer gGmbH entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 919,– € (“Rechtssicher”) oder 1.349,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig 170,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €. Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €. |
Gründung einer gGmbH zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
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Frage zur unrechtmäßigen Bewertung
30 Sep. 2025/1 Kommentar/in gGmbH GründenKann die Bewertung auf unserer Trustpilot-Seite entfernt werden, wenn der Kunde das Produkt ausschließlich über den Reseller Digistore erworben hat, niemals direkt bei uns Käufer war, sämtliche Warnhinweise und Risikomanagement-Regeln ignoriert hat und uns anschließend fälschlicherweise für seine Verluste verantwortlich macht? Danke
Personalaufwand für Buchführung bei gUG und gGmbH
22 Jan. 2025/0 Kommentare/in gGmbH GründenGrüße Sie, welche Qualifikaton muss mein Buchhalter/in haben um alle rechtlichen vorgegebenen Aufgaben erfüllen zu können? Bitte nach gUG und gGmbh unterscheiden und mir per Mail mitteilen. Welche Nachteile hat eine gGmbH gegenüberr gUG noch? Mit herzlichen Grüßen
Invoicing
29 Nov. 2023/0 Kommentare/in gGmbH GründenDear Sir/Madam, We have recently grounded a gGmbH and within our scope are advising an Argentinian Foundation. Our question is how we invoice them? We understand VAT is not applicable, but there is any other tax that should be added when invoicing them?. Many thanks in advance, Jimena Zapata Ophelia Deroy
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