• Gemeinnützige Unternehmung gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Eine gemeinnützige Gesellschaft/ Körperschaft oder NPO gründen

Sie wollen eine gemeinnützige oder Non-Profit-Organisation (NPO) gründen, die  hauptsächlich einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dient?

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen für Sie schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihre individuelle Satzung kommt dabei direkt vom Anwalt.

Gemeinnützige Gesellschaft

Eine gemeinnützige Gesellschaft oder Körperschaft dient gemeinnützigen Zwecken, die bei ihr komplett im Vordergrund stehen, z.B.

  • der Jugend- oder Altenhilfe
  • Kunst und Kultur,
  • Kirche
  • Sport
  • Umwelt- oder Tierschutz
  • Wissenschaft, Bildung und Erziehung
  • Verbraucherschutz usw.

NPO

Als NPO werden demgegenüber alle Organisationen bezeichnet, die keine Gewinne an ihre Mitglieder abführen. Sie dienen aber nicht zwingend gemeinnützigen Zwecken.

Neben gemeinnützigen Gesellschaften fallen unter den umfassenderen Begriff der NPO daher z.B. auch unterschiedliche Arten von Verbänden, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Das sie mithin nicht gemeinnützig sind, können sie nicht von den Steuervorteilen profitieren wie gemeinnützige Körperschaften und Gesellschaften und auch keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Kurz gesagt: Gemeinnützige Gesellschaften gehören also zu den NPOs, bilden quasi eine Teilmenge dieser. Umgekehrt sind aber nicht alle NPOs gemeinnützig.

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Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.