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Gewerbeanmeldung und Genehmigungen

Genehmigungen

Für bestimmte Geschäftsarten ist vor ihrer Eröffnung eine besondere Genehmigung, Erlaubnis oder Lizenz erforderlich. Diese Anforderung dient dazu, die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten, Konsumenten zu schützen und sicherzustellen, dass die Unternehmer über die erforderliche Qualifikation und Vertrauenswürdigkeit verfügen. Zu den Gewerben, die einer besonderen Zulassung unterliegen, zählen unter anderem das Gastgewerbe, Finanzdienstleistungen, Immobilienmaklergeschäfte oder Sicherheitsdienste.

Für die Genehmigung eines solchen Gewerbes können verschiedene Nachweise erforderlich sein, wie z.B. der Nachweis der beruflichen Qualifikation (etwa ein Meisterbrief), ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem zentralen Gewerberegister oder gegebenenfalls der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die zuständige Behörde prüft die eingereichten Unterlagen sorgfältig. Nach einer erfolgreichen Überprüfung wird dann ggf. die notwendige Genehmigung oder Lizenz erteilt.

Im Folgenden bieten wir einen Einblick in diese Thematik.

Drei Personen sitzen am Tisch und verhandeln.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.