Gesellschaft gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine Gesellschaft gründen
Sie haben sich entschlossen eine eigene Gesellschaft zu gründen, um sich selbstständig zu machen und Ihre unternehmerischen Träume zu verwirklichen? Sie haben aber noch Fragen über die Rechtsform oder wissen noch gar nicht wo Sie anfangen sollen? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Gesellschaft schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
- Sie möchten schnell und kostengünstig selbstständig werden? Gründen Sie ein Einzelunternehmen!
- Sie wollen eine renommierte Firma gründen und Ihre Haftung begrenzen? Die GmbH ist die richtige Rechtsform!
- Sie wollen gemeinnützig tätig sein und Steuern sparen? Eine gGmbH oder gUG ermöglicht es.
Wir gründen Ihre Gesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online Gesellschaftsgründung oder Terminvereinbarung
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Gesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Gesellschaft
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Was ist eine Gesellschaft?
Eine Gesellschaft zu gründen, dient der Schaffung eines juristischen Rahmens zur rechtssicheren Führung von Geschäften. Im deutschen Sprachgebrauch versteht man unter der Gesellschaft eine Rechtsform, die eine gesetzliche Grundlage hat. Sie ist ein Zusammenschluss mehrerer Einzelpersonen oder juristischer Personen (Gesellschafter), die unter gemeinsamer Absprache in Form eines Vertrages (Gesellschaftsvertrag) einen gemeinsamen Zweck verfolgen (Gesellschaftszweck). Eine Gesellschaft kann dabei profitorientierter oder gemeinnütziger Natur sein.
Grob werden Gesellschaften in Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen unterteilt.
- Die Personengesellschaften zeichnen sich durch eine vergleichsweise einfache Gründung aus, während es an Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung mangelt. Der formale Aufwand während des laufenden Betriebes ist unkomplizierter.
- Die Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Anforderungen und sind etwas aufwendiger zu betreiben, wegen höheren Anforderungen an die Buchhaltung und steuerlichen Pflichten. Sie gehen dafür jedoch mit beschränkter Haftung der Gesellschafter einher.
- Das Einzelunternehmen ähnelt in seiner Beschaffenheit eher den Personengesellschaften. Es ist allerdings auf eine Person ausgelegt.
Die wichtigsten privatrechtlichen Gesellschaften sind die Folgenden:
Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | GmbH & Co. KG (Mischform) |
Kommanditgesellschaft (KG) | Unternehmergesellschaft (UG) |
Partnergesellschaft (PartG) | UG & Co. KG (Mischform) |
Aktiengesellschaft (AG) | |
Ltd. (Limited) |
Gründungs-Kostenrechner
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Ziele der Gesellschaftsgründung
Die Gründung einer Gesellschaft mit anwaltlicher Fachberatung verfolgt typischerweise diese Ziele:
1. Wahl der richtigen Rechtsform
2. Haftungsbegrenzung
3. Rechtssichere Gründung
4. Minimaler Aufwand
Mit unserer Hilfe können Sie diese Ziele bei der Gründung Ihrer Gesellschaft verfolgen und Entspannt in Ihre unternehmerische Tätigkeit starten.
1. Ziel
Wahl der richtigen Rechtsform
Die Gesellschaftsgründung ist ein langwieriges und anspruchsvolles Vorhaben. Damit Sie formale Anforderungen nur einmal nehmen müssen, sollte die Gründung bis aufs Detail vorbereitet werden. Die Rechtsform steckt den passenden rechtlichen Rahmen für die Gesellschaft und ist daher eine der wichtigsten Entscheidungen zu Beginn. Sie bestimmt über:
- 1. die Außenwirkung der Gesellschaft
- 2. die Haftung der Gesellschafter
- 3. Steuerliche Pflichten
- 4. Buchhalterischer Aufwand
Die grundlegenden Fragen werden Ihnen im kostenlosen Erstberatungsgespräch beantwortet.
In der Gründungsberatung mit Ihrem individuellen Rechtsanwalt werden die spezifischen unternehmerischen Fragestellungen Ihrer Gründung behandelt. Eine sehr günstige Gesellschaftsgründung steht beispielsweise im Widerspruch mit einer Haftungsbeschränkung, da diese überwiegend bei Kapitalgesellschaften, wie der UG oder der GmbH, existiert.
Steht vom Start der Gründung bereits ein ausreichendes Vermögen und eine ertragreiche Rendite in Aussicht, so sollte auf eine Personengesellschaft verzichtet und direkt eine Kapitalgesellschaft gegründet werden. Werden hohe verwaltungstechnische Aufwendungen nicht gescheut, und besteht ein Interesse an einer steuergünstigen Entnahme von Vermögen, so könnte eine Mischform, wie die GmbH & Co. KG die beste Wahl sein.
2. Ziel
Haftunsgbegrenzung
Eine der wichtigeren Fragen, die Sie sich vor der Gesellschaftsgründung stellen sollten, betrifft den Schutz Ihres Privatvermögens. Die wirtschaftlichen Risiken, die mit einer Personengesellschaft wie einer GbR oder einer OHG einhergehen, sollten in ihrer Gesamtheit erfasst werden. Wenn Sie genügend finanzielle Mittel besitzen, raten wir meistens zu einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, wie der GmbH.
2. Ziel
3. Ziel
Rechtssichere Firmengründung
Unsere anwaltliche Gründungsberatung dient ebenfalls der rechtssicheren Gründung Ihrer Gesellschaft. Das Unternehmen muss in seiner Gesamtheit erfasst und auf rechtliche Risiken geprüft werden.
Die Gründungsberatung dient daher der Erfassung aller Details der geplanten Unternehmung. Der Rechtsanwalt bespricht die möglichen Szenarien mit Ihnen und macht Sie auf alle relevanten rechtlichen Felder aufmerksam. Letztendlich dient der Vorgang auch der Vorbereitung aller formalen Gründungsunterlagen, wenn die Rechtsform schon bekannt ist.
4. Ziel
Minimierung des formalen Aufwands
Unsere Kanzlei ist auf Gesellschaftsgründungen spezialisiert und ermöglicht Ihnen den perfekten Start in das Geschäftsleben. Wir gründen Ihre Gesellschaft und prüfen alle juristischen Einzelheiten – Sie können Sich auf den erfolgreichen Betriebsstart konzentrieren.
4. Ziel
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Vorbereitung Ihrer Gesellschaftsgründung
Gründen Sie unter keinen Umständen voreilig eine Gesellschaft. Jeder Fehler und jede nachträgliche Änderung Ihres Gesellschaftsvertrages und/oder der Gründungsunterlagen kostet Sie Zeit und Geld. Vielleicht benötigen Sie dann einen Gesellschaftsbeschluss, dessen Ausfertigung und Beurkundung weitere anwaltliche und notarielle Kosten verursachen wird. Zudem kann eine Unternehmung scheitern, wenn beispielsweise zwischen mehreren Gründungspartnern Unstimmigkeiten enstehen und vertragliche Regelungen nicht verfasst wurden.
Eine vorausschauende und sorgfältige Vorbereitung kann dies verhindern. Im Nachgang können Sie Ihre Vorstellungen und offenen Fragen im Rahmen der Gründungsberatung mit Ihrem spezialisierten Rechtsanwalt besprechen und überprüfen lassen.
Vier grundlegende Schritte zur Vorbereitung der Gesellschaftsgründung
Der Gründungsvorgang ist natürlich kein schematischer Vorgang, der sich auf viele kleine Schritte reduzieren lässt. Allerdings gibt es einige wichtige Schritte, die sich immer wieder ähneln und die Sie deshalb bereits bei der Vorbereitung der eigentlichen Gründung beachten sollten.
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Um eine eigene realistische Einschätzung Ihrer Gesellschaft zu haben, sollten Sie zunächst einen detaillierten Businessplan erstellen. Der Businessplan schafft einen unternehmerischen Handlungsrahmen und steckt gleichzeitig Ihre Ziele ab. Er dient der Anschulichkeit der Unternehmung für die Gründer und Stakeholder. Mit einem nachvollziehbaren und durchdachten Businessplan lassen sich Banken, Investoren oder Investoren überzeugen.
Der Businessplan sollte beinhalten:
- Eine Darstellung der Gründer, samt Qualifikationen, Erfahrung und Schwächen
- Die Beschreibung der Geschäftsidee
- Eine Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Vermarktungsansatzes
- Die Unternehmensziele
- Eine detaillierte Darstellung der Unternehmensaufstellung
- Eine Finanz- und Liquiditätsplanung sowie Rentabilitätsvorschau
Der Businessplan muss sachlich, nachvollziehbar und klar Strukturiert sein. Er sollte leicht verständlich sein, um auch Branchenaussenseitern das Vorhaben kommunizieren zu können. Außerdem müssen die Chancen, als auch die Risiken der Unternehmung glaubhaft dargestellt werden.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Stellen Sie beispielsweise durch die gängigen Vorgehensweisen wie etwa das Darlehen, Ihre Ersparnisse, Investoren oder auch Förderungen sicher, dass die Finanzierung Ihrer Gesellschaft steht.
Überlebenswichtig ist daneben, dass Sie möglichst bald eine Marketingstrategie ausarbeiten, um direkt nach der Gesellschafts Gründung mit der Anschaffung von Kunden beginnen zu können.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen
Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmung tatsächlich in der Form ausgeübt werden kann, die Sie sich vorstellen, indem Sie sich vorab Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung machen. Sie können hier im Vorfeld eine Aufstellung über Fragen zu der Haftung, der Rechtsform, der Gewinnverteilung, den Einlagen, der Geschäftsführung, den Gesellschaftern und der Nachfolge als auch der Erbschaft anfertigen. Diese Aufstellung kann dann im Rahmen der Gründungsberatung erfasst und beantwortet werden.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Schließlich sollten Sie sich vor der Gründung Ihres Unternehmens für einen passenden Namen entscheiden. Dieser darf nicht bereits durch eine andere Firma verwendet werden (§ 30 Abs. 1 HGB), nicht irreführend sein und muss genug Unterscheidungskraft besitzen (§ 18 Abs. 1 HGB).
Wichtig ist, dass der Name Ihre Zielgruppe anspricht. Ansonsten ist Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Wir beraten Sie auch gerne über die Möglichkeiten der Firmen Benennung.
Des Weiteren sollten Sie den zukünftigen Absatzmarkt im Blick haben. Für einen ausländischen Absatzmarkt sollte der Name in jeder Sprache leicht auszusprechen sein. Bei regionalen Produkten hingegen, kann ein englischer Name den Eindruck erwecken, dass die Mentalität der Kunden nicht verstanden wird.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
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Ablauf der Gesellschaftsgründung Schritt für Schritt
So gehen wir für Sie vor:
- 1. Kostenlose Erstberatung
- 2. Anwaltliche Gründungsberatung
- 3. Prozess der Gründung

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Ablauf der Gesellschaftsgründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Vor der eigentlichen ausführlichen Anwaltsberatung können Sie bei Interesse unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Schon hier steht Ihnen ein erfahrener Fachjurist zur Seite. Die gängigen und grundlegenden Fragen zum Start in die Selbstständigkeit werden Ihnen direkt beantwortet.
Im Anschluss an die kostenlose Beratung sollten Sie wissen, welche Rechtsform am besten passt und welcher formaler Aufwand Ihnen mit der Gesellschaftsgründung verbunden ist. Durch die Wahl der Rechtsform wissen Sie auch, wie Ihre persönliche Haftung, die Außenwirkung, den Verwaltungsaufwand, die steuerlichen Anforderungen und die Beteiligungsmöglichkeiten gestaltet sind. Die detaillierte Ausarbeitung und Umsetzung bedarf jedoch der anwaltlichen Intensivberatung nach Mandatserstellung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wenn Sie sich dazu entschieden haben Ihre Gesellschaft mit uns zu gründen, fahren wir mit der intensiven Gründungsberatung fort.
Hierbei wir Ihr unternehmerisches Vorhaben in seiner Gesamtheit erfasst. Im Anschluss sollen allen juristischen Themen besprochen und mit einer passenden Lösung beantwortet werden. Wünschen Sie etwa eine gewisse Verteilung der Pflichten der Gesellschafter in Ihrem Unternehmen? So wird der Gesellschaftsvertrag entsprechend angepasst.
Sind die Themen erfasst, wird das Gründungskonzept erarbeitet, dass einen Plan zur Umsetzung des Vorhabens enthält. Die zeitliche Planung verschafft Ihnen einen Überblick, welche Schritte an welcher Stelle anfallen. Zudem wissen Sie wann Sie gebraucht werden, um den Prozess voranzutreiben. Etwa beim Notartermin, wenn er notwendig ist.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Prozess der Gründung
Ist der Prozess fachlich und formal können Sie beginnen, die Gesellschaft zu gründen. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie. Dadurch entfallen für Sie folgende Aufgaben:
✓ Überprüfung Ihres Firmennamens
✓ Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere der individuelle Gesellschaftsvertrag
✓ Organisation der notwendigen Beurkundungstermine bei den Gründern vor Ort / in Auslandsvertretungen
✓ Gewerbeanmeldung
✓ Steueranmeldung
✓ Individuelle Anpassung des Geschäftsführervertrags
✓ Markenanmeldung
✓ AGB Erstellug
✓ Erstellung von Mitarbeiterverträgen – B. Arbeitsverträgen oder Freelancerverträgen
✓ Erstellung von Finanzierungsverträgen wie stillen Beteiligungen oder partiarischen Darlehen
Sie werden somit von allen Formalitäten des Gründungsprozesses entbunden und können sich auf den erfolgreichen Unternehmensstart konzentrieren.
Exkurs: Transparenzregister
Durch das Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 müssen Gesellschaften in Deutschland in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dadurch soll ermöglichen werden auf einen Blick die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
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Dauer der Gesellschaftsgründung

Im Normalfall beträgt die minimale Gründungsdauer einer Gesellschaft vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung einer Gesellschaft 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
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Eine UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- UG,
- UG (haftungsbeschränkt)
- Oder umgangssprachlich „Mini-GmbH“, „1-Euro-GmbH“ oder „kleine GmbH“
Ist per se keine eigene Rechtsform, sondern eine abgewandelte Variante der klassischen GmbH. Der Gesetzgeber hat die Regelung im Jahr 2008 geschaffen, um auch Existenzgründern die Möglichkeit zur Gründung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft zu bieten. Mittlerweile ist die UG häufig in der deutschen Unternehmenslandschaft anzutreffen.
Die Gründung einer Unternehmergesellschaft führ zur beschränkten Haftung
Mit der Gründung einer UG schützen Unternehmer sich vor der Haftung mit ihrem Privatvermögen. Das Gesamtrisiko des Vorhabens wird dadurch drastisch reduziert.
Gesellschaftsgründung bereits ab 1 € Stammkapital möglich
Eine Gesellschaft gründen, ohne Stammkapital zu zahlen, ist dank den abstinenten Anforderungen der UG möglich. Für die Gründung der klassischen GmbH ist eine Stammeinlage von 12.500 € / 25.000 € notwendig. Die UG kann mit 1 € gegründet werden. In der Praxis ist jeweils eine höhere Stammeinlage notwendig, doch es existieren keine Anforderungen.
Die UG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit
Die UG ist eine juristische Person und kann somit eigenständig Geschäfte schließen. Wenn Sie als Geschäftsführer und Inhaber einer UG Geschäfte abschließen, tritt die UG als Vertragspartner auf (§§ 13, 5a GmbHG).
Die Firmierung einer UG
Unter der Firmierung wird allgemein die Namensbezeichnung eines Unternehmens verstanden. Wer eine Gesellschaft gründet, ist zur Firmierung verpflichtet. Der Name darf dabei nicht irreführend oder von einem anderen Unternehmen verwendet werden. Zudem muss das Kürzel „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ hinzugefügt werden.
Einstellung von Fremdgeschäftsführer möglich
Wie auch die GmbH, wird die UG von einem Geschäftsführer geleitet (§§ 35 und 5a GmbHG). Als Inhaber der UG müssen Sie allerdings nicht zwangsläufig auch Geschäftsführer sein. Durch die Einstellung eines Fremdgeschäftsführers können Sie das persönliche Haftungsrisiko minimieren.
Ein-Mann-UG
Die geringen Anforderungen an die Gründung der UG machen sie zur perfekten Rechtsform für den Betrieb einer „Ein-Mann-Gesellschaft“. Es ist kein zweiter Gesellschafter erforderlich, um die Gesellschaftsgründung vorzunehmen.

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Vorteile der UG
Die Unternehmergesellschaft wird aufgrund ihrer einfachen und kostengünstigen Gründung mit gleichzeitiger Beschränkung der Haftung von vielen Unternehmern favorisiert. Bereits ab einem theoretischen Stammkapital von 1 € kann die UG gegründet werden. Auch wenn in der Praxis meist ein höherer Einlagebetrag erforderlich ist, um das geschäftliche Vorhaben umzusetzen, ist die geringe Anforderung für viele Gründer eine Erleichterung. Gleichzeitig muss der Inhaber für die Schulden der Gesellschaft nicht mit seinem Privatvermögen haften.
Außerdem können mit der Gründung einer UG nicht zu verachtende Steuervorteile erzielt werden. Während der Einzelunternehmer seine Betriebsgewinne vollständig zum Einkommensteuersatz versteuern muss, der im Höchstfall 45 % betragen kann, unterliegt die Gewinnbesteuerung der UG lediglich 15,6 % in Höhe der Körperschaftsteuer. Die Gewinne können im Betrieb gehalten, um im nächsten Jahr investiert zu werden.
Zudem erlaubt die Bilanzerstellung die Bildung stiller Reserven. Wird ein Vermögenswert zum Buchwert gehalten, während der aktuelle Marktwert deutlich höher ist, existiert ein nicht zu versteuernder Wert.
Nachteile der UG
Nachteilhaft ist bei der UG lediglich der Zwang zur Bilanzerstellung. Allerdings kann dies bereits bei einer OHG oder Firma des e.K. notwendig sein und ist daher für bestimmte Geschäftsmodelle nicht zu vermeiden.
Für größere unternehmerische Vorhaben kann die UG leicht an die Grenzen stoßen. Es mangelt nämlich an einer Möglichkeit Investoren zu beteiligen. In diesem Fall ist die Gründung einer UG & Co. KG empfehlenswert, da diese Mischform die Beteiligung stiller Investoren unter steuerlicher Bevorteilung zulässt.
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Eine GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Als Gesellschaft existiert sie seit Jahrzehnten und genießt aufgrund der gefestigten rechtlichen Grundlage ein hohes Ansehen.
Private Enthaftung für den Inhaber
Durch die Gründung einer GmbH unterbindet der Inhaber das wirtschaftliche Haftungsrisiko für sein Privatvermögen. Für die Schulden der Gesellschaft haftet ausschließlich das Betriebsvermögen. Die beschränkte Haftung trägt ihren Teil zum guten Image der GmbH bei. So haftet der Inhaber nur noch privat, wenn er als Geschäftsführer seine persönlichen Pflichten verletzt hat.
Die Gründung mit Stammeinlage von 12.500 € möglich
Auch wenn das gesetzliche Stammkapital 25.000 € beträgt, ist die Gründung der GmbH schon ab 12.500 € möglich. In diesem Fall besteht keine komplette private Enthaftung. Der Inhaber muss für Unternehmensschulden maximal in Höhe des Restbetrages bis zu 25.000 € haften. Bei der Mindesteinlage von 12.500 € besteht also eine Resthaftung des Privatvermögens in selber Höhe.
Firmierung der GmbH
Unter der Firmierung wird die offizielle Bezeichnung eines Unternehmens verstanden. Die GmbH bedarf, genau wie die UG, ebenfalls einer Firmierung. Der Name kann kreativer Natur sein, jedoch muss eines der Kürzel „GmbH“ „Gesellschaft mit begrenzter Haftung“ oder „Ges. m. b. H.“ hinzugefügt werden (§ 4 GmbHG).
Leitung durch Fremdgeschäftsführer möglich
Das einzige persönliche Haftungsrisiko eines Inhabers der GmbH besteht dann, wenn er auch die Geschäftsführung übernimmt. Er kann jedoch einen Geschäftsführer von außen einsetzen, um die Gefahr der Pflichtverletzung als Geschäftsführer zu minimieren.
Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag
Wird für die Gesellschaftsgründung die GmbH gewählt, ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags verpflichtend (§§ 2 ff. GmbhG). Basierend auf unseren Erfahrungen empfehlen wir für jedes unternehmerische Vorhaben die Erstellung eines Vertrags. Schon von Beginn sollten individuellen Wünsche im Gesellschaftsvertrag eingebracht werden. Daher ist eine intensive Beratung mit einem Rechtsanwalt empfehlenswert, um später keine Korrekturen benötigen zu müssen.
Die Eintragung einer GmbH ins Handelsregister ist ebenfalls vorgesehen (§ 7 GmbHG).

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Vorteile der GmbH
Ein bemerkenswerter Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung, welche ursächlich für das gute Image der GmbH unter Gründern ist.
Gleichzeitig kommen Unternehmer mit der GmbH in den Genuss steuerlicher Vorteile. Der Betriebsgewinn wird lediglich in Höhe der Körperschaftssteuer, also 15,6 Prozent, versteuert. Ein Einzelunternehmer unterliegt der Einkommenssteuer in voller Höhe und muss bei einem persönlichen Spitzsteuersatz 45% Steuern auf die Gewinne zahlen. Gewinne können daher leichter im Betriebsvermögen gehalten und im nächsten Geschäftsjahr investiert werden. Weitere Vorteile ergeben sich durch die Bildung stiller Reserven im Rahmen einer fachmännischen Bilanzierung.
Nachteile der GmbH
Als nachteilhaft kann bei der GmbH lediglich die mangelnde Möglichkeit zur Beteiligung stiller Investoren gezählt werden. Wenn Sie in naher Zukunft derartige Vorhaben planen, ist die Gründung der GmbH & Co. KG empfehlenswert. Hier können auch inaktive Gesellschafter unter steuerlichen Vorteilen am Gewinn beteiligt werden.
Existenzgründer empfinden den formalen Aufwand und die laufende Verwaltung der GmbH als zu groß. Verlassen Sie sich daher auf unseren erproben Gründungsprozess. Wir helfen Ihnen beim erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit und erklären Ihnen alle wichtigen Anliegen ausführlich.
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Eine UG & Co. KG gründen
Die UG & CO. KG ist eine juristische Person und besitzt dadurch eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wurde faktisch im Rahmen der UG Einführung 2008 ins Leben gerufen, und bietet den Gesellschafter die kostengünstige Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Investoren als Kommanditist..
Private Enthaftung für den Inhaber
Durch die Gründung einer UG unterbindet der Inhaber das wirtschaftliche Haftungsrisiko für sein Privatvermögen. Komplementärin der KG wird also die Kapitalgesellschaft UG, dadurch gibt es keinen privat haftenden Teil der Gesellschaft. Für die Schulden haftet ausschließlich das Betriebsvermögen. Die beschränkte Haftung trägt ihren Teil zum guten Image der UG bei. So haftet der Inhaber nur noch privat, wenn er als Geschäftsführer seine persönlichen Pflichten verletzt hat.
Die Gesellschaftsgründung ab 1 €
Die Gründung einer UG bedarf, genau wie die Gründung der KG, keiner gesetzlich festgelegten Stammeinlage. Daher kann die UG & Co. KG bereits mit einem kapital von 1 € gegründet werden. Wir empfehlen dennoch ein Startkapital von mindestens 500-1000 €. So wird die Liquidität der Gesellschaft, besonders zum Start des Unternehmens gesichert.
Firmierung der UG & Co. KG
Unter der Firmierung wird die offizielle Bezeichnung eines Unternehmens verstanden. Die UG & Co. KG bedarf ebenfalls einer Firmierung. Der Name kann kreativer Natur sein, jedoch muss eines der Kürzel „Ug & Co. KG“ oder „Unternehmergesellschaft & Co. KG“ hinzugefügt werden. Außerdem darf es sich nicht um eine irreführende oder bereits existierende Bezeichnung handeln.
Leitung durch Fremdgeschäftsführer möglich
Das einzige persönliche Haftungsrisiko eines Inhabers der UG besteht dann, wenn er auch die Geschäftsführung übernimmt. Er kann jedoch einen Geschäftsführer von außen einsetzen, um die Gefahr der Pflichtverletzung als Geschäftsführer zu minimieren.

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Vorteile der UG & Co. KG
Die UG & Co. KG ist bei Gründern aus vielerlei Hinsicht sehr beliebt. Zum einen bietet sie allen Beteiligten den Vorteil der Enthaftung. Schulden fallen nur auf das Betriebsvermögen der UG als Komplementärin zurück. Weiterhin bietet die Kombination aus UG und KG die Möglichkeit der einfachen Beteiligung von Investoren, oder auch Familienmitgliedern am Geschäft. Diese können steuer günstig Gewinne aus der Beteiligung ziehen. Schließlich ist die Gründung der UG & Co. KG bedeutend günstiger als die der GmbH & Co. KG, da es kein vorgeschriebenes Stammkapital gibt.
Nachteile der UG & Co. KG
Die UG & Co. KG hat in erster Linie einen deutlich höheren Verwaltungs- und Gründungsaufwand. Es müssen zwei Gesellschaften etabliert und betrieben werden. So fallen auch die zweifache Buchführung und Geschäftsführung an. Sollten Sie die Vorteile der privaten Enthaftung genießen Wollen, ohne zwei Gesellschaften betreiben zu müssen, können Sie eine UG gründen.
Weiterhin genießt die UG & Co. KG einen schlechteren Ruf als die GmbH & Co. KG, da es kein Stammkapital gibt und die Gesellschaft vergleichsweise jung ist. Für ein besseres Image im Handelsverkehr gründen Sie eine GmbH & Co. KG.
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Eine GmbH & Co. KG gründen
Vor wenigen Jahrzehnten wurde die GmbH & Co. KG noch als eher exotisch betrachtet. Mittlerweile haben verschiedene Gerichte die Existenzberechtigung dieser Mischform durch Rechtsprechung betätigt. Da die Gesellschaftsform die positiven Aspekte der GmbH und der KG miteinander vereint, genießt sie mittlerweile enorme Beliebtheit unter Unternehmern und Anlegern. Sie zeugt von einer fortgeschrittenen Unternehmensstruktur und genießt daher einen ausgezeichneten Ruf.
GmbH & Co. KG als juristisches Konstrukt aus GmbH und KG
Die GmbH & Co. KG ist de facto keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr ein geschicktes juristisches Konstrukt. Durch wiederholte bestätigende Rechtsprechung kann ihr jedoch eine feste juristische Grundlage zugesprochen werden. Sie besteht aus:
- Der GmbH als Kapitalgesellschaft und
- Der KG als Personengesellschaft
Durch die Erstellung und Anpassung der Gesellschaftsverträge beider Unternehmen werden sie miteinander verschmolzen. Anstelle einer natürlichen Person als vollhaftenden Komplementär tritt die GmbH. Somit haftet kein Teilhaber mit seinem Privatvermögen.
Gesellschaftsgründung auch ab 12.500 € möglich
Normalerweise wird die GmbH und somit auch die GmbH & Co. KG erst mit einer erforderlichen Stammeinlage von 25.000 € gegründet. Durch eine Ausnahmeregelung aus § 7 Abs. 2 GmbHG besteht die Möglichkeit, mit bereits 12.500 € zu gründen. Dabei haftet der Gesellschafter der GmbH jedoch für den Restbetrag zu den erforderlichen 12.500 € privat.
Firmierung einer GmbH & Co. KG
Bevor Sie eine Gesellschaft gründen, benötigen sie einen einzigartigen Firmennamen. Der Name einer GmbH & Co. KG darf kreativ, muss jedoch einzigartig und nicht irreführend sein. Zudem ist ein entsprechendes Kürzel, „GmbH & Co. KG“, „Gesellschaft mit begrenzter Haftung & Co. KG“ oder „Ges. m. b. H. & Co. KG“ hinzuzufügen.

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Vorteile der GmbH & Co. KG
Die Vorteile der GmbH liegen in der Kombination der positiven Aspekte beider Rechtsformen. Einerseits wird das Privatvermögen der operativen Gesellschafter durch die GmbH geschützt, andererseits können stille Teilhaber steuerlich vorteilhaft beteiligt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Gründung als Einzelperson.
Erreichen die Umsätze einen gewissen Umfang, ist ein höheres Geschäftsführergehalt angemessen. Eine reine GmbH kann bei derartiger Betriebsgröße bereits die Grenzen des angemessenen Geschäftsführergehalts stoßen.
Nachteile der GmbH & Co. KG
Da es sich faktisch um zwei Gesellschaften handelt, müssen auch zwei Gesellschaften gegründet und geführt werden. Die GmbH & Co. KG ist daher etwas teurer. Die Verwaltung ist außerdem komplizierter.
Sollten Sie eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen wollen, ohne die höheren Gründung- und Verwaltungskosten ertragen zu wollen, können Sie eine UG oder GmbH gründen.
Sollten Sie die Vorteile der Beteiligung von Investoren nutzen wollen, könnte auch eine UG & Co. KG in Frage kommen.
Für größere Unternehmen empfehlenswert
Für gewisse Konstellationen ist die GmbH & Co. KG die beste Wahl:
- Das Geschäftsmodell ist erprobt und wird schnell hohe Umsätze erreichen. Die Beteiligung von Familienmitgliedern oder außenstehenden Investoren erscheint realistisch und wahrscheinlich.
Nicht empfehlenswert ist diese Mischform für inhabergeführte, kleinere Unternehmen.
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Eine gUG gründen
Die gUG ist eine Variante der UG (haftunsgbeschränkt) deren Unternehmenszweck gemeinnützige Tätigkeiten betrifft. Sie bietet im Grunde genommen ähnliche Vorteile wie die normale UG, hat darüber hinaus jedoch Besonderheiten, besonders in der Steuerlast.
Die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft bestimmt sich durch den Unternehmenszweck. Dieser kann:
- der Jugend- und Altenhilfe.
- dem Umwelt- und Tierschutz.
- dem Verbraucher- und Denkmalschutz.
zugehörig sein.
Dabei bietet sie unternehmerische Vorteile, genau wie die herkömmliche UG. Dazu zählt die private Enthaftung der Gesellschafter und der Auftritt als juristische Person. Anders als der eingetragene Verein, kann die gUG mit nur einem Gründer, als „ein-Personen-UG“, etabliert werden.

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Vorteile der gUG
1. Die Gesellschafter einer gUG sind von der privaten Haftung entbunden
Wie bei einer herkömmlichen UG ist auch die Haftung der gUG auf das Betriebsvermögen beschränkt.
2. Firmengründung der gUG ab 1 € Stammeinlage möglich
Auch die günstige Gründung bleibt der gUG erhalten, bereits mit einem Stammkapital von 1 € kann gegründet werden. Dadurch ist sie um ein vielfaches günstiger als die gGmbH.
3. Positives Image
Die gUG hat ein gutes Image im Handelsverkehr, einerseits aufgrund der gemeinnützigen Tätigkeit, andererseits aufgrund der unternehmerischen Struktur. Sowohl das Unternehmen als auch die beteiligten Personen können die Beteiligung an einem gemeinnützigen Unternehmen für Marketingzwecke nutzen.
4. Steuervorteile
Die gUG kann nicht Gewinnorientiert agieren. Sie genießt daher enorme steuerliche Entlastungen. Es fallen weder Gewerbe- noch Körperschaftssteuern an. Es gibt keine Umsatzsteuer auf Geschäfte im Bereich der gemeinnützigen Tätigkeit, keine Schenkung- und Erbschaftssteuer und auf Grundbesitz zu gemeinnützigen zwecken fällt keine Grundsteuer an.
5. Kaufmännische Organisation
Schließlich ermöglicht die gUG die zentralisierte kaufmännische Verwaltung des Unternehmens. So ist die Gesellschaftsführung wesentlich effektiver und direkter, als beispielsweise bei einem eingetragenen Verein.
Nachteile der gUG
Die gUG hat einen erhöhten Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einem eingetragenen Verein. Sie unterliegt der doppelten Buchführungspflicht, wie alle Kapitalgesellschaften und muss bei der Gründung im Handelsregister eingetragen werden.
Darüberhinaus kann nur ein begrenzter Unternehmenszweck benutzt werden. Die Satzung der gUG muss die Gemeinnützigkeit ausdrücklich herausarbeiten. Anderenfalls kann es passieren, dass das Finanzamt den Status der Gemeinnützigkeit aberkennt, wodurch die üblichen Steuerlasten der gewöhnlichen UG fällig werden. Unter Umständen sogar mit Rückwirkung.
Schließlich ist keine Gewinnausschüttung möglich. Gesellschafter können nur über die Zahlung eines Gehalts am Gewinn der gUG beteiligt werden
Sollten Sie eine gewinnorientierte Arbeit anstreben, müssen Sie eine UG gründen. Dadurch verlieren Sie aber die Steuerbegünstigungen.
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Eine gGmbH gründen
Die gGmbH ist eine Variante der GmbH und wurde mit der Reform 2013 eingeführt. Sie verfolgt überwiegend oder ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Gemeinnützige Tätigkeiten gibt es insbesondere auf den Feldern:
- der Jugendhilfe
- der Altenhilfe
- des Umweltschutzes
- des Tierschutzes
- des Verbraucherschutzes
- und des Denkmalschutzes
Die gGmbH bietet starke Steuervorteile, darf aber nicht gewinnorientiert agieren. Gewinnausschüttungen sind vollständig ausgeschlossen.
Gemeinnützige Gesellschaften müssen weder Körperschafts- noch Gewerbesteuern zahlen, darüber hinaus gibt es weitere steuerliche Vergünstigungen.

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Vorteile der gGmbH
1. Die Gesellschafter einer gGmbH werden privat enthaftet
Die Haftung der gGmbH wird, genau wie bei der GmbH, auf das Betriebsvermögen beschränkt.
2. Vergünstigte Inanspruchnahme von Ressourcen
Als gemeinnützige Organisation gibt es Privilegien durch die öffentliche Hand. So kann die gGmbH vergünstigt und vereinfacht Zugang zu öffentlichen Ressourcen, Beratungen und Förderungen, sowie die Bereitstellung von Mitarbeitern erhalten.
3. Positives Image
Die Gemeinnützigkeit Ihrer Gesellschaft erzeugt ein positives Image im Handelsverkehr. Da die GmbH die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland ist und generell respektiert wird, ist dieses Image bei der gGmbH umso mehr von Bedeutung.
4. Steuervorteile
Solange der gemeinnützige Status der gGmbH vom Finanzamt anerkannt wird, gibt es zahlreicher Steuervorteile. So fallen weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer an, Umsätze in der gemeinnützigen Tätigkeit sind Umsatzsteuerfrei, gGmbH ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, und auf Grundstücke fällt keine Grundsteuer an.
5. Kaufmännische Organisation
Die Gründung der gGmbH ermöglicht es Ihnen die kaufmännische Organisation der GmbH mit den Steuervorteilen der Gemeinnützigkeit zu verbinden. Seit 2013 hat die gGmbH die Gründung der gemeinnützigen Vereine zum Teil verdrängt.
Nachteile der gGmbH
Die Gründung einer gGmbH ist deutlich aufwendiger als die eines eingetragenen Vereins. Die Gesellschaft braucht umfangreiche Gründungsunterlagen, eine notarielle Beurkundung und die doppelte Buchführung.
Gleichzeitig muss die Gemeinnützigkeit der Tätigkeit dauerhaft geprüft werden. Sollte das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen fallen Steuernachzahlungen an, die Beweispflicht liegt bei Ihnen.
Schließlich gilt das Verbot der Gewinnorientierung. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnausschüttungen vornehmen, gleichzeitig dürfen die Gehälter der Gesellschafter und anderer Mitarbeiter nicht ungewöhnlich hoch ausfallen, ansonsten wird die Gemeinnützigkeit aberkannt.
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Eine GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird nach wie vor recht häufig gegründet. Sie ist die einfachste Form eines wirtschaftlichen Zusammenschlusses und kann formlos gegründet werden. Juristische als auch natürliche Personen können per Handschlag eine GbR gründen (§ 705 BGB).
Keine Enthaftung
Die Gesellschafter einer GbR haften für die Unternehmensschulden im vollen Umfang. Ist einer der Gesellschafter eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, so erfolgt ein voller Zugriff auf das Betriebsvermögen. Unternehmer, die eine Gesellschaft gründen möchten, um ihre private Haftung zu minimieren, sollten eine andere Rechtsform wählen, wie die UG oder GmbH.
Mit 0 € Stammkapital möglich
Es existieren keine Anforderungen bezüglich eines Stammkapitals. Die GbR wird mit Privat- oder Gesellschaftsvermögen betrieben.
Leitungszwang der Gesellschafter
Im Gegensatz zur UG mangelt es der GbR an der Möglichkeit, einen Geschäftsführer zu bestellen. Die Geschäftsführung wird von den gesellschafter gemeinschaftlich geregelt.
Minimale formale Anforderungen
Die formalen Anforderungen an die GbR sind gering. Sie kann formlos gegründet werden. Die Buchführung kann anhand einer Einnahmenüberschussrechnung dokumentiert werden. Hier liegt nicht zuletzt der Grund für die Beliebtheit der GbR.

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Vorteile der GbR
Für viele erscheint die GbR als vorteilhaft, da der Gründungs- und Verwaltungsaufwand minimal ist. Es kann formlos gegründet werden, auch wenn ein Gesellschaftsvertrag empfehlenswert ist. Durch die minimalen Anforderungen an die Buchführung ist die Verwaltung nicht besonders aufwendig. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen möchten, die einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand verursacht, ist die GbR eine richtige Wahl.
Nachteile der GbR
Nachteilhaft wird die mangelnde Haftungsbeschränkung gesehen. Dadurch entstehen nicht unerhebliche Risiken für die Gesellschafter, die mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft ausgehoben wären. Wollen Sie Ihr Privatvermögen vor Risiken und Schulden schützen, sollten Sie eine Haftungsbeschränkte Gesellschaft wie die UG oder GmbH gründen.
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Eine OHG gründen
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die der GbR recht ähnlich ist. Der Gesellschaftszweck ist jedoch an das Handelsgewerbe gebunden (§§ 105 ff. HGB). Die OHG ist zwar einfach zu gründen, erfordert jedoch eine umfangreichere Buchführung als das Einzelunternehmen oder die GbR.
Keine private Enthaftung
Die OHG enthaftet die Gesellschafter des Unternehmens nicht. Eine natürliche Person hat somit immer für die Schulden der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen zu haften. Ist einer der Gesellschafter eine juristische Person, so ist seinerseits die Haftung beschränkt, greift jedoch auf das komplette Betriebsvermögen.
Kein Fremdgeschäftsführer
Die OHG bietet keine Möglichkeit zur Einstellung eines Fremdgeschäftsführers. Die Geschäfte müssen von den Gesellschaftern selbst in Gemeinschaft geleitet werden.
Höhere formale Anforderungen
Das Argument des geringfügigen Verwaltungsaufwands greift bei der OHG leider nicht. Da es sich um einen kaufmännischen Betrieb handelt, ist die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung erforderlich, inklusive Bilanzerstellung (§ 105 Abs 2 HGB). Die OHG ist somit nicht weniger Anspruchsvoll in ihrer Bilanzierungspflicht als eine Kapitalgesellschaft.
Firmierung der OHG
Die Firmierung einer OHG bezeichnet die Namensgebung des Unternehmens. Hier kann ein kreativer Name gewählt werden. Es besteht keine Pflicht zur Bezeichnung der Gesellschafter. Jedoch muss das Kürzel „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“ angefügt werden.

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Vorteile der OHG
Vorteilhaft ist bei der OHG der geringe Gründungsaufwand. Es ist kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig, um eine Gesellschaft zu gründen. Im Gegensatz zur GbR genießt die OHG ein besseres Ansehen für Handelsbetriebe. Zudem kann durch die Möglichkeit zur kreativeren Bezeichnung ein besserer Name gefunden werden.
Nachteile der OHG
Als Nachteil empfinden Gründer bei der OHG die steuerliche Behandlung. Die Gewinne müssen vollständig zum persönlichen Steuersatz der Gesellschafter versteuert werden. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, so kann der Höchststeuersatz von 45% angesetzt werden. Eine UG hingegen wird lediglich mit 15,6 % auf die Betriebsgewinne versteuert und ist für viele Geschäftsmodelle die bessere Variante.
Weiterhin gibt es keine Enthaftung für die Gesellschafter bei gleichzeitigen hohen Buchführungsanforderungen. Aufgrund dessen ist in den meisten Fällen eine Kapitalgesellschaft wie die UG oder GmbH stattdessen zu empfehlen.
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Eine KG gründen
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, welche die Gesellschafter in zwei Kategorien unterteilt: Die Komplementäre und die Kommanditisten. Der Komplementär haftet voll mit seinem Privatvermögen und leitet die Geschäfte der Gesellschaft. Der Kommanditist ist lediglich Teilhaber und haftet in Höhe seiner Privateinlage.
Volle Haftung für den Komplementär
Der Komplementär ist der vollhaftende Teil der Kommanditgesellschaft. Er kann entweder eine natürliche oder juristische Person sein. Als angedachter geschäftsführende Teil obliegt ihm die Hauptverantwortung für den Geschäftserfolg. Ist er eine natürliche Person, haftet er mit seinem Privatvermögen für die Unternehmensschulden.
Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung
Die Kommanditgesellschaft muss ihre Geschäfte mit einer doppelten Buchführung und Bilanzerstellung dokumentieren. Die Anforderungen an die Verwaltung sind somit denen der GmbH oder UG gleichzusetzen. Dennoch gibt es keine Haftungsbeschränkung für den geschäftsführenden Komplementär.
Firmierung der KG
Die Namensbezeichnung unterliegt keinen Zwang der Nennung der Gesellschafter. Ein kreativer Phantasiename kann verwendet werden. Lediglich das entsprechende Kürzel „KG“ oder „Kommanditgesellschaft“ muss ans Ende des Firmennamens angehängt werden. AUßerdem darf der Name nicht irreführend sein und muss Unterscheidungskraft besitzen.
Besteuerung nach Steuersatz der Gesellschafter
Die Besteuerung der KG erfolgt nach Bilanzerstellung und Betriebsgewinnermittlung. Aus der Differenz der aktuellen und der Jahresbilanz des Vorjahres wird der Gewinn ermittelt. Je nach Festlegung im Gesellschaftsvertrag wird der Gewinn verteilt. Die Kommanditisten zahlen Steuern jeweils in Höhe ihres individuellen Steuersatzes.
Mischform gründen häufig sinnvoller
Lediglich 0,8 Prozent aller deutschen Unternehmen haben die KG als Rechtsform gewählt. Deutlich häufiger ist die UG & Co. KG oder GmbH & Co. KG anzutreffen, welche die positiven Aspekte beider Rechtsformen vereint: Die beschränkte Haftung der UG bzw. GmbH für den Komplementär und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommanditisten.

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Vorteile der KG
Der stärkste Vorteil der KG ist die Möglichkeit zur Beteiligung von Investoren. Als Kommanditist einer KG kann man am Geschäftserfolg teilhaben, ohne zu einer Beteiligung des operativen Geschäfts verpflichtet zu werden. Bei Gewinnentnahme muss der Kommanditist darüber hinaus lediglich zu seinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.
Nachteile der KG
Als nachteilhaft wird häufig der umfangreiche Verwaltungsaufwand bezeichnet, während keine beschränkte Haftung für die Kommanditisten besteht. Bei einem ähnlichen Verwaltungsaufwand ließe sich eine GmbH oder UG führen, die ein Schutz des Privatvermögens der Gesellschafter verspricht. Aus diesem Gründen ist die reine KG selten anzutreffen. Deutlich häufiger entscheiden sich Unternehmer für die Gründung einer GmbH & Co. KG, welche die positiven Aspekte beider Rechtsformen miteinander vereint.
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Eine AG gründen
Die Aktiengesellschaft ist eine Form der Kapitalgesellschaften. Teilhaber werden an die Gesellschaft über den Kauf von Anteilen bzw. Aktien gebunden. Die Haftung der Gesellschafter bzw. Anteilseigner der Aktiengesellschaft ist auf das Betriebsvermögen der AG beschränkt. Organe der Aktiengesellschaft sind der Vorstand, dieser führt das Geschäft der Gesellschaft, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre. Aktionäre werden durch den Verkauf von Anteilen an der Gesellschaft beteiligt. Sie erhalten dadurch keine direkten Mitwirkungsrechte oder -pflichten. Das Stammkapital von 50.000 € ist das höchste in Deutschland vorgesehene Stammkapital, muss im Falle der Bareinlage aber nur zu einem Viertel eingezahlt werden.
Die AG lohnt sich als Gesellschaftsform insbesondere für große Unternehmen, oder Unternehmungen und Start-Ups mit enorm viel Investoren und verfügbarem Kapital.

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Vorteile der AG
1. Einfacher Wechsel der Anteilseigner
Nach der Gründung der Gesellschaft können die Anteilshaber unproblematisch Wechseln. Dr Wechsel eines Aktionärs bedarf keiner notariellen Beurkundung und ist auch sonst formell unanspruchsvoll.
2. Einfache Finanzierung
Die Finanzierung ist über den Weg der Beteiligung von Investoren durch den Verkauf von Aktien sehr unkompliziert. Sie müssen sich für den Unternehmensstart nicht belasten, noch brauchen Sie selbst ein außerordentlich großes Vermögen. Der Verkauf von Aktien generiert, besonders in der Startphase, die nötigen Mittel zum Start der Unternehmung.
3. Enthaftung
Die Gesellschafter der AG sind vollständig privat enthaftet. Schulden und Verbindlichkeiten greifen nur auf das Betriebsvermögen durch.
4. Hohes Ansehen
Aufgrund des Stammkapitals von 50.000 € und der einfachen Beteiligungsmöglichkeit ist sie als Rechtsform in Deutschland absolut Angesehen. Das Image einer AG ist sowohl national als auch international für ihre Unternehmung vorteilhaft.
Nachteile der AG
Die Gründung geht mit einem hohen formalen und finanziellen Aufwand einher. Das Stammkapital beträgt bereits 50.000 € . Dadurch sind die Voraussetzungen für eine AG deutlich höher als beispielsweise einer UG oder GmbH.
Genauso ist die Verwaltung der AG umfangreich. Es bedarf eines höheren Organisationsaufwandes, da Informationsaustausch und Kommunikation zwischen allen drei Organen aufwendig sein können.
Schließlich gibt es umfangreiche Publizitätspflichten. Je nach Größe der Aktiengesellschaft können die Offenlegungspflichten der AG größer oder kleiner ausfallen, jedoch sind sie in jedem Fall ein zusätzlicher Aufwand für die Gründer.
Ist Ihnen die AG-Gründung zu teuer und dennoch möchten Sie eine private Enthaftung, so kommt die Gründung einer GmbH oder UG in Betracht.
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Ein Einzelunternehmen gründen
Wenn Sie als Gründer eine Geschäftsidee haben mit der Sie sich „alleine“ in die Selbstständigkeit begeben möchten, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie von der sogenannten „Ein-Mann-Kapitalgesellschaft“ Gebrauch machen, wie beispielweise einer
Zum anderen können Sie aber auch mit dem sogenannten „Einzelunternehmen“ in Ihre Selbstständigkeit starten.
Das Einzelunternehmen als beliebteste Unternehmensform!
In Deutschland stellt das Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform dar. Etwa 79 % aller Gründer beginnen ihre selbstständige Tätigkeit mit dieser Rechtsform – insbesondere weil Unternehmungen oft zunächst als Kleingewerbe beginnen. Zurückzuführen ist das darauf, dass viele Gründer als Einsteiger sich keine besonders großen Gedanken um den rechtlichen Status Ihrer Selbstständigkeit machen. Häufig wird ein Gewerbe angemeldet, anschließend beispielsweise ein Geschäft eröffnet und somit automatisch der Weg zum Einzelunternehmen geebnet. Erst dann kommt der Schritt zur UG oder GmbH.
Die drei Arten des Einzelunternehmens:
Es gibt drei Arten von Einzelunternehmen: die Kaufleute, die Freiberufler und die Landwirte. Welchem der einzelne Selbständige letztendlich zuzuordnen ist, hängt davon ab, welches Geschäft betrieben wird.
Kaufleute
Grundsätzlich kann jeder Gewerbetreibende ein Kaufmann sein. Ein Gewerbe liegt somit vor, wenn der Zweck der Tätigkeit darin liegt, Waren herzustellen, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen nicht selbst zu erbringen, sondern hauptsächlich zu vermitteln. Dazu gehören z. B. Einzelhändler, Handwerksbetriebe und Makler.
Gewerbetreibende werden in erster Linie danach unterschieden, ob das Gewerbe eine kaufmännische Organisation erfordert oder nicht. Falls ja, wird von dem sogenannten „Ist- bzw. Voll-Kaufmann“ gesprochen, falls nicht, von dem „Kleingewerbetreibenden“. In der Praxis beginnen die meisten Einzelunternehmer als Kleingewerbetreibende, da hierzu weder eine nennenswerte Organisation, noch eine umfangreiche Buchhaltung, strukturelle Personalplanung und auch keine Handelsregistereintragung erforderlich ist.
Durch eine Eintragung in das Handelsregister erhält Ihr Geschäft den vor allem aus repräsentativen Zwecken gern gesehenen Namenszusatz des „eingetragenen Kaufmanns (e.K.)“. Mit dieser Eintragung gehen allerdings auch Pflichten wie etwa die der kaufmännischen Buchhaltung einher.
Erreicht Ihr Geschäftsbetrieb dann einen Umfang, der eine kaufmännische Organisation erfordert, werden Sie automatisch zum Voll-Kaufmann. Damit gehen dann einige Pflichten wie etwa die Handelsregistereintragung und Bilanzen nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs zu führen einher.
Freiberufler
Freiberufler haben klare Vorteile gegenüber gewerbetreibenden Kaufleuten. Zu diesen Vorteilen zählt unter anderem, dass Sie als Freiberufler kein Gewerbe anzumelden brauchen und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Zudem wird Ihnen als Freiberufler die Möglichkeit eines Zusammenschlusses mit anderen Freiberuflern durch die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft eröffnet. Wer zu den Freiberuflern zählt bestimmt sich anhand verschiedener Gesetze, wobei der Kreis der Freiberufler nicht abschließend geregelt ist. Vielmehr dienen besondere berufliche Qualifikationen oder Begabungen künstlerischer Art und ein eigenverantwortliches und fachlich unabhängiges Erbringen von Dienstleistungen höherer Art (wie etwa Rechtsanwälte und Architekten) als Grundlage eines freiberuflichen Daseins.
Landwirte
Als Landwirt betreiben Sie kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und sind auch kein Kaufmann. Der Beruf des Landwirts ist ein anerkannter Ausbildungsberuf der sich mit der Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf einer bewirtschafteten Fläche beschäftigt (beispielsweise eine Tierzucht, Garten- und Weinbau oder die Land- und Forstwirtschaft). Diese Art des Betriebs darf Erzeugnisse verkaufen ohne ein Gewerbe anzumelden.
Ein Einzelunternehmen führt zur privaten Haftung
Durch die Gründung eines Einzelunternehmens entsteht eine private Haftung des Gründers für die im Betrieb entstehenden Schulden des Unternehmens. Entgegen einer UG oder GmbH besteht beim Einzelunternehmen keine persönliche Enthaftung und Risikoverringerung für den Gründer.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ohne Stammeinlage
Das Einzelunternehmen benötigt keine Stammeinlage – Sie betreiben es mit Ihrem privaten Kapital.
Das Einzelunternehmen ist keine juristische Person
Das Einzelunternehmen ist mit Ihnen „personenidentisch“ – Sie haften voll mit Ihrem privaten Vermögen.
Die Leitung des Einzelunternehmens durch Sie
Das Einzelunternehmen wird von Ihnen verantwortlich geleitet. Es ist nicht möglich, sich wie die GmbH oder UG praktisch zu enthaften, indem ein Fremdgeschäftsführer eingesetzt wird.
Vorteile des Einzelunternehmens
Ein Vorteil des Einzelunternehmens gegenüber den juristischen Personen liegt darin, dass die Gründung verhältnismäßig einfach abzuwickeln ist. So kann jeder ein Einzelunternehmen ohne große Hürden und besondere Formalien durch eine Gewerbeanmeldung und anschließende Steueranmeldung gründen. Die Gründungskosten sind gering – dies gilt insbesondere für Kleingewerbetreibende. Darüberhinaus ist auch die Führung des Unternehmens vergleichsweise einfach, es bestehen keine besonderen Buchführungspflichten wie bei der KG, UG oder GmbH.
Nachteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist allerdings auch mit erheblichen Risiken verbunden. Der größte Nachteil gegenüber einer GmbH und einer UG besteht insbesondere in der persönlichen Haftung des Einzelunternehmers. So haben Sie als Einzelunternehmer für die Schulden des Einzelunternehmens persönlich und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen zu haften.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass eingetragene Kaufleute trotz der vollen Haftung der Bilanzierungspflicht unterstehen.
Sollten Sie ein risikoreiches Geschäft anstreben und sich daher vor einer privaten Haftung schützen wollen, können Sie stattdessen eine UG gründen.
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Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen.
Satzungen Download
Eine Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Gesellschaft. Es trifft sowohl die zur Gründung notwendigen, als auch vertiefende Regelungen und bestimmt des Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Die meisten unserer Mandanten erhalten deshalb eine individuelle Satzung.
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- UG Gründungen
- GmbH Gründungen
- GmbH & Co. KG Gründungen
- UG & Co. KG Gründungen
- OHG Gründungen
Musterprotokoll Download
Das Musterprotokoll ist die Minimalvariante einer Satzung bzw. Gesellschaftsvertrags. Wichtige vertiefende Regelungen sind nicht enthalten. Deshalb raten wir – falls nur möglich – von einem Musterprotokoll ab. Unsere Mandanten erhalten eine individuelle Satzung – zum gleichbleibenden Festpreis.
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10 Nov 2020/1 Kommentar/in GründungHallo mal eine Frage ich möchte mir einen Online Shop eröffnen in bereich Computer und software und Erotik Artickel Verkaufen. Und auch über Ebay verkaufen was für ein gewerbe muss ich da beim Gewerbeamt anmelden.mfg
Kleingewerbe gründen
04 Nov 2020/0 Kommentare/in GründungHallo, möchte ein kleinngewerbe gründen. Firma sollte Schweißtechnik Mayer heißen. Welche voraussetzungen sollten hierfür gegeben sein? Danke schon mal.
Gründung, während längerem Auslandsaufenthalt
01 Nov 2020/0 Kommentare/in GründungGuten Tag, ist es notwendig die notariellen Termine in Deutschland durchzuführen oder kann dies auch über Notare anderer Länder abgewickelt werden. Ich bin zum Beispiel noch bis April in Arizona und würde aber gerne jetzt schon, zusammen mit meinem Bruder, die Firmengründung in angriff nehmen. Dieser befindet sich allerdings in Deutschland. Viele Grüße Philipp
Gesellschaft über leibliche Schwester / zeitnahe stille Teilhaberschaft
14 Okt 2020/0 Kommentare/in GründungSehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor eine Gesellschaft zu gründen, um damit für die Unternehmensfinanzierung eine Investition in Form einer stillen Teilhaberschaft entgegen zu nehmen. Problem besteht insoweit, dass ich, Christoph Fischer, kurz vor einer Privatinsolvenz stehe mit ca. 50.000 € Schulden. Das Gewerbe würde daher über meine leibliche Schwester geführt werden. Können […]
Gründung Aktiengesellschaft
24 Sep 2020/1 Kommentar/in GründungWir möchten eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von zunächst 50.000 € gründen. Die Aktiengesellschaft hat als Hauptzweck die An-, Verkauf bzw. Beteiligung an anderen Unternehmen. Zunächst soll ein Anteilseigner (eine GmbH) die AG mit der Einlage von 50.000 € die AG gründen. Im nächsten Schritt sollen 50% der Aktien für einen Betrag von 25.000 € […]
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