Voraussetzungen und Inhalte
Eine Gewerbeanmeldung beinhaltet die Erfassung grundlegender Informationen über das Gewerbe, den Gewerbetreibenden und den Standort des Gewerbes. Diese Informationen sind erforderlich, um das Gewerbe offiziell bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, anzumelden. Zu den wesentlichen Inhalten, die in einem Gewerbeanmeldeformular typischerweise abgefragt werden, gehören:
Angaben zum Gewerbetreibenden:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
Angaben zum Betrieb:
- Rechtsform des Unternehmens (z.B. Einzelunternehmen, GmbH, OHG)
- Name des Unternehmens (Firmenname)
- Anschrift des Gewerbebetriebs (Betriebsstätte)
- Bei mobilen Gewerben oder bei Tätigkeiten ohne festen Geschäftssitz wird der Hauptgeschäftssitz angegeben.
- Startdatum der Geschäftstätigkeit
Angaben zur Art des Gewerbes:
- Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit(en) in kurzer Form
- Angaben, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt
Angaben zu weiteren beteiligten Personen:
- Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) die Angaben zu den Gesellschaftern
- Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die Angaben zum gesetzlichen Vertreter
Zusätzliche Informationen:
- Je nach Gewerbeart können zusätzliche Informationen oder Genehmigungen erforderlich sein, z.B. bei Gaststätten, Maklern, Bauträgern oder Versicherungsvermittlern.
- Angaben über die Zahl der Beschäftigten, falls zutreffend.
Nach der Einreichung dieser Informationen und gegebenenfalls der Zahlung einer Gebühr wird die Gewerbeanmeldung bearbeitet und der Gewerbetreibende erhält eine Bestätigung, oft als „Gewerbeschein“ bezeichnet. Dieses Dokument dient als Nachweis der Anmeldung und ist wichtig für weitere Schritte, wie die Anmeldung beim Finanzamt oder die Beantragung weiterer notwendiger Lizenzen und Genehmigungen.
Besonderheiten bei zulassungspflichtigem Gewerbe
In Deutschland sind bestimmte Gewerbearten zulassungspflichtig, was bedeutet, dass sie einer speziellen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen, bevor sie aufgenommen werden dürfen. Diese Regelung soll die Qualität der Dienstleistung sicherstellen, Verbraucher schützen und sicherstellen, dass die Gewerbetreibenden über die notwendige Qualifikation und Zuverlässigkeit verfügen. Zu den zulassungspflichtigen Gewerben gehören unter anderem das Gaststättengewerbe, Finanzdienstleistungen, Maklertätigkeiten oder das Bewachungsgewerbe.
Bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe können z.B. Nachweise der fachlichen Eignung (z.B. Meisterbrief), ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder , ggf. Nachweise einer Betriebshaftpflichtversicherung eingefordert werden. Die Behörde wird Ihre Unterlagen prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die erforderliche Erlaubnis oder Genehmigung.