gGmbH gründen in 11 Schritten: Bundesweit vom Anwalt
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Anleitung gGmbH: In 11 Schritten zur Gründung
Die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) durchläuft elf Schritte. Sie entspricht im Wesentlichen der Gründung einer GmbH. Zusätzlich muss jedoch seitens des Finanzamts geprüft werden, ob die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft auch tatsächlich vorliegt. Durch die Gemeinnützigkeit hat die gGmbH steuerliche Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen.

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Inhaltsverzeichnis
- Rechtsform wählen
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Überprüfung des Firmennamens
- Erstellung der Gründungsunterlagen
- Prüfung der Gemeinnützigkeit
- Notarielle Beurkundung
- Eintragung in das Transparenzregister
- Eröffnung des Geschäftskontos
- Handelsregistereintragung
- Abschlussberatung
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Online gGmbH Gründung
Andre Kraus, Fachanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Schritt 1 – Rechtsform wählen
Zur Gründung Ihrer gGmbH bieten wir Ihnen zunächst eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. In diesem Gespräch klären wir, ob die gemeinnützige GmbH wirklich die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben ist. Wir beraten Sie außerdem zu Ihren rechtlichen Fragen. Insbesondere prüfen wir, ob der Tatbestand der Gemeinnützigkeit gegeben ist und wie er dem Finanzamt plausibel begründet werden kann. Im Fokus steht dabei der Aspekt des Prinzips der Selbstlosigkeit einer gGmbH.
Schritt 2 – Anwaltliche Gründungsberatung
Nach einer Beauftragung durch Sie, erhalten Sie die intensive Gründungsberatung durch Ihren persönlichen Gründungs-Rechtsanwalt. In der Gründungsberatung wird Ihr individueller Gründungsplan ausgearbeitet. Dazu beantwortet der Gründungsanwalt Ihre rechtlichen Fragen eindeutig und klärt verschiedene Aspekte der Gründung mit Ihnen ab. Damit werden Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal erfüllt. Wichtige Beratungspunkte sind dabei:
- Die geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen
- Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
- Angabe des Geschäftsfeldes (verdeckte Entnahme)
- Stammkapital (12.500 bzw. 25.000 Euro)
- Ersatz der Bareinlage durch eine Sacheinlage
- Geschäftsführer
- Gesellschafter Ihres Unternehmens
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
Schritt 3 – Überprüfung des Firmennamens
Im nächsten Schritt prüfen wir Ihren Firmennamen auf die Eintragungsfähigkeit. Dazu führen wir eine Unbedenklichkeitsabfrage bei der IHK durch. Wettbewerblichen Streitigkeiten gehen Sie damit aus dem Weg.
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Schritt 4 – Erstellung der Gründungsunterlagen
Nach der Gründungsberatung und der Erfassung Ihrer persönlichen Präferenzen erstellen wir Ihre individuellen Gründungsunterlagen. Diese bilden den rechtlichen Rahmen für Ihre gGmbH. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Gesellschaftsvertrag. Auch die Satzung muss bei Gründung einer gGmbH so angepasst werden, dass Sie die Gemeinnützigkeit herausstellt und überzeugend verankert ist. Dies ist von besonderer Relevanz für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.
In der Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG findet sich zudem ein Musterprotokoll, welches Gründer aus zeittechnischen Gründen gerne zur Gründung verwenden. Wir jedoch passen Ihren Gesellschaftsvertrag optimal an Ihre Bedürfnisse an. Dabei haben Sie selbstverständlich ein Mitspracherecht, wie detailliert und individuell Ihre Gründungsunterlagen sein sollen. Dabei bleibt unser Festpreis bestehen, unabhängig der Detailliertheit Ihrer Unterlagen.
Gründungskosten absetzen
Im Falle einer Gründung mit individueller Satzung ist es möglich, die Gründungskosten vollständig steuerlich abzusetzen. Im Gegensatz dazu sind nur maximal 300 Euro steuerlich absetzbar, wenn Sie mit einem Musterprotokoll gegründet haben.
Individueller Gesellschaftsvertrag zur Vorsorge
Der Gesellschaftsvertrag ist bei Gründung einer gGmbH insbesondere wichtig im Hinblick auf die angemessene Darstellung der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft. Darüber hinaus sorgt der Gesellschaftsvertrag für den Krisen- und Streitfall vor. Sollten im Gesellschaftsvertrag zum Beispiel keine hinreichenden Regelungen bezüglich der Haftung oder der Nachfolge getroffen worden sein, kann dies im Krisenfall zur Instabilität der gGmbH führen oder sogar finanzielle Nachteile nach sich ziehen.
Auch eine klar geregelte Verteilung und Zuständigkeit der gründenden Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag beugt dem Streit- oder Krisenfall vor.
Weitere Unterlagen
Neben dem Gesellschaftsvertrag sind noch weitere Gründungsunterlagen zu erstellen. Dazu gehören:
- Gesellschaftsbeschlüsse
- Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
- Gesellschafterliste
- Anmeldung zum Handelsregister
Schritt 5 – Prüfung der Gemeinnützigkeit
Nachdem Ihre Gründungsunterlagen von uns erstellt wurden, senden wir diese dem Finanzamt zu. Die Unterlagen können erst dann notariell beurkundet werden, wenn das Ergebnis der Überprüfung durch das Finanzamt positiv bestätigt wurde. Sollte das Ergebnis des Finanzamts negativ sein, passen wir die Gründungsunterlagen für Sie an, sodass das Finanzamt nichts mehr zu beanstanden hat.

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Schritt 6 – Notarielle Beurkundung
Nach der positiven Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, können Ihre Gründungsunterlagen notariell beglaubigt werden. Beim Notartermin sollten Sie persönlich anwesend sein – den Termin selber organisieren wir für Sie, bei einem Notar in Ihrer unmittelbaren Nähe. Vorher bitten wir Sie um ein Zeitfenster, indem Sie den Termin wahrnehmen könnten. Die Gründungsunterlagen lassen wir dem Notar zukommen.
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Schritt 7 – Eintragung in das Transparenzregister
Lassen sich Angaben zu den Verantwortlichen Ihres Unternehmens nicht aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register entnehmen, müssen Sie Ihre Gesellschaft im Transparenzregister eintragen lassen. Dies folgt aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Dahinter steht der Gedanke, die Verantwortlichen eines Unternehmens auf den ersten Blick erkennen zu können. Eingetragen werden müssen
- Vor- und Nachnamen,
- Geburtsdaten,
- Wohnorte und
- Art und Umfang der wirtschaftlichen Interessen
der wirtschaftlich Berechtigten.
Falls erforderlich, nehmen wir die Eintragung Ihrer Gesellschaft in das Transparenzregister vor.
Schritt 8 – Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals
Nachdem die Gründung Ihres Unternehmens notariell beurkundet wurde, kann Ihr Geschäftskonto bei einer geeigneten Bank eingerichtet werden. Darauf zahlen Sie das erforderliche Stammkapital ein. Den Banktermin bereiten wir für Sie vor, Sie erhalten eine Vollmacht und eine Checkliste von uns.

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Schritt 9 – Handelsregistereintragung
Im Sinne von § 7 GmbHG lassen wir Ihre gGmbH in das Handelsregister eintragen.
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Schritt 10 – Abschlussberatung
Nachdem die meisten Formalitäten erledigt sind, erhalten Sie eine abschließende Beratung von uns. Darin klären wir alle rechtlichen Fragen, die sich im Laufe des Gründungsprozesses ergeben haben. Erfahrungsgemäß treten häufig Fragen zu folgenden Themen auf:
- Steuerliche Pflichten
- Gewerbeanmeldung
- Rechtliche Anforderungen Geschäftsbriefe
- Rechtssichere Werbung
- Urheberrecht
- Unseriöse Rechnungen / Betrugsprävention
- Notwendige Versicherung
Schritt 11 – Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Im letzten Schritt nehmen wir die steuerliche sowie die gewerbliche Anmeldung Ihres Unternehmens bei den jeweils zuständigen Ämtern vor. Anschließend können Sie die Geschäftstätigkeit aufnehmen, Rechnungen ausstellen und Umsätze generieren.
gGmbH gründen: Gründungspakete im Überblick
Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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