GmbH gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Für wen eignet sich eine GmbH?
Die GmbH hat in Deutschland ein hohes Ansehen und ist als Gesellschaftsform besonders weit verbreitet. Die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung macht sie für Gründer interessant, das hohe Stammkapital sorgt bei Kunden und Geschäftspartnern für Vertrauen.
Doch für wen eignet sich die GmbH und für wen kommen eher andere Rechtsformen in Betracht? Einen Überblick erhalten Sie in diesem Beitrag.
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Einzelgründer und Gründerteams
Eine GmbH können Sie sowohl alleine (Ein-Mann-GmbH) als auch mit anderen zusammen gründen. Hierin liegt ein wichtiger Unterschied zu Personengesellschaften, wie der GbR, bei denen sich zur Gründung mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen müssen.
Aufgrund des vergleichsweise hohen Stammkapitals der GmbH (25.000 bzw. 12.500 Euro), bietet sich die Gründung natürlich besonders für mehrköpfige Teams an, die das Geld gemeinsam aufbringen können.
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Start-Ups und Investoren
Die GmbH ist insbesondere auch für Start-ups gut geeignet, die Investoren suchen müssen. Aufgrund des hohen Ansehens dieser Rechtsform im Geschäftsverkehr lassen sich leichter Geldgeber gewinnen als bei manch anderer Gesellschaftsform,
Hinzu kommt, dass die Gründer nicht unbedingt auch die Geschäftsführung übernehmen oder anderweitig im Unternehmen tätig sein müssen, sondern z.B. auch ein angestellter Geschäftsführer beschäftigt werden kann. Auch dieser Umstand macht es leichter, Investoren/ Gesellschafter zu gewinnen, die lediglich ihr Geld einbringen, nicht aber ins Tagesgeschäft der GmbH involviert sein möchten.
Unternehmer, die Risiken minimieren möchten
Ein wichtiger Anreiz zur Gründung einer GmbH ist für Unternehmer natürlich auch die Risikominimierung. Durch die Wahl einer haftungsbeschränkten Gesellschaftsform können sie ihr privates Vermögen optimal schützen. Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Unternehmer, die anonym bleiben möchten
Die GmbH trägt einen eigenen Firmennamen. Geschäfte werden nicht im Namen des Gründers/ der Gründer, sondern unter dem Namen der GmbH abgeschlossen. Die Gesellschafter können so weitgehend anonym bleiben und müssen nicht immer bei allen Geschäften unter ihrem eigenen Namen auftreten, sofern sie sind gleichzeitig Geschäftsführer sind.
Unternehmer, die Steuern sparen möchten
Mit einer GmbH lassen sich auch Steuern sparen. denn sie ist, anders als z.B. eine Einzelfirma, eine Kapitalgesellschaft und zahlt Körperschaftssteuer in Höhe von 15 %. Ein Vorteil gegenüber der sonst abzuführenden höheren Einkommenssteuer von über 20 %.
Eine GmbH kann sogar allein zur Vermögensverwaltung und aus steuerlichen Gründen als so genannte Vermögensverwaltungsgesellschaft gegründet werden.
gGmbH für gemeinnützig Tätige
GmbHs, deren Unternehmenszweck nicht auf Gewinne abzielt, sondern die rein gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig sind, können als gGmbH geführt werden und sind dann von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Gewinnausschüttungen sind bei einer gGmbH jedoch nicht möglich.
Nicht für Freiberufler?
Auch Freiberufler haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine GmbH zu gründen. In den meisten Fällen macht dies jedoch wenig Sinn, da einige wichtige Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit dadurch verloren gehen.
GmbH-Gesellschafter müssen Gewerbesteuer entrichten und sind dazu verpflichtet, die Umsätze bereits bei Rechnungsstellung zu versteuern (Sollversteuerung). Sie haben ferner die Pflicht, Bücher zu führen und eine Handelsbilanz aufzustellen. Die Bilanz muss zudem veröffentlicht werden.
Freiberufler, die zu mehreren gründen, haben aber die Möglichkeit, als Rechtsform eine so genannte Partnergesellschaft, also eine Personengesellschaft, zu wählen. Partnerschaftsgesellschaften können beim Finanzamt eine Ist-Versteuerung beantragen und so nur auf die Einnahmen Umsatzsteuer zahlen, die ihnen auch tatsächlich zugeflossen sind. Eine Partnerschaftsgesellschaft braucht statt einer aufwändigen Buchführung auch nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufzustellen.
Nicht für sporadische Tätigkeit
Aufgrund des hohen aufzubringenden Stammkapitals und des erheblichen Gründungs- bzw. Verwaltungsaufwands (Notar, Handelsregister, steuer- und handelsrechtliche Anforderungen, Buchführungspflichten etc.) eignet sich eine GmbH auch nicht für Gründer, die ein Geschäftsmodell erst einmal nur „ausprobieren“ möchten oder die lediglich in geringfügigem Umfang bzw. sporadisch geschäftlich tätig sein wollen. Für sie gibt es besser geeignete Unternehmensformen.
Nicht bei wenig Kapital
Auch Gründer, die das hohe Stammkapital von 25.000 bzw. 12.500 Euro nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten aufbringen können, sollten von einer GmbH eher Abstand nehmen. Als Alternative bietet sich für sie aber die Gründung einer UG (Mini-GmbH) an, für die nur 1 Euro Stammkapital erforderlich ist.
Zusammenfassung
Insbesondere für Gründer, die ihre Haftung beschränken, von einer angesehenen Unternehmensform profitieren, Investoren gewinnen und Steuern sparen möchten, ist die GmbH oft eine gute Wahl.
Zu bedenken sind aber immer das hohe aufzubringende Kapital, der Gründungs- und der laufende Verwaltungsaufwand.
Wir gründen Ihre GmbH zu einem Festpreis. Ihre speziell auf Ihre Gesellschaft zugeschnittene GmbH-Satzung wird von einem erfahrenen Anwalt aufgesetzt.
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