Anleitung zur Gründung einer GmbH-Holding: Bundesweit vom Anwalt
✔ Kostenfreie Erstberatung
✔ Spezialisierte Fachanwälte
✔ Über 8000 zufriedene Mandanten
✔ Rund Um Service
Anleitung GmbH-Holding: In 15 Schritten zur Gründung
Mit der Gründung einer GmbH-Holding gründen Sie mit einem unternehmerischen Konstrukt, dass einige Vorteile mit sich bringt. Neben enormen Steuerersparnissen, der privaten Enthaftung und einer effektiveren Verwaltung, genießt die GmbH-Holding einen hervorragenden Ruf.
Zur Errichtung einer GmbH-Holding-Struktur gründen Sie mindestens zwei Unternehmen:
- Eine Muttergesellschaft und
- mindestens eine Tochtergesellschaft
Wie genau die Gründung einer GmbH-Holding Schritt für Schritt abläuft, erfahren Sie hier.
Wir gründen Ihre GmbH-Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Inhaltsverzeichnis
Gründung Schritt für Schritt
- Kostenlose Erstberatung
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Entwurf der GmbH-Holding-Struktur
- Prüfung der Firmennamen
- Erstellung der Gründungsunterlagen
- Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
- Eröffnung des Geschäftskontos der GmbH-Holding-Mutter
- Eintragung der Mutter ins Handelsregister
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Mutter
- Notarielle Beurkundung der Töchter
- Eintragung ins Transparenzregister
- Eröffnung des Geschäftskontos der Töchter
- Eintragung der Töchter ins Handelsregister
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Töchter
- Anwaltliche Abschlussberatung
Online GmbH-Holding Gründung
Andre Kraus, Fachanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Schritt 1 – Kostenlose Erstberatung
Interessieren Sie sich für die Gründung einer GmbH-Holding, informieren wir Sie in einer kostenfreien Erstberatung über die Konzeption einer Holding-Struktur. Sie erhalten die Möglichkeit, Fragen zu Ihrer Gründung zu stellen und Auskunft darüber, ob die Konstruktion einer GmbH-Holding sinnvoll für die Durchsetzung Ihres Vorhabens ist.
Schritt 2 – Anwaltliche Gründungsberatung
Haben Sie uns mit der Gründung Ihrer GmbH-Holding beauftragt, erhalten Sie eine intensive Gründungsberatung mit Ihrem persönlichen Gründungs-Rechtsanwalt. In der Gründungsberatung werden alle wichtigen Punkte Ihrer Gründung besprochen und die rechtlichen Rahmenbedingungen durchleuchtet. Zur Erstellung eines Holding-Konzepts, das Ihren Wünschen und Anforderungen gerecht wird, besprechen wir die Besonderheiten der Gesellschaftsverträge von Mutter- und Tochterunternehmen. Gängige Beratungsfelder sind:
- Wahl der geeigneten Rechtsform
- Das passende Holding-Konstrukt
- Laufende rechtliche Anforderungen
- Unternehmerische Vorteile
- Haftung
- Stammkapital
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Ausschlussrechte
Geschäftsführung
Schritt 3 – Entwurf der GmbH-Holding-Struktur
Mit den Erkenntnissen aus der Gründungsberatung koordinieren wir die optimale GmbH-Holding-Struktur für Ihr Vorhaben. Um von den unternehmerischen Vorteilen einer solchen Struktur optimal und langfristig profitieren zu können, erläutern wir Ihnen den rechtlichen Handlungsrahmen.
Schritt 4 – Prüfung der Firmennamen
Im Rahmen der GmbH-Holding Gründung werden ein Mutterunternehmen und mindestens ein Tochterunternehmen gegründet. Die Muttergesellschaft wird in Ihrem konkreten Fall als GmbH gegründet – die Tochtergesellschaften bestehen meist aus GmbH oder haftungsbeschränkenden Unternehmergesellschaften (UG). Für diese Gesellschaftsformen existieren rechtliche Anforderungen an den Firmennamen. Aus diesem Grund lassen wir jeden Firmennamen bei der IHK bzw. der HWK einzeln prüfen.
GmbH Holding Gründung vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Schritt 5 – Erstellung der Gründungsunterlagen
In einem nächsten Schritt werden die Gründungsunterlagen aller zu gründenden Gesellschaften erstellt. Ein besonderes Augenmerk wird Ihr persönlicher Gründungs-Rechtsanwalt dabei auf die Erstellung der Gesellschaftsverträge legen, diese werden gesamtheitlich aufeinander abgestimmt.
Ihre Gründungsunterlagen werden sorgfältig erstellt und so gestaltet, wie es Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht. Gründen Sie beispielsweise mit mehreren Gesellschaftern, die mit ihrem eigenen Tochterunternehmen beteiligt sein werden, können die Anteile entsprechend der erbrachten Stammeinlage verteilt werden.
Schritt 6 – Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Die Gründungsunterlagen der Holding-Mutter müssen nun notariell beglaubigt werden. Dazu organisieren wir Ihnen einen Notartermin ganz in Ihrer Nähe. Der Notar erhält die Gründungsunterlagen vorab von uns.
Schritt 7 – Eröffnung des Geschäftskontos der GmbH-Holding-Mutter
Nachdem die Holding-Mutter notariell beurkundet wurde, ist in einem nächsten Schritt das Geschäftskonto zu eröffnen. Im Anschluss daran ist die entsprechende Stammeinlage auf das Konto einzuzahlen. Die Formalitäten für den Banktermin, wie die Bankcheckliste und die Vollmacht, bereiten wir für Sie vor und informieren Sie so, dass Sie rechtzeitig einen Banktermin vereinbaren können.
Schritt 8 – Eintragung der GmbH-Holding-Mutter ins Handelsregister
Nach der Einzahlung des zu leistenden Stammkapitals wird die Holding-Mutter ins Handelsregister eingetragen.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Schritt 9 – Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der GmbH-Holding-Mutter
Nun muss die GmbH-Holding-Mutter steuerlich beim Finanzamt und gewerblich beim Gewerbeamt angemeldet werden. Diese Anmeldungen nehmen wir für Sie vor.
Schritt 10 – Notarielle Beurkundung der Tochtergesellschaft(en)
Nachdem die GmbH-Holding-Mutter gegründet ist, werden die Gründungsunterlagen der Tochtergesellschaft bzw. der Tochtergesellschaften notariell beurkundet. Die Terminvereinbarung übernehmen wir für Sie – bei einem Anwalt ganz in Ihrer Nähe. Die Gründungsunterlagen der Tochter bzw. Töchter lassen wir dem Notar zukommen.
GmbH Holding Gründung vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Schritt 11 – Eintragung in das Transparenzregister
Seit 2019 müssen die wirtschaftlich Beteiligten eines Unternehmens in das Transparenzregister eingetragen werden. Hintergrund dessen ist die Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) in 2017. Anzugebende Daten der wirtschaftlich Berechtigten sind im Einzelnen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdaten
- Wohnort
- Art und Umfang der wirtschaftlichen Beteiligung
Eine Eintragung in das Transparenzregister ist dann nicht erforderlich, wenn die Informationen zu den wirtschaftlich Beteiligten bereits in einem öffentlichen Register – wie dem Handelsregister – eingetragen sind.
Sollte es also erforderlich sein, lassen wir Ihre Gesellschaft bzw. Ihre Gesellschaften im Transparenzregister eintragen.
Schritt 12 – Eröffnung des Geschäftskontos der GmbH-Holding-Tochter bzw. Töchter
Nachdem die Gründungsunterlagen der Tochtergesellschaft bzw. Tochtergesellschaften notariell beglaubigt wurden, wird ein Geschäftskonto für jede Tochtergesellschaft eröffnet. Den Banktermin bereiten wir formell für Sie vor (Bankcheckliste und Vollmacht).
Auf das Geschäftskonto müssen nun die entsprechenden Stammeinlagen eingezahlt werden.
Schritt 13 – Eintragung der GmbH-Holding-Tochter bzw. Töchter im Handelsregister
Haben Sie die benötigten Stammeinlagen auf die Geschäftskonten eingezahlt, lassen wir auch Ihre Tochtergesellschaft(en) in das Handelsregister eintragen.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Schritt 14 – Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der GmbH-Holding-Tochter bzw. Töchter
Im Anschluss nehmen wir die steuerliche und gewerbliche Anmeldung Ihrer Tochtergesellschaft(en) vor.
Schritt 15 – Anwaltliche Abschlussberatung
In einer Abschlussberatung geht Ihr persönlicher Gründungs-Rechtsanwalt noch einmal mit Ihnen den rechtlich zulässigen Handlungsrahmen der Holding-Struktur durch. Durch Einhaltung dieses Rahmens können die unternehmerischen Vorteile der GmbH-Holding-Struktur langfristig aufrechterhalten werden. In der Abschlussberatung erhalten Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre ggf. noch offenen Fragen zu klären. Diese Fragen beziehen sich häufig auf folgende Bereiche:
- Die Erzielung der Steuervorteile
- Die Abführung der Gewinne
- Den Jahresabschluss und die Buchführung
- Die Gewerbeanmeldung
- Rechtssichere Werbung
- Rechtliche Besonderheiten
- Das Urheberrecht
- Die Markenanmeldung
- Das Reputationsrecht
Unsere Pakete
Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Über
Mandate
Über
kostenfreie Dokumentenprüfungen
Über
kostenfreie Erstberatungen
Über
beantwortete Forumsfragen
Prinzipien
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
Jetzt direkt Ihr Unternehmen gründen lassen!
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Holding Gründung Schritt für Schritt”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN

BEWERTUNG
LÖSCHEN

AGB
ERSTELLEN

Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Bankenrecht
Unternehmensrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: info@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: Kraus Ghendler GbR, der GHENDLER RUVINSKIJ Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!