GmbH gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Was kann man mit einer GmbH machen?
Die GmbH ist in Deutschland eine besonders populäre und gebräuchliche Unternehmensform. Ihr positives Image, des solide Stammkapital und die Haftungsbegrenzung machen sie für viel Gründer attraktiv – unabhängig von der Art ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
Einen Überblick darüber, was Sie mit einer GmbH alles tun können, geben wir in diesem Beitrag.
Wir gründen Ihre GmbH – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Was kann man mit einer GmbH machen?
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GmbH für Gewerbe und Handwerk
Besonders gebräuchlich ist die GmbH bei Gewerbetreibenden, aber auch bei größeren Handwerksbetrieben.
GMBH FÜR GEWERBETREIBENDE
Gewerbetreibende, die über die Gründung einer GmbH nachdenken. sollten für sich klären, ob die Gründungskosten und der Aufwand (Notar, Handelsregister, steuerliche und handelsrechtliche Auflagen, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten) sich für sie lohnen. In diesem Zusammenhang ist auch noch auf die unterschiedlichen Arten von Gewerben und deren besondere Erfordernisse hinzuweisen.
- Gewöhnlich: Einfache Anmeldung des Gewerbes
Nach § 1 der Gewerbeordnung (GewO) herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit, sofern die Gewerbeordnung selbst nichts anderes besagt, etwa eine Genehmigungs- oder Erlaubnispflicht festlegt. Eine solche kann sich aber auch aus anderen Gesetzen ergeben, wie etwa dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder dem Gesetz über das Kreditwesen. - Erlaubnispflicht
Erlaubnispflichtig sind z.B. die Eröffnung einer Apotheke, einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Finanzdienstleisters, aber auch eines Bewachungsgewerbes, einer Gaststätte oder eines Maklerunternehmens. - Überwachungsbedürftigkeit
Einige Gewerbe unterliegen außerdem der behördlichen Überwachung. Wer ein solches überwachungspflichtiges Gewerbe anmelden möchte, der hat seine persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, u.a. anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses. § 38 der GewO und einige Spezialgesetze führen die betreffenden Gewerbe auf. Dazu gehören u.a. der An – und Verkauf von Kraftfahrzeugen oder Edelmetallen, der Betrieb von Auskunfteien/ Detekteien oder der von Reisebüros.
GMBH FÜR HANDWERKER
Aufgrund des hohen Stammkapitals der GmbH ist diese für kleinere Handwerksbetriebe meist weniger geeignet. Sie werden oft als Einzelunternehmen geführt. Soll die private Haftung ausgeschossen werden, kommt auch die Gründung einer UG infrage, die nur 1 € Stammkapital erfordert.
Für große umsatzstarke Handwerksbetriebe mit erheblichen Haftungsrisiken, etwa in der Baubranche, kann sich eine GmbH dagegen empfehlen.
Hier sind ähnliche Abwägungen anzustellen wie bei Gewerbetreibenden. ob sich also die hohen Gründungskosten und der erhöhte Aufwand für den jeweiligen Betrieb lohnen.
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GmbH für Freiberufler
Freiberufler, die z.B. selbstständig eine wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben, sind meist Einzelunternehmer.
Sie haben auch die Möglichkeit, zu mehreren eine so genannten Partnerschaftsgesellschaft, also eine Personengesellschaft, zu gründen.
Aber auch die GmbH-Gründung steht ihnen offen. Auf diese Weise können auch sie ihre Haftung beschränken.
Sie verlieren dadurch allerdings auch einige klassische Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit, wie etwa die verminderten Buchführungspflichten.
GmbH als Vermögensverwaltungsgesellschaft
Eine GmbH kann aber z.B. auch als Vermögensverwaltungsgesellschaft gegründet werden, um Steuern zu sparen. Privates Vermögen oder Beteiligungen der Gesellschafter werden dann zwecks Verwaltung auf sie übertragen.
Wichtig ist dabei, dass die GmbH keine operativen Geschäften betreibt, sondern sich wirklich ausschließlich der Verwaltung von Vermögen widmet.
Steuervorteile gibt es sowohl bei Wertpapieren als auch bei Beteiligungsgewinnen und Immobilien.
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Was kann man mit einer GmbH machen?” Wir beantworten sie hier kostenlos!
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