• GmbH oder UG komplett online gründen mit Online-Notartermin

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Telefonische Erstberatung

Der Online-Notartermin

Gesellschaften, wie die GmbH oder die UG, konnten früher nur in Teilen, nicht aber komplett online gegründet werden. Eine Hürde bildete insbesondere der zwingend vorgeschriebene Notartermin, der in Präsenz zu erfolgen hatte.

Das hat sich seit 2022 geändert, mit dem Gesetz zur Umsetzung der (europäischen) Digitalisierungsrichtlinie DiRUG, das u.a. Online-Notartermine möglich macht.

Allerdings ist die Möglichkeit der kompletten Onlinegründung stark eingeschränkt

  • Sie benötigen eine elektronische Signatur (QES) und müssen sich umständlich identifizieren
  • Die Onlinegründung ist nur bei Musterprotokollgründungen möglich – es entfallen die Steuerersparnisse der Gründung mit individuellen Gründungsunterlagen
Bild von Mann mit Anzug schreibend an der Tastatur eines Computers

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.