gUG gründen in 11 Schritten: Bundesweit mit Anwalt
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Anleitung gUG: In 11 Schritten zur Gründung
Die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) bedarf keines Stammkapitals. Dennoch ist der Vorteil der privaten Enthaftung gegeben. Zur Gründung einer gUG werden 11 Schritte durchlaufen. Sie entspricht im Wesentlichen der Gründung einer UG. Das Finanzamt prüft jedoch zusätzlich, ob der Status der Gemeinnützigkeit auch tatsächlich vorliegt. Entsprechend ist dieser ordnungsgemäß darzulegen. Aufgrund der Gemeinnützigkeit erhält die gUG immense steuerliche Vorteile im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen.
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Inhaltsverzeichnis
- Rechtsform wählen
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Überprüfung des Firmennamens
- Erstellung der Gründungsunterlagen
- Prüfung der Gemeinnützigkeit
- Notarielle Beurkundung
- Eröffnung des Geschäftskontos
- Handelsregistereintragung
- Abschlussberatung
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
- Eintragung in das Transparenzregister
Online gUG Gründung
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Schritt 1 – Rechtsform wählen
Im Rahmen einer Gründung bieten wir potentiellen Mandanten die Möglichkeit, eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten. Darin werden die ersten wichtigen Fragen einer Gründung geklärt, allen voran die Wahl der passenden Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen. Möchten Sie eine gUG gründen, legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, ob das Prinzip der Selbstlosigkeit innerhalb Ihres Vorhabens gewahrt werden kann. Nach der Beratung entscheiden Sie sich für die geeignete Rechtsform Ihres zukünftigen Unternehmens.
Schritt 2 – Anwaltliche Gründungsberatung
Nachdem Sie uns mit der Gründung Ihrer gUG beauftragt haben, begrüßen wir Sie als Mandant in unserer Kanzlei. Sie erhalten eine anwaltliche Gründungsberatung, in der Ihr individueller Gründungsanwalt Sie ausführlich berät und der Sie im gesamten Gründungsprozess weiter begleitet. Dazu werden erst alle rechtlichen Fragen abgeklärt, die für den weiteren Verlauf der Gründung von Bedeutung sind. Wir empfehlen unseren Mandanten, sich hinreichend auf die Gründungsberatung vorzubereiten, um späteren Korrekturen Ihrer Gründungsunterlagen entgegenzuwirken. Diese können hohe Kosten verursachen und Ihren Businessplan durcheinanderbringen.
Ihr Rechtsanwalt wird sich ausreichend Zeit nehmen, um alle Aspekte Ihrer Unternehmensgründung zu erfassen. Insbesondere wird der Status der Gemeinnützigkeit vorab geprüft, damit Ihre gUG auch wirklich in den Genuss der späteren Steuervorteile kommt. Typische Beratungsfelder sind Teil der Gründungsberatung:
- Wahl der richtigen Rechtsform
- Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
- Selbstlosigkeit des gemeinnützigen Gesellschaftszweckes
- Begünstigter
- Stammkapital
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Geschäftsführung
Schritt 3 – Überprüfung des Firmennamens
Nach der Gründungsberatung überprüfen wir Ihren Firmennamen. Entspricht er den firmenrechtlichen Anforderungen, kann die Gründung fortgesetzt werden.
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Schritt 4 – Erstellung der Gründungsunterlagen
Auf Grundlage der gesammelten Informationen in der Gründungsberatung werden alle erforderlichen Gründungsunterlagen für Sie erstellt. Um den Status der Gemeinnützigkeit zu wahren, muss dieser fest in der Satzung verankert sein. Deshalb widmen wir der Darstellung dieses Status besondere Aufmerksamkeit.
Gründer verwenden als Gesellschaftsvertrag häufig das Musterprotokoll der Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG, ohne dieses individuell anzupassen. Dies geschieht in der vermeintlichen Annahme, damit Zeit und Geld sparen zu können. Tatsächlich verhält es sich aber so, dass Gründungskosten nur dann steuerlich abgesetzt werden können, wenn mit einer individuellen Satzung gegründet wurde. Ohne die Gründung mit einem individuell angepassten Gesellschaftsvertrag dürfen die Gründungskosten maximal 300,- Euro betragen, damit sie abgesetzt werden können.
Wir passen das Musterprotokoll so individuell für Sie an, dass Sie die Gründungskosten vollständig absetzen können. Alle Bestandteile des Gesellschaftsvertrages werden möglichst vorteilhaft für Sie ausformuliert.
Vorsorge für den Krisen- oder Streitfall
Eine individuelle Anpassung Ihres Gesellschaftsvertrages dient nicht nur der Erhaltung des Status der Gemeinnützigkeit, er sichert Sie auch für den Krisen- und Streitfall ab. Dazu werden beispielsweise Haftungsfragen und auch Fragen der Nachfolge angemessen und auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens angepasst geregelt. Ansonsten könnte Ihr Unternehmen im Krisenfall vor eine finanziellen Schieflage geraten. Auch für den Fall, dass sich das Verhältnis der Gesellschafter untereinander im Laufe der Zeit verschlechtert, sorgen klare Verteilungs- und Zuständigkeitsregelungen für die Stabilität Ihrer gUG.
Weitere Gründungsunterlagen
Der Gesellschaftsvertrag ist nicht der einzige Bestandteil Ihrer Gründungsunterlagen, dazu gehören auch:
- Alle relevanten Gesellschafter- bzw. Gesellschaftsbeschlüsse,
- Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung
- Gesellschafterliste
- Anmeldung zum Handelsregister
Schritt 5 – Prüfung der Gemeinnützigkeit
Nach der Erstellung der Gründungsunterlagen, übermitteln wir diese an das Finanzamt. Dieses prüft den Status der Gemeinnützigkeit Ihres Unternehmens. Sollte dieser positiv vom Finanzamt bestätigt werden, fahren wir mit der Gründung fort. Im Falle einer negativen Rückmeldung seitens des Finanzamts, überarbeiten wir Ihren Gesellschaftsvertrag mit den Anregungen des Finanzamts.
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Schritt 6 – Notarielle Beurkundung
Nach einer ggf. erforderlichen Anpassung bzw. Fertigstellung Ihrer Gründungsunterlagen, müssen diese notariell beglaubigt werden. Die Gründungsunterlagen gehen vorab an den Notar. Im Termin weisen Sie sich aus.
Schritt 7 – Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals
Nach der Beurkundung Ihrer Gründungsunterlagen wird von uns ein Geschäftskonto für Sie – bei einer Bank Ihrer Wahl – eingerichtet. Daraufhin können Sie Ihr Stammkapital einzahlen. Die Vorbereitung Ihres Banktermins übernehmen wir und stellen dazu eine Vollmacht sowie eine Checkliste aus.
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Schritt 8 – Handelsregistereintragung
In einem nächsten Schritt wird Ihre gUG in das Handelsregister eingetragen (gemäß § 7 GmbHG).
Schritt 9 – Abschlussberatung
Sie erhalten eine Abschlussberatung, die in erster Linie der Klärung Ihrer während des Gründungsprozesses aufgekommenen Fragen dient. Diese beziehen sich erfahrungsgemäß insbesondere auf:
- Steuerliche Pflichten
- Gewerbeanmeldung
- Rechtliche Anforderungen an Geschäftsbriefe
- Rechtssichere Werbung
- Urheberrecht
- Unseriöse Rechnungen bzw. Betrugsprävention
- Notwendige Versicherungen
Schritt 10 – Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Mit den Rückschlüssen aus der Abschlussberatung melden wir Ihre gUG gewerblich und steuerlich bei den zuständigen Behörden an.
Schritt 11 – Eintragung in das Transparenzregister
gUG gründen: Gründungspakete im Überblick
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