Holding gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine Holding gründen
Sie wollen eine Holding gründen, um von einer angesehenen Gesellschaftsstruktur zu profitieren, steuerliche Vorteile zu erhalten, das Unternehmensrisiko zu verteilen und Ihre private Haftung auszuschließen? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Holding schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Holding Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
- Der Hauptunternehmenszweck einer Holding ist die Beteiligung an Gesellschaften
- Die erste berühmte Holding wurde 1889 in Amerika gegründet
- Die Holding ist gesetzlich nicht geregelt und an keine Rechtsform gebunden
- Mit der Konzeption einer Holding-Struktur gehen enorme steuerliche Vorteile einher
Wir gründen Ihre Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte Holding Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online Holding Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online Holding Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre Holding direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Holding. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Holding
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Holding Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick Holding Gründung
Die Holding bezeichnet eine Unternehmensstruktur, welche aus Gesellschaftern, einer Muttergesellschaft und mindestens einer Tochtergesellschaft besteht. Die Muttergesellschaft hält meistens alle Anteile an den Töchtern. Eine Holding ist keine Rechtsform sondern eine Organisationsform.
Der Häufigste Holding-Typ ist die Beteiligungsholding. Sie wird zur Erzielung steuerlicher Vorteile und zur Aufteilung von Haftungsrisiken gegründet. Seit der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) ist die Holding auch für kleinere Unternehmen eine Option.
Die häufigsten Holding-Rechtsformen sind die GmbH und UG.
Die Holding als Unternehmenskonzept
Die Holding (auch Holding-Struktur, Holding-Gesellschaft) ist keine Rechtsform sondern eine Art des Unternehmensaufbaus. Sie besteht aus mehreren Gesellschaften, die ein Mutter-Tochter-Verhältnis eingehen. Die Mutter ist dabei alleinige Eigentümerin der Tochter-Gesellschaften. Dadurch können besondere Vorteile entstehen:
- Das Risiko des laufenden Geschäfts liegt alleine bei den operativen Gesellschaften
- Durch den Exit einer Tochter-Gesellschaft können schnell und steuerfrei Gewinne gemacht werden
- Die Auslagerung von Unternehmensbereichen ermöglicht die effektivere Verwaltung des Unternehmens.
Der Aufbau einer Holding kann insbesondere für große Unternehmen lukrativ sein. In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen die Vorteile der Holding-Struktur und planen die ideale Unternehmensstruktur für Sie.
Gutes Firmenimage durch Holdingstrukturen
Die Holding-Gesellschaft erzeugt ein professionelles Image für Ihr Unternehmen. Die Möglichkeit der Aufspaltung von Unternehmenszweigen bietet zudem die Möglichkeit, neue Marktbereiche effektiver zu erobern, oder Sparten aus Effizienzgründen auszugliedern. Einziger Nachteil der Holding sind die erhöhten Gründungskosten, da die Gründung jeder Gesellschaft der Struktur einzeln ins Gewicht fällt.
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Unsere Pakete
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr eine Konstruktion aus mehreren Gesellschaften. In der Regel wird eine
als Gesellschaftsform gewählt. Allerdings ist in selteneren Einzelfällen aber auch die Gründung einer AG als Teil einer Holdingstruktur denkbar.
Definition: Was ist eine Holding?
Der Fachbegriff Holding ist ein Anglizismus und bedeutet streng übersetzt „innehabend“. Gemeint ist damit eine Holding-Struktur, Holding-Organisation oder Holding-Gesellschaft. Die Holding beschreibt eine bestimmte Organisationsform einer unternehmerischen Operation, die aus
- den Gesellschaftern als Inhaber der Muttergesellschaft,
- einer Muttergesellschaft (oder Dachgesellschaft genannt) als verwaltende Gesellschaft und Inhaberin einer oder mehreren Töchter und
- einer oder mehreren Tochtergesellschaften als operative „Speerspitze“ besteht.
Tochterunternehmen der Holding
Alle Tochtergesellschaften sind selbstständige Unternehmen, welche grundsätzlich voneinander unabhängig operieren, aber unter Umständen auch durch Beteiligungen und gleichzeitige Auslagerungen bestimmter Kompetenzbereiche miteinander verknüpft sein können. Denkbar sind einige Varianten.
Gründungs-Kostenrechner
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Ziele der Holding Gründung
Günstig
Steuervorteile
Die Holding bietet enorme Steuervorteile. Aus der Holding-Tochter an die Mutter ausgeschüttete Gewinne werden nur zu 5 % steuerlich berücksichtigt. Dasselbe gilt im Falle eines „Exits“ bei der Veräußerung der Holding-Tochter-Anteile – auch hier bleiben 95 % des Veräußerungsgewinns steuerlich unberücksichtigt.
Schutz
Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
Als Gründer einer GmbH oder UG Holding profitieren Sie von der Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung mit Ihrem privaten Vermögen. Sie erhalten eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsstruktur. Die Haftung für unternehmerische Fehler oder Marktschwankungen übernehmen die Töchter.
Schutz
Professionell
Rechtssichere Gründung
Die Gründung einer Holding erfordert tiefgründige juristische Kenntnisse. Vorteile können nur realisiert und langfristig erwirkt werden, wenn alle wichtigen praktischen Details aus Handels- und Steuerrecht beachtet werden und in die Gesellschaftsverträge einfließen. Mit uns gründen Sie rechtssicher und mit anwaltlicher Gewähr.
Schnell
Minimierung der Formalitäten
Indem Sie uns mit der Gründung Ihrer Holding beauftragen, übertragen Sie Ihren persönlichen Aufwand auf unser Team. Ihnen bleibt mehr Zeit, um sich auf Ihr operatives Tagesgeschäft zu konzentrieren.
Schnell
Sicherheit
Risikoverlagerung
Durch die Gründung einer Holding-Mutter und anschließender Errichtung einer oder mehrerer Holding-Töchter wird das unternehmerische Risiko auf die Holding-Töchter verlagert. Jede Holding-Tochter haftet für ihren jeweiligen Unternehmenszweig selbstständig – wirtschaftlich gesunde Töchter müssen Risiken gescheiterter Zweige nicht übernehmen.
Vorbereitung der Holding Gründung
Die Gründung einer Holding ist ein weitläufiger Prozess mit erheblichen Verantwortungen und Folgen auf juristischer und betrieblicher Ebene. Damit juristische Fehler vermieden werden, bedarf es einer umfangreichen und ausführlichen Planung. Es müssen mehrere Unternehmen gegründet und aufeinander abgestimmt werden. Sie sollten sich als Gründer daher schon vor Beginn der Gründung Zeit nehmen, und ihr Unternehmen sorgfältig planen. Spätere Änderungen an den Gesellschaften oder der Struktur Ihrer Holding sind kostspielig und aufwendig. Durch eine umfassende Planung können solche Ärgernisse erspart bleiben.
Wir haben bereits mehrere Tausend Unternehmen gegründet und kennen dadurch alle Anforderungen an die Gründung einer Holding genau. So können wir Ihnen bei der Planung Ihres Unternehmens bestmöglich helfen.
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans und der Holdingstruktur
Zunächst sollte geprüft werden, ob und in welcher Form eine Holding-Struktur für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Planen Sie etwa eine Franchise-Unternehmen, ist die Holding-Struktur ein fest erforderliches Element der Unternehmung. Indem Sie die Holding in Ihren Businessplan einkalkulieren, wird Ihr Vorhaben nicht nur für externe Stakeholder präsentierbar, sondern Sie erhalten selber einen Überblick über alle Teile Ihres Unternehmens. Die organisatorische Planung der Holding und der Businessplan sollten sich mit folgenden Themen beschäftigen:
- Form der Holding
- Geschäftsmodell
- Marktsegmente
- Laufende Compliance-Anforderungen
- Gründerpersonen
- Marketingstrategie
- Betriebliche Organisation
- Beteiligungsstruktur
- Mitarbeiter
- Chancen und Risiken
- Finanzierungsplan
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing der neuen Töchter
Ob Sie nun Ihr bestehendes Unternehmen in eine Muttergesellschaft umwandeln oder eine komplett neue Holding gründen, die Finanzierung der Gründung und der laufenden Verwaltung bis zum Break-Even-Point (Gewinnschwelle) muss sichergestellt werden. Ebenso muss das Marketing und damit der Vertrieb des Unternehmens gut durchdacht werden. Die Finanzierung und das Marketing der jeweiligen Unternehmen sollten daher geplant werden. Gründen Sie etwa eine Holding im Rahmen eines Franchise-Modells, muss das Marketing für die entsprechenden Gesellschafter geplant werden. Jede Form von Holding bedarf eines Marketingkonzepts gegenüber den entsprechenden Stakeholdern.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing der neuen Töchter
Schritt 3 - Klärung der juristischen Fragen
Der rechtliche Rahmen einer Holding ist nicht nur bei der Gründung, sondern auch im laufenden Geschäftsbetrieb von übergeordneter Bedeutung. Damit die Vorteile, etwa der steuerlichen Vergünstigung, nicht hinfällig werden oder durch anderweitige Handlungen eine Straffälligkeit entsteht, bedarf es einer ausführlichen Klärung und Anleitung zur Wahrung der rechtlichen Zulässigkeit der Handlungen der Holding. Es ist somit mehr juristisches Feingefühl erforderlich, als bei einer klassischen einfachen Kapitalgesellschaft. Im Rahmen unserer Beratung zur Holding-Gründung befassen wir uns ausführlich mit den juristischen Fragen und erläutern Ihnen den rechtlich zulässigen Rahmen.
Holding Gründung vom Rechtsanwalt
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Holding gründen in 15 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Holding Gründung
Die Gründung einer Holding durchläuft folgende Schritte:
- 1. Kostenlose Erstberatung
- 2. Anwaltliche Gründungsberatung
- 3. Erstellung der Holding-Struktur
- 4. Prüfung der Firmennamen
- 5. Erstellung der Gründungsunterlagen
- 6. Notarielle Beurkundung Mutter
- 7. Eröffnung des Geschäftskontos Mutter
- 8. Eintragung der Mutter ins Handelsregister
- 9. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Mutter
- 10. Notarielle Beurkundung Tochter oder Töchter
- 11. Eintragung in das Transparenzregister
- 12. Eröffnung des Geschäftskontos Tochter oder Töchter
- 13. Eintragung der Tochter oder Töchter ins Handelsregister
- 14. Anwaltliche Abschlussberatung
- 15. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Tochter oder Töchter

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Ablauf der Holding Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie sich für die Gründung einer Holding und der Möglichkeiten für Ihr Unternehmen interessieren, können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen. Zudem können wir Sie beraten, ob die Holding die richtige Konstruktion ist und welche Art von Holding für Sie interessant ist. Auch die Wahl der Rechtsform für Ihre Holding-Struktur ist oftmals Beratungspunkt.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wenn Sie sich für die Gründung einer Holding entschieden haben, werden Sie zu unserem Mandanten. Sie erhalten einen persönlichen Gründungsrechtsanwalt. Er wird gemeinsam mit Ihnen Ihr Vorhaben intensiv aus rechtlicher Perspektive durchleuchten. Eine Holding Gründung muss umfangreich und detailliert geplant werden. Gerne erarbeiten wir Ihr Holding-Modell, das die von Ihnen gewünschten Vorteile mit sich bringt und zu Ihrem Unternehmen passt. Gleichzeitig besprechen wir mit Ihnen alle wichtigen Punkte der Gesellschaftsverträge der Holding-Mutter und Tochter bzw. Töchter.
Gängige Beratungsfelder sind:
- Wahl der richtigen Rechtsform
- Das passende Holding-Konstrukt
- Laufende rechtliche Anforderungen
- Unternehmerische Vorteile
- Haftung
- Stammkapital
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Ausschlussrechte
- Geschäftsführung
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Entwurf der Holding-Struktur
Basierend auf den Informationen aus der Intensivberatung entwerfen wir die optimale Holding-Struktur Ihres Vorhabens. Sie wissen nun, wie viele Unternehmen erforderlich sind und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Anhand Ihres individuellen Beispiels erläutern wir Ihnen den rechtlichen Handlungsrahmen, der zum Erhalt der unternehmerischen Vorteile auf Dauer zu beachten ist.
Schritt 4 - Prüfung der Firmennamen
Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Schritt 4 - Prüfung der Firmennamen
Schritt 5 - Erstellung der Gründungsunterlagen
Es werden die einzelnen Gründungsunterlagen der Muttergesellschaft sowie aller notwendigen Tochtergesellschaften erstellt. Um die Holding nach Ihren Vorstellungen zu strukturieren, werden die Gesellschaftsverträge der Unternehmen aufeinander abgestimmt.
Die Erstellung der Gesellschaftsverträge übernimmt Ihr persönlicher Gründungsrechtsanwalt, der nach der Gründungsberatung mit Ihrem Fall besonders gut vertraut ist.
Wir passen darüber hinaus die Gründungsunterlagen so an, dass Ihre persönlichen Präferenzen in die innere Ausgestaltung der Holding eingebracht werden. Gründen Sie beispielsweise mit mehreren Gründern, die mit ihrem eigenen Tochterunternehmen beteiligt sein werden, können die Anteile entsprechend der erbrachten Stammeinlage verteilt werden.
Schritt 6 - Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Wir organisieren den Notartermin für die Beurkundung der Holding-Muttergesellschaft.
Schritt 6 - Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos der Holding-Mutter
Nachdem die Mutter-Gründungsunterlagen notariell beurkundet wurden, wird ein Geschäftskonto eröffnet. Danach ist die entsprechende Stammeinlage der Holding-Mutter zu leisten. Wir bereiten die Formalitäten für die Banktermine der Unternehmen vor (Bankcheckliste, Vollmacht) und geben Ihnen rechtzeitig zur Erstellung des Termins bescheid.
Schritt 8 - Eintragung der Holding-Mutter im Handelsregister
In den meisten Fällen kommen erst während der Gründung viele Fragen auf. Diese können beim Abschlusstermin behandelt werden. Wir überlassen unseren Mandanten außerdem die wichtigsten Musterverträge für ihre Gründung (Geschäftsführervertrag, Arbeitsverträge, Vertrag freie Mitarbeit, Lizenzverträge usw.). Sie haben bei der Abschlussberatung die Möglichkeit, Fragen zu den Verträgen zu stellen. So können sie an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Schritt 8 - Eintragung der Holding-Mutter im Handelsregister
Schritt 9 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter
Wir bereiten die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter vor.
Schritt 10 - Notarielle Beurkundung einer oder mehrerer Tochtergesellschaften
Nach Eintragung der Holding-Mutter in das Handelsregister organisieren wir die Notartermine für die Beurkundung der Holding-Tochtergesellschaft(en).
Schritt 10 - Notarielle Beurkundung einer oder mehrerer Tochtergesellschaften
Schritt 11 - Eintragung in das Transparenzregister
Durch das 2017 neugeschaffene Geldwäschegesetz müssen die wirtschaftlich Beteiligten einer Gesellschaft seit 2019 in das Transparenzregister eingetragen werden. In diesem Register werden der Vor- und Nachname, Geburtsdaten, Wohnort und die Art und der Umfang der wirtschaftlichen Beteiligung festgehalten. Diese Eintragung ist für alle Gesellschaften der Holding-Struktur notwendig und wird nach den Notarterminen durchgeführt.
Eine Ausnahme von der Eintragungspflicht besteht für Gesellschaften, bei denen die notwendigen Informationen bereits aus dem Handelsregister, oder einem anderen öffentlich einsehbaren Register, entnommen werden können.
Schritt 12 - Eröffnung des Geschäftskontos der Holding-Tochter/Töchter
Nachdem die Tochter/Töchter-Gründungsunterlagen notariell beurkundet wurden, wird auch für diese Gesellschaften jeweils ein Geschäftskonto eröffnet. Danach sind jeweils die entsprechenden Stammeinlagen der Holding-Töchter zu leisten. Wir bereiten die Formalitäten der Banktermine der Unternehmen vor (Bankcheckliste, Vollmacht) und geben Ihnen rechtzeitig zur Erstellung des Termins bescheid.
Schritt 12 - Eröffnung des Geschäftskontos der Holding-Tochter/Töchter
Schritt 13 - Eintragung der Holding-Tochter/Töchter im Handelsregister
Nach Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto der Holding-Tochter/Töchter werden ihre Eintragungen im Handelsregister vorgenommen.
Schritt 14 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding Tochter/Töchter
Wir bereiten die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Tochter/Töchter vor.
Schritt 14 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding Tochter/Töchter
Schritt 15 - Anwaltliche Abschlussberatung
Um die Vorteile einer Holding langfristig wahren zu können, darf der rechtlich zulässige Handlungsrahmen der Holding nicht überschritten werden. Da auch diesbezüglich viele Fragen erst während der Gründung aufkommen, bespricht ihr Gründungsrechtsanwalt mit Ihnen im Rahmen einer Abschlussberatung die wichtigsten rechtlichen Fragen. Solche Fragen betreffen häufig:
- Die Erzielung der Steuervorteile
- Die Abführung der Gewinne
- Den Jahresabschluss und die Buchführung
- Die Gewerbeanmeldung
- Rechtssichere Werbung
- Rechtliche Besonderheiten
- Das Urheberrecht
- Die Markenanmeldung
- Das Reputationsrecht
Exkurs: Transparenzregister
Durch das Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 müssen Gesellschaften in Deutschland in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dadurch soll ermöglicht werden, auf einen Blick die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
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Exkurs: Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag
Durch einen Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag – auch Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag – führt zur „automatischen“ Gewinnabführung von der/den Töchtern an die Mutter. Die Holding wird automatisch als Konzern angesehen („Konzernfiktion“).
Dies hat den Vorteil, dass 0 % des Gewinns der Tochter steuerlich belastet werden – 100 % des Tochtergewinns wandern steuerlich unbelastet in die Mutter.
Dem steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass es zur organschaftlichen Haftung der Mutter für die Verbindlichkeiten der Töchter kommt. Der Vorteil der Risikotrennung entfällt in diesem Fall komplett. Wir raten daher in den meisten Fällen vom Abschluss eines solchen Vertrags ab.
Steuern der Holding Gesellschafter
Holding Gesellschafter profitieren vom operativen Gewinn der Töchter meistens über ein jeweiliges Geschäftsführergehalt von der operativen Tochter. Dieses wird mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert.
Ist ein Gesellschafter kein Geschäftsführer – z. B. weil er Investor ist – zahlt er auf einen aus der Mutter entnommenen Gewinn – aus operativer Tätigkeit oder durch einen Exit – Kapitalertragsteuer von derzeit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer.
Vorteile und Nachteile der Holding Gründung
Die Rechtsform der Holding bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens bei Gründung einer GmbH Holding, einer UG Holding oder einer AG Holding. Dadurch können Sie unter Schutz Ihres privaten Vermögens unternehmerisch tätig werden. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der höhere Verwaltungs- und Gründungsaufwand. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer Holding.

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Vorteile der Holding Gründung
Steuerersparnisse
Durch den Aufbau einer Holding-Struktur können enorme Steuerersparnisse erzielt werden. Die im Betrieb der Holding-Tochter erzielten Gewinne werden bei der Überführung in die Holding-Mutter nur zu 5 % mit der Kapitalsteuer besteuert. Ebenso verhält es sich im Falle eines Exits. Der Veräußerungsgewinn der gesamten oder eines Teils der Anteile einer Tochter wird zu 95 % unberücksichtigt belassen.
Risikoverteilung
Durch die Gründung jeweils einzelner Tochtergesellschaften für die jeweiligen Geschäftsbereiche wird das Gesamtrisiko der Unternehmung verteilt und von der Muttergesellschaft ferngehalten. Sollte etwa – trotz erfolgreicher übriger Geschäftszweige – ein Geschäftszweig scheitern, kann das jeweilige strauchelnde Tochterunternehmen durch einen GmbH oder UG Insolvenzantrag abgewickelt werden, ohne dass „gesunde“ Teile Ihrer Holding-Struktur hiervon berührt werden und die maroden Zweige retten muss.
Private Enthaftung
Holdingstrukturen bestehen meistens aus den Kapitalgesellschaften GmbH, UG oder auch AG. Diese bringen den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich. Als Holding-Gründer haften Sie für die in den Holding-Töchtern begründeten Verbindlichkeiten weder mit Ihrem privaten Vermögen noch mit dem Vermögen der Muttergesellschaft.
Image
Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder vor allem die AG sind in der allgemeinen Wahrnehmung etablierte und renommierte Unternehmensformen. Insbesondere in Unternehmerkreisen sorgt die Holding für ein positives Image bei ihren Geschäftspartnern. Der Betrieb einer Holding-Struktur lässt auf Professionalität und Fähigkeit zur vorausschauenden Unternehmensplanung schließen.
Einfache Übertragung
Teile Ihres Unternehmens lassen sich künftig leichter Übertragen, weil Sie eine komplette Tochter-Gesellschaft verkaufen können. Es bedarf nicht der Abspaltung eines Unternehmenszweigs im Rahmen eines Asset-Deals.
Effektivere Verwaltung
Durch die Aufteilung in Mutter- und Tochtergesellschaften können einzelne Verwaltungselemente abgetrennt und nach Gesellschaft aufgeteilt werden. Jeder Bereich des Unternehmens kann sich so auf seine eigenen Verwaltungsaufgaben konzentrieren und die Effektivität der unternehmensinternen Bürokratie erhöhen. Alternativ kann die Muttergesellschaft die Gesamtverwaltung des Unternehmens auch in ihrer Hand behalten.
Schutz des Unternehmensvermögens
Eine weitere Risikominimierung lässt sich durch die Gründung einer Vermögenshaltenden-Tochter mit dem Zweck des Haltens und der Vermietung des Betriebsvermögens an die operativen Töchter erreichen. Durch die Trennung wird das Vermögen vor den Risiken des operativen Geschäfts geschützt.
Erleichterte Expansion
Die Expansion in andere Länder, Regionen oder Marktbereiche lassen sich mit einer Holding leichter vornehmen. Filialen oder ausländische Standorte werden als Tochtergesellschaften der jeweiligen Töchter organisiert. Die Gründung und Ausweitung berühren das bisherige Geschäft nicht.
Nachteile der Holding Gründung
Höherer Verwaltungsaufwand
Bei Gründung einer Holding wird immer eine Mutter-Gesellschaft gegründet. Dieses Unternehmen muss laufend verwaltet werden.
Höhere Kosten
Ausgaben wie der IHK Beitrag und die Bilanzierung fallen für jede der Gesellschaften einzeln an.
Dauer der Holding Gründung
- Die Gründung der Holding-Mutter als GmbH oder UG nimmt durchschnittlich 21 Tage in Anspruch.
- Die Gründung der Holding-Tochter oder der Töchter nimmt im Durchschnitt denselben Zeitraum ein.
- Wir können im Bedarfsfall unseren Teil des Gründungsprozesses (Anwaltliche Gründungsberatung, Erstellung der Gründungsunterlagen inkl. Gesellschaftsverträge) innerhalb von 24 Stunden erfüllen.

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Steuern, Buchhaltung, Stammkapital, Impressum
Bei der Besteuerung einer Holding gibt es drei „Akteure“, deren steuerliche Belastung jeweils einzeln beleuchtet werden soll:
- Holding-Tochter – Die operative Gesellschaft, i. d. R. GmbH oder UG, die einen Geschäftszweig der Mutter betreibt
- Holding-Mutter – Die vermögensverwaltende Gesellschaft, die eine oder mehrere Töchter hält, i. d. R. auch eine GmbH oder UG. Die Gewinne der Töchter werden an die Mutter ausgeschüttet und können für weitere Unternehmungen der Holding-Mutter genutzt werden, welche zu diesem Zweck immer weitere Töchter gründen kann
- Holding-Gesellschafter – Die Gesellschafter der Holding-Mutter, i. d. R. die Gründer bzw. Unternehmer, also „natürliche Personen“. Sie steuern über die Mutter die Töchter und können private Entnahmen der in die Mutter ausgeschütteten Gewinne tätigen, die aus dem operativen Geschäft der Töchter oder deren Veräußerung kommen. Denkbar sind Gesellschafter als juristische Personen – auch aus dem Ausland
Steuern der Holding Tochter
Die Holding-Tochter betreibt in der Regel das operative Geschäft des Unternehmens. Es gibt zumindest eine, oftmals aber mehrere Holding-Töchter, die jeweils einen Geschäftszweig betreiben.
Steuern der Holding Mutter
Die Holding erzielt in den meisten Fällen einen Betriebsgewinn sowie einen Gewinn aus dem Verkauf der Anteile.
Steuern der Holding Gesellschafter
Holding Gesellschafter profitieren vom operativen Gewinn der Töchter meistens über ein jeweiliges Geschäftsführergehalt von der operativen Tochter. Dieses wird mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert.
Ist ein Gesellschafter kein Geschäftsführer – z. B. weil er Investor ist – zahlt er auf einen aus der Mutter entnommenen Gewinn – aus operativer Tätigkeit oder durch einen Exit – Kapitalertragsteuer von derzeit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer.
Bevor die Mutter- oder Tochtergesellschaft einer Holding geschäftlich tätig werden kann, muss die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorgenommen werden. Jedes Unternehmen Ihrer Holding bedarf einer eigenen Steuernummer. Wir nehmen die Anmeldung nach der Gründung der Unternehmen für Sie vor.
Da die meisten Kapitalgesellschaften gewerblich tätig sind, ist eine entsprechende Gewerbeanmeldung für jedes Unternehmen der Holding vorzunehmen. Unter Umständen kann Bedarf einer Sondergenehmigung für bestimmte Gewerbearten entstehen.
Steuerfragebogen – Anmeldung aller Unternehmen der Holding
Nachdem die Unternehmen Ihrer Holding ins Handelsregister eingetragen worden sind, ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorzunehmen. Diese besteht aus dem Ausfüllen eines Steuerfragebogens. Allerdings muss für jedes Unternehmen der Holding ein einzelner Fragebogen ausgefüllt werden.
Steuertipp: Gründungskosten absetzbar machen
Meistens werden für eine Holding mehrere Kapitalgesellschaften gegründet. Die Gründungskosten können dafür nur abgesetzt werden, wenn mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag gegründet und die Kostenübernahmen darin geregelt wurden. Bei Gründung mit einem Musterprotokoll ist dies nicht möglich.
Gewerbeanmeldung ist notwendig
Da Unternehmen einer Holding meistens gewerblich tätig sind, müssen einzelne Gewerbeanmeldungen für jedes Tochterunternehmen vorgenommen werden. Der Prozess ist unkompliziert. Lediglich die Bezeichnung der Geschäftstätigkeit ist zu treffen, damit das richtige Gewerbe und die Geschäftstätigkeit vollständig erfasst wird. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie!
Sondergenehmigung kann notwendig werden
Verfolgt Ihre Holding ein Geschäftsmodell, deren besondere Regulierung im Schutz der Öffentlichkeit sinnvoll ist, könnte eine Sondergenehmigung für Ihr Gewerbe anfallen. Wir beraten Sie über diese Genehmigung im Vorfeld und bereiten sie ebenfalls für Sie vor!
Die meisten Unternehmer bevorzugen Kapitalgesellschaften für die Realisierung Ihrer Holding. Diese sind als Formkaufmann nach § 6 Abs. 1 HGB einzustufen. Daher entsteht die Pflicht zur doppelten Buchführung. Der Geschäftsführer muss die laufende Buchführung erledigen und für die Jahresabschlüsse Sorge tragen.
Generell ist eine Holdingstruktur zwar unabhängig von der Rechtsform, doch am sinnvollsten ist die Gründung mit einer Kapitalgesellschaft, wie der AG, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Alle Mutter- und Tochtergesellschaften einer Holding-Struktur sind einzelne Unternehmen, die jeweils eigenständig für sich Bücher führen müssen. Dadurch ist die Buchführungspflicht bei Holding Strukturen besonders intensiv.
Daher empfehlen wir besonders für Ihre Holding-Struktur die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters. Die Buchführungspflicht des Geschäftsführers kann dadurch auf externe Übertragen werden, so dass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Für eine Aktiengesellschaft ist der Vorstand für die Erstellung und Pflege der Bücher und des Jahresabschlusses verantwortlich (§ 91 Abs. 1 AktG). Im Falle der GmbH oder der UG ist der oder die Geschäftsführer nach (§ 41 GmbHG) verantwortlich.
Die laufenden Aufgaben, für die Vorstand oder Geschäftsführer verantwortlich sind, bestehen aus:
- Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, sowie Erfassung auf allen Konten im Sinne der doppelten Buchführung
- Erstellung des Jahresabschlusses basierend auf den Anforderungen der AG oder GmbH
Die Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle hat zeitnah und lückenlos zu erfolgen. Insbesondere sind folgende Aufgaben vorzunehmen:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Entsprechende Abstimmung der Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Positionen
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Unser Tipp: Anfängliche Buchführungsberatung in Anspruch nehmen
Gerade nach der Gründung Ihrer Holding, sollten Sie sich von einem professionellen Dienstleister beraten lassen. So können Sie die Buchführungsstruktur des Unternehmens fehlerfrei und juristisch angemessen aufbauen.
Buchführung komplett an Dienstleister auslagern
Wir empfehlen Ihnen, die komplette Buchhaltung Ihrer Holding an einen professionellen Dienstleister abzugeben. Um die unternehmerischen Vorteile langfristig erzielen zu können, darf der rechtliche Rahmen nicht überschritten werden. Sollten Sie Ihre Buchführung auslagern, so wird der laufende Aufwand für Sie auf die Aufbewahrung und Sortierung von Rechnungen minimiert. Weitere Vorteile liegen auf der Hand:
- Formaler Aufwand wird minimiert
- Finanzlage wird übersichtlich mit monatlichen Kennzahlen dargestellt
- Haftungsrisiko der Buchhaltung wird an einen Dritten übertragen
Bündelung in eigener Tochter
Ab einer gewissen Unternehmensgröße kann die Bündelung der Buchführung in einer eigenen Tochter, quasi als unternehmensinterner Dienstleister, Sinn machen.
Da innerhalb einer Holding meistens Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine AG, gegründet werden, entsteht eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Unabhängig von der Rechtsform besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aus Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang. Abhängig von der Größe des Unternehmens können Erleichterungen, etwa für eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB, zum Tragen kommen. Wir empfehlen Ihnen die Erstellung des Jahresabschlusses an einen externen Dienstleister auszugliedern. Sie minimieren den Verwaltungsaufwand und lagern das Haftungsrisiko an einen Dritten aus.
Zudem kann im Rahmen der Holding eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses entstehen, in dem die internen Abschlüsse vorgelegt werden, wenn die Muttergesellschaft auf Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt.
In den meisten Fällen werden Holdingstrukturen mit dem Einsatz von Kapitalgesellschaften realisiert. Dadurch entsteht im Rahmen der doppelten Buchführung die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Somit kommen die Anforderungen des Handelsrechts zum Tragen (§§ 242 ff. HGB). Der Jahresabschluss jedes Unternehmens der Holding besteht somit mindestens aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Zum Teil ist ein Lagebericht anzuhängen, wenn die Unternehmen wegen ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße dazu verpflichtet sind.
Grundsätze des Jahresabschlusses
Unabhängig von der Rechtsform unterliegt der Jahresabschluss den Grundsätzen zur Erstellung des Jahresabschlusses aus dem Handelsgesetzbuch:
- Klarheit und Übersichtlichkeit: Beachtung der Gliederungsvorschriften des HGB
- Bilanzwahrheit: Alle Wertangaben müssen vollständig und korrekt sein. Wahlrechte können verwendet werden.
- Vorsichtsprinzip: Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ist Vorsicht walten zu lassen. Wertangaben sollten eher pessimistisch als zu positiv getätigt werden. Zudem müssen Risiken und Verluste eher pessimistisch und negativ erfolgen.
- Realisationsprinzip: Die Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie im selben Geschäftsjahr realisiert wurden. Die zu erwartenden Verluste des Geschäftsjahres müssen berücksichtigt und es müssen Rückstellungen gebildet werden. Die zeitliche Zuordenbarkeit ist hier relevant.
- Imparitätsprinzip: Ähnlich dem Realisationsprinzip, zielt das Imparitätsprinzip auf die tatsächliche Realisierung der Gewinne ab. Sie dürfen nicht nur theoretisch bestehen. Verluste hingegen müssen auch schon bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt werden.
- Bilanzkontinuität: Die Jahresabschlüsse müssen mit Kontinuität erstellt werden. Eine Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Abschlüsse muss gegeben sein.
Alle geschäftlich betriebenen Websites unterliegen der Impressumspflicht. Dazu gehört auch die Website einer Gesellschaft. Jeder Gründer und Unternehmer, der sich im Internet präsentiert, ist impressumspflichtig, da er geschäftlich tätig ist. Dabei ist es unerheblich, ob er eine eigene Webseite betreibt oder zum Beispiel eine Verkaufsplattform, wie den Amazon-Marketplace, nutzt. Es spielt auch keine Rolle, ob er im B2B oder B2C Bereich tätig ist.
Betreibern, die ihre Impressumspflicht missachten oder unrichtige Angaben machen, drohen ernste Konsequenzen, insbesondere teure Abmahnungen durch Konkurrenten wegen einer Wettbewerbsverletzung.
Inhalt des Gesellschafts-Impressums
Das Impressum enthält die wesentlichen Kontaktinformationen des Betreibers, damit User – ob bloße Website-Besucher oder auch Wettbewerber – mit ihm Kontakt aufnehmen können, einen Ansprechpartner haben.
Zu den Pflichtangaben gehören Name, Vorname und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten/ Geschäftsführers und der Sitz der Gesellschaft. Ferner Telefon und E-Mail. Hinzu kommen die Registernummern und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Bei Gesellschaften, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, kommt die Angabe hierüber hinzu.
Einbinden des Impressums
Zu achten ist zudem auf die korrekte Einbindung des Impressums. Nach § 5 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien die vorgeschriebenen Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Datenschutzerklärung der Gesellschaft
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Webseitenbetreiber außerdem zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung, Sie gilt für die meisten Onlineauftritte. Sobald Daten verarbeitet werden – etwa bei Kontaktformularen oder der Verwendung von Google Analytics – ist eine Datenschutzerklärung für Ihre Website Pflicht. Die Datenschutzerklärung enthält Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR.
Die Organe der Holding
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr ein juristisches Konstrukt aus mehreren Unternehmen. Durch die Verschmelzung der Unternehmen entsteht eine wirtschaftliche Einheit. Seit der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Jahr 2008, ist die Holdingstruktur auch für kleinere Unternehmen attraktiv. Neben der steuerlichen Optimierung, sprechen auch Vorteile in der Managementorganisation und der Gesamtrisikominimierung des Unternehmens für die Etablierung einer Holding.
Holding besteht mindestens aus zwei Unternehmen
Da die Holding selbst keine Rechtsform ist, kann es keine Organschaft im eigentlichen Sinne geben. Alle Rechtsformen können für eine Holdingstruktur eingesetzt werden. Damit von einer Holding die Rede sein kann, bedarf es mindestens zweier Gesellschaften: Ein Mutterunternehmen und ein Tochterunternehmen. Das Mutterunternehmen muss einen „beherrschenden Einfluss“ auf das Tochterunternehmen haben.
Das Mutterunternehmen (MU), das auch als Dachunternehmen bezeichnet wird, kann in weiten Zügen die Geschäftspolitik des Tochterunternehmens bestimmen. So hat das MU meistens Kapitalbeteiligungen an den untergeordneten Unternehmen. Wird die Definition des Handelsgesetzes herangezogen, so kann von einer Holding gesprochen werden, wenn das Mutterunternehmen:
- Die Mehrheit der Stimmrechte eines anderen Unternehmens kontrolliert.
- Die Mehrheit der Mitglieder der Organe eines anderen Unternehmens wählen und abberufen werden kann, wodurch die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt werden kann.
- Die Finanz- und Geschäftspolitik durch die eigene Satzung mitbestimmt werden kann.
- Das wirtschaftliche Risiko eines Unternehmens mitgetragen wird.
Für Holding geeignete Rechtsformen
Grundsätzlich können alle Rechtsformen für eine Holdingstruktur eingesetzt werden. Meistens sind jedoch Kapitalgesellschaften deutlich besser geeignet, um die Vorteile der Holdingstruktur voll zu nutzen. Die private Enthaftung der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft trägt dazu bei, dass das wirtschaftliche Gesamtrisiko minimiert werden kann. Am häufigsten realisieren Unternehmer Holdingstrukturen daher mit:
Die Organe einer UG oder einer GmbH

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Kosten der Holding Gründung
UG Holding Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer UG Holding entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Gründungskosten je Gesellschaft | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 469,– € (“Rechtssicher”) oder 649,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
Beurkundungskosten je Gesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) pro Gesellschaft |
IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
Handelsregistereintragung | Regelmäßig zwischen 170,- € pro Gesellschaft | |
Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
IHK Beitrag | Ab 115,- € |
GmbH Holding Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer GmbH Holding entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Gründungskosten je Gesellschaft | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 589,– € (“Rechtssicher”) oder 849,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
Beurkundungskosten je Gesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) je Gesellschaft |
IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
Handelsregistereintragung | Regelmäßig zwischen 170,- € je Gesellschaft | |
Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Gründung einer Holding zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Fragen und Antworten zur Gründung einer Holding
Bei der Gründung einer Holding haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Was ist der Unterschied zwischen einer Holding und einem Konzern?”
- “Warum ist die Gründung einer Holding sinnvoll?” oder
- “Welche Rechtsform ist für eine Holding passend?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Holding Gründung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Holding und einem Konzern?
Ein Konzern ist eine eine Einheit und damit für alle Bereiche haftend, auch wenn er aus einer Mehrzahl an Gesellschaften besteht. So haftet bei einem Konzern die Mutter für die Schulden einer Tochter – sie ist verpflichtet, diese im Falle finanzieller Schwierigkeiten aufzufangen. Dies ist für die meisten Gründer nicht vorteilhaft und daher unerwünscht.
Ein Konzern entsteht beispielsweise bei der Beherrschung durch einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Wir raten deshalb regelmäßig von seinem Abschluss ab.
Warum ist die Gründung einer Holding sinnvoll?
Unternehmer im fortgeschrittenen Stadium gründen aus einer Holding Struktur heraus, um ihr Geschäft im Bedarfsfall unter Einsetzung ihres nach ihrem Belieben einsetzbaren Holding-Vermögens ausweiten oder abstoßen zu können und Vermögen steuerbegünstigt aufzubauen.
Neugründer bzw. Start-Upper nutzen Holding-Strukturen, wenn sie einen klaren Wachstumsplan mit der wahrscheinlichen Option eines (ganzen oder teilweisen) Exits verfolgen.
Die Gründungsmotive können unterschiedlicher Natur sein. Die meisten Holding-Gründungen werden dabei wie folgt motiviert:
- Steuerliche Motive: Durch die Gründung einer Holding-Struktur können – auch für kleinere Unternehmen mit dauerhaften Entwicklungsplänen – enorme Steuervorteile erzielt werden. So kann eine Tochter ihre Betriebsgewinne mit deutlichen Steuererleichterungen (95 % Ersparnis) an die Muttergesellschaft weiterleiten.
- Risikominimierende Motive: Durch die Betriebsaufspaltung in mehrere Tochterunternehmen wird das unternehmerische Gesamtrisiko minimiert. Kommt ein Geschäftsmodell oder -bereich in finanzielle Schieflage, etwa aufgrund einer Schadensersatzforderung, kann die jeweilige Tochter durch Insolvenz aufgelöst werden, ohne dass der Rest der Holding davon berührt wird.
- Imagevorteile: Eine Holding-Struktur kommuniziert Ihren Geschäftspartnern eine durchdachte und auf langfristiges Unternehmertum ausgelegte Unternehmerkultur.
Grundsätzlich ist eine Holding-Gründung immer sinnvoll, wenn eine Person die Gründung von mehr als einer GmbH oder UG plant.
Welche Rechtsform ist für eine Holding passend?
Um die Haftungsbeschränkung einer Holding-Struktur nutzen zu können, sollte mit Kapitalgesellschaften agiert werden.
Für die Gründung einer Holding kommen somit
- GmbH
- AG
- UG (haftungsbeschränkt)
in Frage.
Wer kann eine Holding gründen?
Eine Holding kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
Die Gründung einer Holding kann sich auch für kleinere Unternehmen oder sogar Einzelpersonen schon lohnen. Dank der Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) im Jahr 2008 ist die Gründung von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften deutlich günstiger geworden.
So kann eine Einzelperson etwa eine UG (haftungsbeschränkt) als Mutter und gleichzeitig zwei UGs als Tochtergesellschaften gründen. Er tritt als Gesellschafter und Geschäftsführer der Mutter auf, während die Muttergesellschaft 100% der Anteile der Tochtergesellschaft hält.
Also kann jeder eine Holding gründen, der mindestens die Voraussetzungen für eine GmbH-Geschäftsführung erfüllt:
- Uneingeschränkt geschäftsfähig und volljährig
- Keine Verurteilung wegen Vermögensstraftaten (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG)
- Kein Berufs- oder Gewerbeverbot (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG)
Ist es sinnvoll, einen Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen?
Ein Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag wird häufig als Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag bezeichnet.
Sein Abschluss führt zur automatischen Gewinnabführung von einer Tochter an die Mutter. Gleichzeitig tritt die sogenannte „Konzernfiktion“ ein: Die Holding wird automatisch als Konzern angesehen.
Dies hat den Vorteil, dass 0 % des Gewinns der Tochter steuerlich belastet werden – 100 % des Tochtergewinns wandern steuerlich unbelastet in die Mutter.
Dem steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass es zur organschaftlichen Haftung der Mutter für die Verbindlichkeiten der Töchter kommt. Der Vorteil der Risikoumverteilung entfällt in diesem Fall komplett.
Wir raten daher in den meisten Fällen vom Abschluss eines solchen Vertrags ab.
Ist die Umwandlung bestehender Unternehmen in eine Holding möglich?
Bereits bestehende Unternehmen können in eine Holding-Struktur eingegliedert werden. Gründen Sie etwa weitere Unternehmen, deren hundertprozentiger Eigentümer Ihre bereits gegründete Kapitalgesellschaft ist, so wandeln Sie Ihr Unternehmen durch die Gründung in die Dachgesellschaft einer Holding um.
Nachteile ergeben sich, wenn ein Unternehmen als Tochter an eine Holding angegliedert werden soll:
Wird ein Unternehmen als Tochter angegliedert und soll später als Unternehmen verkauft werden, so können die vollen Steuervorteile erst nach sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Wird das Unternehmen vor Ablauf der siebenjährigen Frist verkauft, so besteht der Steuervorteil nur für einen Teil des Unternehmenspreises. Wird etwa nach zwei Jahren verkauft, so sind lediglich auf 2/7 des Verkaufspreises keine Steuern zu zahlen.
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Die Gründung einer Holding lohnt sich dann, wenn die dadurch entstehenden Vorteile den durch die Holding verursachten Mehraufwand rechtfertigen. Da die Holding aus mehreren Unternehmen besteht, werden mehrere Unternehmen gegründet und geführt.
Somit lässt sich zusammenfassen, dass eine Holding sich unter Anderem lohnt, wenn:
- ein Betrieb „Vermögensintensiv“ ist – also viele Geräte usw. hat, die nicht dem Insolvenzrisiko der operativen Gesellschaft ausgesetzt werden sollten
- Die möglichen Steuerersparnisse größer sind als der zusätzliche Mehraufwand der Gründung und Führung der Holding
- die Gründung von mehr als einer UG oder GmbH geplant ist
Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung widmen wir uns der Fragestellung, ob eine Holding für Ihre unternehmerische Situation sinnvoll ist.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch eine Checkliste herunterladen, um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Über
Mandate
Über
kostenfreie Dokumentenprüfungen
Über
kostenfreie Erstberatungen
Über
beantwortete Forumsfragen
Prinzipien
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
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nebenberuflich eine Holding gründen
24 Mrz 2021/0 Kommentare/in HoldingSchönen guten Morgen, ich habe da mal eine grundsätzliche Frage. Ist es möglich neben dem Hauptberuf eine Holding zu gründen? (GmbH oder UG). Ich frag aus bestimmten Grund. Ich Zukunft wollen drei Partner und ich eine Crossfitbox gründen ebenfalls (UG oder GmbH). Ich persönlich will nur Gesellschafter dieser Crossfitbox sein mit den meisten Anteilen ungf […]
Gründung GmbH Holding als EU Bürger
01 Mrz 2021/0 Kommentare/in HoldingGuten Tag. Ich möchte gerne als EU Bürger aus Österreich eine GmbH Holding in Deutschland gründen. Die GmbH Holding soll im ersten Schritt 10% an einer bereits bestehenden GmbH X in Österreich halten (die wiederum 100% Eigentümer einer weiteren bereits bestehenden GmbH Y ist). An der Tochter X in Österreich halte ich 90% als Privatperson. […]
Expansion
12 Feb 2021/1 Kommentar/in HoldingIm Zuge von Expansionsgedanken möchte ich die vorhandene GmbH sichern. Ferner soll mit der Expansion eine Neuausrichtung der Strukturen erfolgen. Gerne würde einen Gesprächstermin zu weiteren Fragen mit Ihnen besprochen. Mit freundlichen Grüßen Sven M.
Holding gründen in Holland
25 Jan 2021/0 Kommentare/in HoldingHallo ich habe hier in Deutschland ein Gewerbe angemeldet. Ich vermittele osteuropäisches Personal in private deutsche Haushalte. Der Umsatz beträgt hier ca 55000 Euro, zahle also nicht gerade wenig Steuern. Meine Frage könnte ich in den Niederlanden eine Muttergesellschaft und hier in Deutschland die Tochtergesellschaft gründen? Wäre eine UG für mich sinnvoll?? Danke für Ihre […]
UG zur Gmbh+Holding Ontop
17 Jan 2021/0 Kommentare/in HoldingHallo, meine UG (Red Android) existiert jetzt seit 2 jahren und ich würde gerne für 2021 eine GmbH daraus firmieren und eine Holding darüber setzen. Für dieses Vorhaben bräuchte ich ein Angebot zur den versch. Optionen und letztlich natürlich auch Ihre Hilfe beim umsetzen. Beste Grüße Thomas Krüger
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