Holding gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Eine Holding gründen
Sie planen eine Holding zu gründen? Diese angesehene Gesellschaftsstruktur bietet viele Vorteile – von der steuerlichen Behandlung über die Risikoverteilung bis zur Haftungsbeschränkung. Wir gründen Ihre Holding schnell, rechtssicher und zu einem vorab feststehenden Preis; anwaltlich verfasster Holding Gesellschaftsvertrag mit inbegriffen.
- Haftungsbeschränkung: Sie müssen mit Ihrem Privatvermögen nicht für Gesellschaftsverbindlichkeiten aufkommen
- Sparbüchsenfunktion: Investition durch die Mutter werden mit lediglich 1,5 Prozent versteuert
- Exit: Auf Tochter-Verkäufe fallen nur 1,5 % Prozent Steuern an
- Vermögenssicherung: Ist eine Tochter in Schwierigkeiten, ist das Vermögen der anderen Gesellschaften davon nicht betroffen
- Hauptunternehmenszweck einer Holding ist die Beteiligung an Gesellschaften
- Die Holding ist gesetzlich nicht geregelt und an keine Rechtsform gebunden
Wir gründen Ihre Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
- Überblick
- Unsere Pakete
- Was ist eine Holding?
- Ziele der Holding Gründung
- Vorbereitung der Holding Gründung
- Ablauf der Holding Gründung
- Exkurs: Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag
- Vor- und Nachteile der Holding
- Exkurs: Wann macht eine Holding Struktur Sinn?
- Was kann eine Holdng?
- Chancen und Risiken
- Exkurs: Verrechnung
- Dauer
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online Holding Gründung
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Online Holding Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre Holding direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Umfassende kostenfreie Erstberatung, Besprechung offener Fragen und und zentraler Grundthemen.

Gründung Ihrer Holding
Anwaltliche Gründungsberatung, Erstellung Holding Gesellschaftsvertrag, Notartermin und Handelsregistereintrag.
Überblick Holding Gründung
Die Holding bezeichnet eine Unternehmensstruktur, welche aus Gesellschaftern, einer Muttergesellschaft und mindestens einer Tochtergesellschaft besteht. Die Muttergesellschaft hält meistens alle Anteile an den Töchtern. Eine Holding ist keine Rechtsform sondern eine Organisationsform.
Der Häufigste Holding-Typ ist die Beteiligungsholding. Sie wird zur Erzielung steuerlicher Vorteile und zur Aufteilung von Haftungsrisiken gegründet. Seit der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) ist die Holding auch für kleinere Unternehmen eine Option.
Die häufigsten Holding-Rechtsformen sind die GmbH und UG.
Wichtige Szenarien der Holding Gründung
Eine Holding ins Leben zu rufen mach vor allem in 3 Szenarien Sinn– die auch nebeneinander auftreten können:
- Regelmäßiger Jahresgewinn ab 70.000 € – Sie haben schon eine haftumgsbeschränkte Gesellschaft, ein Einzelunternehmen oder eine GbR mit einem jährlichen Gewinn über etwa 70.000 € , Dann können Sie Investitionen steuerlich besonders vorteilhaft vornehmen (“Spardosenfunktion”). Dies sind vermögensverwaltende Tätigkeiten, wie die Gründung von Tochtergesellschaften, Immobilienkäufe, Aktienerwerb usw. Das Investitionsvermögen wird dann mit 30 statt durchschnittlich 45 Prozent besteuert.
- Sie möchten sich auf unterschiedlichen Geschäftsfeldern engagieren – Mit einer Holding ist es möglich, mehrere Bereiche unabhängig voneinander zu betreiben. Mehrere Holding-Töchter haben wechselseitig nicht für ihre Verbindlichkeiten einzustehen – die Muttergesellschaft auch nicht.
- Es ist ein Exit geplant– Der Verkauf eines operativen Bereichs ist mit nur 1,5 Prozent zu versteuern. Ohne Holdingstriktur fielen 25 Prozent des Veräußerungsgewinns an. Es gilt allerdings eine Sperrfrist von 7 Jahren.
Umwandlung bestehenden Unternehmens in eine Holding
Ein schon existierendes Unternehmen kann auch während der Holding Gründung umgewandelt werden.
- sei es ein bestehendes Einzelunternehmen oder auch
- eine Gesellschaft
Die Umwandlung geschieht dabei im Holding-Gründungsverfahren. Eingänge- und Ausgänge des Ursprungsunternehmens werden dabei bis zu 8 Monate rückwirkend einbezogen – meist liegt darin ein Steuervorteil.
Die Holding als Unternehmenskonzept und-struktur
Die Holding (auch Holding-Struktur, Holding-Gesellschaft) ist keine Rechtsform sondern eine Art des Unternehmensaufbaus. Sie besteht aus mehreren Gesellschaften, die ein Mutter-Tochter-Verhältnis eingehen. Die Mutter ist dabei alleinige Eigentümerin der Tochter-Gesellschaften. Dadurch können besondere Vorteile entstehen:
- Das Risiko des laufenden Geschäfts liegt alleine bei den operativen Gesellschaften
- Durch den Exit einer Tochter-Gesellschaft können schnell und steuerfrei Gewinne gemacht werden
- Die Auslagerung von Unternehmensbereichen ermöglicht die effektivere Verwaltung des Unternehmens.
- Bei Gewinnausschüttungen an die Mutter werden nur 5 Prozent des Gewinns versteuert, das gleiche gilt beim verkauf der Tochtergesellschaften.
- Durch eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform ist das Privatvermögen der Gesellschafter enthaftet.
Der Aufbau einer Holding kann insbesondere für große Unternehmen lukrativ sein. In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen die Vorteile der Holding-Struktur und planen die ideale Unternehmensstruktur für Sie.
Gutes Firmenimage durch Holdingstrukturen
Die Holding-Gesellschaft erzeugt einprofessionelles Image für Ihr Unternehmen. Die Möglichkeit der Aufspaltung von Unternehmenszweigen bietet zudem die Möglichkeit, neue Marktbereiche effektiver zu erobern, oder Sparten aus Effizienzgründen auszugliedern. Einziger Nachteil der Holding sind die erhöhten Gründungskosten, da die Gründung jeder Gesellschaft der Struktur einzeln ins Gewicht fällt.
Wir gründen Ihre Holding– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Unsere Pakete
Was ist eine Holding?
Wann lohnt sich die Gründung einer Holding?
Die Gründung einer Holding lohnt sich:
- Bei stabilen Jahresgewinnen ab etwa 70.000 € ist die Holding steuerlich vorteilhaft, Stichwort Sparbüchsenfunktion.
- Beim Tätigwerden auf unterschiedlichen Geschäftsfeldern – Die einzeolnen Holding-Gesellschaften haften nicht für einander.
- Bei Exit-Vorhaben– Anteile an operativen Töchtern lassen sich mit Steuervorteilen veräußern.
Wer kann eine Holding gründen?
Gründen kann die Holding eine oder mehrere Personen als Gründer. Im zweiten Fall sollten jeweils eigene vermögensverwaltende Gesellschaften errichtet werden.
Wie wird ein bestehendes Unternehmen in eine Holding umgewandelt?
Vielfach existiert schon ein Unternehmen (Einzelunternehmen, UG usw.), das zur Holding werden soll. Es wird dann im Verlauf des Gründungsprozesses der Holding in diese umgewandelt. Folge ist u.a. eine rückwirkenden Einbeziehung der Einnahmen des eingebrachten Unternehmens (max. 8 Monate).
Definition: Was ist eine Holding?
Der Fachbegriff Holding ist ein Anglizismus und bedeutet streng übersetzt „innehabend“. Gemeint ist damit eine Holding-Struktur, Holding-Organisation oder Holding-Gesellschaft. Die Holding beschreibt eine bestimmte Organisationsform einer unternehmerischen Operation, die aus
- den Gesellschaftern als Inhaber der Muttergesellschaft,
- einer Muttergesellschaft (oder Dachgesellschaft genannt) als verwaltende Gesellschaft und Inhaberin einer oder mehreren Töchter und
- einer oder mehreren Tochtergesellschaften als operative „Speerspitze“ besteht.
Tochterunternehmen der Holding
Alle Tochtergesellschaften sind selbstständige Unternehmen, welche grundsätzlich voneinander unabhängig operieren, aber unter Umständen auch durch Beteiligungen und gleichzeitige Auslagerungen bestimmter Kompetenzbereiche miteinander verknüpft sein können. Denkbar sind einige Varianten.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
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Ziele der Holding Gründung
1. Ziel
Steuervorteile
Die Holding bietet enorme Steuervorteile. Aus der Holding-Tochter an die Mutter ausgeschüttete Gewinne werden nur zu 5 % steuerlich berücksichtigt. Dasselbe gilt im Falle eines „Exits“ bei der Veräußerung der Holding-Tochter-Anteile – auch hier bleiben 95 % des Veräußerungsgewinns steuerlich unberücksichtigt.
2. Ziel
Langfristige Investitionen
Die Spardosenfunktion der Mutter ermöglicht langfristige, steuerlich vorteilhafte Investitionen. Etwa 15 Prozentpunkte mehr stehen dafür zur Verfügung. Bei Immobilien fallen nur 15 statt 45 Prozent Steuern an, bei Unternehmensausschüttung nur 1,5 Prozent, bei Aktien 1,5 für die Veräußerung und 30 Prozent auf Dividenden.
3. Ziel
Risikoverlagerung
Durch die Gründung einer Holding-Mutter und anschließender Errichtung einer oder mehrerer Holding-Töchter wird das unternehmerische Risiko auf die Holding-Töchter verlagert. Jede Holding-Tochter haftet für ihren jeweiligen Unternehmenszweig selbstständig – wirtschaftlich gesunde Töchter müssen Risiken gescheiterter Zweige nicht übernehmen.
4. Ziel
Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
Als Gründer einer GmbH oder UG Holding profitieren Sie von der Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung mit Ihrem privaten Vermögen. Sie erhalten eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsstruktur. Die Haftung für unternehmerische Fehler oder Marktschwankungen übernehmen die Töchter.
Vorbereitung der Holding Gründung
Die Gründung einer Holding ist ein weitläufiger Prozess mit erheblichen Verantwortungen und Folgen auf juristischer und betrieblicher Ebene. Damit juristische Fehler vermieden werden, bedarf es einer umfangreichen und ausführlichen Planung. Es müssen mehrere Unternehmen gegründet und aufeinander abgestimmt werden. Sie sollten sich als Gründer daher schon vor Beginn der Gründung Zeit nehmen, und ihr Unternehmen sorgfältig planen. Spätere Änderungen an den Gesellschaften oder der Struktur Ihrer Holding sind kostspielig und aufwendig. Durch eine umfassende Planung können solche Ärgernisse erspart bleiben.
Wir haben seit Jahren Unternehmen bei Gründungen begleitet und kennen dadurch alle Anforderungen an die Gründung einer Holding genau. So können wir Ihnen bei der Planung Ihres Unternehmens bestmöglich helfen.
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Schritt 1 - Erstellung des Businessplans und der Holdingstruktur
Zunächst sollte geprüft werden, ob und in welcher Form eine Holding-Struktur für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Planen Sie etwa eine Franchise-Unternehmen, ist die Holding-Struktur ein fest erforderliches Element der Unternehmung. Indem Sie die Holding in Ihren Businessplan einkalkulieren, wird Ihr Vorhaben nicht nur für externe Stakeholder präsentierbar, sondern Sie erhalten selber einen Überblick über alle Teile Ihres Unternehmens. Die organisatorische Planung der Holding und der Businessplan sollten sich mit folgenden Themen beschäftigen:
- Form der Holding
- Geschäftsmodell
- Marktsegmente
- Laufende Compliance-Anforderungen
- Gründerpersonen
- Marketingstrategie
- Betriebliche Organisation
- Beteiligungsstruktur
- Mitarbeiter
- Chancen und Risiken
- Finanzierungsplan
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing der neuen Töchter
Ob Sie nun Ihr bestehendes Unternehmen in eine Muttergesellschaft umwandeln oder eine komplett neue Holding gründen, die Finanzierung der Gründung und der laufenden Verwaltung bis zum Break-Even-Point (Gewinnschwelle) muss sichergestellt werden. Ebenso muss das Marketing und damit der Vertrieb des Unternehmens gut durchdacht werden. Die Finanzierung und das Marketing der jeweiligen Unternehmen sollten daher geplant werden. Gründen Sie etwa eine Holding im Rahmen eines Franchise-Modells, muss das Marketing für die entsprechenden Gesellschafter geplant werden. Jede Form von Holding bedarf eines Marketingkonzepts gegenüber den entsprechenden Stakeholdern.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing der neuen Töchter
Schritt 3 - Klärung der juristischen Fragen
Der rechtliche Rahmen einer Holding ist nicht nur bei der Gründung, sondern auch im laufenden Geschäftsbetrieb von übergeordneter Bedeutung. Damit die Vorteile, etwa der steuerlichen Vergünstigung, nicht hinfällig werden oder durch anderweitige Handlungen eine Straffälligkeit entsteht, bedarf es einer ausführlichen Klärung und Anleitung zur Wahrung der rechtlichen Zulässigkeit der Handlungen der Holding. Es ist somit mehr juristisches Feingefühl erforderlich, als bei einer klassischen einfachen Kapitalgesellschaft. Im Rahmen unserer Beratung zur Holding-Gründung befassen wir uns ausführlich mit den juristischen Fragen und erläutern Ihnen den rechtlich zulässigen Rahmen.
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Arten der Holding
| ARTEN | Operative Holding | Finanzholding | Management Holding | Organisator. Holding | Dachholding | Zwischenholding |
|---|---|---|---|---|---|---|
| BESONDERHEITEN | Verbreitete Holdingform. Führt das operative Geschäft. Hat oft mehrere Töchter, auf die sie starken Einfluss hat. | Hat Vermögensverwaltungs- aufgaben. Führt keine operativen Geschäfte; diese nehmen die Töchter eigenständig und unabhängig vor. Erhalten Kapital von der Mutter. | Ist für strategische Steuerung und Kontrolle zuständig. Töchter sind nicht unabhängig, führen aber operatives Geschäft. | Dient nur der internen Organisation. Steht hierarchisch im Rang über den Töchtern, die oft unterschiedliche Geschäftsbereiche haben. | Herrscht auf oberster Hierarchie-Ebene leitend über die Tochterunternehmen | Ist sowohl beherrschendes als auch abhängiges Unternehmen. Hat eigenen Tochterunternehmen, untersteht aber ihrerseits auch wieder einer Muttergesellschaft. |
Holding gründen in 16 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Holding Gründung
Die Gründung einer Holding durchläuft folgende Schritte:
- 1. Kostenlose Erstberatung
- 2. Anwaltliche Gründungsberatung
- 3. Erstellung der Holding-Struktur
- 4. Prüfung der Firmennamen
- 5. Erstellung der Gründungsunterlagen
- 6. Notarielle Beurkundung Mutter
- 7. Eröffnung des Geschäftskontos Mutter
- 8. Eintragung der Mutter ins Handelsregister
- 9. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Mutter
- 10. Notarielle Beurkundung Tochter oder Töchter
- 11. Eröffnung des Geschäftskontos Tochter oder Töchter
- 12. Eintragung der Tochter oder Töchter ins Handelsregister
- 13. Anwaltliche Abschlussberatung
- 14. Eröffnungsbilanz
- 15. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Tochter oder Töchter
- 16. Eintragung in das Transparenzregister
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Ablauf der Holding Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie sich für die Gründung einer Holding und der Möglichkeiten für Ihr Unternehmen interessieren, können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen. Zudem können wir Sie beraten, ob die Holding die richtige Konstruktion ist und welche Art von Holding für Sie interessant ist. Auch die Wahl der Rechtsform für Ihre Holding-Struktur ist oftmals Beratungspunkt.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wenn Sie sich für die Gründung einer Holding entschieden haben, werden Sie zu unserem Mandanten. Sie erhalten einen persönlichen Gründungsrechtsanwalt. Er wird gemeinsam mit Ihnen Ihr Vorhaben intensiv aus rechtlicher Perspektive durchleuchten. Eine Holding Gründung muss umfangreich und detailliert geplant werden. Gerne erarbeiten wir Ihr Holding-Modell, das die von Ihnen gewünschten Vorteile mit sich bringt und zu Ihrem Unternehmen passt. Gleichzeitig besprechen wir mit Ihnen alle wichtigen Punkte der Gesellschaftsverträge der Holding-Mutter und Tochter bzw. Töchter.
Gängige Beratungsfelder sind:
- Wahl der richtigen Rechtsform
- Das passende Holding-Konstrukt
- Laufende rechtliche Anforderungen
- Unternehmerische Vorteile
- Haftung
- Stammkapital
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Ausschlussrechte
- Geschäftsführung
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Entwurf der Holding-Struktur
Basierend auf den Informationen aus der Intensivberatung entwerfen wir die optimale Holding-Struktur Ihres Vorhabens. Sie wissen nun, wie viele Unternehmen erforderlich sind und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Anhand Ihres individuellen Beispiels erläutern wir Ihnen den rechtlichen Handlungsrahmen, der zum Erhalt der unternehmerischen Vorteile auf Dauer zu beachten ist.
Schritt 4 - Prüfung der Firmennamen
Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Schritt 4 - Prüfung der Firmennamen
Schritt 5 - Erstellung der Gründungsunterlagen
Es werden die einzelnen Gründungsunterlagen der Muttergesellschaft sowie aller notwendigen Tochtergesellschaften erstellt. Um die Holding nach Ihren Vorstellungen zu strukturieren, werden die Gesellschaftsverträge der Unternehmen aufeinander abgestimmt.
Die Erstellung der Gesellschaftsverträge übernimmt Ihr persönlicher Gründungsrechtsanwalt, der nach der Gründungsberatung mit Ihrem Fall besonders gut vertraut ist.
Wir passen darüber hinaus die Gründungsunterlagen so an, dass Ihre persönlichen Präferenzen in die innere Ausgestaltung der Holding eingebracht werden. Gründen Sie beispielsweise mit mehreren Gründern, die mit ihrem eigenen Tochterunternehmen beteiligt sein werden, können die Anteile entsprechend der erbrachten Stammeinlage verteilt werden.
Schritt 6 - Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Es folgt der Notartermin für die Beurkundung der Holding-Muttergesellschaft.
Schritt 6 - Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos der Holding-Mutter
Nachdem die Mutter-Gründungsunterlagen notariell beurkundet wurden, wird ein Geschäftskonto eröffnet. Danach ist die entsprechende Stammeinlage der Holding-Mutter zu leisten. Wir bereiten die Formalitäten für die Banktermine der Unternehmen vor (Bankcheckliste, Vollmacht) und geben Ihnen rechtzeitig zur Erstellung des Termins bescheid.
Schritt 8 - Eintragung der Holding-Mutter im Handelsregister
In den meisten Fällen kommen erst während der Gründung viele Fragen auf. Diese können beim Abschlusstermin behandelt werden. Wir überlassen unseren Mandanten außerdem die wichtigsten Musterverträge für ihre Gründung (Geschäftsführervertrag, Arbeitsverträge, Vertrag freie Mitarbeit, Lizenzverträge usw.). Sie haben bei der Abschlussberatung die Möglichkeit, Fragen zu den Verträgen zu stellen. So können sie an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Schritt 8 - Eintragung der Holding-Mutter im Handelsregister
Schritt 9 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter
Wir bereiten die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter vor.
Schritt 10 - Notarielle Beurkundung einer oder mehrerer Tochtergesellschaften
Nach Eintragung der Holding-Mutter in das Handelsregister stehen Notartermine für die Beurkundung der Holding-Tochtergesellschaft(en) an.
Schritt 10 - Notarielle Beurkundung einer oder mehrerer Tochtergesellschaften
Schritt 11 - Eröffnung des Geschäftskontos der Holding-Tochter/Töchter
Nachdem die Tochter/Töchter-Gründungsunterlagen notariell beurkundet wurden, wird auch für diese Gesellschaften jeweils ein Geschäftskonto eröffnet. Danach sind jeweils die entsprechenden Stammeinlagen der Holding-Töchter zu leisten. Wir bereiten die Formalitäten der Banktermine der Unternehmen vor (Bankcheckliste, Vollmacht) und geben Ihnen rechtzeitig zur Erstellung des Termins bescheid.
Schritt 12 - Eintragung der Holding-Tochter/Töchter im Handelsregister
Nach Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto der Holding-Tochter/Töchter werden ihre Eintragungen im Handelsregister vorgenommen.
Schritt 12 - Eintragung der Holding-Tochter/Töchter im Handelsregister
Schritt 13 - Abschlussgespräch
Um die Vorteile einer Holding langfristig wahren zu können, darf der rechtlich zulässige Handlungsrahmen der Holding nicht überschritten werden. Da auch diesbezüglich viele Fragen erst während der Gründung aufkommen, besprechen wir mit Ihnen im Rahmen eines Abschlussgesprächs die wichtigsten rechtlichen Fragen. Solche Fragen betreffen häufig:
- Die Erzielung der Steuervorteile
- Die Abführung der Gewinne
- Den Jahresabschluss und die Buchführung
- Die Gewerbeanmeldung
- Rechtssichere Werbung
- Rechtliche Besonderheiten
- Das Urheberrecht
- Die Markenanmeldung
- Das Reputationsrecht
Schritt 14 - Eröffnungsbilanz
Beim Paket „Rechtssicher“ erhalten Sie eine Muster-Eröffnungsbilanz. Beim Paket „PLUS“ erstellen wir eine die Eröffnungsbilanz Ihres Unternehmens und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).
Schritt 14 - Eröffnungsbilanz
Schritt 15 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding Tochter/Töchter
Wir bereiten auf Wunsch die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Tochter/Töchter vor. Beim Paket “PLUS” erstellen wir Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein (ELSTER).
Schritt 16 - Transparenzregister
Die meisten Gesellschafter sollten als “wirtschaftlich Berechtigte” in das Transparenzregister eintragen werdenSchritt 16 - Transparenzregister
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Exkurs: Umwandlung Ihres Unternehmens in eine Holding während der Gründung
Wenn Sie vorher schon über ein Unternehmen verfügen, können wir es während Ihres Gründungsprozesses in eine Holding umwandeln, z.B.:
- ein Einzelunternehmen in eine Holding
- Ihre UG oder GmbH in eine Holding
Das hat folgende Vorteile:
- Der Wert des eingebrachten Unternehmens kann steuerlich vorteilhaft entnommen werden
- Einnahmen zur Holding können max. 8 Monate rückwirkend (§ 20 UmwG) steuerlich vorteilhaft zugerechnet werden.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens während der Gründung Ihrer Holding.
Pflichten, Möglichkeiten & Hilfen nach der Gründung

Direkt nach der Gründung eines Unternehmens gibt es bestimmte Verpflichtungen, denen Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Parallel dazu eröffnen sich Chancen, die das Wachstum fördern und steuerliche sowie rechtliche Vorteile bieten können. Es ist auch wichtig zu wissen, wie und wo man Unterstützung, Rat und Hilfe finden kann, wenn schwierige Situationen auftreten.
- Verpflichtungen: Transparenzregister, Steueranmeldung, Gewerbeanmeldung, ggf. Zulassungen, Finanzbuchhaltung, Datenschutz
- Chancen: Eigene AGB, Marke/ Design eintragen, Upgrade in Holding, Mitarbeiter beschäftigen, Finanzierung und & Fördermittel, Upgrade in Familiensatzung, Ehevertrag verfassen, Upgrade in Stiftung, Erben beteiligen, Sitzverlegung zum Gewerbesteuer-Sparen, steuerliche Optimierungsberatung
- Hilfe und Rat: Steuerberatung, Hilfe gegen Betrugsrechnungen, firmenrechtliche Nachhaftung umgehen, Abmahnungsgefahren erkennen und vermeiden, Abwehr negativer Bewertungen, Vorgehen gegen Rechtsverletzungen, Vorgehen gegen Schuldner, Mitarbeiter- oder Gesellschafterstreit, Unternehmensveräußerung.
Möglichkeiten nach der Gründung
Individuelle AGB
Ihre eigenen AGB geben Ihren Geschäften einen für Sie vorteilhaften Rechtsrahmen, etwa hinsichtlich Haftung und Zahlung. Gerne erstellen wir passgenaue AGB für Ihr Business
Marke, Design schützen
Ihre eigene Marke, Ihr eigenes Design lässt sich durch eine Anmeldung schützen. Unternehmensbezeichnung, Logo, Leistungen oder das Design von Produkten dürfen Dritte dann nicht imitieren.
In GmbH oder Holding upgraden
Sie können Ihr Unternehmen in eine vorteilhaftere oder angesehenere Rechtsform upgraden. GmbH oder UG können Sie in eine Holding umwandeln, Das lohnt ab einem Gewinnvortrag von 70.000 Euro, den Sie dann steuervorteilhaft investieren können.
Mitarbeiter & Subunternehmer beschäftigen
Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern ist auf arbeitgeberfreundliche Arbeitsverträge zu achten, die wir Ihnen gerne erstellen. Auch für freie Mitarbeiter, Freelancer und Subunternehmer gibt es gute Lösungen.
Vertag für Ihr Geschäftsmodell erstellen
Falls Ihre Leistung komplex ist und nicht durch einen Standardvertrag mit allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgesichert werden kann, besteht die Möglichkeit, einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Vertrag oder spezifische Auftragsdokumente für Ihre Dienstleistung oder Ihr Geschäftsmodell anfertigen zu lassen.
Finanzierung & Förderung erhalten
Um Kapital für Ihr Unternehmen zu generieren, sollten Sie sich über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten wie Fördermittel, Investoren oder Bankkredite beraten lassen. Zudem kann das Erstellen eines Businessplans für Bankgespräche hilfreich sein. Wenn eine Finanzierung in Sicht ist (oder wenn Sie selbst als Investor agieren), ist es möglich, Finanzierungsverträge , die Ihren Bedürfnissen entsprechen, anzufertigen. Dazu gehören Optionen wie stille Beteiligungen, partiarische Darlehen oder Wandelschuldverschreibungen. Auch die Vorbereitung einer Finanzierungsrunde mit Instrumenten wie Term Sheets oder einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) kann in Betracht gezogen werden. Zusätzlich können Verträge, die Finanzierung mit Wachstumsmodellen wie Franchising kombinieren, eine Überlegung wert sein.
In Familiensatzung upgraden
Der Gesellschaftsvertrag Ihrer Hauptgesellschaft oder Holding kann zu einer Familiensatzung erweitert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr operatives Geschäft in eine Familiengesellschaft umzuwandeln. Dies ermöglicht es Ihnen, die Kontrolle über Ihr Unternehmen zu behalten und gleichzeitig Ihre Nachkommen in einer Weise am Unternehmenserfolg zu beteiligen, die erbschafts- und schenkungssteuerliche Vorteile bietet.
Ehevertrag abschließen
Für Unternehmer und Gesellschafter kann es ratsam sein, zur Reduzierung finanzieller Risiken im Falle einer Scheidung einen Ehevertrag abzuschließen. Dabei kann das Unternehmensvermögen ganz oder teilweise aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden. Zusätzlich sollte eine alternative Ausgleichsregelung, beispielsweise durch Einzahlungen in eine Rentenversicherung für den Ehepartner, in Betracht gezogen werden, um einen fairen Ausgleich zu gewährleisten.
In Stiftung upgraden
Es ist möglich, die Eigentümerstruktur Ihres Unternehmens in eine Stiftung umwandeln. Dies dient dem langfristigen Schutz des herausgezogenen Vermögens und der Trennung desselben von Ihrer persönlichen Haftung.
SATZUNG & GRÜNDUNGSUNTERLAGEN UPGRADEN
Mit der Zeit und besonders nach der Aufnahme neuer Gesellschafter oder der Erweiterung des Geschäftsbereichs können sich neue Anforderungen an die Satzung Ihres Unternehmens ergeben. Beispiele hierfür sind geänderte Abfindungsbedingungen, unterschiedliche Stimmrechte, eine Neugestaltung der Kompetenzbereiche, die Einrichtung eines Beirats oder Aufsichtsrats sowie spezielle Übertragungsregelungen wie “Tag-Along” oder “Drag-Along” Klauseln. Diese Änderungen können nachträglich in die Satzung integriert werden.
Für Regelungen der Geschäftsführung, die nicht formgebunden und ohne Notarbesuch änderbar sein sollen – wie die Befugnisse der Geschäftsführer oder Zustimmungsvorbehalte – ist es empfehlenswert, diese in der Geschäftsordnung festzulegen.
Sehr sensible Themen können in einer separaten Gesellschaftervereinbarung geregelt werden.
Weitere Möglichkeiten
Weitere beachtenswerte Möglichkeiten sind: Stille Beteiligung Ihrer Erben zur Verhinderung ihres Eintrittsrecht bei gleichzeitiger Gewinnbeteiligung, Steuerliche Gestaltungsberatung zur Auffindung eines optimalen Steuerrahmens, Unternehmenssitz mit einem geringeren Gewerbesteuerhebesatz, Anmeldung von Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern sowie der Verwertung von Lizenzrechten.
Pflichten nach der Gründung
Transparenzregister anmelden
Sofort nach der Registrierung Ihres Unternehmens im Handelsregister ist es wichtig, die Eintragung im Transparenzregister vorzunehmen.
Steuer & Gewerbe anmelden
Es ist erforderlich, dass Sie die Steueranmeldung und die für das Gewerbe vornehmen. Im Rahmen unseres PLUS Pakets übernehmen wir die Steueranmeldung für Sie und bereiten die Gewerbeanmeldung vor. Zusätzlich ist es oft notwendig, für verschiedene Geschäftstätigkeiten Genehmigungen einzuholen oder entsprechende Qualifikationen nachzuweisen.
USt.- Vor- Anmeldung, FIBU und Abschlüsse
Es ist ratsam, umgehend mit der Durchführung der vorbereitenden Finanzbuchhaltung zu beginnen, wobei insbesondere die Umsatzsteuer-Voranmeldungen wichtig sind. Am Ende des Geschäftsjahres sollten Sie die Erstellung des Jahresabschlusses veranlassen. Diese Aufgaben können entweder persönlich, unter Einsatz von professioneller, automatisierter Buchhaltungssoftware, oder durch die Beauftragung externer Dienstleister, wie Buchhaltungsservices oder Steuerberater, erledigt werden.
Weitere Pflichten
Direkt nach der Unternehmensgründung gibt es weitere wichtige Pflichten, darunter die Erstellung einer Datenschutzerklärung, eventuell die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten , die Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung, das Erstellen eines Impressum und, falls Ihre Tätigkeit als gewerblich klassifiziert wird, die Zahlung an die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Unterstützungen nach der Gründung
Steuerberater beauftragen
Es empfiehlt sich, einen Steuerberater für die Handhabung Ihrer steuerlichen Belange zu engagieren, besonders für die laufende Finanzbuchhaltung einschließlich der Umsatzsteuervoranmeldungen, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse, sowie für Beratungen zur steuerlichen Gestaltung und Optimierung.
Betrugsrechnungen erkennen
Unmittelbar nach der Unternehmensgründung ist es verbreitet, dass Betrüger Rechnungen verschicken, insbesondere nach Eintragungen ins Handels- oder Markenregister. Sie erwecken den Anschein, als müssten sie für eine notwendige amtliche Dienstleistung bezahlt werden, obwohl tatsächlich keine solche Leistung erbracht wird. Es ist wichtig zu beachten, dass nur bestimmte, festgelegte Gründungskosten anfallen; unerwartete andere Kosten gibt es in der Regel nicht.
Richtig Werbung machen und Abmahnungen vermeiden
Achten Sie bei Ihrem Außenauftritt genau darauf, nicht gegen Rechte Dritter zu Verstoßen. Ihre Werbemaßnahmen dürfen zwar offensiv sein, sollten aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen, um insbesondere bei einer großen Reichweite Abmahnungen zu vermeiden.
Bei der Gestaltung Ihres öffentlichen Auftritts ist es wichtig, darauf zu achten, keine Rechte Dritter zu verletzen. Ihre Werbeaktivitäten sollten stets im Rahmen des geltenden Rechts bleiben, um rechtliche Abmahnungen zu Abmahnungen zu verhindern.
Vorgehen gegen Verletzer Ihrer unternehmerischen Rechte
Es sind einige Szenarien denkbar, in denen Ihre Wettbewerber gegen Ihre Rechte verstoßen: Ihr Markenrecht wird durch einen Produktpiraten verletzt, der sich fast wie Sie nennt. Ein Wettbewerber verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, indem er nachweislich falsche Versprechungen macht oder verbotene Werbetechniken nutzt, die Sie nachweisen können. Ein Wettbewerber nutzt (leicht abgewandelt) Ihre Texte oder Bilder. Sie können sich gegen solche Verstöße rechtlich wehren, indem Sie die Verletzer anwaltlich anschreiben lassen, Abmahnungen aussprechen, einstweilige Verfügungen erwirken oder auf Unterlassung und Schadensersatzu klagen.
In zahlreichen Fällen können Wettbewerber Ihre Rechte verletzen: Beispielsweise kann ein Produktpirat Ihr Markenrecht missachten, indem er einen sehr ähnlichen Namen verwendet. Ein Konkurrent könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem er bewusst unwahre Behauptungen aufstellt oder unzulässige Werbemethoden anwendet, die Sie belegen können. Möglicherweise verwendet ein Wettbewerber auch Ihre Texte oder Bilder. Gegen solche Verstöße können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie den Verletzer durch einen Anwalt kontaktieren lassen, Abmahnungen aussprechen, einstweilige Verfügungen beantragen oder auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.
Zudem ist es nicht unüblich, dass Unternehmen von Kunden – oder manchmal auch von Konkurrenten – negative Bewertungen erhalten. Diese Bewertungen können oft durch anwaltliche Schreiben an das entsprechende Portal, wie beispielsweise Google, entfernt werden.
Falls Ihre Kunden Ihre Leistungen nicht bezahlen, obwohl diese größtenteils korrekt erbracht wurden und der Kunde zahlungsfähig ist, können Sie gegen säumige Kunden mittels Inkasso vorgehen.
Abwehr gegen Abmahnungen
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Unternehmer Abmahnungen erhalten, oft von Konkurrenten, die eine Verletzung von Rechten im Bereich des Urheber-, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrechts geltend machen. In solchen Fällen ist eine anwaltliche Verteidigung ratsam. Handeln Sie nicht voreilig: Unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft und leisten Sie keine Zahlungen, ohne diese zu prüfen. Häufig sind sowohl die Zahlungsaufforderung als auch die Unterlassungserklärung überzogen, und es ist möglich, einen deutlich geringeren Betrag zu zahlen. Bei übertriebenen Forderungen haben Sie das Recht, selbst Kosten gegen den Antragsteller geltend zu machen. In der Regel lässt sich mit professioneller Verteidigung gegen Abmahnungen oft ein vorteilhafter Vergleich erreichen, der ein Gerichtsverfahren und weitere Auseinandersetzungen vermeidet. Falls Sie dennoch verklagt werden, sollten Sie sich rechtlich vertreten lassen.
Mitarbeiter- & Gesellschafterstreit
Als Unternehmensgründer, der Arbeitnehmer einstellt, könnten Sie in Situationen geraten, in denen Konflikte mit Mitarbeitern auftreten. In solchen Fällen sollten Sie verschiedene Lösungsansätze wie Abmahnungen, Mediation, Kündigung oder Schadensersatzforderungen in Erwägung ziehen. Für die effektive Umsetzung dieser Maßnahmen ist es empfehlenswert, anwaltliche Hilfe beim Mitarbeiterstreit in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie ein Unternehmen zusammen mit anderen Gesellschaftern führen, kann es durchaus zu ernsthaften Auseinandersetzungen kommen. Oft lassen sich diese Konflikte durch Mediation und eine gütliche Einigung beilegen, manchmal jedoch nur durch Kündigung, gerichtliche Verfahren und einstweiligen Rechtsschutz. In solchen Fällen eines Gesellschafterstreits sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Verkauf Ihres Unternehmens
Für einen Exit gibt es viele Möglichkeiten. Wichtig ist eine rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge. Sie kann intern (z.B. Familien- oder Unternehmensmitglieder) oder extern (z.B. Verkauf) ablaufen. Beim Unternehmensverkauf ist an eine Bewertung des Unternehmens zu denken und eine gute Vorbereitung zu treffen.
Weitere Hilfen
Weitere beachtenswerte direkt nach der Gründung sind: Impressum erstellen, Datenschutzerklärung erstellen, ggf. Datenschutzbeauftragten bestellen, ggf. Mitarbeiteranmeldung beim Sozialversicherungsträger durchführen.
Gewerbemietvertrag & Mieterhöhung prüfen
Unternehmerische Möglichkeiten nach der Gründung
Zusätzlich zu Ihren rechtlichen (und steuerlichen) Verpflichtungen oder Optionen sowie gängigen Unterstützungsszenarien sollten Sie sich auch mit unternehmerischen Möglichkeiten vertraut machen, die das Wachstum Ihres Unternehmens fördern können.
- IT optimieren
- Für zentrale Unternehmensbereiche kann der Einsatz von Tools wie einem CRM-System, VOIP-Telefonie, internen Kommunikationstools und fortschrittlicher KI-Technologie die Effizienz deutlich steigern. Es ist daher empfehlenswert, jetzt die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse in Betracht zu ziehen.
- Marketing optimieren
- Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Marketings, besonders durch die Einführung künstlicher Intelligenz, ist es ratsam, professionelle Unterstützung in Bereichen wie Webdesign, Suchmaschinenwerbung (SEA), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Verkaufstrichter-Entwicklung oder der Optimierung Ihres Callcenters zu suchen.
- Finanzierung finden
- Es ist ratsam, frühzeitig über die Finanzierung Ihres Unternehmens nachzudenken. Dies kann von einem Betriebsmittelkredit bei Ihrer Hausbank bis hin zu verschiedenen Finanzierungsoptionen wie Crowdfunding, Investoren, traditionellen Bankdarlehen oder branchenspezifischen Sonderfinanzierungen durch Institutionen wie die KfW oder APO Bank reichen.
- Versicherung finden
- Es ist eine Überlegung wert, eine Directors & Officers-Versicherung (D&O), andere gewerbliche Haftpflichtversicherungen und eine sinnvolle Altersvorsorge für Unternehmer in Betracht zu ziehen.
- Büro optimieren
- Obwohl es grundlegende Aspekte sind, sollten Büroangelegenheiten wie die Einrichtung eines Geschäftskontos, die Auswahl einer repräsentativen Geschäftsadresse (möglicherweise im Ausland) oder die Nutzung einer virtuellen Geschäftsadresse nicht unterschätzt werden, da sie oft von großer Bedeutung sind.
Exkurs: Transparenzregister
Vor dem Hintergrund des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen Holdings in das Transparenzregister eingetragen werden.
Verantwortlich sind die Geschäftsführer.
Als wirtschaftlich Berechtigte sind insbesondere Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % einzutragen sowie sonst an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte.
Wird die Eintragung versäumt, drohen Bußgeldzahlungen bis 150.000 €.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.
Exkurs: Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag
Durch einen Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag – auch Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag – führt zur „automatischen“ Gewinnabführung von der/den Töchtern an die Mutter. Die Holding wird automatisch als Konzern angesehen („Konzernfiktion“).
Dies hat den Vorteil, dass 0 % des Gewinns der Tochter steuerlich belastet werden – 100 % des Tochtergewinns wandern steuerlich unbelastet in die Mutter.
Dem steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass es zur organschaftlichen Haftung der Mutter für die Verbindlichkeiten der Töchter kommt. Der Vorteil der Risikotrennung entfällt in diesem Fall komplett. Wir raten daher in den meisten Fällen vom Abschluss eines solchen Vertrags ab.
Steuern der Holding Gesellschafter
Holding Gesellschafter profitieren vom operativen Gewinn der Töchter meistens über ein jeweiliges Geschäftsführergehalt von der operativen Tochter. Dieses wird mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert.
Ist ein Gesellschafter kein Geschäftsführer – z. B. weil er Investor ist – zahlt er auf einen aus der Mutter entnommenen Gewinn – aus operativer Tätigkeit oder durch einen Exit – Kapitalertragsteuer von derzeit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer.
Vorteile und Nachteile der Holding Gründung
Die Rechtsform der Holding bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens bei Gründung einer GmbH Holding, einer UG Holding oder einer AG Holding. Dadurch können Sie unter Schutz Ihres privaten Vermögens unternehmerisch tätig werden. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der höhere Verwaltungs- und Gründungsaufwand. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer Holding.
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Vorteile der Holding Gründung
STEUERVORTEIL GESAMTBESTEUERUNG
Holdings bringen Unternehmern hohe Steuervorteile. Die Gesamtbesteuerung sinkt von 45 auf 30 Prozent ggü. einem Einzelunternehmen. Tochtergesellschaften führen die operativen Geschäfte. Ihre Gewinne gehen in das Gesellschaftsvermögen der Mutter über. Dafür sind nur 1,5 Prozent Steuern zu zahlen (5 Prozent der sonst fälligen Kapitalertragssteuer von 25 Prozent) und das Geld kann frei investiert werden.
Steuerersparnisse Investitionen
Eine Holding bringt Steuervorteile mit sich. Die Gesamtbesteuerung reduziert sich von ca. 45 auf 30 Prozent ggü. einem Einzelunternehmen. Die Tochter agiert operativ und leitet ihre Gewinne der Mutter zu. Steuern fallen dafür nur in Höhe vom 1,5 Prozent an (5 Prozent der sonst fälligen Kapitalertragssteuer von 25 Prozent) – Gewinne lassen sich frei investieren.
STEUERVORTEIL VERKAUF UNTERNEHMENSANTEILE
Erhebliche Steuervorteile ergeben sich auch beim Verkauf von Unternehmensteilen. Für veräußerte Töchter sind nur 1,5 Prozent Steuern zu zahlen. Das sind nur 5 Prozent der sonst fälligen Steuern (25 Prozent auf Veräußerungsgewinne).
Risikoverteilung
Durch die Gründung jeweils einzelner Tochtergesellschaften für die jeweiligen Geschäftsbereiche wird das Gesamtrisiko der Unternehmung verteilt und von der Muttergesellschaft ferngehalten. Sollte etwa – trotz erfolgreicher übriger Geschäftszweige – ein Geschäftszweig scheitern, kann das jeweilige strauchelnde Tochterunternehmen durch einen GmbH oder UG Insolvenzantrag abgewickelt werden, ohne dass „gesunde“ Teile Ihrer Holding-Struktur hiervon berührt werden und die maroden Zweige retten muss.
Private Enthaftung
Holdingstrukturen bestehen meistens aus den Kapitalgesellschaften GmbH, UG oder auch AG. Diese bringen den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich. Als Holding-Gründer haften Sie für die in den Holding-Töchtern begründeten Verbindlichkeiten weder mit Ihrem privaten Vermögen noch mit dem Vermögen der Muttergesellschaft.
Image
Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder vor allem die AG sind in der allgemeinen Wahrnehmung etablierte und renommierte Unternehmensformen. Insbesondere in Unternehmerkreisen sorgt die Holding für ein positives Image bei ihren Geschäftspartnern. Der Betrieb einer Holding-Struktur lässt auf Professionalität und Fähigkeit zur vorausschauenden Unternehmensplanung schließen.
Einfache Übertragung
Teile Ihres Unternehmens lassen sich künftig leichter Übertragen, weil Sie eine komplette Tochter-Gesellschaft verkaufen können. Es bedarf nicht der Abspaltung eines Unternehmenszweigs im Rahmen eines Asset-Deals.
Effektivere Verwaltung
Durch die Aufteilung in Mutter- und Tochtergesellschaften können einzelne Verwaltungselemente abgetrennt und nach Gesellschaft aufgeteilt werden. Jeder Bereich des Unternehmens kann sich so auf seine eigenen Verwaltungsaufgaben konzentrieren und die Effektivität der unternehmensinternen Bürokratie erhöhen. Alternativ kann die Muttergesellschaft die Gesamtverwaltung des Unternehmens auch in ihrer Hand behalten.
Schutz des Unternehmensvermögens
Eine weitere Risikominimierung lässt sich durch die Gründung einer Vermögenshaltenden-Tochter mit dem Zweck des Haltens und der Vermietung des Betriebsvermögens an die operativen Töchter erreichen. Durch die Trennung wird das Vermögen vor den Risiken des operativen Geschäfts geschützt.
Erleichterte Expansion
Die Expansion in andere Länder, Regionen oder Marktbereiche lassen sich mit einer Holding leichter vornehmen. Filialen oder ausländische Standorte werden als Tochtergesellschaften der jeweiligen Töchter organisiert. Die Gründung und Ausweitung berühren das bisherige Geschäft nicht.
Nachteile der Holding Gründung
Höherer Verwaltungsaufwand
Bei Gründung einer Holding wird immer eine Mutter-Gesellschaft gegründet. Dieses Unternehmen muss laufend verwaltet werden.
Höhere Kosten
Ausgaben wie der IHK Beitrag und die Bilanzierung fallen für jede der Gesellschaften einzeln an.
Exkurs: Wann ist eine Holdingstruktur zu empfehlen?
Die Gründung einer Holding ist nicht nur mit einigen Kosten und Mühen verbunden. Auch der laufende Veraltungsaufwand sollte nicht unterschätzt werden. So sind z.B. Steuererklärungen für Mutter- und Tochtergesellschaft(en) abzugeben und es ist eine doppelte Bilanzierung erforderlich.
In jedem Fall muss daher genau abgewogen werden, ob sich eine Holding wirklich lohnt. Dies ist meist nur bei größeren Unternehmen der Fall, die beträchtliche Gewinne erzielen. Bei einer Ausschüttung an die Gesellschafter würden diese hoch besteuert. Sollen sie andererseits aber auch nicht in der Gesellschaft verbleiben, so kann eine Holdingstruktur helfen. Sinn macht die Gründung insbesondere unter folgenden Voraussetzungen:
Hohe Gewinne und Gewinnausschüttungen
Die von Holding-Tochtergesellschaften erwirtschafteten Gewinne können steuerlich vorteilhaft ausgeschüttet werden. Würden z.B. GmbH-Gewinne direkt an die Gesellschafter ausgeschüttet, so fielen auf hohe Gewinne auch entsprechend hohe Steuern an. Werden sie dagegen von der Tochter in die Holding-Mutter ausgeschüttet, so werden sie nur zu 5 Prozent versteuert.
Unternehmensverkauf
Auch für einen geplanten Verkauf der Gesellschaft bietet eine Holdingstruktur Vorteile. Würde z.B. eine GmbH verkauft, so wären die Gewinne hieraus zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn der gesamten oder eines Teils einer Tochter ist dagegen nur zu 5 Prozent zu versteuern. Diese steuerpflichtigen 5 Prozent werden regelmäßig mit etwa 30 Prozent besteuert, die Gesamtsteuerlast liegt so nur bei etwa 1,5 Prozent.
Hohe Gewinne und Gewinnvortrag
GmbHs haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist also eigentlich geschützt. Werden allerdings sehr hohe Gewinne erwirtschaftet, so verzichten viele GmbHs auf Gewinnausschüttungen, da diese hoch besteuert würde. Stattdessen belassen sie dann die Gewinne in der Gesellschaft. Mit der Zeit können so sehr hohe Beträge zusammenkommen.
Die Krux dabei ist, dass GmbHs ja mit ihrem Vermögen haften. Ist das Gesellschaftsvermögen also sehr hoch, z.B. eine Million statt des Minimums von 50.000 Euro, so kann die Gesellschaft im Haftungsfall natürlich sehr viel Geld verlieren. Auf einem Umweg werden dann auch die Gesellschafter um ihre in der GmbH belassenen Gewinne gebracht.
Die Lösung besteht auch hier in einer Holding-Struktur, innerhalb derer die GmbH ihre Gewinne ausschüttet, allerdings nicht an die Gesellschafter, sondern an die Holding-Mutter.
Haftungsauslagerung
Das Risiko der Holding sollte auf die Tochtergesellschaften ausgelagert werden, insbesondere Insolvenzrisiken sollten so vermieden werden. Hierzu werden operative Tätigkeiten, z.B. Verträge schließen usw., den Töchtern überlassen.
Vorkehrungen für den Insolvenzfall
Wenn unterschiedliche Tochtergesellschaften für bestimmte Geschäftsfelder bestehen, können geschäftliche Risiken mit Hilfe einer Holdingstruktur von der Muttergesellschaft abgewendet werden. Gerät nur ein Geschäftszweig in Schieflage, so kann für das betroffene Tochterunternehmen separat Insolvenz angemeldet werden. Die anderen Teile der Holding bleiben unberührt.
Abgrenzung zur Organschaft
Die Organschaft besteht aus zwei Unternehmen: Organträger und Organgesellschaft. Der Organträger ist dabei ein gewerblich tätiges Unternehmen.
Bei der Holding hingegen hat das Mutterunternehmen nur die Funktion des Haltens/ Verwaltens der Beteiligungen an der oder den Tochterunternehmen.
Der Organträger hat eine Mehrheit an der Organgesellschaft, kann jederzeit auch über das tägliche Geschäft der Organgesellschaft entscheiden und es besteht ein Gewinnabführungsvertrag.
Vorteile der Organschaft sind insbesondere die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten und Gewinnen und die Besteuerung lediglich des Organträgers. Nachteile liegen darin, dass der Organträger die Verluste zu tragen hat und- anders als die Holding – nicht in der Haftung beschränkt ist.
Wir beraten Sie eingehend dazu, ob eine Holding für Sie sinnvoll ist.
Was kann eine Holding ?
- Eine Holding ermöglicht die zentrale Führung aller Tochterunternehmen.
- Sie verhindert verdeckte Gewinnausschüttungen. Auch im Hinblick auf unzulässige überhöhte Geschäftsführergehälter oder unrechtmäßige Sachbezüge.
- Durch eine Holding können Sie Ihre Gewerbesteuerbelastung reduzieren.
- Mit einer Holding haben Sie auch die Möglichkeit, Gewinne und Verluste der Tochtergesellschaften miteinander zu verrechnen.
- Wenn Sie mehrere GmbHs besitzen, können Sie durch die Gründung einer Holding sowohl steuerliche Vorteile als auch Optimierungen in der Verwaltung erzielen.
Risiken und Chancen der Holding Gründung
Risiken der Holding Gründung
Rechtsanwendungsfehler
Risiken bestehen insbesondere bei Rechtsanwendungsfehlern.
Gesellschaften unter dem Dach der Holding zusammenzufassen muss z.B. vom Finanzamt abgesegnet werden. Es ist vorab eine verbindliche kostenpflichtige Auskunft einzuholen. Die Gebühren dafür sind extrem hoch.
Falls Sie Gewinne nach der Abführung direkt wieder an die Holding zurückfließen lassen, kann das unzulässig sein und das Gebot der steuerrechtlichen Abführung des gesamten Gewinns unterlaufen.
Umstritten und nicht abschließend geklärt ist, ob bei Pensionsrückstellungen eine Ausschüttungssperre mit einer Abführungssperre gleichzusetzen ist. In dieser Rechtsunsicherheit liegt ein Risiko.
Bilanzierungsfehler
Die Aufhebung oder Unterbrechung der Organschaft kann bereits bei der Abführung eines minimalen falschen Gewinns oder Verlusts eintreten. Die steuerlichen Vorteile durch Verlustvorträge sind dann verloren.
Falls während einer Betriebsprüfung auf einen Bilanzierungsfehler hingewiesen wird, muss dieser in der Schlussbesprechung bzw. im Prüfbericht festgehalten werden. Er ist dann unschädlich. Andernfalls haben Sie einen falschen Gewinn oder Verlust bilanziert, was den Verlust der Organschaft zur Folge hat.
Ergebnisabführungsverträge
Nur wenn die Gewinne aller Tochtergesellschaften für mindestens fünf Jahre an die Mutter-Holding abgeführt und die Verluste von der Mutter-Holding für den gleichen Zeitraum übernommen werden besteht die Organschaft, welche die Zusammenlegung von Gewinnen und Verlusten durch die Betriebsstättenfiktion ermöglicht.
Wenn diese Gewinne oder Verluste nicht exakt abgeführt werden, kann die Organschaft scheitern. In diesem Fall verliert die Holding ihre Hauptfunktion.
Auch wichtig zu wissen: Eine Verlustnutzung aus den Vorjahren nach §8d Körperschaftssteuergesetz ist für eine Holding nicht möglich.
Fehler bei der Mehrheitsberechnung
Die Muttergesellschaft muss bei allen Tochtergesellschaften mehrheitsbeteiligt sein. Wenn diese Mehrheit nicht gegeben ist, fehlt die Grundlage für die Holding, und Sie verlieren alle damit verbundenen Vorteile.
Die korrekte Berechnung der Mehrheitsbeteiligung und das genaue Vorgehen bei der Addition mittelbarer und unmittelbarer Anteile ist zwischen Fachliteratur, Finanzverwaltung und Gerichten umstritten. Darin liegt ein Risiko für die Holding.
Chancen der Holding Gründung
Gebündelte Besteuerung
Die Gewinne und Verluste der Gesellschaften werden addiert und erst dann wird besteuert. Gewinne und Verluste werden also zusammengeführt und es können so im Endeffekt Steuern gespart werden. Würden die Gesellschaften einzeln besteuert, ständen sie oft schlechter.
Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
Die Holding hat den Überblick über ihre Töchter. Steuerliche Risiken, wie etwa verdeckte Gewinnausschüttungen, können so vermeiden werden.
Zersplitterung vermeiden
Eine Holding vereinfacht die Unternehmensnachfolge im Todesfall und verhindert eine Zersplitterung.
Befinden sich mehrere Unternehmen gebündelt in einer Holding, so können die Anteile vererbt werden. Die Unternehmen als solche bleiben dabei bestehen.
Wären die Unternehmen nicht in der Holding gebündelt, könnten sie unter Ihren Erben aufgeteilt und zersplittert werden.
Exkurs: Verrechnung von Gewinn und Verlust
Bei Holdingstrukturen können Gewinne und Verluste der Mutter und ihrer Töchter miteinander verrechnet werden. Wenn eine Tochter z.B. einen Gewinn, eine andere aber einen Verlust einfährt, wird beides in der Holding zusammengeführt und erst dann der zu versteuernde Gewinn ermittelt. Dies ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Um Gewinne und Verluste verrechnen zu können, müssen zwischen den Tochtergesellschaften und der Holding Gewinnabführungsverträge bestehen. Solche müssen immer für mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden.
Falls sie vorzeitig beendet werden, wird die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten rückwirkend für ungültig erklärt, es sind dann ggf. Steuern nachzuzahlen.
Wichtig zu wissen: Die Holding haftet für alle unter ihr befindlichen Tochter-Gesellschaften. Wird eine Tochter insolvent, haftet die Holding für die Schulden.
Dauer der Holding Gründung
- Die Gründung der Holding-Mutter als GmbH oder UG nimmt in den meisten Fällen durchschnittlich 21 Tage in Anspruch.
- Die Gründung der Holding-Tochter oder der Töchter nimmt im Schnitt denselben Zeitraum ein.
- Wir können im Bedarfsfall unseren Teil des Gründungsprozesses (Anwaltliche Gründungsberatung, Erstellung der Gründungsunterlagen inkl. Gesellschaftsverträge) oft innerhalb von 24 Stunden erfüllen.
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Steuern, Buchhaltung, Stammkapital, Impressum
Bei der Besteuerung einer Holding gibt es drei „Akteure“, deren steuerliche Belastung jeweils einzeln beleuchtet werden soll:
- Holding-Tochter – Die operative Gesellschaft, i. d. R. GmbH oder UG, die einen Geschäftszweig der Mutter betreibt
- Holding-Mutter – Die vermögensverwaltende Gesellschaft, die eine oder mehrere Töchter hält, i. d. R. auch eine GmbH oder UG. Die Gewinne der Töchter werden an die Mutter ausgeschüttet und können für weitere Unternehmungen der Holding-Mutter genutzt werden, welche zu diesem Zweck immer weitere Töchter gründen kann. Die bei der Ausschüttung anfallende Steuer beträgt ca. 1,5 % (5 % der sonst üblichen Kapitalertragssteuer). Den so entnommenen und bis dahin mit ca. 30 % besteuerten Gewinn (statt ca. 45 % bei der sonst üblichen Einkommensbesteuerung) kann die vv Mutter investieren – mit folgender Besteuerung:
- Immobilien – Mieteinnahmen nur 15 statt 45 Prozent Steuern (gesonderte Immobilien-vv-Tochter ist zu gründen),
- Unternehmensanteile – Ausschüttung bzw. Veräußerung: 1,5 Prozent oder
- Aktien – Verkäufe 1,5 Prozent, Dividenden 30 Prozent.
- Holding-Gesellschafter – Die Gesellschafter der Holding-Mutter, i. d. R. die Gründer bzw. Unternehmer, also „natürliche Personen“. Sie steuern über die Mutter die Töchter und können private Entnahmen der in die Mutter ausgeschütteten Gewinne tätigen, die aus dem operativen Geschäft der Töchter oder deren Veräußerung kommen. Denkbar sind Gesellschafter als juristische Personen – auch aus dem Ausland. Holding Gesellschafter profitieren vom operativen Gewinn der Töchter meistens über ein jeweiliges Geschäftsführergehalt von der operativen Tochter. Dieses wird mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert. Dieses muss angemessen sein und darf nicht von Monat zu Monat an den Bedarf des Geschäftsführers angepasst werden(Stichwort: “verdeckte Entnahme” mit der Folge einer über 50 prozentigen Steuerlast). Für das Gehalt fällt Einkommenssteuer an. Es dient den persönlichen Lebensausgaben, nicht den Investitionen. Wird privat Geld benötigt, kann die Mutter oder eine der Töchter dem Gesellschafter ein Gesellschafterdarlehen auszahlen, Das ist steuerfrei, es fallen marktübliche Zinsen an.
Bevor die Mutter- oder Tochtergesellschaft einer Holding geschäftlich tätig werden kann, muss die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorgenommen werden. Jedes Unternehmen Ihrer Holding bedarf einer eigenen Steuernummer. Wir nehmen die Anmeldung nach der Gründung der Unternehmen für Sie vor.
Da die meisten Kapitalgesellschaften gewerblich tätig sind, ist eine entsprechende Gewerbeanmeldung für jedes Unternehmen der Holding vorzunehmen. Unter Umständen kann Bedarf einer Sondergenehmigung für bestimmte Gewerbearten entstehen.
Steuerfragebogen – Anmeldung aller Unternehmen der Holding
Nachdem die Unternehmen Ihrer Holding ins Handelsregister eingetragen worden sind, ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorzunehmen. Diese besteht aus dem Ausfüllen eines Steuerfragebogens. Allerdings muss für jedes Unternehmen der Holding ein einzelner Fragebogen ausgefüllt werden.
Steuertipp: Gründungskosten absetzbar machen
Meistens werden für eine Holding mehrere Kapitalgesellschaften gegründet. Die Gründungskosten können dafür nur abgesetzt werden, wenn mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag gegründet und die Kostenübernahmen darin geregelt wurden. Bei Gründung mit einem Musterprotokoll ist dies nicht möglich.
Gewerbeanmeldung ist notwendig
Da Unternehmen einer Holding meistens gewerblich tätig sind, müssen einzelne Gewerbeanmeldungen für jedes Tochterunternehmen vorgenommen werden. Der Prozess ist unkompliziert. Lediglich die Bezeichnung der Geschäftstätigkeit ist zu treffen, damit das richtige Gewerbe und die Geschäftstätigkeit vollständig erfasst wird. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie!
Sondergenehmigung kann notwendig werden
Verfolgt Ihre Holding ein Geschäftsmodell, deren besondere Regulierung im Schutz der Öffentlichkeit sinnvoll ist, könnte eine Sondergenehmigung für Ihr Gewerbe anfallen. Wir beraten Sie über diese Genehmigung im Vorfeld und bereiten sie ebenfalls für Sie vor!
Die Umwandlung einer UG-Holding in eine GmbH-Holding kann ab 12.500 € pro Gesellschaft erfolgen. Die Umwandlung von der UG in eine GmbH ist möglich, bevor 25.000 € als Stammeinlage zurückgelegt wurden.
Dies folgt aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von 2011 (BGH, Beschluss vom 19. 4. 2011 – II ZB 25/10). Danach dürfen Gründer der UG gegenüber denen der GmbH nicht benachteiligt werden, die eine GmbH bereits mit der Einzahlung von 12.500 € Stammkapital zum Handelsregister anmelden dürfen (§§ 7 Abs. 2, 5 Abs. 1 GmbHG).
In der Regel wird zuerst die Tochter-UG in eine GmbH umgewandelt. Danach folgt die Umwandlung der Mutter-UG. Beide Umwandlungsvorgänge können aber auch gleichzeitig ablaufen.
Zu empfehlen ist die Umwandlung aus eigenen Mitteln: Sind 12.500 (oder 25.000) angespart. wird ein Umwandlungsbeschluss gefasst, das Stammkapital auf 12.500 € (oder 25.000 €) zu erhöhen und die Firmierung von UG (haftungsbeschränkt) auf GmbH zu ändern. Angespart wird oft aus Geldern, die als Geschäftsführergehalt an den geschäftsführenden Gesellschafter gezahlt wurden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umwandlung Ihrer UG-Holding zur GmbH-Holding. Schnell, rechtssicher – und zu einem Festpreis.
Mehr zur Umwandlung der UG zur GmbH:
Die meisten Unternehmer bevorzugen Kapitalgesellschaften für die Realisierung Ihrer Holding. Diese sind als Formkaufmann nach § 6 Abs. 1 HGB einzustufen. Daher entsteht die Pflicht zur doppelten Buchführung. Der Geschäftsführer muss die laufende Buchführung erledigen und für die Jahresabschlüsse Sorge tragen.
Generell ist eine Holdingstruktur zwar unabhängig von der Rechtsform, doch am sinnvollsten ist die Gründung mit einer Kapitalgesellschaft, wie der AG, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Alle Mutter- und Tochtergesellschaften einer Holding-Struktur sind einzelne Unternehmen, die jeweils eigenständig für sich Bücher führen müssen. Dadurch ist die Buchführungspflicht bei Holding Strukturen besonders intensiv.
Daher empfehlen wir besonders für Ihre Holding-Struktur die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters. Die Buchführungspflicht des Geschäftsführers kann dadurch auf externe Übertragen werden, so dass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Für eine Aktiengesellschaft ist der Vorstand für die Erstellung und Pflege der Bücher und des Jahresabschlusses verantwortlich (§ 91 Abs. 1 AktG). Im Falle der GmbH oder der UG ist der oder die Geschäftsführer nach (§ 41 GmbHG) verantwortlich.
Die laufenden Aufgaben, für die Vorstand oder Geschäftsführer verantwortlich sind, bestehen aus:
- Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, sowie Erfassung auf allen Konten im Sinne der doppelten Buchführung
- Erstellung des Jahresabschlusses basierend auf den Anforderungen der AG oder GmbH
Die Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle hat zeitnah und lückenlos zu erfolgen. Insbesondere sind folgende Aufgaben vorzunehmen:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnungen
- Entsprechende Abstimmung der Debitoren-Konten
- Ausdruck offener Positionen
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verbindlichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontierung und Buchung der Kasse
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge
Unser Tipp: Anfängliche Buchführungsberatung in Anspruch nehmen
Gerade nach der Gründung Ihrer Holding, sollten Sie sich von einem professionellen Dienstleister beraten lassen. So können Sie die Buchführungsstruktur des Unternehmens fehlerfrei und juristisch angemessen aufbauen.
Buchführung komplett an Dienstleister auslagern
Wir empfehlen Ihnen, die komplette Buchhaltung Ihrer Holding an einen professionellen Dienstleister abzugeben. Um die unternehmerischen Vorteile langfristig erzielen zu können, darf der rechtliche Rahmen nicht überschritten werden. Sollten Sie Ihre Buchführung auslagern, so wird der laufende Aufwand für Sie auf die Aufbewahrung und Sortierung von Rechnungen minimiert. Weitere Vorteile liegen auf der Hand:
- Formaler Aufwand wird minimiert
- Finanzlage wird übersichtlich mit monatlichen Kennzahlen dargestellt
- Haftungsrisiko der Buchhaltung wird an einen Dritten übertragen
Bündelung in eigener Tochter
Ab einer gewissen Unternehmensgröße kann die Bündelung der Buchführung in einer eigenen Tochter, quasi als unternehmensinterner Dienstleister, Sinn machen.
Da innerhalb einer Holding meistens Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine AG, gegründet werden, entsteht eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Unabhängig von der Rechtsform besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aus Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang. Abhängig von der Größe des Unternehmens können Erleichterungen, etwa für eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB, zum Tragen kommen. Wir empfehlen Ihnen die Erstellung des Jahresabschlusses an einen externen Dienstleister auszugliedern. Sie minimieren den Verwaltungsaufwand und lagern das Haftungsrisiko an einen Dritten aus.
Zudem kann im Rahmen der Holding eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses entstehen, in dem die internen Abschlüsse vorgelegt werden, wenn die Muttergesellschaft auf Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt.
In den meisten Fällen werden Holdingstrukturen mit dem Einsatz von Kapitalgesellschaften realisiert. Dadurch entsteht im Rahmen der doppelten Buchführung die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Somit kommen die Anforderungen des Handelsrechts zum Tragen (§§ 242 ff. HGB). Der Jahresabschluss jedes Unternehmens der Holding besteht somit mindestens aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Zum Teil ist ein Lagebericht anzuhängen, wenn die Unternehmen wegen ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße dazu verpflichtet sind.
Grundsätze des Jahresabschlusses
Unabhängig von der Rechtsform unterliegt der Jahresabschluss den Grundsätzen zur Erstellung des Jahresabschlusses aus dem Handelsgesetzbuch:
- Klarheit und Übersichtlichkeit: Beachtung der Gliederungsvorschriften des HGB
- Bilanzwahrheit: Alle Wertangaben müssen vollständig und korrekt sein. Wahlrechte können verwendet werden.
- Vorsichtsprinzip: Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ist Vorsicht walten zu lassen. Wertangaben sollten eher pessimistisch als zu positiv getätigt werden. Zudem müssen Risiken und Verluste eher pessimistisch und negativ erfolgen.
- Realisationsprinzip: Die Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie im selben Geschäftsjahr realisiert wurden. Die zu erwartenden Verluste des Geschäftsjahres müssen berücksichtigt und es müssen Rückstellungen gebildet werden. Die zeitliche Zuordenbarkeit ist hier relevant.
- Imparitätsprinzip: Ähnlich dem Realisationsprinzip, zielt das Imparitätsprinzip auf die tatsächliche Realisierung der Gewinne ab. Sie dürfen nicht nur theoretisch bestehen. Verluste hingegen müssen auch schon bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt werden.
- Bilanzkontinuität: Die Jahresabschlüsse müssen mit Kontinuität erstellt werden. Eine Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Abschlüsse muss gegeben sein.
Kapitalgesellschaften bedürfen zu ihrer Gründung einer so genannten Eröffnungsbilanz oder Gründungsbilanz.
Alle geschäftlich betriebenen Websites unterliegen der Impressumspflicht. Dazu gehört auch die Website einer Gesellschaft. Jeder Gründer und Unternehmer, der sich im Internet präsentiert, ist impressumspflichtig, da er geschäftlich tätig ist. Dabei ist es unerheblich, ob er eine eigene Webseite betreibt oder zum Beispiel eine Verkaufsplattform, wie den Amazon-Marketplace, nutzt. Es spielt auch keine Rolle, ob er im B2B oder B2C Bereich tätig ist.
Betreibern, die ihre Impressumspflicht missachten oder unrichtige Angaben machen, drohen ernste Konsequenzen, insbesondere teure Abmahnungen durch Konkurrenten wegen einer Wettbewerbsverletzung.
Inhalt des Gesellschafts-Impressums
Das Impressum enthält die wesentlichen Kontaktinformationen des Betreibers, damit User – ob bloße Website-Besucher oder auch Wettbewerber – mit ihm Kontakt aufnehmen können, einen Ansprechpartner haben.
Zu den Pflichtangaben gehören Name, Vorname und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten/ Geschäftsführers und der Sitz der Gesellschaft. Ferner Telefon und E-Mail. Hinzu kommen die Registernummern und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Bei Gesellschaften, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, kommt die Angabe hierüber hinzu.
Einbinden des Impressums
Zu achten ist zudem auf die korrekte Einbindung des Impressums. Nach § 5 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien die vorgeschriebenen Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Datenschutzerklärung der Gesellschaft
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Webseitenbetreiber außerdem zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung, Sie gilt für die meisten Onlineauftritte. Sobald Daten verarbeitet werden – etwa bei Kontaktformularen oder der Verwendung von Google Analytics – ist eine Datenschutzerklärung für Ihre Website Pflicht. Die Datenschutzerklärung enthält Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR.
Wenn Sie Ihren Firmennamen, Ihre Produkte oder Ihre Dienstleistung gegen Nachahmer und Konkurrenten schützen wollen, sollten Sie außerdem über die Anmeldung einer Marke nachdenken. Sie schützt Sie gegen gleiche oder ähnliche Bezeichnungen anderer Unternehmen.
Wir prüfen, ob Ihre Marke angemeldet werden kann oder aber Kollisionen mit anderen Marken bestehen. Danach wird die Marke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder dem EUIPO (dem europäischen Markenamt) angemeldet. Schutz besteht zunächst für 10 Jahre und kann verlängert werden.
Immobilien in der Holding
Immobilien nicht privat zu halten, sondern sie in eine Holding zu überführen, kann eine Reihe von Vorteilen haben. Mehr zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wertpapiere in der Holding
Aktien und Wertpapiere über eine Holding zu halten hat steuerliche Vorteile. Für Veräußerungsgewinne von Aktien fallen bei der vermögensverwaltenden Gesellschaft nur 1,54 Prozent Steuern an. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen nach dem Gesetz über das Kreditwesen erfüllt sein. Mehr dazu lesen Sie unter dem nachfolgenden Link..
Erbschaft und Nachfolge in der Holding
Es gibt Fälle, in denen Gesellschafter Anteile auf andere Personen übertragen und eine Nachfolge sicherstellen möchten. Sei es im Wege der Schenkung oder Erbeinsetzung. Dabei stellen sich vor allem steuerliche Fragen. Mehr dazu lesen Sie unter dem nachfolgenden Link..
Die Organe der Holding
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr ein juristisches Konstrukt aus mehreren Unternehmen. Durch die Verschmelzung der Unternehmen entsteht eine wirtschaftliche Einheit. Seit der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Jahr 2008, ist die Holdingstruktur auch für kleinere Unternehmen attraktiv. Neben der steuerlichen Optimierung, sprechen auch Vorteile in der Managementorganisation und der Gesamtrisikominimierung des Unternehmens für die Etablierung einer Holding.
Holding besteht mindestens aus zwei Unternehmen
Da die Holding selbst keine Rechtsform ist, kann es keine Organschaft im eigentlichen Sinne geben. Alle Rechtsformen können für eine Holdingstruktur eingesetzt werden. Damit von einer Holding die Rede sein kann, bedarf es mindestens zweier Gesellschaften: Ein Mutterunternehmen und ein Tochterunternehmen. Das Mutterunternehmen muss einen „beherrschenden Einfluss“ auf das Tochterunternehmen haben.
Das Mutterunternehmen (MU), das auch als Dachunternehmen bezeichnet wird, kann in weiten Zügen die Geschäftspolitik des Tochterunternehmens bestimmen. So hat das MU meistens Kapitalbeteiligungen an den untergeordneten Unternehmen. Wird die Definition des Handelsgesetzes herangezogen, so kann von einer Holding gesprochen werden, wenn das Mutterunternehmen:
- Die Mehrheit der Stimmrechte eines anderen Unternehmens kontrolliert.
- Die Mehrheit der Mitglieder der Organe eines anderen Unternehmens wählen und abberufen werden kann, wodurch die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt werden kann.
- Die Finanz- und Geschäftspolitik durch die eigene Satzung mitbestimmt werden kann.
- Das wirtschaftliche Risiko eines Unternehmens mitgetragen wird.
Für Holding geeignete Rechtsformen
Grundsätzlich können alle Rechtsformen für eine Holdingstruktur eingesetzt werden. Meistens sind jedoch Kapitalgesellschaften deutlich besser geeignet, um die Vorteile der Holdingstruktur voll zu nutzen. Die private Enthaftung der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft trägt dazu bei, dass das wirtschaftliche Gesamtrisiko minimiert werden kann. Am häufigsten realisieren Unternehmer Holdingstrukturen daher mit:
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Exkurs: Die doppelstöckige Holding
Aufbau und Struktur
Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft können die Gründer entweder direkt und persönlich als Gesellschafter fungieren oder die Anteile indirekt durch andere Kapitalgesellschaften halten, die ggf. speziell für diesen Zweck neu gegründet werden. Aufgrund der hierarchisch angeordneten Kapitalgesellschaften spricht man dann von einem Doppelstockmodell.
Eine Doppelstock-Holding ist eine spezielle Form der Holdingstruktur, bei der es zwei Ebenen von Holdinggesellschaften gibt.
- Die obere Holdinggesellschaft hält Anteile an der unteren Holdinggesellschaft,
- während die untere Holdinggesellschaft wiederum Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften hält.
Der Hauptunterschied zwischen einer einfachen Holding und einer Doppelstock-Holding liegt also in der Anzahl der beteiligten Holdinggesellschaften und der Struktur.
Auf der untersten Ebene befindet sich das operative Unternehmen, das Gewinne und Verluste einfahren kann. Die darüber angesiedelten Holdings sind dazu da, Beteiligungen an dem operativen Unternehmen zu halten, dessen Gewinne an sie fließen. Es fällt bei dieser Konstruktion zwar Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Allerdings sind nur 5 Prozent zu versteuern, mit einem Steuersatz von 15 Prozent.
Steuerliche Vorteile
Es ist zu beachten, dass jede Ebene der Holdinggesellschaft ihre eigene rechtliche Identität hat und daher einzeln besteuert wird.
- Ein entscheidender Vorteil des Doppelstockmodells ist die Besteuerung bei Unternehmensverkauf oder Gewinnausschüttungen. Nach § 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind 95 Prozent der Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen auf Holding-Ebene steuerfrei. Das führt dazu, dass Gewinne aus einem Verkauf, etwa im Falle eines Exit, effektiv nur mit rund 1,5 Prozent besteuert werden.
- Steuerliche Begünstigungen gelten auch für Gewinnausschüttungen der operativen Gesellschaft – vorausgesetzt, die Holding hält eine Beteiligung von mindestens 15 Prozent .
Demgegenüber würde ein direkt beteiligter Gesellschafter im Falle eines Verkaufs nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren mit etwa 27 Prozent Steuern und bei Gewinnausschüttungen nach dem Kapitalertragssteuerverfahren mit 25 Prozent Steuern belastet.
- Die entsprechende Regelung gilt auch für Dividenden, sofern die Holdinggesellschaft mindestens einen Anteil von zehn Prozent an der operativen Gesellschaft hält. Die Vergünstigung gilt also nicht für sogenannte Streubesitzbeteiligungen von weniger als zehn Prozent.
Somit kann das Doppelstockmodell erhebliche steuerliche Vorteile bieten und die finanzielle Belastung im Falle eines Unternehmensverkaufs oder bei Gewinnausschüttungen erheblich reduzieren.
Wichtig zu wissen:
Das Doppelstockmodell ist vorteilhaft, wenn der Gründer plant, die Gewinne wieder zu investieren. Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen oder Dividenden unterfallen bei der Holdinggesellschaft zwar der Besteuerung, sind aber zu 95 Prozent steuerbefreit. Daher können sie ohne Abzug hoher Steuern reinvestiert werden.
Möchte der Gründer die Erlöse dagegen für sich behalten oder nutzen, so sind sie zunächst als Dividenden auszuschütten. Dann fallen Steuern an.
Haben Gründer also vor allem das Ziel, später Exit-Gewinne zu machen, ist das Doppelstockmodell vorteilhaft. Geht es ihnen hingegen um Dividenden, ist dies zumindest bei Streubesitzbeteiligungen nicht der Fall,
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
Holding-Kapitalgesellschaften, wie die Holding GmbH, haben allerdings Nachteile bei der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten. Anders als Personengesellschaften, können sie diese nicht verrechnen oder an die Gesellschafter weitergeben.
Einen Ausweg bietet aber z.B. die Schaffung einer der Holding GmbH übergeordneten Holding-GmbH & Co. KG, denn diese ist als Personengesellschaft einzustufen.
Kosten der Holding Gründung
UG Holding Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer UG Holding entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten je Gesellschaft | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 689,– € (“Rechtssicher”) oder 939,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten je Gesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) pro Gesellschaft |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig zwischen 170,- € pro Gesellschaft | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €. Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €. |
GmbH Holding Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer GmbH Holding entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten je Gesellschaft | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 1.019,– € (“Rechtssicher”) oder 1.379,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten je Gesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) je Gesellschaft |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig zwischen 170,- € je Gesellschaft | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €. Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €. |
Gründung einer Holding zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Fragen und Antworten zur Gründung einer Holding
Bei der Gründung einer Holding haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Was ist der Unterschied zwischen einer Holding und einem Konzern?”
- “Warum ist die Gründung einer Holding sinnvoll?” oder
- “Welche Rechtsform ist für eine Holding passend?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Holding Gründung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Holding und einem Konzern?
Ein Konzern ist eine eine Einheit und damit für alle Bereiche haftend, auch wenn er aus einer Mehrzahl an Gesellschaften besteht. So haftet bei einem Konzern die Mutter für die Schulden einer Tochter – sie ist verpflichtet, diese im Falle finanzieller Schwierigkeiten aufzufangen. Dies ist für die meisten Gründer nicht vorteilhaft und daher unerwünscht.
Ein Konzern entsteht beispielsweise bei der Beherrschung durch einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Wir raten deshalb regelmäßig von seinem Abschluss ab.
Warum ist die Gründung einer Holding sinnvoll?
Unternehmer im fortgeschrittenen Stadium gründen aus einer Holding Struktur heraus, um ihr Geschäft im Bedarfsfall unter Einsetzung ihres nach ihrem Belieben einsetzbaren Holding-Vermögens ausweiten oder abstoßen zu können und Vermögen steuerbegünstigt aufzubauen.
Neugründer bzw. Start-Upper nutzen Holding-Strukturen, wenn sie einen klaren Wachstumsplan mit der wahrscheinlichen Option eines (ganzen oder teilweisen) Exits verfolgen.
Die Gründungsmotive können unterschiedlicher Natur sein. Die meisten Holding-Gründungen werden dabei wie folgt motiviert:
- Steuerliche Motive: Durch die Gründung einer Holding-Struktur können – auch für kleinere Unternehmen mit dauerhaften Entwicklungsplänen – enorme Steuervorteile erzielt werden. So kann eine Tochter ihre Betriebsgewinne mit deutlichen Steuererleichterungen (95 % Ersparnis) an die Muttergesellschaft weiterleiten.
- Risikominimierende Motive: Durch die Betriebsaufspaltung in mehrere Tochterunternehmen wird das unternehmerische Gesamtrisiko minimiert. Kommt ein Geschäftsmodell oder -bereich in finanzielle Schieflage, etwa aufgrund einer Schadensersatzforderung, kann die jeweilige Tochter durch Insolvenz aufgelöst werden, ohne dass der Rest der Holding davon berührt wird.
- Imagevorteile: Eine Holding-Struktur kommuniziert Ihren Geschäftspartnern eine durchdachte und auf langfristiges Unternehmertum ausgelegte Unternehmerkultur.
Grundsätzlich ist eine Holding-Gründung immer sinnvoll, wenn eine Person die Gründung von mehr als einer GmbH oder UG plant.
Welche Rechtsform ist für eine Holding passend?
Um die Haftungsbeschränkung einer Holding-Struktur nutzen zu können, sollte mit Kapitalgesellschaften agiert werden.
Für die Gründung einer Holding kommen somit
- GmbH
- AG
- UG (haftungsbeschränkt)
in Frage.
Wer kann eine Holding gründen?
Eine Holding kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
Die Gründung einer Holding kann sich auch für kleinere Unternehmen oder sogar Einzelpersonen schon lohnen. Dank der Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) im Jahr 2008 ist die Gründung von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften deutlich günstiger geworden.
So kann eine Einzelperson etwa eine UG (haftungsbeschränkt) als Mutter und gleichzeitig zwei UGs als Tochtergesellschaften gründen. Er tritt als Gesellschafter und Geschäftsführer der Mutter auf, während die Muttergesellschaft 100% der Anteile der Tochtergesellschaft hält.
Also kann jeder eine Holding gründen, der mindestens die Voraussetzungen für eine GmbH-Geschäftsführung erfüllt:
- Uneingeschränkt geschäftsfähig und volljährig
- Keine Verurteilung wegen Vermögensstraftaten (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG)
- Kein Berufs- oder Gewerbeverbot (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG)
Ist es sinnvoll, einen Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen?
Ein Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag wird häufig als Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag bezeichnet.
Sein Abschluss führt zur automatischen Gewinnabführung von einer Tochter an die Mutter. Gleichzeitig tritt die sogenannte „Konzernfiktion“ ein: Die Holding wird automatisch als Konzern angesehen.
Dies hat den Vorteil, dass 0 % des Gewinns der Tochter steuerlich belastet werden – 100 % des Tochtergewinns wandern steuerlich unbelastet in die Mutter.
Dem steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass es zur organschaftlichen Haftung der Mutter für die Verbindlichkeiten der Töchter kommt. Der Vorteil der Risikoumverteilung entfällt in diesem Fall komplett.
Wir raten daher in den meisten Fällen vom Abschluss eines solchen Vertrags ab.
Ist die Umwandlung bestehender Unternehmen in eine Holding möglich?
Bereits bestehende Unternehmen können in eine Holding-Struktur eingegliedert werden. Gründen Sie etwa weitere Unternehmen, deren hundertprozentiger Eigentümer Ihre bereits gegründete Kapitalgesellschaft ist, so wandeln Sie Ihr Unternehmen durch die Gründung in die Dachgesellschaft einer Holding um.
Nachteile ergeben sich, wenn ein Unternehmen als Tochter an eine Holding angegliedert werden soll:
Wird ein Unternehmen als Tochter angegliedert und soll später als Unternehmen verkauft werden, so können die vollen Steuervorteile erst nach sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Wird das Unternehmen vor Ablauf der siebenjährigen Frist verkauft, so besteht der Steuervorteil nur für einen Teil des Unternehmenspreises. Wird etwa nach zwei Jahren verkauft, so sind lediglich auf 2/7 des Verkaufspreises keine Steuern zu zahlen.
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Die Gründung einer Holding lohnt sich dann, wenn die dadurch entstehenden Vorteile den durch die Holding verursachten Mehraufwand rechtfertigen. Da die Holding aus mehreren Unternehmen besteht, werden mehrere Unternehmen gegründet und geführt.
Somit lässt sich zusammenfassen, dass eine Holding sich unter Anderem lohnt, wenn:
- ein Betrieb „Vermögensintensiv“ ist – also viele Geräte usw. hat, die nicht dem Insolvenzrisiko der operativen Gesellschaft ausgesetzt werden sollten
- Die möglichen Steuerersparnisse größer sind als der zusätzliche Mehraufwand der Gründung und Führung der Holding
- die Gründung von mehr als einer UG oder GmbH geplant ist
Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung widmen wir uns der Fragestellung, ob eine Holding für Ihre unternehmerische Situation sinnvoll ist.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch eine Checkliste herunterladen, um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

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21 Mai 2021/0 Kommentare/in HoldingHI, meine Frage lautet kann ich mit 33.000,00€ eine Gmbh mit Holding Struktur gründen, sprich eine Mutter die Anteile an der Tochter hält die Operativ am Markt tätig ist( beide als Gmbh) oder benötige ich mindestens auch 2 mal die 25k für das Stammkapital also 50k? mfg Franz
nebenberuflich eine Holding gründen
21 Mai 2021/1 Kommentar/in HoldingSchönen guten Tag Zusammen, ich bin angestellt bei einem Unternehmen und derzeit nebenberuflich Selbstständig. Ich habe überlegt in Zukunft eine Holding zu gründen. Eine Holding GmbH als Muttergesellschaft wo ich der Geschäftsführer bin und jeweils dann an zwei Tochtergesellschaften mindst. (UG´s) Anteile von mindst. 50 % haben möchte. Ist dieses Konstrukt neben meinem Hauptjob möglich, […]
nebenberuflich eine Holding gründen
24 März 2021/1 Kommentar/in HoldingSchönen guten Morgen, ich habe da mal eine grundsätzliche Frage. Ist es möglich neben dem Hauptberuf eine Holding zu gründen? (GmbH oder UG). Ich frag aus bestimmten Grund. Ich Zukunft wollen drei Partner und ich eine Crossfitbox gründen ebenfalls (UG oder GmbH). Ich persönlich will nur Gesellschafter dieser Crossfitbox sein mit den meisten Anteilen ungf […]
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