Anleitung zur Gründung einer Holding: Bundesweit vom Anwalt
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Anleitung Holding: In 15 Schritten zur Gründung
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, zur Gründung Ihrer Gesellschaften eine Holding-Struktur zu schaffen, gründen Sie mindestens zwei Unternehmen parallel: Eine Muttergesellschaft und mindestens eine Tochtergesellschaft. Holding-Strukturen haben ein gutes Image im geschäftlichen Verkehr und können Ihnen steuerliche sowie wirtschaftliche Vorteile bringen.
Wie genau die Gründung einer Holding Schritt für Schritt abläuft, erfahren Sie hier.
Wir gründen Ihre Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Inhaltsverzeichnis
Gründung Schritt für Schritt
- Kostenlose Erstberatung
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Entwurf der Holding-Struktur
- Prüfung der Firmennamen
- Erstellung der Gründungsunterlagen
- Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
- Eröffnung des Geschäftskontos der Mutter
- Eintragung der Mutter ins Handelsregister
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Mutter
- Notarielle Beurkundung der Töchter
- Eintragung ins Transparenzregister
- Eröffnung des Geschäftskontos der Töchter
- Eintragung der Töchter ins Handelsregister
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Töchter
- Anwaltliche Abschlussberatung
Online Holding Gründung
Andre Kraus, Fachanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Sie können Ihre Holding direkt online gründen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Holding. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Holding
Wir beginnen mit der Gründung Ihrer Holding. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Schritt 1 – Kostenlose Erstberatung
Bevor Sie Ihr Unternehmen gründen, bieten wir Ihnen unsere kostenfreie Erstberatung an. Darin wird geklärt, ob die Gründung einer Holding das richtige Mittel für Ihr Vorhaben ist und wir geben Ihnen einen Überblick zu den rechtlichen Anforderungen einer Holding. In der kostenfreien Erstberatung wird zudem geklärt, welche Rechtsform für Ihre Holding in Frage kommt. Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen.
Schritt 2 – Anwaltliche Gründungsberatung
Nachdem Sie uns mit der Gründung Ihrer Holding beauftragt haben, erhalten Sie zunächst eine intensive anwaltliche Gründungsberatung mit Ihrem persönlichen Gründungs-Rechtsanwalt. Dieser wird Ihr Vorhaben aus der juristischen Perspektive durchleuchten und Sie über alle wichtigen Aspekte aufklären. Dabei ist zu beachten, dass die Errichtung einer Holding-Struktur umfangreich ist und deshalb detailliert geplant werden muss. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Ihr Holding-Modell – und besprechen alle Kernpunkte der Gesellschaftsverträge des Mutterunternehmens sowie der Tochter bzw. Töchter.
Häufig beraten wir unsere Mandanten in diesen Gebieten:
- Wahl der passenden Rechtsform
- Ein geeignete Holding-Konstrukt
- Laufende rechtliche Anforderungen
- Unternehmerische Vorteile
- Haftung
- Stammkapital
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Ausschlussrechte
- Geschäftsführung
Schritt 3 – Entwurf der Holding-Struktur
Wir verwenden die gewonnenen Informationen aus der Gründungsberatung, auf deren Grundlage wir Ihre Holding-Struktur entwerfen. Nun steht die Anzahl der Tochtergesellschaften fest und in welchem Verhältnis sie zueinander und der Muttergesellschaft stehen. Wir erläutern Ihnen dazu den rechtlichen Rahmen und wie Sie unternehmerische Vorteile dauerhaft nutzen können.
Schritt 4 – Prüfung der Firmennamen
Zur Gründung einer Holding wird ein Mutterunternehmen und mindestens ein Tochterunternehmen gegründet. Häufig werden sogar mehrere Tochterunternehmen gegründet, meist als GmbH oder als UG. Firmennamen von Unternehmen dieser Gesellschaftsformen bedürfen der Überprüfung des Firmennamens durch die IHK oder der HWK. Im Rahmen unserer gebuchten Dienstleistung übernehmen wir diesen Schritt für Sie.
Holding Gründung vom Rechtsanwalt
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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Schritt 5 – Erstellung der Gründungsunterlagen
In einem nächsten Schritt werden die Gründungsunterlagen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen erstellt. Die Gesellschaftsverträge der einzelnen Gesellschaften werden aufeinander abgestimmt, wodurch die Holding ganz nach Ihren Vorstellungen strukturiert wird. Darüber hinaus passen wir die Gründungsunterlagen individuell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse an. Möchten Sie Ihre Gesellschaft z.B. mit mehreren Gründern gründen, welche ihre eigenen Tochterunternehmen mit in die Holding bringen möchten, werden die Anteile entsprechend der erbrachten Stammeinlage verteilt.
Schritt 6 – Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Zur Beurkundung Ihrer Holding-Muttergesellschaft organisieren wir Ihnen einen Notartermin ganz in Ihrer Nähe.
Schritt 7 – Eröffnung des Geschäftskontos der Holding-Mutter
Im Anschluss wird Ihr Geschäftskonto eröffnet. Darauf zahlen Sie das erforderliche Stammkapital des Mutterunternehmens ein. Die Formalitäten des Banktermins (wie die Bankcheckliste und die Vollmacht) werden von uns vorbereitet.
Schritt 8 – Eintragung der Holding-Mutter ins Handelsregister
Nach Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto wird die Muttergesellschaft im Handelsregister eingetragen.

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Schritt 9 – Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter
Wir bereiten die steuerliche und die gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter für Sie vor.
Schritt 10 – Notarielle Beurkundung einer oder mehrerer Tochtergesellschaften
Nachdem die Muttergesellschaft in das Handelsregister eingetragen wurde, werden die Gründungsunterlagen der Tochtergesellschaften notariell beglaubigt. Auch diesen Notartermin organisieren wir für Sie ganz in Ihrer Nähe.
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Schritt 11 – Eintragung in das Transparenzregister
Seit 2019 müssen die wirtschaftlich Verantwortlichen eines Unternehmens in das Transparenzregister eingetragen werden. Darin werden der Vor- und Nachname, die Geburtsdaten, der Wohnort sowie Art und Umfang der wirtschaftlichen Beteiligung erfasst.
Eine Ausnahme von der Eintragungspflicht ist dann gegeben, wenn die Daten der wirtschaftlich Berechtigten bereits in einem öffentlich einsehbaren Register – wie dem Handelsregister – veröffentlicht wurden.
Falls notwendig, lassen wir Ihre Gesellschaften in das Transparenzregister eintragen.
Schritt 12 – Eröffnung des Geschäftskontos der Holding-Tochter bzw. Töchter
Nach der notariellen Beurkundung der Gründungsunterlagen aller Tochtergesellschaften, wird für diese ein Geschäftskonto eingerichtet. Die jeweiligen Stammeinlagen sind auf das jeweilige Konto einzuzahlen. Alle Formalitäten des Banktermins organisieren wir (Bankcheckliste, Vollmacht).
Schritt 13 – Eintragung der Holding-Tochter bzw. Töchter im Handelsregister
Die Holding-Tochter bzw. die Holding-Töchter werden in das Handelsregister eingetragen.

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Schritt 14 – Steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Tochter bzw. Töchter
Die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Töchter nehmen wir für Sie vor.
Schritt 15 – Anwaltliche Abschlussberatung
In der anwaltlichen Abschlussberatung erhalten Sie insbesondere die Möglichkeit, Ihre offenen Fragen zu klären. Diese Fragen behandeln oft:
- Die Erzielung der Steuervorteile
- Die Abführung der Gewinne
- Den Jahresabschluss und die Buchführung
- Die Gewerbeanmeldung
- Rechtssichere Werbung
- Rechtliche Besonderheiten
- Das Urheberrecht
- Die Markenanmeldung
- Das Reputationsrecht
Unsere Pakete
Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
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Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
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