Anwalts-, Notar- und Gerichtskosten der GmbH Gründung
Ein wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: Die Preise der Gründung einer GmbH sind fixe Pauschalpreise und bleiben auch bei erhöhtem Gründungsaufwand stets gleich. Auch wenn sich Ihre individuelle Gründung als kompliziert erweist, begleiten wir Sie, bis die Gründung Ihrer GmbH vollbracht ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über
- Anwalts-, Notar- und Gerichtskosten bei der GmbH-Gründung.
- zwingende Kosten und solche, die variieren können.
- Sie erhalten ferner einen beispielhaften Kosten-Überblick.
Wir gründen Ihre GmbH– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhalt GmbH Kosten
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Wählen Sie aus unseren drei GmbH-Gründungspaketen
Rabatt für Seriengründer und Holdings
Gründer mehrerer Gesellschaften (Holding oder Seriengründer) erhalten ab der 2 Gesellschaftsgründung einen Rabatt von 20 % für jede folgende Gründung mit uns.
Fixpreis ohne zusätzliche Kosten
Bei unserem Anwaltshonorar handelt es sich um einen einmaligen Fixpreis: zusätzliche Kosten berechnen wir Ihnen nicht. Sie haben
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für Gründungs- und Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für das Aufsetzen Ihrer individuellen Satzung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation, Begleitung und Vertretung während der Gründung
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für das Aufsetzen Ihrer Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
Unsere Kosten stehen von Beginn an fest und gehen nicht über das Fixhonorar hinaus, egal wie komplex oder langwierig sich Ihre Gründung auch gestaltet.
Notar- und Gerichtskosten
Bei der Gründung einer GmbH entstehen immer auch Kosten für den Notar und den Handelsregister-Eintrag. Sie sind nicht verhandelbar, da die Gebührenhöhe gesetzlich vorgeschrieben ist.
Handelsregister
Das Registergericht stellt Ihnen pauschale Gebühren für die Eintragung in Rechnung , die bei der Sachgründung der GmbH etwas höher ausfallen als bei einer Bargründung..
Notar
Der Notar berechnet für die Beurkundung und die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister eine Gebühr sowie seine Auslagen.
Die genauen Notarkosten hängen davon ab:
- welche Höhe das Stammkapital Ihrer GmbH hat
- ob Sie eine Ein-Mann-GmbH gründen oder ob es mehrere Gründer gibt
- ob Sie ein Musterprotokoll verwenden oder aber mit individuellem Gesellschaftsvertrag gründen.
Kostenüberblick zur GmbH Gründung
Bei der Gründung einer GmbH entstehen Ihnen noch folgende Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 207,- und 678,- € |
Handelsregistereintragung | Regelmäßig zwischen 150,- € und 240,- € | |
Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei |
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