Neugründung oder Übernahme einer Praxis?
[headertxt_unter]

Neugründung oder Übernahme einer Arztpraxis?
Früher stand bei dieser grundlegenden Frage noch der große Wunsch im Vordergrund, einen neuen Standort aufzubauen und seinen eigenen Weg zu gehen. Mittlerweile hat sich das stark gewandelt. Der Trend geht immer mehr zu einer Praxisübernahme, Neugründungen liegen seit Jahren bei etwa 10 %.
Ob Neugründung oder Übernahme, beide Varianten bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.
Kernpunkte Neugründung oder Übernahme einer Arztpraxis:
Praxisgründung: Pro und Contra
Die überwiegende Mehrheit der Ärzte, die zurzeit den Schritt in die Existenzgründung wagen, übernimmt eine bereits bestehende Praxis. Grund dafür sind insbesondere die Einschränkungen in dem Gesundheitsstrukturgesetz, die aus der Bedarfsplanung in der jeweiligen Region resultieren. Danach sind Neugründungen nur noch in den nicht zulassungsbeschränkten Gebieten möglich – das sind Gebiete mit Unterversorgung.
Ob ein Planungsbereich “offen” oder “gesperrt” ist, bestimmt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), um eine flächendeckende ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die regionalen Zulassungsbeschränkungen hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit gelten nicht für Zahnärzte und Fachzahnärzte (z.B. Kieferorthopäden).
Ein bedeutsamer Vorteil einer Praxisneugründung ist die eigene Standortwahl. Diese kann nach persönlichen Vorlieben gewählt werden. Ebenso erfolgt die gesamte Planung, Einrichtung und Ausstattung der Praxis nach den Wünschen und Vorstellungen des Gründers. Nichts desto trotz muss die damit verbundene Höhe der Kosten für die Ersteinrichtung beachtet werden. Darüber hinaus ist an Aufwendungen zu denken, die mit der Bekanntmachung der Praxis einhergehen und natürlich auch an den Patientenstamm, der erst aufgebaut werden muss. Zudem muss das komplette Personal erst einmal eingestellt werden.
Die Neugründung einer Arztpraxis bedeutet also in der Anfangszeit viele Investitionen – sowohl monetär als auch zeitlich.

[akinfo-unter]
[cta_button_unter title=”Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/firmengruendung-firma-gruenden/?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/einzelunternehmen-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]
Praxisübernahme: Pro und Contra
Die Übernahme einer Arztpraxis ist wesentlich einfacher und mit weniger Risiken verbunden – Sie übernehmen mit der Praxis ja auch den Patientenstamm, das gut eingearbeitete Personal, den Ruf des Arztes und bestehende Kontakte zu anderen Arztpraxen in der Umgebung. Statistisch gesehen, wechseln nur etwa 10-20 % der Patienten nach einem Inhaberwechsel die Praxis.
Einen klaren Vorteil gegenüber einer Praxisneugründung, bietet die Option, sich die schätzungsweise zu erwartenden Umsätze anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der letzten Jahre bereits im Voraus ausrechnen zu lassen. Das vereinfacht enorm die Finanzierung über den Kreditantrag bei einer Bank.
Selbstverständlich birgt die Praxisübernahme auch einige Nachteile in sich. Der Kaufpreis für eine Praxis umfasst nicht nur den materiellen Wert der Einrichtung und medizinischen Geräte, sondern erstreckt sich auch auf Abstandszahlung für den zu übernehmenden Kundenstamm. Dies ist der sog. „Goodwill“, der für den immateriellen Wert des Patientenstammes gezahlt wird. Dieser Wert muss ermittelt werden.
Zudem haben Sie bei der Übernahme einer Praxis wenig Gestaltungsmöglichkeit: eventuell entspricht die Einrichtung und Ausstattung der Praxis nicht Ihren Vorstellungen. Wenn Sie bereits einen hohen Kaufpreis für die Praxis gezahlt haben, werden Sie für eine Modernisierung der Praxis und Neuanschaffung des Mobiliars oder Einrichtungsgegenständen weiteres Kapital benötigen.
Was außerdem nicht zu verachten ist, ist der Ruf des Arztes, den Sie mit übernehmen. Sollte der Vorgänger ein hohes Ansehen bei den Patienten gehabt haben, können Sie sich das zu Nutze machen. Sollte das Gegenteil der Fall sein, könnten Sie Probleme dabei haben, neue Patienten zu gewinnen. An diese Stelle helfen gut durchdachte Werbemaßnahmen weiter.
Die ausgeschriebenen Arztpraxen sind auf den Online-Portalen der Arztbörsen zu finden. Dazu gehören unter anderem:
In zulassungsbeschränkten Gebieten wird ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt. Hier ist eine Bewerbung des Interessenten auf die Ausschreibung innerhalb der vorgegebenen Frist erforderlich. Ist dagegen keine Zulassungsbeschränkung vorhanden, ist es in der Regel unproblematisch eine Genehmigung bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung oder kassenzahnärztlichen Vereinigung zu bekommen.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Neugründung oder Übernahme einer Praxis?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
AGB
ERSTELLEN
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).




