• OHG gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Eine OHG gründen

Sie beabsichtigen ein Unternehmen in Form einer OHG zu gründen?  Dann genießen Sie nicht nur die Vorzüge einer  anerkannten Gesellschaftsform, sondern gründen auch vergleichsweise preiswert. Wir kennen alle Gründungsschritte genauestens und gründen Ihre OHG schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr eigener OHG Gesellschaftsvertrag wird dabei von einem erfahrenen  Anwalt aufgesetzt.

  • Als im Handelsregister eingetragene Firma kann die OHG frei benannt werden
  • Der Gesellschaftsvertrag einer OHG bedarf keiner notariellen Beurkundung
  • Für eine OHG ist auch kein bestimmtes  Stammkapital vorgeschrieben

Wir gründen Ihre OHG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Online OHG Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihre OHG direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer OHG. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer OHG

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen OHG Gesellschaftsvertrags, über die Organisation der Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick OHG Gründung

Die OHG, oder Offene Handelsgesellschaft, ist eine Form der Personengesellschaft so wie die GbR oder die KG, mit dem Zweck des Handelsbetriebes. Personengesellschaften sind keine eigenen juristischen Personen, sondern werden durch ihre Gesellschafter als natürliche Personen vertreten. Zur Gründung bedarf es mindestens zwei Gesellschafter, welche miteinander einen Gesellschaftsvertrag , entweder mündlich, besser jedoch schriftlich, schließen. Die OHG bietet Ihnen:

  • Eine kostengünstige Gründung ohne Stammeinlage und mit sehr beschränkten formellen Voraussetzungen.
  • Die Eintragung ins Handelsregister zur Publizität und als Versicherung Ihrer Seriosität gegenüber Geschäftspartnern.
  • Die Möglichkeit der Wahl eines individuellen Firmennamens, anders als bei der GbR.
  • Die Tradition der ältesten Firmenform des deutschen Rechts, welche bereits seit 1861 bekannt ist.

Die OHG bietet Ihnen einen besseren Ruf als die GbR und die Möglichkeit, Ihre Firma individuell anzupassen, ohne dabei die hohen Kosten der GmbH Gründung zu verursachen. Sie ist daher eine gute Rechtsform für Handeltreibende die ein langfristiges, mittelständisches Unternehmen aufbauen wollen, und sich die Möglichkeit der späteren Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft offen halten möchten.

Die OHG ist die älteste, dem deutschen Recht bekannte, Firma und existiert bereits seit 1861. Sie bietet seinen Inhabern keine Möglichkeit des privaten Haftungsausschluss. Für betriebliche Schulden haften die Inhaber vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Eine OHG ist eine Personengesellschaft und keine juristische Person. Bei Geschäften tritt somit nicht sie, sondern die dahinterstehenden Gesellschafter als Vertragspartner auf. Für ihre Gründung werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt.

Wir gründen Ihre OHG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Wichtige Neuerungen ab 2024

Das Gesetz zur umfassenden Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)  bringt ab 2024 wichtige Neuerungen für die OHG, die für Ihre Gesellschaft ggf. Vorbereitungen erforderlich machen können. Alles Wichtige lesen Sie unter den nachfolgenden Button.

OHG Gründung: Unsere Pakete

Übersicht der Pakete

OHGRechtssicher

€709,–zzgl. € 134,71 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

OHGPlus

€959,–zzgl. € 182,21 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
    • Elektronische Durchführung Transparenzregisteranmeldung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
    • Transparenzregisteranmeldung

Was ist eine OHG?

Die offene Handelsgesellschaft ist die älteste Rechtsform für eine Firma, die dem deutschen Recht bekannt ist. In Grundzügen hat sie schon im Jahr 1861 existiert. Das Handelsgesetzbuch, das ihre gesetzliche Grundlage darstellt, wurde im Jahr 1900 ins Leben gerufen.

Definition der OHG

Die offene Handesgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck der Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ist. Ihre Existenz ist somit, anders als die GbR, zweckgebunden. Inhaber der OHG haften vollumfassend mit ihrem Privatvermögen für die betrieblichen Schulden ihrer Gesellschaft. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, auch wenn er dringend empfohlen wird. Die Gründung einer OHG gehört zu den eintragungspflichtigen Tatsachen des HGB und muss somit im Handelsregister registriert werden.

Haftung der OHG

Gesellschafter einer OHG haften für betriebliche Schulden mit ihrem Privatvermögen. Anders als bei einer UG oder einer GmbH existiert keine Möglichkeit zum Haftungsausschluss. Da gleichzeitig die Anforderungen an die laufende Verwaltung denen der Kapitalgesellschaft gleichen, wird die OHG zunehmend durch diese ersetzt. Die Haftung im Innenverhältnis kann durch die Festlegung im Gesellschaftsvertrag individuell bestimmt werden. Auch wenn Versicherungen gegen bestimmte Risiken denkbar sind, geht mit der OHG das Risiko des wirtschaftlichen Totalverlusts einher.

OHG hat keine Rechtspersönlichkeit

Anders als eine GmbH oder UG ist die OHG keine juristische Person. Ihr wird dennoch für manche Geschäfte eine beschränkte Rechtsbefugnis eingeräumt. So kann sie als rechtliche Einheit vor Gericht verklagt werden, Konten eröffnen und auch bestimmte Geschäfte abschließen. Generell wird sie jedoch von ihren Inhabern vertreten.

Firmenname kann frei gewählt werden

Die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür kann sie frei einen Namen wählen. Ihnen steht es also offen, den Firmennamen an Ihre Marketingstrategie anzupassen. Lediglich das offizielle Kürzel, “OHG” oder “offene Handelsgesellschaft”, muss angehängt werden.

Gründung mit mehr als einer Person möglich

Die offene Handelsgesellschaft kann von zwei oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Als Einzelperson macht eine Gründung keinen Sinn und ist auch nicht möglich, da alleine als Kaufmann, Einzelunternehmer oder Freiberufler agiert werden kann.

Geschäftsführung durch Gesellschafter

Die Geschäftsführung betrifft die Rechtsfragen im Innenverhältnis. So wird etwa geregelt, welcher Gesellschafter welche Entscheidungen treffen und Handlungen vornehmen darf. Ungewöhnliche Geschäfte und Geschäfte, welche die Rechtsbeziehung der Gesellschafter untereinander betreffen, müssen per Beschluss aller Gesellschafter geregelt werden (§ 116 Abs. 2 HGB). Tagesgeschäfte können nach Berücksichtigung im Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter übertragen werden. Unabhängig davon steht jedem Gesellschafter dennoch ein Widerspruchsrecht zu (§ 155 I HGB).

Vertretung der OHG

Die Vertretung der OHG bezeichnet das Handeln der Gesellschafter im Außenverhältnis. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 125 ff. HGB. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft einzeln vertreten (§ 125 HGB). Die sogenannte Alleinvertretungsbefugnis kann allerdings im Gesellschaftsvertrag abgeändert werden.

Im Rahmen der Vertretungsbefugnis können alle Rechtsgeschäfte durchgeführt werden (§ 126 HGB). Das bedeutet, dass die Geschäfte der OHG Dritten gegenüber wirksam sind, auch wenn dieser Gesellschafter im Innenverhältnis von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Diese Regelung dient dem Schutz Dritter, die keine Kenntnis über die innere Struktur einer OHG haben. Ein Ausschluss der Vertretungsmacht ist nur unter Umständen möglich. Dafür muss der Ausschluss im Handelsregister hinterlegt werden und es muss ein erhebliches Interesse des allgemeinen Rechtsverkehrs bestehen (BGH NJW 1998, 1071).

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

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Ziele der OHG Gründung

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Vorbereitung der OHG Gründung

Die Gründung eines jeden Unternehmens sollte umfassend vorbereitet werden. Auch wenn die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft keinem schematischem Prozess unterliegt, haben wir festgestellt, dass die Gründung in der Regel die gleichen vier Schritte durchläuft. Durch angemessene Planung können die typischen Gründungsfehler verhindert werden. Geschieht dies nicht, droht etwa die Notwendigkeit einer kostspieligen Korrektur oder sogar einer Neugründung.

Planen Sie die OHG-Gründung somit mit den folgenden vier Schritten:

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  • Schritt 1 - Erstellung des Businessplans

    Die Erstellung eines Businessplans ist der erste Schritt einer Unternehmensgründung. Er dient nicht nur der Präsentation des Vorhabens gegenüber Investoren oder potenziellen Partnern, sondern auch der eigenen Planung und Übersicht. Im Groben sollte der Businessplan folgende Aspekte beinhalten:

    1. Gesellschafter
    2. Idee
    3. Marktsituation
    4. Wettbewerb
    5. Marketing
    6. Organisation
    7. Mitarbeiter
    8. Chancen und Risiken
    9. Finanzplan / Liquiditätsplan / Rentabilitätsvorschau
  • Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

    Die wichtigsten Grundbausteine eines neu gegründeten Unternehmens sind die Finanzierung und das Marketing. Eine gute Finanzplanung sichert das Überleben des Unternehmens, bis über das Marketing mit den ersten Kunden oder Verkäufen die ersten Einnahmen erzielt werden können. Beide Aspekte sollten bereits vor der Gründung geplant und zuverlässig organisiert worden sein. Andernfalls droht Ihr Unternehmen zu scheitern.

    Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

  • Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen

    Vor der Gründung sollten die juristischen Grundfragen des angestrebten Geschäftsmodells untersucht werden. Wir klären diese Fragen im Rahmen unserer Gründungsberatung. Zunächst wird die Rechtsform ausführlich diskutiert. Bei besonders riskanten Geschäften sollte eine beschränkte Haftung erwirkt werden, während andere Geschäftsmodelle für die OHG geeignet sind. Die wichtigsten Fragen betreffen:

    • Haftung
    • Rechtsform
    • Vertretung /Geschäftsführung
    • Gesellschafter
    • Gewinnverteilung
    • Einlage
    • Nachfolge
    • Erbschaft
  • Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

    Die OHG hat als Firma das Recht einen Firmennamen frei zu wählen. Er kann kreativ sein und im Einklang mit ihrer Marketingstrategie stehen. Dennoch unterliegt er gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine vorzeitige Prüfung nehmen wir im Rahmen der Vorbereitung Ihrer Gründung vor. Sollten Sie versehentlich einen Namen wählen, der gesetzlich nicht in Frage kommt, verzögert sich der Gründungsprozess unnötig.

    Es ist vorgesehen, dass der Firmenname nicht irreführend ist, Unterscheidungskraft vorweist (§ 18 Abs. 1 HGB) und in seiner Form einzigartig ist (§ 30 Abs. 1 HGB). Wir prüfen Ihren gewünschten Firmennamen für die Eintragung bei der IHK. So kann Ihre Gründung schnellstmöglich realisiert werden.

    Wenn Sie sich entschlossen haben Ihr Unternehmen zu gründen und sich optimal vorbereiten möchten, lesen Sie unseren Artikel zur Vorbereitung einer Gründung.

    Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

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Offene Handelsgesellschaft Gründen in 10 Schritten – Ablauf der OHG Gründung Schritt für Schritt

Überblick Ablauf OHG Gründung

Die OHG-Gründung im Rahmen unserer Gründungsberatung durchläuft folgende Schritte:

1. Kostenlose Erstberatung
2. Eingehende Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt
3. Firmenrechtliche Prüfung des Namens
4. Ggf. Abfassen eines  Gesellschaftsvertrags (optional)
5. und in diesem Fall notarielle Beurkundung desselben,
6. Geschäftskonto einrichten, Kapitaleinzahlung
7. Eintragung der OHG ins Handelsregister
8. Schlussgespräch
9. Steuer- und Gewerbeanmeldung
10. Eintragung in das Transparenzregister

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Ablauf der OHG Gründung

  • Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung

    Bevor der eigentliche Gründungsprozess eingeleitet wird, bieten wir künftigen Mandanten, die an einer OHG-Gründung interessiert sind, eine kostenlose Erstberatung an. Dabei klären wir die Frage, ob die OHG für Ihr geschäftliches Vorhaben geeignet ist. Unter Umständen ist die UG eine bessere Wahl, da ein persönliches Haftungsrisiko bei gleichem Verwaltungsaufwand ausgeschlossen wird. Im Anschluss an die kostenlose Erstberatung sind Sie über die wichtigsten rechtlichen Fragen und den Ablauf der Gründung im Bilde.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    st die Wahl auf die OHG gefallen und möchten Sie die Gesellschaft gründen, dann nehmen wir die Intensivberatung mit Ihrem persönlichen Anwalt vor. Er wird Sie durch den kompletten Gründungsprozess begleiten. Für diesen Schritt sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Im Rahmen der Beratung sollten alle Ihrer persönlichen Präferenzen für die innere Ausgestaltung der OHG erfasst werden. So kann bereits zu Anfang der Gründung ein optimaler Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Eine spätere Korrektur würde unnötige Kosten verursachen. Wir erfragen alle wichtigen Aspekte im ausführlichen Gespräch, damit Sie keinen relevanten Punkt vergessen. Häufige Themenfelder der Intensivberatung sind:

    • Die richtige Rechtsform
    • Die Bezeichnung des Geschäftszweckes
    • Gesellschafter
    • Nachfolge
    • Gewinnverteilung
    • Geschäftsführung
    • Einlage

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Überprüfung des Firmennamens

    Da die OHG eine Firma ist, kann sie einen freien Namen wählen, der im Einklang mit Ihrer Marketingstrategie steht. Dennoch unterliegt der Firmenname gesetzlichen Anforderungen.  Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).

  • Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrags

    Basierend auf den Ergebnissen der Gründungsberatung, erstellen wir Ihnen zunächst einen rechtsgültigen Gesellschaftsvertrag, der Ihre persönlichen Präferenzen zur Ausgestaltung berücksichtigt. Für die OHG-Gründung ist zwar kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorausgesetzt, allerdings raten wir Ihnen dringend dazu.

    Unsere OHG-Gründung bieten wir Ihnen zum Festpreis an. Unser Honorar steigt nicht dadurch, dass der Umfang Ihrer Gründungsunterlagen zunimmt. Gemeinsam können wir somit einen ausführlichen Gesellschaftsvertrag ausarbeiten, der alle möglichen Szenarien bedenkt und für einen Krisen- oder Streitfall vorsorgt.

    Die offene Handelsgesellschaft lässt eine individuelle Ausgestaltung der Geschäftsführungsbefugnisse zu. Vertretungsbefugnisse nach außen lassen sich bei einem berechtigten Interesse des allgemeinen Rechtsverkehrs beschränken. Im Vergleich zu anderen Gesellschaften bietet die OHG umfangreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten der Mitbestimmungsrechte. Daher können diese den eigenen Vorstellung entsprechend realisiert werden.

    Hier finden Sie unseren Exkurs zum Gesellschaftsvertrag!

    Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrags

  • Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin

    Ist der Gesellschaftsvertrag erstellt, bedarf es einer notariellen Beurkundung der Gründungsunterlagen durch einen Notar in Anwesenheit aller beteiligten Gesellschafter. Sie müssen sich beim Erscheinen ausweisen.

  • Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals

    Sind die Gründungsunterlagen notariell beurkundet, kann das Geschäftskonto eröffnet werden. Wir bereiten die Formalitäten für Ihren Banktermin vor. Nach der Eröffnung können Sie das Stammkapital einzahlen.

    Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals

  • Schritt 7 - Eintragung der OHG ins Handelsregister

    Im Anschluss nehmen wir die Eintragung Ihrer neuen OHG ins Handelsregister vor.

  • Schritt 8 - Abschlussgespräch

    Das Abschlussgespräch soll die letzten Fragen klären. Häufig entstehen während des Gründungsprozesses weitere Fragen. Insbesondere klären wir mit Ihnen:

    • Welche steuerlichen Pflichten bestehen?
    • Wie wird ein Gewerbe angemeldet?
    • Wie müssen Geschäftsbriefe rechtlich sicher aussehen?
    • Wie kann rechtssicher geworben werden?
    • Wann verstoße ich gegen ein Urheberrecht?
    • Welche anfänglichen Rechnungen müssen bezahlt werden? Welche entstammen eines Betrugsversuches?
    • Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

    Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit werden zahlreiche Verträge benötigt. Wir überreichen Ihnen die wichtigsten Musterverträge, die Sie für Ihr Geschäftsmodell benötigen. Geschäftsführervertrag, Arbeitsverträge, Vertrag freie Mitarbeit, Lizenzverträge usw.)

    Schritt 8 - Abschlussgespräch

  • Schritt 9 - Eröffnungsbilanz

    Beim Paket „Rechtssicher“ erhalten Sie eine Muster-Eröffnungsbilanz für Ihre OHG. Beim Paket „PLUS“ erstellen wir eine die Eröffnungsbilanz für Sie und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).

  • Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

    Eine OHG kann nur für den Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet werden. Daher ist eine gewerbliche Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig. Wir übernehmen dies auf Wunsch gleichzeitig mit der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt.

    Beim Paket “PLUS” erstellen wir Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein (ELSTER).

    Danach ist die OHG-Gründung vollendet.

    Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

  • Schritt 11 - Transparenzregister

Exkurs: Transparenzregister

Auch OHGs sind in das Transparenzregister einzutragen. So will es das Geldwäschegesetz  (GwG).

Angegeben werden müssen wirtschaftlich Berechtigte, also Gesellschafter mit Anteilen von über 25 %, oder sonst an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte.  Es drohen teils hohe Bußgelder bis 150.000 €.

Gerne unterstützen wir Sie  bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.

Alle Infos zum Transparenzregister

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Vorteile und Nachteile der OHG Gründung

Vorteile der UG Gründung

  • Kein Mindestkapital erforderlich

    Es existieren keine Anforderungen an ein Mindestkapital bezüglich der OHG. Sie kann ohne eine feste Mindesteinlage gegründet werden, wie bei einer GmbH Somit unterliegt dieser Aspekt der Gründung der Absprache der Gesellschafter.

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten

    Die OHG bietet ihren Gesellschaftern ein hohes Maß an Mitbestimmungsrechten. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft nach außen vertreten und besitzt Geschäftsführungsbefugnisse. Ohne explizite Regelung im Gesellschaftsvertrag muss jede Handlung per Beschluss bestätigt werden.

  • Höheres Ansehen als GbR

    Die OHG ist eine Firma und unterliegt den Anforderungen des HGB. Daher genießt sie in Unternehmerkreisen ein höheres Ansehen als die GbR.

  • Freie Wahl eines Firmennamens

    Als eingetragene Firma kann die OHG firmiert und mit einem individuellen Namen versehen werden. Somit kann der Name im Einklang mit der Marketingstrategie des Unternehmens gewählt werden.

  • Kostengünstigere Gründung

    Im Vergleich zur GmbH oder UG, bedarf es keiner notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Lediglich die Handelsregisterurkunde muss beurkundet werden, wodurch die Gründung insgesamt günstiger ist.

Nachteile der UG Gründung

  • Persönliche Haftung ➤ GmbH- oder UG-Gründung

    Die Inhaber der offenen Handelsgesellschaft haften mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Es besteht keine Möglichkeit des Haftungsausschlusses, außer in Form von bestimmten Versicherungen gegen einzelne Risiken. Der Betrieb der OHG geht somit mit dem Risiko des wirtschaftlichen Totalverlustes einher.

    Alternative: Seit der Einführung der UG kann eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft zu einem günstigen Preis und ohne Anforderungen an das Stammkapital gegründet werden. Sie verdrängt die OHG zunehmend und erfreut sich großer Beliebtheit, auch unter Existenzgründern.

  • Besteuerung ➤ GmbH- oder UG-Gründung

    Als Personengesellschaft muss die OHG keine Körperschaftssteuer auf den Betriebsgewinn entrichten. Das mag im ersten Augenblick vorteilhaft erscheinen, doch tatsächlich hat es einen Nachteil. Die Gesellschafter müssen den Betriebsgewinn je nach Gewinnverteilung in Höhe ihres persönlichen Einkommensteuersatzes versteuern. Somit kann die Versteuerung über 45% betragen. Eine Kapitalgesellschaft muss ihren Gewinn nur in Höhe der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer versteuern, im Durchschnitt in Höhe von ca. 30%.

    Alternative: Um von der steuerlich vorteilhaften Körperschaftsteuer profitieren zu können, ist die Gründung einer UG oder GmbH angebracht. Beide Kapitalgesellschaften versteuern ihren Gewinn nur in Höhe von ca 30%.

  • Pflicht zur doppelten Buchführung ➤ GbR-Gründung

    Als Firma muss die offene Handelsgesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Dadurch unterliegt sie auch der Pflicht zur doppelten Buchführung. Wenn Sie eine OHG gründen, sollten Sie sich also bewusst sein, dass sie einem Verwaltungsaufwand unterliegen, der dem der UG oder GmbH gleichzustellen ist. Dennoch profitieren sie nicht von einer beschränkten Haftung, da diese bei der OHG nicht gegeben ist. Der Verwaltungsaufwand ist höher und damit auch kostspieliger.

    Alternative: Wenn Sie den Verwaltungsaufwand Ihrer Selbstständigkeit beschränken möchten, sollten Sie eine GbR gründen. Diese muss lediglich die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) einreichen. Ab einer gewissen Größe wird die GbR aber zur OHG umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie die UG-Gründung in Betracht ziehen.

  • Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten ➤ GbR-Gründung oder GmbH / UG-Gründung

    Die OHG unterliegt als Firma den rechtlichen Anforderungen des Handelsgesetzbuches. Dadurch ist einerseits die doppelte Buchführung und Bilanzerstellung, aber auch der Eintrag ins Handelsregister und damit die notarielle Beurkundung notwendig. Die Gründungs- und (laufenden) Verwaltungskosten liegen somit etwas höher.

    Alternative: Die Gründung einer GbR ist einerseits günstiger, da die formalen Anforderungen noch geringer sind. Gleichzeitig ist die laufende Verwaltung günstiger, da lediglich die EÜR getätigt werden muss. Dennoch kann die GmbH oder UG eine sinnvolle Alternative sein, da bei gleichbleibendem Verwaltungsaufwand eine volle private Enthaftung gegeben ist.

Durchschnittliche Mindest-Dauer der OHG Gründung

OHG gründen - das ist die Dauer

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Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung

Besteuerung der Gesellschafter

Die OHG ist ein Zusammenschluss zweier natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel ein gemeinsames Handelsgewerbe zu betreiben. Die Versteuerung der Gewinne findet bei den Gesellschaftern selbst statt.

Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von dem persönlichen Einkommensteuersatz des jeweiligen Gesellschafters ab.

Solidaritätszuschlag

Im Rahmen der Einkommensteuer muss der Solidaritätszuschlag abgeführt werden. Er beträgt in der Regel 5,5 Prozent der abzuführenden Einkommensteuer.

Gesellschafter von Personengesellschaften  profitieren seit 2021 allerdings von der  teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages in Abhängigkeit von ihrem zu versteuernden Einkommen. 

Kirchensteuer

Wenn die Gesellschafter Mitglied einer Kirche sind, müssen Kirchensteuer abgeführt werden. Der genaue Steuersatz ist vom Wohnort der Gesellschafter abhängig. Der Satz sollte ungefähr zwischen 8 und 9 Prozent der Einkommensteuer betragen.

Besteuerung der Gesellschaft

Auch wenn Betriebsgewinne nicht in der Gesellschaft direkt besteuert werden, fallen andere Besteuerungsarten an.

Umsatzsteuer

Auf alle Umsätze muss die OHG eine Steuer von 19% an das Finanzamt abführen. Soll Ihr Unternehmen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung agieren, sollten Sie eine GbR gründen. Dadurch können Sie den laufenden Verwaltungsaufwand minimieren.

Lohnsteuer

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Angestellte beschäftigen, müssen Sie entsprechend Lohnsteuer abführen.

Gewerbesteuer

Die OHG agiert als gewerbliches Unternehmen. Daher muss Gewerbesteuer abgeführt werden. Die Höhe der Steuer hängt in der Regel stark vom Wohnsitz des Unternehmens ab. Zudem herrscht ein Freibetrag bis zu einem Betriebsgewinn von 24.500 €.

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Kosten der OHG Gründung

Übersicht der Pakete

OHGRechtssicher

€709,–zzgl. € 134,71 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
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  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
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    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
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    • Muster-Eröffnungsbilanz
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OHGPlus

€959,–zzgl. € 182,21 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
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  • Umfangreiches Vertragspaket
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    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
    • Transparenzregisteranmeldung

OHG Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer OHG entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 709,– € (“Rechtssicher”) oder 959,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 120,- (Musterprotokoll) und 236,- € (individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 120,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Gründung einer OHG zum Fixpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Fixbetrag: weitere Kosten kommen nicht auf Sie zu. Insbesondere keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für

  •  Gründungs- und Abschlussberatung
  • die Erstellung des OHG-Gesellschaftsvertrages
  • die gesamte Organisation und Vertretung während des Gründungsverfahrens
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die  Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
  • und keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die  Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

Bei uns  zahlen Sie stets nur das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Dauer Ihrer Gründung (Preistransparenz).

Gründungskosten steuerlich absetzbar

Gut zu wissen: Die Gründungskosten können Sie dann komplett von der Steuer absetzen, wenn Sie einen Individuellen Gesellschaftsvertrag verwenden. Dieser ist natürlich Teil unserer Gründungsdienstleistung.

Rabatt für Seriengründer oder Holdings

Falls Sie mehrere Gesellschaften  gründen (z.B. Holding-Struktur, Seriengründung) profitieren Sie bei uns ab der zweiten Gesellschaft von einem attraktiven Rabatt auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

Fragen und Antworten zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft

Mandanten, die eine OHG gründen, haben oft weitergehende Fragen. z.B.:

  • “Wie stellt sich die Haftung bei der OHG dar?”
  • “Wie wird der Gewinn einer OHG verteilt?” oder
  • “Kann ich bereits vor der Eintragung ins Handelsregister mit meiner OHG tätig sein?”

Hier einige der gängigsten Fragen und Antworten zur OHG:

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die keine Form der Haftungsbeschränkung bietet. Somit haften alle Gesellschafter vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Gegen bestimmte Risiken lassen sich Versicherungen abschließen, doch für besonders riskante Geschäfte ist diese Rechtsform ungeeignet. Wenn sie bei gleichem Verwaltungsaufwand eine Haftungsbeschränkung wünschen, sollten Sie über eine UG-Gründung nachdenken.

Sie haben Ihre OHG gegründet und möchten schnellstmöglich Ihre neue Geschäftigkeit aufnehmen? Unter bestimmten Bedingungen ist dies möglich. Dafür müssen allerdings folgende Punkte beachtet werden:

  1. Im Geschäftsverkehr müssen Sie dem Firmennamen das Kürzel “i.G”. für “in Gründung” anhängen.
  2. Für die Rechnungsstellung benötigen Sie eine vorläufige Steuernummer, die sie beim Finanzamt beantragen können.

Da die offene Handelsgesellschaft eine Firma ist, können Sie einen freien und kreativen Namen für Ihr Geschäft wählen. Empfehlenswert ist es dabei, Ihre Zielgruppe im Auge zu behalten. Wählen Sie einen Namen, der sich im Einklang mit Ihrer Marketingstrategie befindet. Aus firmenrechtlicher Perspektive müssen jedoch einige Aspekte beachtet werden.

Der Name Ihrer OHG darf

  • nicht irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB) sein
  • muss aber unterscheidungskräftig sein (§ 18 Abs. 1 HGB) und
  • nicht bereits verwendet sein (§ 30 Abs. 1 HGB).

Zudem muss an den Namen das entsprechende Kürzel “OHG” oder “Offene Handelsgesellschaft” angehängt werden.

Beide Gesellschaften sind Personengesellschaften die keine Form der beschränkten Haftung kennen. Sie benötigen auch keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zur Gründung, auch wenn wir unseren Mandanten dazu raten.

Die Unterschiede beider Gesellschaften bestehen vor allem aus Folgendem:

  • Die GbR bedarf lediglich der Einnahmenüberschussrechnung, während die OHG der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzerstellung unterliegt.
  • Die OHG ist eine Firma und somit zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet.
  • Aufgrund des Firmenstatus kann sie ebenfalls einen freien und kreativen Firmennamen wählen. Die GbR muss die vollen Namen der Gesellschafter als Gesellschaftsname führen.
  • Die GbR muss nicht unbedingt einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die OHG hingegen wird immer zum Betrieb eines Handelsbetriebs gegründet.

Der wichtigste Unterschied zwischen einer OHG und einer GmbH oder UG liegt in der Enthaftung. Während Gesellschafter einer Personengesellschaft, wie der OHG, vollumfassend mit ihrem Privatvermögen haften, bietet die UG oder GmbH eine volle Enthaftung.

Für jegliche private Schulden haftet lediglich das Betriebsvermögen. Geschäftsführer können nur im Falle von grobem Fehlverhalten haftbar gemacht werden. Zudem ist der Verwaltungsaufwand einer OHG mit dem einer Kapitalgesellschaft gleichzusetzen. Anstelle einer OHG, sollte daher meistens eine UG oder GmbH gegründet werden.

Die OHG hingegen bietet eine steuerlich vorteilhafte Entnahme für Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind. Sie müssen ihre Entnahmen lediglich in Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuern.

Es gibt für die OHG keine Möglichkeit zur Bestellung eines Fremdgeschäftsführers. Das wiederum führt dazu, dass die Gesellschafter für die Pflichten der OHG gemeinsam haften. Die interne Aufgabenverteilung kann im Rahmen des Gesellschaftsvertrags individualisiert werden.

Alle Gesellschafter haften somit privat, gemeinsam und voll.

Als Gründer einer OHG könnten Sie sozialversicherungspflichtig sein, wenn Ihre Tätigkeit innerhalb der OHG nicht als Selbstständigkeit anerkannt wird. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn Sie nur eine Minderheit der Anteile an der OHG halten oder im Betrieb weniger als 20 Stunden pro Woche tätig sind.

Unabhängig von der Pflicht zum Abschluss einer Sozialversicherung müssen Gründer einer OHG eine Krankenversicherung abschließen. Je nach individuellen Vorlieben kann es sich um eine private oder eine gesetzliche Versicherung handeln. Es existieren diesbezüglich keine Besonderheiten.

Für ein seriöses Auftreten und eine bessere interne Organisation sollten Sie ein Geschäftskonto für Ihre OHG eröffnen. Es sind meistens die traditionellen Banken, die für Personengesellschaften explizite Konten anbieten. Für die Eröffnung muss jedoch zuerst der Notartermin stattgefunden haben, der für die Beurkundung der Eröffnung einer OHG notwendig ist.

Als handelsrechtliche Firma ist die offene Handelsgesellschaft zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet. Um die Eintragung zu beschleunigen und nicht unnötig zu verzögern, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Beschriften Sie den Firmenbriefkasten korrekt: Viele Gründer vergessen in der Anfangsphase Ihren Firmenbriefkasten korrekt zu beschriften. Dadurch kann der Gründungsprozess verzögert werden. Es klingt zwar banal, doch wenn die Unterlagen des Registergerichts nicht zugestellt werden können, ist eine Verzögerung von einem Monat zu erwarten.
  • Geben Sie den Geschäftszweck korrekt an: Als handelsrechtliche Firma muss der Geschäftszweck Ihres Unternehmens beim Eintrag ins Handelsregister angegeben werden. Wir ermitteln die rechtlich zulässige Firmenbezeichnung Ihres Geschäfts im Rahmen der Gründungsberatung und melden Ihre OHG bei der IHK für Sie an.
  • Einzahlung des Kostenvorschusses: Für die Anmeldung im Handelsregister müssen die Kosten für die Anmeldung beim Registergericht vorgeschossen werden. Diese können Sie überweisen, sobald die Zahlungsaufforderung vom Gericht kommt. Sie können allerdings den Prozess beschleunigen, wenn Sie den Betrag bereits nach der notariellen Beurkundung hinterlegen oder direkt selbst bei der Gerichtskasse einzahlen.

Wir haben bereits mehrfach erlebt, dass Gründer von neu gegründeten Unternehmen nach dem Eintrag ins Handelsregister eine dubiose Rechnung erhalten. Dabei wird etwa gefordert, einen Beitrag für die Eintragung in ein weiteres Register zu zahlen. Meistens ist der Eintrag dabei nicht verpflichtend. Es handelt sich um spezialisierte Betrüger, die darauf abzielen frische Unternehmer zu verwirren und zu betrügen. Prüfen Sie daher gerade in der Anfangsphase jede Rechnung genau.

Auch Rechnungen für andere Dienstleistungen, wie etwa eine erneute Registrierung Ihrer Domain, finden sich häufig unter diesen Rechnungen. Die Betrüger sehen im Handelsregister, dass Ihre Firma neu eingetragen wurde, und schreiben Sie daraufhin an.

Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen an die Gewinnverteilung einer OHG. Sie haben in der Regel die freie Wahl und können durch individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Gewinnverteilung nach Ihren Wünschen gestalten.

Gründer bemessen den prozentualen Anteil der Gewinnbeteiligung an der Höhe des eingezahlten Stammkapitals des jeweiligen Gründers. Häufig werden die Auszahlungen einmal jährlich vorgenommen.

Eine pauschale Bezifferung der Kosten für die Buchführung einer offenen Handelsgesellschaft macht keinen Sinn. Die Höhe der Kosten hängt vom jeweiligen Aufwand ab, der wiederum durch die Art des Geschäftsmodells bedingt ist.

Insbesondere hängt der Umfang des Aufwands von folgenden Faktoren ab:

  • Der Komplexität des Geschäftsmodells
  • Der Anzahl der Buchungsvorgänge
  • Der Anzahl der Mitarbeiter
  • Der nationalen oder internationalen Ausrichtung des Betriebs
  • Der Anzahl der Gesellschafter
  • Weiterer interner Regelungen.

Als handelsrechtliche Firma ist die OHG zur doppelten Buchführung und zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Der Aufwand ist damit etwas höher, als etwa bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Um einen groben Rahmen für die Kosten zu setzen, lässt sich die Summe zwischen 800 Euro pro Jahr bei 30 Buchungen und 1.500 Euro pro Jahr bei 100 Buchungen nennen.

Eine Abtretung der Geschäftsanteile wie etwa bei einer UG oder GmbH ist für die offene Handelsgesellschaft nicht vorgesehen. Eine derartige Regelung lässt sich jedoch durch die entsprechende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags vornehmen. Wir gestalten Ihren Gesellschaftsvertrag im Rahmen unserer Gründungsberatung so, dass Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden. Eine spätere Abtretung für einen gewünschten Gesellschafterwechsel wird somit rechtssicher ermöglicht.

Um potenzielle Kunden auf Ihre Geschäft aufmerksam machen zu können, müssen Sie werben. Die Werbung unterliegt den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. In der täglichen Praxis gibt es einige Feinheiten, die beachtet werden müssen. Ihre Wettbewerber könnten Sie für eine rechtswidrige Werbung abmahnen oder sogar vor Gericht verklagen. Die gängigsten Arten der Werbung unterliegen rechtlichen Anforderungen:

  • Werbung per Telefon
  • Werbung per Fax
  • SMS-Werbung
  • E-Mail-Marketing
  • Werbebiefe
  • Werbung per Content Marketing
  • Werbung in sozialen Medien
  • Gewinnspiele und ähnliche Maßnahmen

Als allgemeine Aussage lässt sich festhalten, dass Sie nur rechtlich zulässige vergleichende Werbung nutzen und keine verbotene irreführende Werbung machen dürfen.

Offensichtliche Konfliktfelder mit Konkurrenten bestehen im Bereich der vergleichenden Werbung: Es mag verlockend erscheinen, sich vom Angebot der Konkurrenz abzusetzen, indem Sie Ihre Alleinstellungs- oder Besserstellungsmerkmale offen kommunizieren. Allerdings ist die Grenze rechtlich zulässiger und verbotener vergleichender Werbung oft schwer erkennbar.

Es gilt: Vergleichende Werbung ist verboten, wenn sie sittenwidrig ist (§ 6 Abs. 1 UWG).

Insgesamt darf Ihre Werbung nicht irreführend sein.

Der Schutz geistigen Eigentums ist ein wichtiges Thema, mit dem sich Gründer und Unternehmer befassen müssen.

Die Digitalisierung und die zunehmende Wichtigkeit des Internets im wirtschaftlichen Sektor hat das Verbreiten von geistigem Eigentum erleichtert. Dadurch ist die Anfälligkeit des Missbrauchs von geistigen Eigentum auch im unternehmerischen Kontext gestiegen. Häufig kommt es vor, dass etwa Bilder rechtswidrig auf der Unternehmenswebseite oder die Produktbeschreibungen des Lieferanten verwendet werden. Sollten Mitbewerber auf solche Verstöße aufmerksam werden, kann dies hohe Kosten aufgrund einer Abmahnung nach sich ziehen. Die Verstöße sind leicht durch einen Screenshot nachzuweisen.

Teilweise ist nicht bekannt, auf welche Werke sich das Urheberrecht erstreckt. Grundsätzlich beinhaltet dies alle Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Im unternehmerischen Alltag sind dies häufig:

  • Bilder
  • Fotos
  • Grafiken
  • Logos
  • Texte
  • Software
  • Filme
  • Musikstücke
  • Tabellen
  • uvm (§ 2 UrhG)

Besonders häufig finden Verstöße im Rahmen der ungenehmigten Nutzung von Bildern statt. So bedarf es auch für bereits veröffentlichte Grafiken oder Fotos die explizite Einwilligung des Urhebers. Das Recht erlischt nicht dadurch, dass eine Veröffentlichung auf sozialen Medien stattgefunden hat. Auch ist die Qualität oder eigentliche Absicht der Aufnahme eines Fotos irrelevant. Eine versehentliche Aufnahme in schlechter Qualität unterliegt denselben gesetzlichen Bestimmungen wie das Foto eines professionellen Fotografen. Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass eine Nutzung zulässig ist, wenn der Urheber namentlich erwähnt wird. Dem ist nicht so.

Andersherum besteht natürlich ein Urheberrecht für die Werke, die in Ihrem Unternehmen gefertigt wurden. Sie können die Werke Ihrer festen Mitarbeiter ohne ausdrückliche Einwilligung nutzen, auch wenn diese nicht mehr in Ihrem Unternehmen tätig sind (§ 43 UrhG).

Sie möchten sich ausführlicher mit dem Thema beschäftigen? Lesen Sie unseren detaillierten Artikel zum Urheberrecht im unternehmerischen Kontext.

Sie sollten Vorsicht walten lassen, wenn Sie derartige Angebote erhalten. Garantierte Umsätze und Ergebnisse von Marketingagenturen sind häufig unseriös. Auch hier haben es dubiose Unternehmen auf Neugründer abgesehen. Alle Angebote sollten genau überprüft werden.

So kann es etwa vorkommen, dass Ihnen eine Agentur einen Werbeplatz auf einer Webseite in Form eines Banners anbieten will. Anstatt der versprochenen Impressionen bekommt tatsächlich niemand Ihre Werbung zu sehen. Die Besucherzahlen und Impressionen sind nur gefälscht oder von speziellen Bots generiert worden.

Auch im Bereich des Suchmaschinenmarketing sollten Sie Vorsicht walten lassen. Manche Spezialisten vertrauen auf sogenannte “Black Hat SEO”. Dabei wird versucht der Suchmaschinenalgorithmus von Google zu sabotieren, anstatt wirklich sinnvolle Inhalte zu liefern. Kurzfristig mögen diese Methoden zwar wirksam sein, doch wenn sie aufgedeckt werden, kann Ihrer Unternehmenswebseite und Domain ein nachhaltiger und langfristiger Schaden zugefügt werden.

Wenn Sie sich gegen derartiges Vorgehen schützen möchten, lesen Sie unseren Artikel zum Thema “Startup-Betrug”

Die meisten Unternehmen verfolgen sich wiederholende oder ähnliche Geschäfte. Um die innere Organisation zu stärken und die Prozesse zu schärfen, werden allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt. Dabei werden Konditionen und Bedingungen festgelegt, die Ihren Rahmen für Ihre geschäftliche Tätigkeit bestimmen. Sie können aufgrund der individuellen Vertragsfreiheit von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Durch den Verweis auf Ihre AGB müssen Konditionen Ihrer Geschäfte nicht jedesmal erneut verhandelt werden. Allerdings müssen sie einer sogenannten Inhaltskontrolle standhalten, um rechtsgültig zu sein. Sie sollten daher mit einem Anwalt erstellt werden.

Häufige Konditionen der AGB betreffen:

  • Lieferfristen
  • Zahlungsweisen
  • Haftung
  • Porto- und Verpackunskosten
  • Eigentumsvorbehalte
  • Gerichtsstand
  • Widerruf und Rückgabe
  • Nutzungsrechte

Der Diebstahl von intellektuellem Eigentum ist eine Bedrohung für die Wirtschaft mit fortschreitender Bedeutung. Produkte, Dienstleistungen oder auch Marketingstrategien werden schnell von Konkurrenten kopiert, sobald sie sich als erfolgreich erwiesen haben. Um Ihre Alleinstellungsmerkmale zu schützen, sollten Sie daher eine Marke anmelden, sofern dies möglich ist.

Wenn Wettbewerber markenrechtlich geschützte Elemente Ihres Unternehmens zu kopieren versuchen, haben Sie die Möglichkeit sich rechtlich zu wehren. Das deutsche Markenrecht ist umfangreich und durchdacht. Es verwundert also nicht, dass es als Vorlage für das Markenrecht der gesamten EU gedient hat.

Dabei wird häufig der Rahmen der Möglichkeiten unterschätzt, den das Markenrecht eröffnet. Nicht nur Logos und Grafiken können markenrechtlich geschützt werden, sondern auch Formen oder Muster eines bestimmten Produktes.

Wir raten Ihnen für schützenswerte Elemente Ihres Unternehmens eine Marke anzumelden. Wenn Sie sich für das Thema interessieren, lesen Sie unseren umfangreichen Artikel zur Anmeldung einer deutschen Marke.

Unterlagen Download

Hier haben Sie die Möglichkeit. sich die erforderlichen Unterlagen zur Mandatierung  herunterzuladen. Sie finden hier ferner  das Muster einer OHG Satzung und eine Checkliste dazu, was Sie zur Gründung alles benötigen.

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    • Gründung

    OHG Gründen

    Guten Tag! Darf man OHG gründen und in das Handelsregister eintragen, aber ohne Jahresumsatz ab etwa 250.000 € und weitere Indizien wie zum Beispiel mehrere Mitarbeiter, mehrere Niederlassungen? Also können so genannte zwei Freunden und ihre Kios in das Handelsregister eingetragen werden? Vielen Dank im Voraus!

    Vermögensverwaltende Gesellschaft

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Verwandten in Kannada und er möchte mich und meinen Mann unterstützen. Wir leben in einer Großstadt, aber haben nur ein kleineres Einkommen von ca. 40000 Euro in Jahr. Er will uns helfen ein Haus kaufen zu können. Dazu möchte er 500 000 Euro senden. Er riet uns […]

    GbR Gründung

    Wir möchten eine GbR gründen um Rechtssicherheit beim Kauf und Verkauf eines gemeinsam erworbenen und privat genutzten Grundstücks zu haben. Es werden keine Einnahmen bzw. Ausgaben bei der Gesellschaft erwartet. Daher brauchen/wollen wir auch keine Buchführung machen. Muss die GbR trotzdem beim Finanzamt angemeldet werden bzw. eine Steuernummer bekommen?

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