OHG gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine OHG gründen
Sie wollen eine OHG gründen, um von einer bewährten Gesellschaftsform zu profitieren und kostengünstig zu gründen? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre OHG schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller OHG Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
- Als im Handelsregister eingetragene Firma kann die OHG frei benannt werden
- Der Gesellschaftsvertrag einer OHG muss notariell nicht beurkundet werden
- Die Gründung einer OHG bedarf keines festgeschriebenen Stammkapitals
Wir gründen Ihre OHG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte OHG Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online OHG Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online OHG Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre OHG direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer OHG. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer OHG
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen OHG Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick OHG Gründung
Die OHG, oder Offene Handelsgesellschaft, ist eine Form der Personengesellschaft so wie die GbR oder die KG, mit dem Zweck des Handelsbetriebes. Personengesellschaften sind keine eigenen juristischen Personen, sondern werden durch ihre Gesellschafter als natürliche Personen vertreten. Zur Gründung bedarf es mindestens zwei Gesellschafter, welche miteinander einen Gesellschaftsvertrag , entweder mündlich, besser jedoch schriftlich, schließen. Die OHG bietet Ihnen:
- Eine kostengünstige Gründung ohne Stammeinlage und mit sehr beschränkten formellen Voraussetzungen.
- Die Eintragung ins Handelsregister zur Publizität und als Versicherung Ihrer Seriosität gegenüber Geschäftspartnern.
- Die Möglichkeit der Wahl eines individuellen Firmennamens, anders als bei der GbR.
- Die Tradition der ältesten Firmenform des deutschen Rechts, welche bereits seit 1861 bekannt ist.
Die OHG bietet Ihnen einen besseren Ruf als die GbR und die Möglichkeit, Ihre Firma individuell anzupassen, ohne dabei die hohen Kosten der GmbH Gründung zu verursachen. Sie ist daher eine gute Rechtsform für Handeltreibende die ein langfristiges, mittelständisches Unternehmen aufbauen wollen, und sich die Möglichkeit der späteren Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft offen halten möchten.
Die OHG ist die älteste, dem deutschen Recht bekannte, Firma und existiert bereits seit 1861. Sie bietet seinen Inhabern keine Möglichkeit des privaten Haftungsausschluss. Für betriebliche Schulden haften die Inhaber vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Eine OHG ist eine Personengesellschaft und keine juristische Person. Bei Geschäften tritt somit nicht sie, sondern die dahinterstehenden Gesellschafter als Vertragspartner auf. Für ihre Gründung werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt.
Wir gründen Ihre OHG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

OHG Gründung: Unsere Pakete
Was ist eine OHG?
Die offene Handelsgesellschaft ist die älteste Rechtsform für eine Firma, die dem deutschen Recht bekannt ist. In Grundzügen hat sie schon im Jahr 1861 existiert. Das Handelsgesetzbuch, das ihre gesetzliche Grundlage darstellt, wurde im Jahr 1900 ins Leben gerufen.
Definition der OHG
Die offene Handesgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck der Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ist. Ihre Existenz ist somit, anders als die GbR, zweckgebunden. Inhaber der OHG haften vollumfassend mit ihrem Privatvermögen für die betrieblichen Schulden ihrer Gesellschaft. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, auch wenn er dringend empfohlen wird. Die Gründung einer OHG gehört zu den eintragungspflichtigen Tatsachen des HGB und muss somit im Handelsregister registriert werden.
Haftung der OHG
Gesellschafter einer OHG haften für betriebliche Schulden mit ihrem Privatvermögen. Anders als bei einer UG oder einer GmbH existiert keine Möglichkeit zum Haftungsausschluss. Da gleichzeitig die Anforderungen an die laufende Verwaltung denen der Kapitalgesellschaft gleichen, wird die OHG zunehmend durch diese ersetzt. Die Haftung im Innenverhältnis kann durch die Festlegung im Gesellschaftsvertrag individuell bestimmt werden. Auch wenn Versicherungen gegen bestimmte Risiken denkbar sind, geht mit der OHG das Risiko des wirtschaftlichen Totalverlusts einher.
OHG hat keine Rechtspersönlichkeit
Anders als eine GmbH oder UG ist die OHG keine juristische Person. Ihr wird dennoch für manche Geschäfte eine beschränkte Rechtsbefugnis eingeräumt. So kann sie als rechtliche Einheit vor Gericht verklagt werden, Konten eröffnen und auch bestimmte Geschäfte abschließen. Generell wird sie jedoch von ihren Inhabern vertreten.
Firmenname kann frei gewählt werden
Die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür kann sie frei einen Namen wählen. Ihnen steht es also offen, den Firmennamen an Ihre Marketingstrategie anzupassen. Lediglich das offizielle Kürzel, “OHG” oder “offene Handelsgesellschaft”, muss angehängt werden.
Gründung mit mehr als einer Person möglich
Die offene Handelsgesellschaft kann von zwei oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Als Einzelperson macht eine Gründung keinen Sinn und ist auch nicht möglich, da alleine als Kaufmann, Einzelunternehmer oder Freiberufler agiert werden kann.
Geschäftsführung durch Gesellschafter
Die Geschäftsführung betrifft die Rechtsfragen im Innenverhältnis. So wird etwa geregelt, welcher Gesellschafter welche Entscheidungen treffen und Handlungen vornehmen darf. Ungewöhnliche Geschäfte und Geschäfte, welche die Rechtsbeziehung der Gesellschafter untereinander betreffen, müssen per Beschluss aller Gesellschafter geregelt werden (§ 116 Abs. 2 HGB). Tagesgeschäfte können nach Berücksichtigung im Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter übertragen werden. Unabhängig davon steht jedem Gesellschafter dennoch ein Widerspruchsrecht zu (§ 155 I HGB).
Vertretung der OHG
Die Vertretung der OHG bezeichnet das Handeln der Gesellschafter im Außenverhältnis. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 125 ff. HGB. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft einzeln vertreten (§ 125 HGB). Die sogenannte Alleinvertretungsbefugnis kann allerdings im Gesellschaftsvertrag abgeändert werden.
Im Rahmen der Vertretungsbefugnis können alle Rechtsgeschäfte durchgeführt werden (§ 126 HGB). Das bedeutet, dass die Geschäfte der OHG Dritten gegenüber wirksam sind, auch wenn dieser Gesellschafter im Innenverhältnis von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Diese Regelung dient dem Schutz Dritter, die keine Kenntnis über die innere Struktur einer OHG haben. Ein Ausschluss der Vertretungsmacht ist nur unter Umständen möglich. Dafür muss der Ausschluss im Handelsregister hinterlegt werden und es muss ein erhebliches Interesse des allgemeinen Rechtsverkehrs bestehen (BGH NJW 1998, 1071).
Gründungs-Kostenrechner
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Ziele der OHG Gründung
1. Ziel
Günstigere Gründung
Die Gründung einer OHG ist deutlich unkomplizierter, als etwa die Gründung einer GmbH oder einer UG. Es ist kein Gesellschaftsvertrag in Schriftform erforderlich, auch wenn es dringend empfohlen wird. Zudem existieren keine Anforderungen an eine Stammeinlage, womit die Gründung bereits mit geringem Startkapital möglich ist.
2. Ziel
Firmenname kann frei gewählt werden
Anders als bei der GbR wird die OHG als Firma ins Handelsregister eingetragen. Dadurch besteht die Möglichkeit einen individuellen Firmennamen nach Marketinggesichtspunkten zu wählen. In Briefköpfen muss nicht der Vor- und Nachname verwendet werden.
3. Ziel
Rechtssichere Gründung
Wir begleiten Sie als erfahrene Kanzlei für Unternehmensgründung rechtssicher durch den Gründungsprozess. Mit uns gründen Sie mit anwaltlicher Gewähr. Von der kostenlosen Erstberatung über die Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur steuerlichen und gewerblichen Anmeldung gründen wir Ihre OHG mit Rechtssicherheit.
4. Ziel
Kaum Formalitäten
Wenn Sie den Gründungsprozess an uns übertragen, minimieren Sie den formalen Aufwand für sich selbst. Lediglich bei der notariellen Beurkundung müssen Sie anwesend sein. So können Sie sich schon vor dem Start ganz auf die Ausrichtung Ihres operativen Geschäfts konzentrieren.

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Vorbereitung der OHG Gründung
Die Gründung eines jeden Unternehmens sollte umfassend vorbereitet werden. Auch wenn die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft keinem schematischem Prozess unterliegt, haben wir festgestellt, dass die Gründung in der Regel die gleichen vier Schritte durchläuft. Durch angemessene Planung können die typischen Gründungsfehler verhindert werden. Geschieht dies nicht, droht etwa die Notwendigkeit einer kostspieligen Korrektur oder sogar einer Neugründung.
Planen Sie die OHG-Gründung somit mit den folgenden vier Schritten:
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Die Erstellung eines Businessplans ist der erste Schritt einer Unternehmensgründung. Er dient nicht nur der Präsentation des Vorhabens gegenüber Investoren oder potenziellen Partnern, sondern auch der eigenen Planung und Übersicht. Im Groben sollte der Businessplan folgende Aspekte beinhalten:
- Gesellschafter
- Idee
- Marktsituation
- Wettbewerb
- Marketing
- Organisation
- Mitarbeiter
- Chancen und Risiken
- Finanzplan / Liquiditätsplan / Rentabilitätsvorschau
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Die wichtigsten Grundbausteine eines neu gegründeten Unternehmens sind die Finanzierung und das Marketing. Eine gute Finanzplanung sichert das Überleben des Unternehmens, bis über das Marketing mit den ersten Kunden oder Verkäufen die ersten Einnahmen erzielt werden können. Beide Aspekte sollten bereits vor der Gründung geplant und zuverlässig organisiert worden sein. Andernfalls droht Ihr Unternehmen zu scheitern.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen
Vor der Gründung sollten die juristischen Grundfragen des angestrebten Geschäftsmodells untersucht werden. Wir klären diese Fragen im Rahmen unserer Gründungsberatung. Zunächst wird die Rechtsform ausführlich diskutiert. Bei besonders riskanten Geschäften sollte eine beschränkte Haftung erwirkt werden, während andere Geschäftsmodelle für die OHG geeignet sind. Die wichtigsten Fragen betreffen:
- Haftung
- Rechtsform
- Vertretung /Geschäftsführung
- Gesellschafter
- Gewinnverteilung
- Einlage
- Nachfolge
- Erbschaft
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Die OHG hat als Firma das Recht einen Firmennamen frei zu wählen. Er kann kreativ sein und im Einklang mit ihrer Marketingstrategie stehen. Dennoch unterliegt er gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine vorzeitige Prüfung nehmen wir im Rahmen der Vorbereitung Ihrer Gründung vor. Sollten Sie versehentlich einen Namen wählen, der gesetzlich nicht in Frage kommt, verzögert sich der Gründungsprozess unnötig.
Es ist vorgesehen, dass der Firmenname nicht irreführend ist, Unterscheidungskraft vorweist (§ 18 Abs. 1 HGB) und in seiner Form einzigartig ist (§ 30 Abs. 1 HGB). Wir prüfen Ihren gewünschten Firmennamen für die Eintragung bei der IHK. So kann Ihre Gründung schnellstmöglich realisiert werden.
Wenn Sie sich entschlossen haben Ihr Unternehmen zu gründen und sich optimal vorbereiten möchten, lesen Sie unseren Artikel zur Vorbereitung einer Gründung.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
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Offene Handelsgesellschaft Gründen in 10 Schritten – Ablauf der OHG Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf OHG Gründung
Die OHG-Gründung im Rahmen unserer Gründungsberatung durchläuft folgende Schritte:
1. Kostenlose Erstberatung
2. Gründungsberatung vom Anwalt
3. Firmenrechtliche Prüfung des Namens
4. Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
5. Notarielle Beurkundung
6. Eintragung in das Transparenzregister
7. Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital
8. Eintragung der OHG ins Handelsregister
9. Abschlussberatung vom Anwalt
10. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung

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Ablauf der OHG Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Bevor der eigentliche Gründungsprozess eingeleitet wird, bieten wir künftigen Mandanten, die an einer OHG-Gründung interessiert sind, eine kostenlose Erstberatung an. Dabei klären wir die Frage, ob die OHG für Ihr geschäftliches Vorhaben geeignet ist. Unter Umständen ist die UG eine bessere Wahl, da ein persönliches Haftungsrisiko bei gleichem Verwaltungsaufwand ausgeschlossen wird. Im Anschluss an die kostenlose Erstberatung sind Sie über die wichtigsten rechtlichen Fragen und den Ablauf der Gründung im Bilde.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
st die Wahl auf die OHG gefallen und möchten Sie die Gesellschaft gründen, dann nehmen wir die Intensivberatung mit Ihrem persönlichen Anwalt vor. Er wird Sie durch den kompletten Gründungsprozess begleiten. Für diesen Schritt sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Im Rahmen der Beratung sollten alle Ihrer persönlichen Präferenzen für die innere Ausgestaltung der OHG erfasst werden. So kann bereits zu Anfang der Gründung ein optimaler Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Eine spätere Korrektur würde unnötige Kosten verursachen. Wir erfragen alle wichtigen Aspekte im ausführlichen Gespräch, damit Sie keinen relevanten Punkt vergessen. Häufige Themenfelder der Intensivberatung sind:
- Die richtige Rechtsform
- Die Bezeichnung des Geschäftszweckes
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Geschäftsführung
- Einlage
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Überprüfung des Firmennamens
Da die OHG eine Firma ist, kann sie einen freien Namen wählen, der im Einklang mit Ihrer Marketingstrategie steht. Dennoch unterliegt der Firmenname gesetzlichen Anforderungen. Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Basierend auf den Ergebnissen der Gründungsberatung, erstellen wir Ihnen zunächst einen rechtsgültigen Gesellschaftsvertrag, der Ihre persönlichen Präferenzen zur Ausgestaltung berücksichtigt. Für die OHG-Gründung ist zwar kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorausgesetzt, allerdings raten wir Ihnen dringend dazu.
Unsere OHG-Gründung bieten wir Ihnen zum Festpreis an. Unser Honorar steigt nicht dadurch, dass der Umfang Ihrer Gründungsunterlagen zunimmt. Gemeinsam können wir somit einen ausführlichen Gesellschaftsvertrag ausarbeiten, der alle möglichen Szenarien bedenkt und für einen Krisen- oder Streitfall vorsorgt.
Die offene Handelsgesellschaft lässt eine individuelle Ausgestaltung der Geschäftsführungsbefugnisse zu. Vertretungsbefugnisse nach außen lassen sich bei einem berechtigten Interesse des allgemeinen Rechtsverkehrs beschränken. Im Vergleich zu anderen Gesellschaften bietet die OHG umfangreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten der Mitbestimmungsrechte. Daher können diese den eigenen Vorstellung entsprechend realisiert werden.
Hier finden Sie unseren Exkurs zum Gesellschaftsvertrag!
Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin
Ist der Gesellschaftsvertrag erstellt, bedarf es einer notariellen Beurkundung der Gründungsunterlagen durch einen Notar in Anwesenheit aller beteiligten Gesellschafter. Wir organisieren den Termin, Sie müssen nur erscheinen.
Schritt 6 -Eintragung ins das Transparenzregister
Seit 2019 müssen Gesellschaften aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dieses soll ermöglichen auf einen Blick die wirtschaftlich Verantwortlichen eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Von einer Eintragung kann abgesehen werden, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
Schritt 6 -Eintragung ins das Transparenzregister
Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals
Sind die Gründungsunterlagen notariell beurkundet, kann das Geschäftskonto eröffnet werden. Wir bereiten die Formalitäten für Ihren Banktermin vor. Nach der Eröffnung können Sie das Stammkapital einzahlen.
Schritt 8 - Eintragung der OHG ins Handelsregister
Im Anschluss nehmen wir die Eintragung Ihrer neuen OHG ins Handelsregister vor.
Schritt 8 - Eintragung der OHG ins Handelsregister
Schritt 9 - Abschlussberatung
Die Abschlussberatung soll die letzten Fragen klären. Häufig entstehen während des Gründungsprozesses weitere Fragen. Insbesondere klären wir mit Ihnen:
- Welche steuerlichen Pflichten bestehen?
- Wie wird ein Gewerbe angemeldet?
- Wie müssen Geschäftsbriefe rechtlich sicher aussehen?
- Wie kann rechtssicher geworben werden?
- Wann verstoße ich gegen ein Urheberrecht?
- Welche anfänglichen Rechnungen müssen bezahlt werden? Welche entstammen eines Betrugsversuches?
- Welche Versicherungen sollte ich abschließen?
Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit werden zahlreiche Verträge benötigt. Wir überreichen Ihnen die wichtigsten Musterverträge, die Sie für Ihr Geschäftsmodell benötigen. Geschäftsführervertrag, Arbeitsverträge, Vertrag freie Mitarbeit, Lizenzverträge usw.)
Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
Eine OHG kann nur für den Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet werden. Daher ist eine gewerbliche Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig. Wir übernehmen dies gleichzeitig mit der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt.
Danach ist die OHG-Gründung vollendet.
Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
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Vorteile und Nachteile der OHG Gründung
Vorteile der UG Gründung
Kein Mindestkapital erforderlich
Es existieren keine Anforderungen an ein Mindestkapital bezüglich der OHG. Sie kann ohne eine feste Mindesteinlage gegründet werden, wie bei einer GmbH Somit unterliegt dieser Aspekt der Gründung der Absprache der Gesellschafter.
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Die OHG bietet ihren Gesellschaftern ein hohes Maß an Mitbestimmungsrechten. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft nach außen vertreten und besitzt Geschäftsführungsbefugnisse. Ohne explizite Regelung im Gesellschaftsvertrag muss jede Handlung per Beschluss bestätigt werden.
Höheres Ansehen als GbR
Die OHG ist eine Firma und unterliegt den Anforderungen des HGB. Daher genießt sie in Unternehmerkreisen ein höheres Ansehen als die GbR.
Freie Wahl eines Firmennamens
Als eingetragene Firma kann die OHG firmiert und mit einem individuellen Namen versehen werden. Somit kann der Name im Einklang mit der Marketingstrategie des Unternehmens gewählt werden.
Kostengünstigere Gründung
Im Vergleich zur GmbH oder UG, bedarf es keiner notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Lediglich die Handelsregisterurkunde muss beurkundet werden, wodurch die Gründung insgesamt günstiger ist.
Nachteile der UG Gründung
Persönliche Haftung ➤ GmbH- oder UG-Gründung
Die Inhaber der offenen Handelsgesellschaft haften mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Es besteht keine Möglichkeit des Haftungsausschlusses, außer in Form von bestimmten Versicherungen gegen einzelne Risiken. Der Betrieb der OHG geht somit mit dem Risiko des wirtschaftlichen Totalverlustes einher.
Alternative: Seit der Einführung der UG kann eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft zu einem günstigen Preis und ohne Anforderungen an das Stammkapital gegründet werden. Sie verdrängt die OHG zunehmend und erfreut sich großer Beliebtheit, auch unter Existenzgründern.
Besteuerung ➤ GmbH- oder UG-Gründung
Als Personengesellschaft muss die OHG keine Körperschaftssteuer auf den Betriebsgewinn entrichten. Das mag im ersten Augenblick vorteilhaft erscheinen, doch tatsächlich hat es einen Nachteil. Die Gesellschafter müssen den Betriebsgewinn je nach Gewinnverteilung in Höhe ihres persönlichen Einkommensteuersatzes versteuern. Somit kann die Versteuerung über 45% betragen. Eine Kapitalgesellschaft muss ihren Gewinn nur in Höhe der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer versteuern, im Durchschnitt in Höhe von ca. 30%.
Alternative: Um von der steuerlich vorteilhaften Körperschaftsteuer profitieren zu können, ist die Gründung einer UG oder GmbH angebracht. Beide Kapitalgesellschaften versteuern ihren Gewinn nur in Höhe von ca 30%.
Pflicht zur doppelten Buchführung ➤ GbR-Gründung
Als Firma muss die offene Handelsgesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Dadurch unterliegt sie auch der Pflicht zur doppelten Buchführung. Wenn Sie eine OHG gründen, sollten Sie sich also bewusst sein, dass sie einem Verwaltungsaufwand unterliegen, der dem der UG oder GmbH gleichzustellen ist. Dennoch profitieren sie nicht von einer beschränkten Haftung, da diese bei der OHG nicht gegeben ist. Der Verwaltungsaufwand ist höher und damit auch kostspieliger.
Alternative: Wenn Sie den Verwaltungsaufwand Ihrer Selbstständigkeit beschränken möchten, sollten Sie eine GbR gründen. Diese muss lediglich die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) einreichen. Ab einer gewissen Größe wird die GbR aber zur OHG umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie die UG-Gründung in Betracht ziehen.
Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten ➤ GbR-Gründung oder GmbH / UG-Gründung
Die OHG unterliegt als Firma den rechtlichen Anforderungen des Handelsgesetzbuches. Dadurch ist einerseits die doppelte Buchführung und Bilanzerstellung, aber auch der Eintrag ins Handelsregister und damit die notarielle Beurkundung notwendig. Die Gründungs- und (laufenden) Verwaltungskosten liegen somit etwas höher.
Alternative: Die Gründung einer GbR ist einerseits günstiger, da die formalen Anforderungen noch geringer sind. Gleichzeitig ist die laufende Verwaltung günstiger, da lediglich die EÜR getätigt werden muss. Dennoch kann die GmbH oder UG eine sinnvolle Alternative sein, da bei gleichbleibendem Verwaltungsaufwand eine volle private Enthaftung gegeben ist.
Dauer der OHG Gründung


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Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung
Besteuerung der Gesellschafter
Die OHG ist ein Zusammenschluss zweier natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel ein gemeinsames Handelsgewerbe zu betreiben. Die Versteuerung der Gewinne findet bei den Gesellschaftern selbst statt.
Einkommensteuer
Die Höhe der Einkommensteuer hängt von dem persönlichen Einkommensteuersatz des jeweiligen Gesellschafters ab.
Solidaritätszuschlag
Im Rahmen der Einkommensteuer muss der Solidaritätszuschlag abgeführt werden. Er beträgt in der Regel 5,5 Prozent der abzuführenden Einkommensteuer.
Kirchensteuer
Wenn die Gesellschafter Mitglied einer Kirche sind, müssen Kirchensteuer abgeführt werden. Der genaue Steuersatz ist vom Wohnort der Gesellschafter abhängig. Der Satz sollte ungefähr zwischen 8 und 9 Prozent der Einkommensteuer betragen.
Besteuerung der Gesellschaft
Auch wenn Betriebsgewinne nicht in der Gesellschaft direkt besteuert werden, fallen andere Besteuerungsarten an.
Umsatzsteuer
Auf alle Umsätze muss die OHG eine Steuer von 19% an das Finanzamt abführen. Soll Ihr Unternehmen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung agieren, sollten Sie eine GbR gründen. Dadurch können Sie den laufenden Verwaltungsaufwand minimieren.
Lohnsteuer
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Angestellte beschäftigen, müssen Sie entsprechend Lohnsteuer abführen.
Gewerbesteuer
Die OHG agiert als gewerbliches Unternehmen. Daher muss Gewerbesteuer abgeführt werden. Die Höhe der Steuer hängt in der Regel stark vom Wohnsitz des Unternehmens ab. Zudem herrscht ein Freibetrag bis zu einem Betriebsgewinn von 24.500 €.
Steuerfragebogen – steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Bevor Sie die ersten Rechnungen im Namen Ihrer OHG ausstellen können, muss eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorgenommen werden. Danach erhalten Sie eine Steuernummer, die für die Rechnungsstellung verwendet werden muss. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie.
Steuertipp: Gründungskosten nur bei Übernahme im Gesellschaftsvertrag absetzbar
Die Gründungskosten sind nur steuerlich voll absetzbar, wenn die Übernahme im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde. Wir passen Ihren Gesellschaftsvertrag so an, dass dies möglich ist.
Gewerbliche Anmeldung beim Gewerbeamt
Die OHG wird zum Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet. Somit muss eine gewerbliche Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vorgenommen werden. Der Prozess ist nicht komplex. Dennoch muss die Tätigkeit Ihrer OHG explizit benannt werden, damit keine Komplikationen entstehen. Im Rahmen der Abschlussberatung besprechen wir mit Ihnen Ihr geschäftliches Vorhaben genau und finden die korrekte Bezeichnung. Im Anschluss melden wir Sie gewerblich beim Gewerbeamt an.
Weitere Genehmigungen können notwendig sein
Unter Umständen wird für Ihr Gewerbe eine zusätzliche Genehmigung benötigt. Das ist besonders bei Geschäftsmodellen der Fall, deren Regulierung im öffentlichen Interesse steht. So müssten Sie etwa als Immobilienmakler oder Finanzberater eine zusätzliche Genehmigung beantragen. Wir kennen uns aus und übernehmen die Organisation Ihrer Sondergenehmigung für Sie.
Ein wichtiger Bestandteil der laufenden Verwaltung Ihrer OHG ist die Buchhaltung, die auch als Buchführung, Finanzbuchhaltung oder FIBU bezeichnet wird. Da die OHG eine Firma ist, unterliegt sie den gesetzlichen Anforderungen des HGB. Eine doppelte Buchführung ist somit Pflicht. Für die korrekte Führung der Bücher haften alle Gesellschafter.
Die doppelte Buchführung verlangt eine detaillierte und zeitlich genaue Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle. Dazu gehören:
- Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung der Debitoren-Konten
- Ausdruck der offenen Posten
- Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verblichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontieren und Buchen der Kasse
- Kontieren und Buchen der Kontoauszüge
Unser Tipp: Von Beginn an ausgliedern
Die doppelte Buchführung ist komplex und sollte nicht von einem Laien erledigt werden. Fokussieren Sie sich als Inhaber der Gesellschaft eher auf das operative Geschäft und gliedern Sie die Buchführung von Beginn an ein einen professionellen Dienstleister aus. Unsere Erfahrung zeigt, dass der Unternehmensstart so deutlich erfolgreicher gelingt.
Outsourcen an einen professionellen Dienstleister
Das Outsourcen an einen externen Dienstleister hat gleich mehrere Vorteile. Anstatt sich nur anfänglich von einem Fachmann beraten zu lassen, können Sie den gesamten Prozess auch langfristig ausgliedern. Der laufende Aufwand beschränkt sich dadurch auf das Aufbewahren und Weiterleiten der Rechnungen und Quittungen. Weitere Vorteile liegen auf der Hand:
- Sie minimieren den laufenden Verwaltungsaufwand
- Sie behalten einen Überblick über die Finanzlage durch die monatlichen Kennzahlen
- Der Dienstleister haftet für Fehler in der Buchführung. Ihr Haftungsrisiko wird minimiert.
Der Jahresabschluss einer OHG wird im Handelsgesetzbuch geregelt (§§ 242 ff. HGB). Für die Erstellung und Veröffentlichung sind alle Gesellschafter der OHG verantwortlich. Die internen Verantwortungen können jedoch durch den Gesellschaftsvertrag individualisiert werden.
Der Jahresabschluss besteht in der Regel aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Keine Erleichterungen nach MiMoG
Das in 2008 auf den Weg gebrachte Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts hat für Kapitalgesellschaften, wie der UG und der GmbH, enorme Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses mit sich gebracht.
Gesellschaften, die in den rechtlichen Rahmen fallen, können verkürzte Schemata für die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanzgliederung und den Anhang verwenden. Zudem muss die Bilanz nicht offengelegt werden, sondern bedarf lediglich einer Hinterlegung im Bundesanzeiger.
Für die OHG kommen dieser Erleichterungen nicht in Betracht, da sie lediglich für Kapitalgesellschaften gelten. Gerade hier sollten sich Gründer überlegen, eher eine UG oder eine GmbH zu gründen. Der Verwaltungsaufwand ist bis zu einer Bilanzsumme von 350.000 €, 700.000 € Umsatz, oder durchschnittlich zehn Mitarbeitern deutlich geringer. Gleichzeitig wird das Haftungsrisiko enorm eingeschränkt.
Keine Veröffentlichungspflicht für Personengesellschaften
Auch wenn die OHG zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet ist, muss sie ihre Bilanzen nicht offenlegen. Die Publizitätspflicht ist in §§ 325 – 329 HGB geregelt. Allerdings betrifft sie nur Kapitalgesellschaften. Als Personengesellschaft ist die OHG somit von der Pflicht zur Offenlegung der Bilanzen ausgenommen.
Unser Tipp: OHG-Jahresabschluss outsourcen
Wir empfehlen Ihnen den OHG-Jahresabschluss outzusourcen. Die Erstellung ist aufwendig und sollte von einem Fachmann übernommen werden. Sie können sich so auf das operative Geschäft konzentrieren. Zudem übernimmt der Dienstleister die rechtliche Gewähr.
OHG Gründung vom Rechtsanwalt
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geprüfte Fälle
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Kosten der OHG Gründung
OHG Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer OHG entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 239,– € („Gründungspaket START-UP“), 499,– € („Rechtssicher“) oder 679,– € („Rechtssicher PLUS“) |
Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 120,- (Musterprotokoll) und 236,- € (individuelle Satzung) |
IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
Handelsregistereintragung | Regelmäßig 120,- € | |
Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Gründung einer OHG zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Fragen und Antworten zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft
Bei der Gründung einer OHG haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- „Wie ist die Haftung bei einer OHG?“
- „Wie wird der Gewinn einer OHG verteilt?“ oder
- „Kann ich bereits vor der Eintragung ins Handelsregister mit meiner OHG tätig werden?“
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur OHG Gründung.
Wer haftet bei der offenen Handelsgesellschaft?
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die keine Form der Haftungsbeschränkung bietet. Somit haften alle Gesellschafter vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Gegen bestimmte Risiken lassen sich Versicherungen abschließen, doch für besonders riskante Geschäfte ist diese Rechtsform ungeeignet. Wenn sie bei gleichem Verwaltungsaufwand eine Haftungsbeschränkung wünschen, sollten Sie über eine UG-Gründung nachdenken.
Kann ich bereits vor der Eintragung ins Handelsregister mit meiner OHG tätig werden?
Sie haben Ihre OHG gegründet und möchten schnellstmöglich Ihre neue Geschäftigkeit aufnehmen? Unter bestimmten Bedingungen ist dies möglich. Dafür müssen allerdings folgende Punkte beachtet werden:
- Im Geschäftsverkehr müssen Sie dem Firmennamen das Kürzel “i.G”. für “in Gründung” anhängen.
- Für die Rechnungsstellung benötigen Sie eine vorläufige Steuernummer, die sie beim Finanzamt beantragen können.
Worauf muss bei der Namensgebung der OHG geachtet werden?
Da die offene Handelsgesellschaft eine Firma ist, können Sie einen freien und kreativen Namen für Ihr Geschäft wählen. Empfehlenswert ist es dabei, Ihre Zielgruppe im Auge zu behalten. Wählen Sie einen Namen, der sich im Einklang mit Ihrer Marketingstrategie befindet. Aus firmenrechtlicher Perspektive müssen jedoch einige Aspekte beachtet werden.
Der Name Ihrer OHG darf
- nicht irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB) sein
- muss aber unterscheidungskräftig sein (§ 18 Abs. 1 HGB) und
- nicht bereits verwendet sein (§ 30 Abs. 1 HGB).
Zudem muss an den Namen das entsprechende Kürzel “OHG” oder “Offene Handelsgesellschaft” angehängt werden.
Worin genau liegt der Unterschied einer OHG und deiner GbR?
Beide Gesellschaften sind Personengesellschaften die keine Form der beschränkten Haftung kennen. Sie benötigen auch keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zur Gründung, auch wenn wir unseren Mandanten dazu raten.
Die Unterschiede beider Gesellschaften bestehen vor allem aus Folgendem:
- Die GbR bedarf lediglich der Einnahmenüberschussrechnung, während die OHG der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzerstellung unterliegt.
- Die OHG ist eine Firma und somit zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet.
- Aufgrund des Firmenstatus kann sie ebenfalls einen freien und kreativen Firmennamen wählen. Die GbR muss die vollen Namen der Gesellschafter als Gesellschaftsname führen.
- Die GbR muss nicht unbedingt einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die OHG hingegen wird immer zum Betrieb eines Handelsbetriebs gegründet.
Was ist der Unterschied zwischen einer OHG und einer GmbH?
Der wichtigste Unterschied zwischen einer OHG und einer GmbH oder UG liegt in der Enthaftung. Während Gesellschafter einer Personengesellschaft, wie der OHG, vollumfassend mit ihrem Privatvermögen haften, bietet die UG oder GmbH eine volle Enthaftung.
Für jegliche private Schulden haftet lediglich das Betriebsvermögen. Geschäftsführer können nur im Falle von grobem Fehlverhalten haftbar gemacht werden. Zudem ist der Verwaltungsaufwand einer OHG mit dem einer Kapitalgesellschaft gleichzusetzen. Anstelle einer OHG, sollte daher meistens eine UG oder GmbH gegründet werden.
Die OHG hingegen bietet eine steuerlich vorteilhafte Entnahme für Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind. Sie müssen ihre Entnahmen lediglich in Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuern.
Wie haftet die Geschäftsführung der OHG?
Es gibt für die OHG keine Möglichkeit zur Bestellung eines Fremdgeschäftsführers. Das wiederum führt dazu, dass die Gesellschafter für die Pflichten der OHG gemeinsam haften. Die interne Aufgabenverteilung kann im Rahmen des Gesellschaftsvertrags individualisiert werden.
Alle Gesellschafter haften somit privat, gemeinsam und voll.
Hat die OHG eine Sozialversicherungspflicht?
Als Gründer einer OHG könnten Sie sozialversicherungspflichtig sein, wenn Ihre Tätigkeit innerhalb der OHG nicht als Selbstständigkeit anerkannt wird. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn Sie nur eine Minderheit der Anteile an der OHG halten oder im Betrieb weniger als 20 Stunden pro Woche tätig sind.
Gibt es Besonderheiten bei der Krankenversicherung für die Gründung einer OHG?
Unabhängig von der Pflicht zum Abschluss einer Sozialversicherung müssen Gründer einer OHG eine Krankenversicherung abschließen. Je nach individuellen Vorlieben kann es sich um eine private oder eine gesetzliche Versicherung handeln. Es existieren diesbezüglich keine Besonderheiten.
Welches Geschäftskonto ist für die OHG geeignet?
Für ein seriöses Auftreten und eine bessere interne Organisation sollten Sie ein Geschäftskonto für Ihre OHG eröffnen. Es sind meistens die traditionellen Banken, die für Personengesellschaften explizite Konten anbieten. Für die Eröffnung muss jedoch zuerst der Notartermin stattgefunden haben, der für die Beurkundung der Eröffnung einer OHG notwendig ist.
Kann ich die Eintragung der OHG ins Handelsregister beschleunigen?
Als handelsrechtliche Firma ist die offene Handelsgesellschaft zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet. Um die Eintragung zu beschleunigen und nicht unnötig zu verzögern, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Beschriften Sie den Firmenbriefkasten korrekt: Viele Gründer vergessen in der Anfangsphase Ihren Firmenbriefkasten korrekt zu beschriften. Dadurch kann der Gründungsprozess verzögert werden. Es klingt zwar banal, doch wenn die Unterlagen des Registergerichts nicht zugestellt werden können, ist eine Verzögerung von einem Monat zu erwarten.
- Geben Sie den Geschäftszweck korrekt an: Als handelsrechtliche Firma muss der Geschäftszweck Ihres Unternehmens beim Eintrag ins Handelsregister angegeben werden. Wir ermitteln die rechtlich zulässige Firmenbezeichnung Ihres Geschäfts im Rahmen der Gründungsberatung und melden Ihre OHG bei der IHK für Sie an.
- Einzahlung des Kostenvorschusses: Für die Anmeldung im Handelsregister müssen die Kosten für die Anmeldung beim Registergericht vorgeschossen werden. Diese können Sie überweisen, sobald die Zahlungsaufforderung vom Gericht kommt. Sie können allerdings den Prozess beschleunigen, wenn Sie den Betrag bereits nach der notariellen Beurkundung hinterlegen oder direkt selbst bei der Gerichtskasse einzahlen.
Ich habe nach der Eintragung ins Handelsregister eine Rechnung an meine OHG bekommen. Muss ich diese bezahlen?
Wir haben bereits mehrfach erlebt, dass Gründer von neu gegründeten Unternehmen nach dem Eintrag ins Handelsregister eine dubiose Rechnung erhalten. Dabei wird etwa gefordert, einen Beitrag für die Eintragung in ein weiteres Register zu zahlen. Meistens ist der Eintrag dabei nicht verpflichtend. Es handelt sich um spezialisierte Betrüger, die darauf abzielen frische Unternehmer zu verwirren und zu betrügen. Prüfen Sie daher gerade in der Anfangsphase jede Rechnung genau.
Auch Rechnungen für andere Dienstleistungen, wie etwa eine erneute Registrierung Ihrer Domain, finden sich häufig unter diesen Rechnungen. Die Betrüger sehen im Handelsregister, dass Ihre Firma neu eingetragen wurde, und schreiben Sie daraufhin an.
Wie kann die Gewinnverteilung der OHG geregelt werden?
Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen an die Gewinnverteilung einer OHG. Sie haben in der Regel die freie Wahl und können durch individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Gewinnverteilung nach Ihren Wünschen gestalten.
Gründer bemessen den prozentualen Anteil der Gewinnbeteiligung an der Höhe des eingezahlten Stammkapitals des jeweiligen Gründers. Häufig werden die Auszahlungen einmal jährlich vorgenommen.
Welche Kosten entstehen für die Buchhaltung einer OHG?
Eine pauschale Bezifferung der Kosten für die Buchführung einer offenen Handelsgesellschaft macht keinen Sinn. Die Höhe der Kosten hängt vom jeweiligen Aufwand ab, der wiederum durch die Art des Geschäftsmodells bedingt ist.
Insbesondere hängt der Umfang des Aufwands von folgenden Faktoren ab:
- Der Komplexität des Geschäftsmodells
- Der Anzahl der Buchungsvorgänge
- Der Anzahl der Mitarbeiter
- Der nationalen oder internationalen Ausrichtung des Betriebs
- Der Anzahl der Gesellschafter
- Weiterer interner Regelungen.
Als handelsrechtliche Firma ist die OHG zur doppelten Buchführung und zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Der Aufwand ist damit etwas höher, als etwa bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Um einen groben Rahmen für die Kosten zu setzen, lässt sich die Summe zwischen 800 Euro pro Jahr bei 30 Buchungen und 1.500 Euro pro Jahr bei 100 Buchungen nennen.
Können Anteile der OHG verkauft werden?
Eine Abtretung der Geschäftsanteile wie etwa bei einer UG oder GmbH ist für die offene Handelsgesellschaft nicht vorgesehen. Eine derartige Regelung lässt sich jedoch durch die entsprechende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags vornehmen. Wir gestalten Ihren Gesellschaftsvertrag im Rahmen unserer Gründungsberatung so, dass Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden. Eine spätere Abtretung für einen gewünschten Gesellschafterwechsel wird somit rechtssicher ermöglicht.
Wie kann ich rechtssicher für das Angebot meiner OHG werben?
Um potenzielle Kunden auf Ihre Geschäft aufmerksam machen zu können, müssen Sie werben. Die Werbung unterliegt den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. In der täglichen Praxis gibt es einige Feinheiten, die beachtet werden müssen. Ihre Wettbewerber könnten Sie für eine rechtswidrige Werbung abmahnen oder sogar vor Gericht verklagen. Die gängigsten Arten der Werbung unterliegen rechtlichen Anforderungen:
- Werbung per Telefon
- Werbung per Fax
- SMS-Werbung
- E-Mail-Marketing
- Werbebiefe
- Werbung per Content Marketing
- Werbung in sozialen Medien
- Gewinnspiele und ähnliche Maßnahmen
Als allgemeine Aussage lässt sich festhalten, dass Sie nur rechtlich zulässige vergleichende Werbung nutzen und keine verbotene irreführende Werbung machen dürfen.
Offensichtliche Konfliktfelder mit Konkurrenten bestehen im Bereich der vergleichenden Werbung: Es mag verlockend erscheinen, sich vom Angebot der Konkurrenz abzusetzen, indem Sie Ihre Alleinstellungs- oder Besserstellungsmerkmale offen kommunizieren. Allerdings ist die Grenze rechtlich zulässiger und verbotener vergleichender Werbung oft schwer erkennbar.
Es gilt: Vergleichende Werbung ist verboten, wenn sie sittenwidrig ist (§ 6 Abs. 1 UWG).
Insgesamt darf Ihre Werbung nicht irreführend sein.
Worauf muss geachtet werden, wenn Medien aus dem/ im Internet genutzt werden?
Der Schutz geistigen Eigentums ist ein wichtiges Thema, mit dem sich Gründer und Unternehmer befassen müssen.
Die Digitalisierung und die zunehmende Wichtigkeit des Internets im wirtschaftlichen Sektor hat das Verbreiten von geistigem Eigentum erleichtert. Dadurch ist die Anfälligkeit des Missbrauchs von geistigen Eigentum auch im unternehmerischen Kontext gestiegen. Häufig kommt es vor, dass etwa Bilder rechtswidrig auf der Unternehmenswebseite oder die Produktbeschreibungen des Lieferanten verwendet werden. Sollten Mitbewerber auf solche Verstöße aufmerksam werden, kann dies hohe Kosten aufgrund einer Abmahnung nach sich ziehen. Die Verstöße sind leicht durch einen Screenshot nachzuweisen.
Teilweise ist nicht bekannt, auf welche Werke sich das Urheberrecht erstreckt. Grundsätzlich beinhaltet dies alle Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Im unternehmerischen Alltag sind dies häufig:
- Bilder
- Fotos
- Grafiken
- Logos
- Texte
- Software
- Filme
- Musikstücke
- Tabellen
- uvm (§ 2 UrhG)
Besonders häufig finden Verstöße im Rahmen der ungenehmigten Nutzung von Bildern statt. So bedarf es auch für bereits veröffentlichte Grafiken oder Fotos die explizite Einwilligung des Urhebers. Das Recht erlischt nicht dadurch, dass eine Veröffentlichung auf sozialen Medien stattgefunden hat. Auch ist die Qualität oder eigentliche Absicht der Aufnahme eines Fotos irrelevant. Eine versehentliche Aufnahme in schlechter Qualität unterliegt denselben gesetzlichen Bestimmungen wie das Foto eines professionellen Fotografen. Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass eine Nutzung zulässig ist, wenn der Urheber namentlich erwähnt wird. Dem ist nicht so.
Andersherum besteht natürlich ein Urheberrecht für die Werke, die in Ihrem Unternehmen gefertigt wurden. Sie können die Werke Ihrer festen Mitarbeiter ohne ausdrückliche Einwilligung nutzen, auch wenn diese nicht mehr in Ihrem Unternehmen tätig sind (§ 43 UrhG).
Sie möchten sich ausführlicher mit dem Thema beschäftigen? Lesen Sie unseren detaillierten Artikel zum Urheberrecht im unternehmerischen Kontext.
Mir werden explodierende Umsätze durch eine Marketing-Agentur versprochen. Worauf muss ich achten?
Sie sollten Vorsicht walten lassen, wenn Sie derartige Angebote erhalten. Garantierte Umsätze und Ergebnisse von Marketingagenturen sind häufig unseriös. Auch hier haben es dubiose Unternehmen auf Neugründer abgesehen. Alle Angebote sollten genau überprüft werden.
So kann es etwa vorkommen, dass Ihnen eine Agentur einen Werbeplatz auf einer Webseite in Form eines Banners anbieten will. Anstatt der versprochenen Impressionen bekommt tatsächlich niemand Ihre Werbung zu sehen. Die Besucherzahlen und Impressionen sind nur gefälscht oder von speziellen Bots generiert worden.
Auch im Bereich des Suchmaschinenmarketing sollten Sie Vorsicht walten lassen. Manche Spezialisten vertrauen auf sogenannte “Black Hat SEO”. Dabei wird versucht der Suchmaschinenalgorithmus von Google zu sabotieren, anstatt wirklich sinnvolle Inhalte zu liefern. Kurzfristig mögen diese Methoden zwar wirksam sein, doch wenn sie aufgedeckt werden, kann Ihrer Unternehmenswebseite und Domain ein nachhaltiger und langfristiger Schaden zugefügt werden.
Wenn Sie sich gegen derartiges Vorgehen schützen möchten, lesen Sie unseren Artikel zum Thema “Startup-Betrug”
Was sind AGB? Benötige ich diese?
Die meisten Unternehmen verfolgen sich wiederholende oder ähnliche Geschäfte. Um die innere Organisation zu stärken und die Prozesse zu schärfen, werden allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt. Dabei werden Konditionen und Bedingungen festgelegt, die Ihren Rahmen für Ihre geschäftliche Tätigkeit bestimmen. Sie können aufgrund der individuellen Vertragsfreiheit von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Durch den Verweis auf Ihre AGB müssen Konditionen Ihrer Geschäfte nicht jedesmal erneut verhandelt werden. Allerdings müssen sie einer sogenannten Inhaltskontrolle standhalten, um rechtsgültig zu sein. Sie sollten daher mit einem Anwalt erstellt werden.
Häufige Konditionen der AGB betreffen:
- Lieferfristen
- Zahlungsweisen
- Haftung
- Porto- und Verpackunskosten
- Eigentumsvorbehalte
- Gerichtsstand
- Widerruf und Rückgabe
- Nutzungsrechte
Macht die Markenanmeldung für mich Sinn?
Der Diebstahl von intellektuellem Eigentum ist eine Bedrohung für die Wirtschaft mit fortschreitender Bedeutung. Produkte, Dienstleistungen oder auch Marketingstrategien werden schnell von Konkurrenten kopiert, sobald sie sich als erfolgreich erwiesen haben. Um Ihre Alleinstellungsmerkmale zu schützen, sollten Sie daher eine Marke anmelden, sofern dies möglich ist.
Wenn Wettbewerber markenrechtlich geschützte Elemente Ihres Unternehmens zu kopieren versuchen, haben Sie die Möglichkeit sich rechtlich zu wehren. Das deutsche Markenrecht ist umfangreich und durchdacht. Es verwundert also nicht, dass es als Vorlage für das Markenrecht der gesamten EU gedient hat.
Dabei wird häufig der Rahmen der Möglichkeiten unterschätzt, den das Markenrecht eröffnet. Nicht nur Logos und Grafiken können markenrechtlich geschützt werden, sondern auch Formen oder Muster eines bestimmten Produktes.
Wir raten Ihnen für schützenswerte Elemente Ihres Unternehmens eine Marke anzumelden. Wenn Sie sich für das Thema interessieren, lesen Sie unseren umfangreichen Artikel zur Anmeldung einer deutschen Marke.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch das Muster einer OHG Satzung ansehen oder eine Checkliste herunterladen um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Über
Mandate
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