Personengesellschaft gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine Personengesellschaft gründen
Wenn Sie mit mehreren gemeinsam eine Gesellschaft gründen möchten, ohne hierfür ein bestimmtes Mindestkapital aufbringen zu müssen, dann bietet sich die Rechtsform der Personengesellschaft an.
Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Personengesellschaft schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag ist dabei inklusive.
- Zur Gründung einer Personengesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich.
- Nur bei Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden, bedarf es einer notariellen Beurkundung der Gründungsunterlagen, z.B. bei der KG.
- Für eine Einzelperson ist die Gründung nicht möglich.
Wir gründen Ihre Personengesellschaft– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte Personengesellschafts-Gründung
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
- Überblick
- Unsere Pakete
- Was ist eine Personengesellschaft?
- Ziele der Personengesellschafts Gründung
- Vorbereitung
- Ablauf der Personengesellschafts Gründung
- Vor- und Nachteile der Personengesellschaft
Steuern, Buchhaltung & Kosten
- Steuer
- Personengesellschafts Buchhaltung
- Personengesellschafts-Jahresabschluss
- Kosten
- FAQ
- Downloads
Online Personengesellschafts-Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online Gesellschafts-Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre Personengesellschaft direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Personengesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Personengesellschaft
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick Personengesellschafts Gründung
Die Personengesellschaft
Personengesellschaften bieten eine kostengünstige und unkomplizierte Gründungsmöglichkeit.
- Personengesellschaften benötigen kein Mindest-Stammkapital.
- Es ist ein Gesellschaftsvertrag zu schließen, in dem der verfolgte gemeinsame Zweck der Gesellschafter festgehalten wird. Der Vertrag ist aber nicht zwingend notariell zu beurkunden. Nur die OHG und die KG müssen ins Handelsregister eingetragen werden.
- Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sondern werden von den Gesellschaftern geleitet.
- Personengesellschaften können nur von mehreren gemeinsam, also nicht von Einzelpersonen gegründet werden.
Wir gründen Ihre Personengesellschaft – Sie konzentrieren sich nur auf Ihr Geschäft.

Unsere Pakete zur KG
Unsere Pakete zur OHG
Unsere Pakete zur GbR
Was ist eine Personengesellschaft?
Für eine Personengesellschaft müssen sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Die Personengesellschaft ist keine juristische Person. Die Gesellschafter leiten das Unternehmen. Formen der Personengesellschaft sind .
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie erfordert keinen Handelsregistereintrag und kann besonders günstig und einfach gegründet werden.
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei ihr ist der Handelsregistereintrag obligatorisch und der Gründungsaufwand etwas höher. Gründer sind meist Kaufleute.
- die Kommanditgesellschaft (KG). Bei ihr müssen einige Gesellschafter, die Kommanditisten, nicht persönlich haften.
- die GmbH/UG & Co. KG. Bei ihr wird eine GmbH als Komplementärin eingesetzt. Nur sie allein haftet.
- die Partnergesellschaft für Freiberufler.(z.B. Ärzte, Anwälte).
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
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Ziele der Personengesellschafts-Gründung
1. Ziel
3. Ziel
Günstige Gründung
Die Gründung einer Personengesellschaft bedarf keines festgeschriebenen Stammkapitals.
3. Ziel
4. Ziel
Rechtssicherheit
Als spezialisierte Kanzlei im Unternehmensrecht führen wir Sie rechtssicher durch den Gründungsprozess. Wir gründen Ihre Personengesellschaft unter anwaltlicher Gewähr. Von der kostenlosen Erstberatung über die Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur steuerlichen und gewerblichen Anmeldung übernehmen wir alle Formalitäten.
5. Ziel
Kaum Formalitäten
Gerade zu Beginn Ihres Unternehmensgründung sollten Sie sich auf die Vorbereitung des operativen Geschäfts konzentrieren. Wenn Sie die Gründung an uns auslagern, verringern Sie Ihren formalen Aufwand auf ein Minimum.
5. Ziel
Personengesellschafts Gründung vom Rechtsanwalt
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Vorbereitung der Personengesellschafts Gründung
Die Gründung einer Personengesellschaft sollte umfassend vorbereitet werden. Gerade für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags ist die Berücksichtigung der Vorlieben zur Ausgestaltung der inneren Organisation von großer Bedeutung.
Die Gründung der Personengesellschaft ist zwar kein schematischer Prozess, doch erfahrungsgemäß sollte jede Unternehmensgründung die folgenden vier Schritte durchlaufen, um den erfolgreichen Start zu begünstigen.
Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Der Businessplan ist das Herzstück einer jeder Unternehmensgründung. Das unternehmerische Vorhaben wird hierbei kritisch, sachlich und organisatorisch beleuchtet und vorgestellt. Er dient somit nicht nur der Präsentation gegenüber externen Stakeholdern, wie Investoren oder potenziellen Partnern, sondern auch der eigenen Übersicht und der Planung der tatsächlichen Schritte zur Umsetzung des Vorhabens. Im Groben sollten folgende Aspekte im Businessplan berücksichtigt werden:
- Gesellschafter
- Idee
- Marktsituation
- Wettbewerb
- Marketing
- Organisation
- Mitarbeiter
- Chancen und Risiken
- Finanzplan / Liquiditätsplan / Rentabilitätsvorschau
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Für einen erfolgreichen Geschäftsstart sind das Marketing und die Finanzierung von herausragender Bedeutung. Ohne eine durchdachte Marketingstrategie können keine ersten Kunden generiert werden. Bis es soweit ist, muss mit einem standhaften Finanzierungsplan die anfängliche Kostendeckung bis zur Generierung der ersten Einnahmen gesichert werden. Wir empfehlen Ihnen, diese beiden Aspekte mit angemessener Dringlichkeit zu berücksichtigen und zu planen.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen
Vor jeder Gründung sollten die juristischen Aspekte abgeklärt werden. Werden hier Details vernachlässigt, können später kostspielige Korrekturen oder sogar Neugründungen notwendig werden. Zudem bringt jedes Geschäftsmodell individuelle juristische Konfliktfelder mit sich. Wir klären im Rahmen unserer Gründungsberatung alle anfallenden Rechtsfragen. Wichtig ist beispielsweise die Wahl der passenden Rechtsform. Ist die Personengesellschaft wirklich die beste Rechtsform für Ihr Vorhaben? Weitere Fragen betreffen:
- Haftung
- Rechtsform
- Vertretung /Geschäftsführung
- Gesellschafter
- Gewinnverteilung
- Nachfolge
- Erbschaft
Schritt 4 - Firmenrechtliche Prüfung des Namens
Bereits bei der Wahl des Unternehmensnamens können Sie Ihre Zielgruppen ansprechen und ihn im Einklang mit Ihrer Marketingstrategie gestalten.
Insbesondere bei im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften müssen die firmenrechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein. So darf der Name nicht bereits von einer anderen Firma geführt werden (§ 18 Abs. 1 HGB) oder irreführend sein (§ 30 Abs. 1 HGB). Zudem muss er eine gewisse Unterscheidungskraft vorweisen (§ 30 Abs. 1 HGB).
Damit es im Gründungsprozess nicht zu unnötigen Komplikationen kommt, prüfen wir Ihren Firmennamen vor der Eintragung auf die Erfüllung dieser Kriterien. So können wir die Gründung Ihrer Personengesellschaft ohne Komplikationen realisieren.
Schritt 4 - Firmenrechtliche Prüfung des Namens
Personengesellschaft gründen in 10 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Die Gründung einer Personengesellschaft durchläuft im Rahmen unserer Gründung die folgenden Schritte:
1. Kostenlose Erstberatung
2. Gründungsberatung vom Anwalt
3. Überprüfung des Firmennamens
4. Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
5. Ggf. Notarielle Beurkundung
6. Ggf. Eintragung in das Transparenzregister
7. Eröffnung Geschäftskonto
8. Ggf. Eintragung ins Handelsregister
9. Abschlussberatung vom Anwalt
10. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung

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Personengesellschafts-Gründung vom Rechtsanwalt
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Ablauf der Personengesellschafts Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Bevor wir den eigentlichen Gründungsprozess einleiten, bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Wir klären zunächst, ob die Personengesellschaft die passende Rechtsform für Ihr Geschäftsmodell und Ihre Ansprüche an die innere Organisation der Firma ist.
Es werden zudem Fragen wie Ihre Haftung, die Außenwirkung, der Verwaltungsaufwand, Steuern usw. besprochen
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihre Personengesellschaft mit uns zu gründen, nehmen wir die anwaltliche Intensivberatung vor.
Ihr persönlicher Anwalt wird Sie ausführlich in allen rechtlichen Anliegen beraten. Für diesen Prozessschritt sollten Sie sich ausführlich Zeit nehmen, denn es sollten die wichtigen Aspekte bereits vor der Gründung erfasst werden. Unser Ziel ist es, Ihre Präferenzen zu erkennen und dementsprechend in die Gründung mit einfließen zu lassen. Spätere Korrekturen können den Unternehmensbestand gefährden oder müssten mindestens kostspielig korrigiert werden. Die wichtigsten Themen der Gründungsberatung sind:
- Die richtige Rechtsform
- Die Bezeichnung des Geschäftszweckes
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Geschäftsführung
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Überprüfung des Firmennamens
Bevor der formale Prozess der Gründung eingeleitet wird, überprüfen wir Ihren gewünschten Firmennamen auf die Erfüllung der Anforderungen von seiten des Handelsrechts. Der Name darf nicht bereits vergeben (§ 18 Abs. 1 HGB) oder irreführend (§ 30 Abs. 1 HGB) sein und muss Unterscheidungskraft besitzen (§ 30 Abs. 1 HGB). Ohne diese Prüfung kann sich der Gründungsprozess nachhaltig verzögern. Viele Neugründer melden unbeabsichtigt unzulässige Firmennamen an. Wir überprüfen den Namen für Sie, damit Ihre Gründung reibungslos abläuft.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Die Erstellung der individuellen Gründungsunterlagen ist ein weiterer wichtiger Schritt der Gesellschafts-Gründung.
Wir bieten Ihnen die Gründung zum Festpreis an. Der Preis ist unabhängig vom Umfang des Gesellschaftsvertrags. Gemeinsam, in stetiger Rücksprache mit Ihnen, erstellen wir einen Gesellschaftsvertrag, der rechtsgültig ist und alle Ihre Präferenzen im Rahmen der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt. So sorgen Sie auch für den Krisenfall vor.
Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin
Bei Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden, wie z.B. der KG, bedarf es einer notariellen Beurkundung der Gründungsunterlagen. Wir organisieren einen Notartermin, im Einklang mit Ihrer zeitlichen Planung, in Ihrer Nähe.
Schritt 6 - Eintragung ins das Transparenzregister
Seit 2019 müssen Gesellschaften aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dieses soll ermöglichen auf einen Blick die wirtschaftlich Verantwortlichen eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Von einer Eintragung kann abgesehen werden, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
Schritt 6 - Eintragung ins das Transparenzregister
Schritt 7 - Eröffnung Geschäftskonto
Im nächsten Schritt kann das Geschäftskonto eröffnet werden. Wir bereiten die Formalitäten für Ihren Banktermin vor.
Schritt 8 - Ggf. Eintragung ins Handelsregister
Anschließend wird die Personengesellschaft ggf. noch offiziell in das Handelsregister eingetragen.
Schritt 8 - Ggf. Eintragung ins Handelsregister
Schritt 9 - Abschlussberatung durch Anwalt
Im Rahmen der Abschlussberatung werden die letzten offenen Fragen geklärt. Viele Fragen kommen erst im Rahmen des Gründungsprozesses auf. Wir klären mit Ihnen insbesondere:
- Welche steuerlichen Pflichten bestehen?
- Wie wird ein Gewerbe angemeldet?
- Wie müssen Geschäftsbriefe rechtlich sicher aussehen?
- Wie kann rechtssicher geworben werden?
- Wann verstoße ich gegen ein Urheberrecht?
- Welche anfänglichen Rechnungen müssen bezahlt werden? Welche entstammen eines Betrugsversuches?
- Welche Versicherungen sollte ich abschließen?
Zudem benötigen Sie zu Beginn der Selbstständigkeit zahlreiche Verträge. Wir übergeben Ihnen die wichtigsten Musterverträge, die für Ihr Geschäftsmodell benötigt werden. Dazu gehören etwa Arbeitsverträge, Lizenzverträge, etc.
Schritt 10 - Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung
Die Personengesellschaft muss beim Finanzamt angemeldet werden, bevor die ersten Rechnungen ausgestellt werden können. Wird ein gewerbliches Geschäftsmodell verfolgt, so ist dafür ebenfalls eine Anmeldung bei der zuständigen IHK notwendig. Wir übernehmen diesen Prozess für Sie und bringen die Gründung damit zum Abschluss.
Schritt 10 - Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung
Exkurs: Transparenzregister
Durch das Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 müssen Gesellschaften in Deutschland in das Transparenzregister des Bundes eingetragen werden. Dadurch soll ermöglichen werden auf einen Blick die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens zu erkennen. Eingetragen werden müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Der absolute Regelfall der UG-Gründung muss daher nicht in das Transparenzregister eingetragen werden, da es sich nicht um Gründungen durch andere Gesellschaften handelt, oder stille Beteiligungen vorliegen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
Personengesellschafts Gründung vom Rechtsanwalt
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Vorteile und Nachteile der Personengesellschafts Gründung
Vorteile der Personengesellschafts-Gründung
Kein Stammkapital erforderlich
Die Gründung einer Personengesellschaft erfordert kein Stammkapital. Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen. Sie ist somit eine besonders günstig zu gründende Rechtsform.
Einfache Gründung
Die Gründung einer Personengesellschaft ist vergleichsweise einfacher als z.B. die Gründung einer UG oder GmbH. Formale Anforderungen fallen etwas geringer aus. Es ist ein Gesellschaftsvertrag zu schließen, in dem der verfolgte gemeinsame Zweck der Gesellschafter festgehalten wird. Der Vertrag ist aber nicht zwingend notariell zu beurkunden.
Handelsregister
Nur die OHG und die KG müssen ins Handelsregister eingetragen werden, die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft (für Freiberufler) hingegen nicht.
Nachteile der Personengesellschafts-Gründung
Persönliche Haftung
Die Gesellschafter haften auch mit privatem Vermögen. Ausnahmen gelten für die Kommanditisten einer KG. Kapitalgesellschaften haften nur mit dem Unternehmensvermögen
.Keine Ein-Mann-Gründung
Personengesellschaften müssen von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden, einige Kapitalgesellschaften können auch allein gegründet werden (z.B. Ein-.Mann GmbH/ UG)
Steuern
Bei Personengesellschaften zahlt jeder Gesellschafter Einkommenssteuer, Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftssteuer.
Gesellschafterwechsel
Das Fortbestehen einer Personengesellschaft ist von den Gesellschaftern abhängig. Scheiden Gesellschafter aus, kann dies die u.U. die Auflösung zur Folge haben.

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Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung
Besteuerung der Personengesellschaft
Bei der Besteuerung einer Personengesellschaft wird der Betriebsgewinn nicht auf Gesellschaftsebene versteuert. Die Gesellschafter versteuern die Gewinne in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes.
Wird zudem ein gewerbliches Geschäftsmodell verfolgt, so müssen Gewerbesteuern abgeführt werden. Sind im Betrieb zudem Angestellte engagiert, so ist eine Lohnsteuer zu entrichten. Generell müssen auf Einnahmen Umsatzsteuer abgeführt werden.
Liegt der Jahresgewinn unter 24.500 €, während ein Gewerbe betrieben wird, so ist keine Gewerbesteuer abzuführen.
Besteuerung der Gesellschafter
Steuerschuldner für die Versteuerung der Betriebsgewinne ist nicht etwa die Gesellschaft, sondern die einzelnen Gesellschafter. Sie müssen ihre Betriebsgewinne in Höhe ihrer persönlichen Einkommensteuer und anderer Steuersätze versteuern.
Einkommensteuer
Betriebsgewinne müssen in Höhe der persönlichen Einkommensteuer der jeweiligen Gesellschafter versteuert werden. Die Steuern sind dabei jährlich zu entrichten. Es können somit keine Gewinne gesammelt werden, um erst im nächsten Geschäftsjahr investiert zu werden.
Solidaritätszuschlag
Zeitgleich mit der Einkommensteuer muss die Solidaritätssteuer abgeführt werden. Der Steuersatz liegt in der Regel bei 5,5 Prozent der abzuführenden Einkommensteuer.
Kirchensteuer
Sind einzelne Gesellschafter Mitglieder in einer Kirche, so muss ebenfalls eine Kirchensteuer entrichtet werden. Die Höhe des Steuersatzes ist dabei abhängig von Wohnort der Gesellschafter. Normalerweise beträgt er zwischen 8 und 9 Prozent der abgeführten Einkommensteuer.
Besteuerung der Gesellschaft
Neben der Besteuerung der einzelnen Gesellschafter fällt auch eine Besteuerung der Gesellschaft an.
Umsatzsteuer
Auf alle eingenommenen Umsätze muss die Umsatzsteuer in Höhe von 19% abgeführt werden. Nur wenn die Gesellschaft noch unter den Rahmen der Kleinunternehmerregelung fällt, ist auf diese Steuer zu verzichten. Die Umsatzsteuer können bei Aufwendungen dann als Anschaffungskosten abgesetzt werden.
Lohnsteuer
Werden in der Gesellschaft Angestellte beschäftigt, so sind Lohnsteuern abzuführen.
Gewerbesteuer
Bei gewerblichen Zwecken ist Gewerbesteuer in entsprechender Höhe abzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist dabei abhängig vom Sitz der Gesellschaft.
Steuerfragebogen – steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Bevor die ersten Rechnungen im Namen Ihrer neuen Gesellschaft gestellt werden können, müssen Sie eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Im Anschluss daran erhalten Sie eine Steuernummer, mit der Sie Rechnungen stellen können.
Steuertipp: Gründungskosten nur bei Anpassung des Gesellschaftsvertrags absetzbar
Im Gegensatz zur herrschenden Meinung können Gründungskosten nicht regelmäßig steuerlich abgesetzt werden. Erst wenn eine Übernahme im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, ist dies möglich. Wir Formulieren die Gesellschaftsverträge regelmäßig entsprechend.
Gewerbliche Anmeldung der IHK
Wird ein Gewerbe betrieben, ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Der Anmeldeprozess ist zwar nicht komplex, doch Ihre Geschäftstätigkeit muss genau benannt werden.
Wir besprechen im Rahmen der Abschlussberatung mit Ihnen, unter welcher geschäftlichen Bezeichnung Ihr Vorhaben zusammengefasst wird. Im Anschluss daran nehmen wir die Gewerbeanmeldung bei der IHK für Sie vor .
Weitere Genehmigungen könnten erforderlich sein
Es könnte sein, das Ihr Gewerbe eine zusätzliche Sondergenehmigung benötigt. Verfolgen Sie etwa ein Maklergewerbe oder ein Beratungsgewerbe im Finanzsektor, so unterliegt Ihr Geschäft zum Schutze der Öffentlichkeit einem gesonderten Regulierungsbedarf. Der Prozess ist anspruchsvoller als die reine Gewerbeanmeldung. Wir kennen uns aus und organisieren Ihre Sondergenehmigung.
Einzutragende Personengesellschaften unterliegen den Verpflichtungen des HGB. Dadurch unterliegen sie der Pflicht zur doppelten Buchführung. Auch eine Bilanzerstellung ist vorgesehen. Generell haften die Gesellschafter für Fehler in der Buchführung oder der Steuererklärung. Durch die Anpassung des Gesellschaftsvertrags sind hier individuelle Maßnahmen möglich.
Die doppelte Buchführung ist anspruchsvoll. Sie verlangt eine detaillierte und zeitlich genaue Erfassung jeglicher Finanzprozesse im Unternehmen. Dazu gehören insbesondere:
- Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
- Abstimmung der Debitoren-Konten
- Ausdruck der offenen Posten
- Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
- Abstimmung der Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verblichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontieren und Buchen der Kasse
- Kontieren und Buchen der Kontoauszüge
Unser Rat: Sondern Sie von Beginn an aus
Die doppelte Buchführung unterliegt strengen und komplexen Regularien. Ein Laie sollte diese Aufgabe keinesfalls übernehmen, da eine hohe Fehleranfälligkeit droht. Diese wiederum münden in unsachgerechten Steuererklärungen oder müssen kostspielig korrigiert werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Aussonderung an einen Dienstleister gerade zu Beginn aber auch im späteren Verlauf den Geschäftserfolg fördert.
Outsourcen an ein professionelles Buchführungs- oder Steuerbüro
Ein professionelles Buchführungs- oder Steuerbüro zu beauftragen hat mehrere Vorteile. Zunächst steht die Beratung zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit im Vordergrund. Doch auch die langfristige Ausgliederung erleichtert das operative Tagesgeschäft. Sie profitieren auf unterschiedlichen Wegen:
- Sie minimieren den persönlichen Verwaltungsaufwand
- Sie behalten im monatlichen Abstand die wichtigen Kennzahlen im Überblick
- Sie gliedern das Haftungsrisiko an einen externen Dienstleister aus. Sie minimieren Ihr Risiko.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Keine Erleichterungen nach MiMoG
Das in 2008 auf den Weg gebrachte Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts hat für Kapitalgesellschaften, wie der UG und der GmbH, enorme Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses mit sich gebracht.
Gesellschaften, die in den rechtlichen Rahmen fallen, können verkürzte Schemata für die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanzgliederung und den Anhang verwenden. Für Personengesellschaften kommen dieser Erleichterungen nicht in Betracht,
Keine Veröffentlichungspflicht für Personengesellschaften
Personengesellschaften haben keine Veröffentlichungspflicht. Die betreffenden Paragraphen §§ 325 – 329 HGB betreffen lediglich Kapitalgesellschaften.
Ratschlag: Jahresabschluss aussondern
Basierend auf unseren Erfahrungen als spezialisierte Kanzlei im Unternehmensrecht, empfehlen wir Ihnen die Erstellung des Jahresabschlusses Ihrer Gesellschaft von Beginn an outzusourcen. Sie können sich auf Ihr operatives Tagesgeschäft konzentrieren und die Haftung für Fehler in der Buchführung an einen Dritten ausgliedern.
Kosten der Gründung
Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer Personengesellschaft entstehen Kosten. Diese richten sich nach der genauen Form der Gesellschaft (OHG, GbR, KG)
Gründung einer Personengesellschaft zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

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Fragen und Antworten zur Gründung einer Personengesellschaft
Bei der Gründung einer Personengesellschaft haben Mandanten häufig vertiefende Fragen. Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Gründung.
Wer haftet bei der Kommanditgesellschaft?
Die Haftung für die Betriebsschulden der Kommanditgesellschaft obliegt den Gesellschaftern. Es wird zwischen Komplementären und Kommanditisten unterschieden. Die Komplementäre agieren als geschäftsführende Gesellschafter. Sie haften für Betriebsschulden mit ihrem Privatvermögen. Komplementäre hingegen haften mit ihrer Haftsumme, die im Handelsregister hinterlegt ist. Wurde diese Summe noch nicht eingezahlt, so haften sie auch vollumfassend mit ihrem Privatvermögen.
Es existiert keine gesonderte Geschäftsführerhaftung für die Komplementäre. Für Fehler und grobe Fahrlässigkeiten haftet nicht der einzelne Geschäftsführer, zumal es ihn in dieser Form nicht gibt, sondern die gesamte Gesellschaft. Durch Ausgestaltung der internen Struktur können Verantwortungen nach Präferenz einzelnen Gesellschaftern zugeteilt werden.
Wer haftet bei der GbR?
Die Gesellschafter haften für alle Schulden der GbR vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Es gibt keine Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung. Auch wenn sich gegen bestimmte Risiken Versicherungen abschließen lassen, droht beim Betrieb einer GbR ein wirtschaftlicher Totalverlust für ihre Inhaber.
Für besonders riskante Geschäfte ist die GbR somit nicht geeignet. Freiberufler können meistens eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen
Wer haftet bei der OHG?
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die keine Form der Haftungsbeschränkung bietet. Somit haften alle Gesellschafter vollumfassend mit ihrem Privatvermögen. Gegen bestimmte Risiken lassen sich Versicherungen abschließen, doch für besonders riskante Geschäfte ist diese Rechtsform ungeeignet. Wenn sie bei gleichem Verwaltungsaufwand eine Haftungsbeschränkung wünschen, sollten Sie über eine UG-Gründung nachdenken.
Wo muss eine GbR angemeldet werden?
Je nach Art des verfolgen Geschäftsmodells muss eine GbR steuerlich und gewerblich angemeldet werden. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt im Form des steuerlichen Fragebogens ist in jedem Fall vorzunehmen. Bei gewerblichen Geschäftsmodellen ist zudem eine Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen. Ist der Umsatz der GbR höher als 500.000 €, so wird sie automatisch zur OHG, womit eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend wird.
Welche Kosten fallen bei der Gründung einer GbR an?
Wir bieten Ihnen die GbR-Gründung zum Festpreis an. Da keine notarielle Beurkundung notwendig ist, fallen die Kosten geringer aus, als etwa bei einer GmbH oder einer UG.
Lediglich die Gewerbeanmeldung, die zwischen 10 und 60 Euro kosten kann, fallen an. Die steuerliche Anmeldung ist kostenlos, ebenso wie die IHK-Beiträge in den ersten beiden Jahren.
Worin genau liegt der Unterschied zwischen GbR und OHG?
Beide Gesellschaften sind Personengesellschaften die keine Form der beschränkten Haftung kennen. Sie benötigen auch keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zur Gründung, auch wenn wir unseren Mandanten dazu raten.
Die Unterschiede beider Gesellschaften bestehen vor allem aus Folgendem:
- Die GbR bedarf lediglich der Einnahmenüberschussrechnung, während die OHG der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzerstellung unterliegt.
- Die OHG ist eine Firma und somit zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet.
- Aufgrund des Firmenstatus kann sie ebenfalls einen freien und kreativen Firmennamen wählen. Die GbR muss die vollen Namen der Gesellschafter als Gesellschaftsname führen.
- Die GbR muss nicht unbedingt einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die OHG hingegen wird immer zum Betrieb eines Handelsbetriebs gegründet.
Welche Kosten entstehen für die Buchhaltung einer KG?
Eine pauschale Bezifferung der Kosten der Buchhaltung ist nicht möglich. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Buchführungsaufwand, der wiederum durch das Geschäftsmodell bedingt ist.
Folgende Faktoren müssen beachtet werden:
- Die Komplexität des Geschäftsmodells
- Die Anzahl der Buchungsvorgänge
- Die Anzahl der Mitarbeiter
- Die nationale oder internationale Ausrichtung des Betriebs
- Die Anzahl der Gesellschafter
- Weitere interne Regelungen.
Da die KG eine handelsrechtliche Firma ist, muss eine doppelte Buchführung und ein Jahresabschluss erstellt werden. Als grober Kostenrahmen lässt sich ein Betrag von 500 € bis 1.500 € bezeichnen. Umso mehr Buchungen vorgenommen werden, umso höher sind die Kosten.
Worauf muss geachtet werden, wenn Medien aus dem Internet genutzt werden?
Gerade im Zeitalter der digitalen Medien spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Durch die einfache Zugänglichkeit zu digitalen Medien geschehen Urheberrechtsverstöße häufig.
Wir klären die gängigen Irrtümer auf. So sind manche Unternehmer oder Internet-User der Meinung, sie könnten etwa Bilder aus dem Internet verwenden, sobald Sie den Urheber namentlich erwähnen. Das ist nicht der Fall. Es bedarf für die rechtskonforme Verwendung eine ausdrückliche Genehmigung des Urhebers. Dasselbe gilt auch für die Produktbeschreibungen von Lieferanten, die von Online-Händlern gerne verwendet werden. Auch hier lauert ein Urheberrechtsverstoß. Im Internet sind Verstöße besonders leicht nachzuweisen, da bereits ein Screenshot ausreicht.
Teilweise herrscht auch Unwissenheit darüber, welche Werke vom Urheberrecht geschützt sind. Dies sind alle schöpferischen Arbeiten aus der Literatur, Wissenschaft oder der Kunst. Im geschäftlichen Zusammenhang sind dies:
- Bilder
- Fotos
- Grafiken
- Logos
- Texte
- Software
- Filme
- Musikstücke
- Tabellen
- uvm (§ 2 UrhG)
Es ist dabei irrelevant, ob die Werke professionell sind und kommerziell angeboten werden oder ob es sie amateurhaft erstellt und nicht vertrieben werden. In jedem Fall ist eine Einwilligung des Urhebers erforderlich.
Erstellen Sie hingegen im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit Werke, so sind Sie ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die Werke Ihrer festen Mitarbeiter (§ 43 UrhG). Für die Arbeit freier Mitarbeiter wird meistens vertraglich ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt.
Sie möchten sich intensiv mit dem Thema beschäftigen? Lesen Sie unseren weiterführenden Artikel zum unternehmerischen Urheberrecht.
Was sind AGB? Benötige ich diese?
In den meisten Fällen betreiben Unternehmen ähnliche oder sich wiederholende Geschäfte. Damit diese nicht andauernd erneut ausgehandelt werden müssen, lohnt sich die Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen. Sie stellen den Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit dar. Aufgrund der individuellen Vertragsfreiheit können die Inhalte von geltenden gesetzlichen Regelungen abweichen. Sie müssen dennoch anwaltlich erstellt werden, denn die Inhalte müssen einer Inhaltskontrolle standhalten. Wenn Sie rechtskräftige AGB erstellt haben, müssen Sie die Konditionen Ihrer Geschäfte nicht andauernd erneut aushandeln.
Typische Inhalte von AGB sind:
- Lieferfristen
- Zahlungsweisen
- Haftung
- Porto- und Verpackunskosten
- Eigentumsvorbehalte
- Gerichtsstand
- Widerruf und Rückgabe
- Nutzungsrechte
Macht die Markenanmeldung für mich Sinn?
Im Informationszeitalter ist der Diebstahl oder Missbrauch von intellektuellem Eigentum ein Problem mit enormer Tragweite. Sobald ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Geschäftsidee oder ein Marketingansatz Erfolg hat, dauert es bis zur Nachahmung durch Konkurrenten nicht lange. Sie sollten daher ein Markenrecht für die Elemente Ihres Unternehmens anmelden, die vom Markenrecht abgedeckt sind.
Sobald Sie eine eingetragene Marke haben und Wettbewerber dennoch versuchen die Elemente nachzuahmen oder missbräuchlich zu verwenden, stehen Ihnen unterschiedliche effektive rechtliche Mittel zur Auswahl.
So könnten Sie etwa:
- Eine Berechtigungsanfrage stellen
- Abmahnen
- Eine einstweilige Verfügung erwirken
- Vor Gericht klagen
Das deutsche Markenrecht ist weitreichend und wird international als effektiv anerkannt. So diente es auch dem europäischen Markenrecht als Vorlage. So können nicht nur Namen, Logos und Grafiken geschützt werden, sondern sogar Formen und Muster!
Wir empfehlen Ihnen die entsprechenden Elemente Ihres Unternehmens markenrechtlich schützen zu lassen. Interessieren Sie sich für das Thema, dann lesen Sie doch unseren Artikel zur Anmeldung einer deutschen Marke.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen.

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
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Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
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