Praxisformwahl
Arztpraxis – Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder doch MVZ?
Ärzte und Zahnärzte, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen, stehen vor einer Vielzahl von Entscheidungen. Nicht nur die Wahl zwischen einer Praxisneugründung oder Übernahme muss getroffen werden. Eine außerordentlich wichtige Überlegung ist es, ob man als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt seine zukünftige Tätigkeit allein, in einer Einzelpraxis, oder doch lieber mit anderen Ärzten in einer Gemeinschaft ausüben möchte. Wenn Sie eher einer Zusammenarbeit gegenüber aufgeschlossen sind, ist der Praxisformwahlprozess damit leider noch nicht beendet, da unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Als klassische Formen der Kooperation bieten sich insbesondere die Berufsausübungsgemeinschaft (früher gekannt als Gemeinschaftspraxis), die Praxisgemeinschaft und das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) an.
Kernpunkte Praxisformwahl
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Die Einzelpraxis als Organisationsform für Ihre Arztpraxis
Die Einzelpraxis stellt die klassische Form der Berufsausübung von niedergelassenen Ärzten dar. Trotz der inzwischen vielfältigen Alternativen, ist die Einzelpraxis mit rund 58 Prozent die am häufigsten vorkommende Praxisform in Deutschland. Von den etwa 102.000 Arztpraxen in Deutschland sind laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ca. 80.000 in Form einer Einzelpraxis ausgestaltet.
Der Grund wieso diese Niederlassungsform so beliebt ist, liegt auf der Hand – als Inhaber einer Einzelpraxis sind Sie Ihr eigener Chef und müssen keine weiteren Entscheidungsträger konsultieren um Ihre Vorhaben durchzusetzen. Alle Entscheidungen treffen Sie allein und können Ihre Praxis ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten. Dies betrifft nicht nur die Organisation, Personalplanung oder Gestaltung Ihrer Sprech- und Urlaubszeiten sondern auch die medizinische Orientierung Ihrer Arztpraxis.
Obendrein müssen die Gewinne der Praxis nicht geteilt werden. Allerdings liegt die finanzielle Verantwortung ganz bei Ihnen. So müssen Sie auch für etwaige Verluste einstehen. Diese Verantwortung kann zu einer enormen Belastung werden. Daher eignet sich diese Art der Niederlassung besonders für Ärzte mit einem ausgeprägten unternehmerischen Sinn, die sich der Rolle einer Führungsposition gewachsen sehen.
Die BAG als Organisationsform für Ihre Arztpraxis
Verspüren Sie den Wunsch, sich zu einer Kooperation mit anderen niedergelassenen Ärzten zusammen zu schließen, könnte die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die richtige Wahl für Sie sein. Diese Praxisform war früher als Gemeinschaftspraxis geläufig, seitdem in 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt.
In einer BAG schließen sich mehrere Ärzte gleicher oder verschiedener Fachgruppen zusammen und führen eine gemeinsame Praxis. So wird eine gemeinsame Patientenkartei geführt, die Abrechnungen erfolgen über eine gemeinsame Abrechnungsnummer. Hinzu kommt eine gemeinsame Haftung. Die Ärzte treten nach außen als eine Praxis auf, dürfen jedoch weiterhin eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig tätig sein.
Die gemeinsam behandelten Ärzte werden zu Geschäftspartnern — die Gemeinschaft bildet somit eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Ein entscheidender Vorteil liegt in der Zusammenführung der Ressourcen – eine Gemeinschaft von Ärzten verschiedener Fachrichtungen steigert die Attraktivität der Praxis durch die Ausweitung der angebotenen medizinischen Leistungen.
Da sie die intensivste Kooperationsform darstellt, bedarf sie der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss. Dafür wird ein Gesellschaftervertrag benötigt.
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