Im Vorfeld der Gründung eines Unternehmens stellt sich immer eine Frage: Welche Unternehmensform/ Rechtsform soll Ihr Business haben? Wollen Sie als Einzelunternehmer starten oder aber eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gründen? Und wenn Sie sich für eine Gesellschaft entscheiden: Welcher Rechtsform geben Sie den Vorzug?
Die Rechtsformwahl ist weit mehr als eine bloße Geschmacksfrage. Sie ist von entscheidender Bedeutung für Ihren Kapitalbedarf, den Gründungsaufwand, Haftungsfragen, Steuerpflichten, die Außenwirkung Ihres Unternehmens und vieles mehr. Auch ist nicht jede Rechtsform für jeden Gründer und jedes Business geeignet. Auf dieser Seite geben wir Ihnen eine Entscheidungshilfe und einen Überblick über die möglichen Optionen.
Die wichtigsten Rechtsformen
Die meisten Gründung finden in der Form des Einzelunternehmens statt. Bei größeren Unternehmen überwiegen dagegen die Kapitalgesellschaften. Insgesamt unterscheidet man die folgenden Rechtsformen:
Einzelunternehmer
Kaufmann (e.k.)
Kleingewerbetreibender
Freiberufler
Landwirt
Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
GmbH & Co KG
UG & Co KG
Kapitalgesellschaften
GmbH
UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
AG
gGmbH
gUG
Wir gründen Ihr Unternehmen – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Die meisten Gründer rufen ihr Unternehmen allein ins Leben. Dies schränkt die Rechtsformwahl deutlich ein. Einzelgründer haben im Wesentliche folgende Optionen:
Gründung eines Einzelunternehmens ( Kaufmann, Kleingewerbetreibender, Freiberufler)
Wollen Sie in Form einer Gesellschaft gründen, die Ihre Haftung beschränkt, ist für die Gründung ein so genanntes Stammkapital aufzubringen.
Die GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 €. Sie kann zwar auch bereits mit einer Einlage von 12.500 Euro gegründet werden. Die komplette private Haftung ist aber erst ausgeschlossen, wenn das vorgeschriebene Kapital von 25.000 € erreicht ist.
Die UG/ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann bereits mit 1 Euro Startkapital gegründet werden. Bei ihr ist aber zwingend jeweils ein Vierteldes Jahresgewinns anzusparen, bis ein Mindeststammkapital von 25.000,- € erreicht ist.
Das Stammkapital einer AG liegt bei 50.000 €, Es ist bei der Gründung mindestens zu einem Viertel einzuzahlen.
Auch in Fällen, in denen eine Gründung ohne oder mit nur einem Euro Stammkapital möglich ist, sollte jedoch ein gewisses Startkapital vorhanden sein. So wollen zum Beispiel die Gründungskosten aufgebracht werden und es sollte Kapital zur Aufnahme und Führung der laufenden Geschäfte verfügbar sein.
Im Falle einer UG ist außerdem zu bedenken, dass ihr Geschäftsführer dazu verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen, falls das Vermögen der UG ihre Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und er nicht darlegen kann, dass die Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren noch fortgeführt werden kann. Beträgt das Stammkapital der UG nur einen Euro, kann Überschuldung schon mit Kleinstausgaben im Centbereich eintreten.
Gründungskosten und -aufwand
Je nach Unternehmensform bestehen auch erhebliche Unterschiede bei den Gründungskosten und beim Gründungaufwand.
Einzelunternehmen oder GbR lassen sich z.B. mit vergleichsweise wenig Kosten und geringem Aufwand gründen. Viel mehr als eine Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt ist hier oft nicht erforderlich. Einzelkaufleute sind zusätzlich ins Handelsregister einzutragen und müssen vorab zum Notar.
Anders sieht es z.B. bei der GmbH und UG sowie der OHG und KG aus. Für Gesellschaften, die ins Handelsregister einzutragen sind, werden notariell beurkundete Gründungsunterlagen benötigt. Auch die eigentliche Handelsregistereintragung braucht ihre Zeit. All das steigert Kosten und Aufwand.
Überblick über die Unternehmensformen
Vergleich der Rechtsformen
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Gründern zur Verfügung stehenden Unternehmensformen und ihre jeweiligen Besonderheiten, Vor- und Nachteile usw.
RECHTSFORM
Anzahl der Gründer
Stammkapital
Haftungs-
beschränkung
Geschäftsführung/
Vertretung
Gründungs-Aufwand
EINZELUNTERNEHMEN
Einzelgründung möglich
Kein Mindestkapital
Keine Haftungsbeschränkung
Durch den Gründer/ Inhaber
Meist nur Gewerbeanmeldung, ggf. Eintragung ins Handelsregister (e.K:)
UG
Einzelgründung möglich
1 € Mindestkapital
Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen
Durch Geschäftsführer
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung, Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister
GmbH
Einzelgründung möglich
25.000 € Stammkapital, davon mindestens 12.5000 zur Gründung einzuzahlen
Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen
Durch Geschäftsführer
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung, Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister
AG
Einzelgründung möglich
50.000 € Mindestkapital
Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen
Durch Vorstand
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung, Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister
OHG
Mindestens 2 Gründer
Kein Mindestkapital
Keine Haftungsbeschränkung
Durch die Gesellschafter
Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister
KG
Mindestens 2 Gründer
Kein Mindestkapital
Für Komplementäre keine Haftungsbeschränkung. Kommanditistenhaftung auf Einlage beschränkt
Durch Komplementäre
Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister
GbR
Mindestens 2 Gründer
Kein Mindestkapital
Keine Haftungsbeschränkung
Durch die Gesellschafter
Gewerbeanmeldung
Ihr Unternehmensrechtsteam
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Prinzipien
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG
Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
SCHNELL & EINFACH
Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
RECHTSSICHERHEIT
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
PREISTRANSPARENZ
Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
SPEZIALISIERUNG
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
LANGFRISTIGKEIT
Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.
Jetzt direkt Ihr Unternehmen gründen lassen!
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Die richtige Unternehmensform für Ihre Gründung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
The last comment and 5 other comment(s) need to be approved.
0Kommentare
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!