Telefonische Erstberatung

Ein Start-up gründen

Sie wollen ein Startup  gründen, um sich mit einer innovativen Geschäftsidee selbständig zu machen? Sie sind sich noch nicht sicher, mit welcher Rechtsform Sie gründen möchten? Aufgrund unserer Erfahrung mit zahlreichen begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihr Startup schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Entscheiden Sie sich für eine Gesellschaft, kommt Ihr  individueller Gesellschaftsvertrag dabei direkt vom Anwalt.

  • Sie möchten schnell und kostengünstig ein Start-up gründen? Wählen Sie ein Einzelunternehmen!
  • Sie wollen eine renommierte Firma gründen und Ihre Haftung begrenzen? Die GmbH ist die richtige Rechtsform!
  • Sie wollen gemeinnützig tätig sein und Steuern sparen? Eine gGmbH oder gUG ermöglicht es.

Wir gründen Ihr Start-up– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Mehr Informationen

Online Start-up Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihr Start-up direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihres Start-up. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihres Start-up

Wir beginnen mit der Gründung Ihres Start-up. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation der Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick Start-up Gründung

Passende Rechtsform finden

Sie haben den Entschluss gefasst ein Start-up zu gründen? Sie sind sich unsicher welche Rechtsform für Sie in Frage kommt und haben Respekt vor dem anspruchsvollen Gründungsvorgang?

Gründungs-Expertise

Wir sind eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei und haben schon zahlreiche Gründungsmandate begleitet. Daher können wir Ihr Gründungsvorhaben perfekt begleiten und Sie beraten, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.

Rechtssicher und Rechtskonforme Gründung

Jede Unternehmung hat unterschiedliche juristische Risikogebiete. Alleine für die Ausgestaltung der Gründungunterlagen sollten Gründer sich anwaltliche Unterstützung suchen, um eine rechtskonforme und rechtssichere Unternehmensgründung durchzuführen.

Individuelle Gründungsberatung zur Vermeidung von Fehlern und Kosten

Die Wahl der Rechtsform hat eine enorme Tragweite auf den Verlauf Ihrer Firma. Die leichte Beteiligung von Dritten oder steuerliche Vorteile einer Gesellschaft bedürfen möglicherweise einer anderen Rechtsform als der Wunsch nach einer Haftungsbeschränkung und einem geringen Verwaltungsaufwand. Durch die individuelle Gründungsberatung werden Fehler vermieden, deren spätere Beseitigung mit empfindlichen Kosten einhergehen würde.

Aufwand reduzieren

Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistung, können Sie ihr Start-up gründen und gleichzeitig den formalen Aufwand der Gründung reduzieren. Sie können sich auf einen erfolgreichen Unternehmensstart konzentrieren und die juristischen Angelegenheiten an einen unserer erfahrenen   Anwälte übertragen.

Firma gründen

Was ist ein Start-up?

Unter  einem Startup versteht man ein Unternehmen, dem entweder eine völlig neue, innovative  Geschäftsidee zugrunde liegt oder das ein bereits bestehendes Produkt/ eine Dienstleistung auf völlig neuartige Weise angeht oder erweitert, die es noch nie gegeben hat. Meist wird ein Bedarf oder ein Problem identifiziert, der/ das mit dem neuen Angebot gedeckt bzw. gelöst werden soll. 

Startups gibt es nicht nur im Technologiebereich, man findet sie dort aber besonders häufig. Entscheidend ist jedoch, dass Trends oder eine aktuell neu entstehende  Nachfrage nach einem Produkt/ einer Leistung aufgegriffen werden. 

Startups gehen außerdem meist mit mit einer Unternehmenskultur einher, die durch flache Hierarchien, einen lockeren, vertrauensvollen  Umgang miteinander, lebhaften Ideenaustausch und hohe Flexibilität  sowie kurze Entscheidungswege gekennzeichnet ist.

Fragen wie:

  • „Wie gründet man ein Start-up?“,
  • „Wie viel kostet die Gründung?“ oder
  • „Welche Vorteile bringt mir ein Start-up?“,

werden auf unserer Seite umfassend beantwortet.

Die rechtssichere und saubere Gründung ist der Grundbaustein für ein erfolgreiches Unternehmen. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie die Schwierigkeiten der Gründung umschiffen und Ihr Start-up genau nach Ihren Vorstellungen und ohne formelle Hürden gründen.

Wir gründen Ihr Start-up– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

5 Fakten, die Start-up Gründer kennen sollten

Ein Start-up ins Leben zu rufen stellt Gründer vor besondere Herausforderungen. Unter dem nachfolgenden Link gehen wir auf  5 wichtige Fakten ein, die jeder Start.up-Gründer kennen sollte.

Wir erläutern zudem auch typische Gründer-Fehler sowie die häufigsten Ursachen für das Scheitern von Start-ups und erklären, wie sie sich vermeiden lassen.

Ziele der Start-up Gründung

Vorbereitung und Ablauf der Gründung

Unabhängig von der Rechtsform des Start-up sind im Vorfeld dieselben Vorbereitungen zu treffen.

Vorab sollten Sie die Konkurrenz, den Markt und Ihre  Zielgruppen genau analysieren und auf dieser Grundlage ein stimmiges Konzept ausarbeiten.

Unter Beachtung der folgenden Schritte erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiches Start-up erheblich.

Zunächst muss ein Businessplan ausgefertigt werden. Unter realistischen Bewertungsaspekten sollten zukünftige Geschäftsvorhaben eingeschätzt und in erreichbaren Zielen gestaffelt werden. Der Businessplan dient der Analyse des Vorhabens und kann auch zur Vorlage bei Investoren/Stakeholdern genutzt werden.

Die Finanzierung sollte so früh wie möglich gesichert sein. Ein Start-up ist von der ersten Stunde an mit Kosten verbunden. Besteht Anspruch auf Fördergelder, haben Sie Kreditgeber oder Investoren?

Lassen Sie die juristischen Aspekte Ihrer Unternehmung klären und finden Sie die passende Rechtsform.

Kreieren Sie einen einprägsamen und passenden Firmennamen, der rechtlich zulässig ist, um den Gründungsprozess zu beschleunigen.

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Mehr Informationen

  • Schritt 1 - Erstellung des Businessplans

    Erstellen Sie zunächst einen Businessplan, um Ihr Vorhaben realistisch und umfänglich einzuschätzen. Wie gestaltet sich der Markt und welche Wachstumschancen bestehen?   Haben Sie Mit-Gründer? Wie sind Ihre Planungen zu Materialien, Mitarbeitern, EDV, Angeboten und Preisen usw.

  • Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

    Start-ups können auf unterschiedliche Weise finanziert werden. Denkbar sind z.B. Venture Capital, Crowdfunding, stille Beteiligungen oder Mitarbeiterbeteiligungen  u.v.m.

    Für Start-ups bestehen außerdem besondere Fördermöglichkeiten, wie KfW Förderungen für Startups und diverse Programme der einzelnen Bundesländer.

    Geldgeber lassen sich auch oft gewinnen, indem ein sog. Pitch durchgeführt wird, bei dem. potenziellen Investoren die Geschäftsidee überzeugend präsentiert und ihr Interesse daran geweckt wird. Sie sollten genau und schlüssig darstellen, welche Neuheit Sie anbieten, welche Vorteile und welchen Nutzen die Geschäftsidee hat, wie die Kunden erreicht werden, welche Gewinne erzielbar sind und welches Kapital eingesetzt werden muss. 

    Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

  • Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen

    Machen Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung. Die typischen Gründungsfehler können umgangen werden, wenn die wichtigen juristischen Aspekte aus fachmännischer Perspektive analysiert und auf sie entsprechend vorbereitet wird.

  • Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

    Ihr Firmenname sollte nicht nur einprägsam und aussagekräftig sein. Er darf auch nicht  nicht mit einem bereits existierenden Namen oder einer Marke kollidieren. 

    Markenschutz ist auch zu beachten, wenn neue  Geschäftsideen nicht selbst entwickelt, sondern es ähnliche im Ausland bereits gibt   sie quasi  nach  Deutschland “importiert” werden. 

    Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

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Start-up gründen in 11 Schritten – Ablauf der Start-up Gründung Schritt für Schritt

Überblick Ablauf einer Start-up Gründung

Eine Gründung läuft wie folgt ab:

  • 1. Kostenfreie Erstberatung – insbesondere Rechtsformwahl
  • 2. Gründungsberatung vom Anwalt
  • 3. Überprüfung des Firmennamens
  • 4. Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
  • 5. Notarielle Beurkundung
  • 6. Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital durch Sie
  • 7. Eintragung  ins Handelsregister
  • 8. Abschlussgespräch
  • 9. Ggf. Eröffnungsbilanz erstellen
  • 10. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung
  • 11. Eintragung in das Transparenzregister

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Exkurs: Transparenzregister

Aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen Gesellschaften  in das Transparenzregister eingetragen werden.

Die Pflicht trifft die Geschäftsführer.

Als wirtschaftlich Berechtigte werden vor allem Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % eingetragen. Aber auch sonst an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte sollten in das Transparenzregister aufgenommen werden.

Wird eine Eintragung unterlassen, drohen hohe Bußgelder bis zu 150.000 €.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.

Vorteile und Nachteile der Start-up Gründung

Die Gründung eines Start-up bietet Gründern insbesondere durch den innovativen Ansatz viele Vorteile. Natürlich bestehen, wie bei jeder Gründung, auch einige Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht

Bild von Händeschütteln

Vorteile der Start-up Gründung

  • Wachstumspotenzial

    Da Start-ups neue Geschäftsideen umsetzen, gehen sie oft mit einem überdurchschnittlichen Wachstumspotenzial einher. Oft müssen sie sich den Markt auch zunächst mit nur wenigen oder keinen Wettbewerbern teilen, was die Chancen auf Marktanteile erhöht.

  • Umsatzchancen

    Start-ups sind durch  schnelle und hohe  Umsatzsteigerungen und  einen oft ebenso schnellen und hohen Mitarbeiterzuwachs gekennzeichnet. Dadurch schaffen sie in kurzer Zeit viele Arbeitsplätze.

Nachteile der Start-up Gründung

  • Risiken und Unsicherhetien

    Wer etwas Neuartiges als Erster ausprobiert, der geht natürlich auch Risiken ein. Es gibt viele Unsicherheiten und keinen empirischen Nachweis darüber, wie groß der Bedarf an dem neuen Produkt/ der neuen Dienstleistung tatsächlich ist, ob/wie sie von den Zielgruppen angenommen werden, wie viel sich damit umsetzen lässt usw. Sie ist  am Markt schlicht noch nicht erprobt.

  • Gefahr von Fehleinschätzungen

    Ursachen für das Scheitern von Start-ups sind oft Fehleinschätzungen/ Überschätzungen, die mit einer  unzureichenden Marktanalyse, z.B. dem Zurückbleiben der Nachfrage hinter den anfänglichen Erwartungen, einhergehen. Aber auch andere Faktoren, wie eine unzureichende Kapitalisierung, geschäftliche Unerfahrenheit der Neu-Gründer usw. können eine Rolle spielen.

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Durchschnittliche Dauer der Gründung

Eine Gesellschaft gründen - das ist die Dauer

Die Mindest-Gründungsdauer beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister mitunter nur 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung eher 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung. Je nach Falllage können die Zeiten abweichen.

Phasen eines Start-up

Die Entwicklung eines Start-ups verläuft in verschiedenen charakteristischen Phasen. Nachfolgend sind die typischen Schritte und Phasen aufgelistet. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Start-ups diese Phasen in der gleichen Reihenfolge oder auf die gleiche Weise durchlaufen. Manche Start-ups können sich in einer Phase festfahren, scheitern oder alternative Entwicklungswege einschlagen.

  • Schritt 1 - Idee/ Produktentwicklung

    Der Initiator entwickelt eine Idee oder ein Konzept für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die ein Marktbedürfnis oder ein Problem löst und hält sie für gründungswürdig

  • Schritt 2 - Mitgründer

    Der Initiator findet Mitgründer und bindet sie ins Projekt ein.


    Commitment des Gründerteams: Die Gründer bilden ein Team, das gemeinsam an der Umsetzung der Idee arbeitet. Dies beinhaltet oft die Entwicklung eines Geschäftsmodells und die Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

    Schritt 2 - Mitgründer

  • Schritt 3 - Erste Planungsunterlagen

    Erstellung von Planungsunterlagen einschließlich der  Finanzierung: In dieser Phase erstellen die Gründer einen Businessplan, der die Strategie, Ziele, Finanzierung und andere Aspekte des Start-ups beschreibt.

  • Schritt 4 - Start-up Struktur

    Grobentwurf der Start-up-Struktur (Geschäftsanteile, Aufgabenverteilung usw.)

    Schritt 4 - Start-up Struktur

  • Schritt 5 - Erste Investoren

    Die Gründer suchen nach finanzieller Unterstützung für ihr Start-up, entweder durch eigene Mittel, Familie und Freunde, Angel-Investoren oder Risikokapitalgeber.

    Falls schon  vor der Gründung  erste  Investoren gefunden werden,  kann den Gründern jetzt auch schon ein Darlehen gewährt werden, wofür der Investor später im Gegenzug Geschäftsanteile erhält. Es bedarf dann eines Darlehensvertrages.

  • Schritt 6 - Gründung im engeren Sinne.

    Es folgt die tatsächliche Gründung des Unternehmens, z.B. die Errichtung einer GmbH.

    Schritt 6 - Gründung im engeren Sinne.

  • Schritt 7 - Seed-Phase

    • Das Start-up benötigt nun eine Finanzierung für die erste Entwicklungsphase. Spätestens jetzt müssen Investoren gefunden werden.
    • Es erfolgt dann die Erstellung von Beteiligungsvereinbarung usw.
  • Schritt 8 - Proof of Concept

    In dieser Phase konzentriert sich das Start-up darauf, einen Prototyp oder einen ersten funktionierenden Aspekt des Produkts oder der Dienstleistung zu entwickeln und den Proof of Concept zu erreichen.

    Schritt 8 - Proof of Concept

  • Schritt 9 -Series-A-Finanzierung

    Series-A-Finanzierung: Mit dem erfolgreichen Proof of Concept suchen die Gründer nach weiterer Finanzierung, um ihr Produkt oder ihre Dienstleistung zu skalieren, Marktpräsenz aufzubauen und den Umsatz zu steigern.

  • Schritt 10 - Markteintritt und Series-B-Finanzierung

    Marktoffensive: Durch die zusätzliche Finanzierung wird die kontinuierliche Verbesserung des Produkts angestrebt, während gleichzeitig der Markteintritt verfolgt wird, um messbare Umsätze zu generieren. Entsprechende Umsatzzahlen können dazu beitragen, potenzielle Investoren für die nächste Finanzierungsrunde zu gewinnen.

    Series-B-Finanzierung: Das Unternehmen sucht nach weiteren Finanzierungsrunden, um das Wachstum zu beschleunigen, weitere Geschäftsbereiche zu erschließen oder die Internationalisierung voranzutreiben.

    Schritt 10 - Markteintritt und Series-B-Finanzierung

  • Schritt 11 - Growth

    Wachstum / Expansion: In dieser Phase wird das Start-up weiterentwickelt, indem es zusätzliche Märkte erschlossen, das Produkt weiterentwickelt und möglicherweise Zukäufe oder strategische Partnerschaften eingegangen werden.

  • Schritt 12 - Exit

    Nun endet der Start-up-Status.  In dieser Phase sind verschiedene Maßnahmen möglich. Die  Wachstumsinvestoren ziehen sich jetzt oft zurück, da die größten Wertsteigerungen erreicht wurden.

    In dieser Phase erreicht das Start-up einen gewissen Reifegrad und es folgt entweder ein Börsengang (IPO) oder ein  Unternehmensverkauf (Trade Sale). Die Gründer und Investoren haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungen zu verkaufen und Gewinne zu realisieren.

    Schritt 12 - Exit

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Finanzierung eines Start-up

Vor der Gründung muss natürlich die Frage geklärt sein, wie das Start-up finanziert werden soll. Es gibt verschiedene Finanzierungsformen, die sich für unterschiedliche Vorhaben eignen. Von eigenen Mitteln über Bankkredite, Venture Capital oder Crowdfunding bis zu Fördergeldern.

Während der Entwicklung eines Start-ups durchläuft es die o.g.  Phasen, von der Gründung über die SEED-Phase, GROWTH-Phase bis hin zum EXIT. In diesen Phasen kommen unterschiedliche Geldgeber ins Spiel.

  • In der SEED-Phase sind es meist  Business Angels, Familienmitglieder, Darlehen von der Hausbank, öffentliche Fonds, KFW-Mittel , Crowd-Investing usw,
  • In der GROWTH-Phase spielen oft Geldgeber aus dem Mittelstand eine Rolle,  Privatpersonen oder  Unternehmen, VC-/PE-Gesellschaften.
    Die Investitionsmodalitäten variieren. Denkbar sind z.B. partiarischer Darlehen,  Wandeldarlehen,  Kapitalerhöhungen, stille Beteiligungen u.a.m.
  • Der EXIT erfolgt häufig über einen Trade Sale, bei dem das Unternehmen an einen Dritten verkauft wird. Alternativ kann ein Börsengang stattfinden.

Kosten GmbH Gründung: Gründungspakete im Überblick

Übersicht der Pakete

GmbHStartUP

€319,–zzgl. € 60,61 USt.
  • Begleitung der notwendigen Schritte Ihrer Gründung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • --
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • --
    • Checkliste Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • --
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • --
    • --
    • --
    • --
    • --

GmbHRechtssicher

€1.019,–zzgl. € 193,61 USt.
  • Gründung nach umfassender anwaltlicher Gründungsberatung und darauf aufbauender individueller Gestaltung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

GmbHPlus

€1.379,–zzgl. € 262,01 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess abgeben wollen: wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie Steuer- und Gewerbeanmeldung inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 319,– € (“Gründungspaket START-UP”), 1.019,– € (“Rechtssicher”) oder 1.379,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 207,- und 678,- €
IHK Überprüfung FirmennameIn den meisten Städten ist die IHK Eintragungsfähigkeitseinschätzung kostenfall. Manche IHK berechnen hierfür eine Gebühr – so beispielsweise BerlinKostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig zwischen 150,- € und 240,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Kosten der UG Gründung

Übersicht der Pakete

UGStart-UP

€259,–zzgl. € 49,21 USt.
  • Begleitung der notwendigen Schritte Ihrer Gründung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • --
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • --
    • Checkliste Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • --
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • --
    • --
    • --
    • --
    • --

UGRechtssicher

€689,–zzgl. € 130,91 USt.
  • Gründung nach umfassender anwaltlicher Gründungsberatung und darauf aufbauender individueller Gestaltung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

UGPlus

€939,–zzgl. € 178,41 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess abgeben wollen: wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie Steuer- und Gewerbeanmeldung inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 259,– € (“Gründungspaket START-UP”), 689,– € (“Rechtssicher”) oder 939,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (Individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei, in manchen Gemeinden ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 170,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Übersicht der allgemeinen Gründungskosten


Kosten einer
UG Gründung*
  • Beurkundung Notar
    Beurkundung des Gesellschaftsvertrags beim Notar (zwischen 1€ und 7.000€ Stammkapital gilt gleiche Mindestgebühr)
  • Beurkundung der Geschäftsführerbestellung beim Notar
    Beurkundung der Geschäftsführerbestellung beim Notar
  • Handelsregisteranmeldung durch den Notar
    Handelsregisteranmeldung durch den Notar (0,5 fache Gebühr, aber mind. 30€; zwischen 1€ und 7.000€ Stammkapital gilt gleiche Mindestgebühr)
  • Elektronische Übermittlung durch den Notar
    Elektronische Übermittlung der Daten in XML Format an das Handelsregister durch den Notar (0,3 fache Gebühr, aber mind. 15€; zwischen 1€ und 5.000€ Stammkapital gilt gleiche Mindestgebühr)
  • Auslagen des Notars
    Auslagen des Notars: Porto und Änliches (20% der Beurkundungskosten)
  • Kosten HR Eintrag Gericht
  • Gesamtkosten bei max. Stammkapital von 5.000€ (geschätzt)
    Gesamtkosten bei max. Stammkapital von 5.000€ (geschätzt)

Musterprotokoll mit
einem Gesellschafter
  • 60 Euro
  • -
  • 30 Euro
  • 15 Euro
  • 12 Euro
  • 150 Euro
  • 281 Euro

Musterprotokoll mit
einem Gesellschafter
  • 60 Euro
  • -
  • 30 Euro
  • 15 Euro
  • 12 Euro
  • 150 Euro
  • 281 Euro

Individuelle Satzung mit
einem Gesellschafter
  • 125 Euro
  • 250 Euro
  • 62,50 Euro
  • Wesentlich höher
    Die Kosten für eine individuelle Satzung sind weitaus teurer, als die Gründung mit Musterprotokoll
  • Wesentlich höher
    Die Kosten für eine individuelle Satzung sind weitaus teurer, als die Gründung mit Musterprotokoll
  • 150 Euro
  • > 600 Euro

Individuelle Satzung mit
mehreren Gesellschafter
  • 250 Euro
  • 250 Euro
  • 62,50 Euro
  • Wesentlich höher
    Die Kosten für eine individuelle Satzung sind weitaus teurer, als die Gründung mit Musterprotokoll
  • Wesentlich höher
    Die Kosten für eine individuelle Satzung sind weitaus teurer, als die Gründung mit Musterprotokoll
  • 150 Euro
  • > 720 Euro

Einzelunternehmen Gründung: Gründungspakete im Überblick

Übersicht der Pakete

EinzelfirmaPlus

€409,–zzgl. € 77,71 USt.
  • Für Gründer die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Durchgängig erreichbar
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Handelsregister
    • Gewerbeanmeldung
    • Steuerliche Anmeldung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Gewerbeanmeldung
    • Finanzamtfragebogen
    • Steueranmeldung
BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformwahlberatung, Gründungsberatung, Organisation der Gründung, Vertretung während des Gründungsprozesses, Verträge, AbschlussberatungFestpreis: 409,– € (“Gründungspaket START-UP”), 409,– € (“Rechtssicher”) oder 409,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Anmeldung100,- €
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 70,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €

Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.

Fragen und Antworten zur Gründung eines Start-up

Bei der Gründung eines Start-up haben Mandanten häufig Fragen wie:

  • “Welche Unternehmensform ist besonders geeignet?”
  • “Was kostet die Gründung eines Start-up?” oder
  • “Wie lange dauert die Gründung eines Start-up?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Gründung.

Je nach Rechtsform kann die Gründung eines Startup sehr kostengünstig erfolgen –  etwa bei Wahl einer UG (ab 1,- Euro Stammkapital) oder einer Einzelfirma (kein Stammkapital erforderlich und geringe Gründungskosten).

Die minimale Gründungsdauer beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung. Die genaue Dauer hängt vor allem von der gewählten Rechtsform ab.

Wollen Sie eine möglichst kostensparende Gründung, die dennoch eine persönliche Haftung ausschließt? Dann könnte die UG das richtige für Sie sein. Kann eine höhere Einlage erbracht werden, wäre auch eine GmbH  denkbar. Bei der Wahl der Rechtsform kann es neben der Haftung um die Außenwirkung, um den Verwaltungsaufwand und eine Reihe anderer Fragen gehen.

Häufige Fehler von Start-up Gründern sind eine unzureichende Finanzierung, die Wahl der falschen Unternehmensform oder fehlende Rechtskenntnisse (Unternehmens-, Arbeits- und Steuerrecht).

Auch die unzureichende Analyse des Marktes, falsche Preiskalkulationen und Fehleinschätzungen von Zielgruppen oder Konkurrenz sowie Kommunikations- und Marketingfehler können zum Scheitern führen. 

Inhaber eines Start-up   verfolgen meist das Ziel der Gewinnmaximierung. Dafür ist es notwendig, Kunden zu gewinnen. Kunden lassen sich am einfachsten durch Werbung generieren. Das Werben unterliegt in Deutschland allerdings dem Wettbewerbsrecht. Um teure Abmahnungen zu vermeiden, müssen wichtige Feinheiten beachtet werden. Die bekannteste Form der Werbung sind:

  • Werbung per Telefon
  • Werbung per Fax
  • SMS-Werbung
  • E-Mail-Marketing
  • Werbebriefe
  • Anzeigen in Social Media

Für jede Art der Werbung ist maßgeblich, dass die Werbung rechtlich zulässig, vergleichend und nicht im verbotenen Maße irreführend ist.

Möchten Sie eine vergleichende Werbekampagne starten, ist es notwendig, zu hinterfragen, in wie fern das Angebot der Konkurrenz erwähnt werden darf. Es erscheint attraktiv sich bereits bei der Werbung von der Konkurrenz abzusetzen, indem Allein- und Besserstellungsmerkmale hervorgehoben werden. Hier muss auf das Maß der rechtlichen Zulässigkeit geachtet werden.

Vergleichende Werbung ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie nicht sittenwidrig ist (§ 6 Abs. 2 UWG).

Besonders wichtig ist es, keine irreführende Werbung zu schalten. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verlangt, dass Werbung stets deutlich und wahrheitsgemäß ist (§ 5 UWG). Der Werbende darf keine Aussagen treffen, die vom Angesprochenen falsch verstanden werden könnten.

Die Konkurrenz kann bei derartigen Verhalten abmahnen und sogar vor Gericht ziehen. Für den Werbenden folgen hohe Anwalts- und Gerichtskosten sowie ggf. Strafzahlungen.

Im Rahmen unserer Gründungsberatung erörtert wir den rechtlich zulässigen Rahmen für Werbung ihres Geschäftsmodells und Angebots.

Der Schutz des geistigen Eigentums ist auch für Unternehmer ein wichtiges Thema. Bei der Verwendung von kostenlosen Grafiken Dritter kann eine Urheberrechtsverletzung schnell vorkommen. Eine Abmahnung in diesen Bereich mündet in der Regel in hohen Kosten.

Sind deratige Grafiken etwa schon Teil einer Werbekampagne, muss diese ebenfalls neu aufgesetzt werden.

Gerade im Internet sind derartige Verstöße leicht nachweisbar, da ein Screenshot ausreicht.

Unternehmer und Selbstständige sollten sich daher über die grundsätzlichen Züge des Urheberrechts im Klaren sein.

Die meisten Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst genießen den Schutz des Urheberrechts. Konkret gehören dazu:

  • Bilder
  • Fotos
  • Grafiken
  • Logos
  • Texte
  • Software
  • Filme
  • Musikstücke
  • Tabellen
  • uvm (§ 2 UrhG).

Wenn Sie derartige Stücke für Ihre Werbung nutzen möchten, benötigten sie eine ausdrückliche Zustimmung des Urhebers durch eine Nutzungslizenz.

Aus der Praxis wissen wir, dass häufig die Verwendung ungenehmigter Bilder von Dritten zu Urheberrechtskonflikten führt. Ohne die ausdrückliche Einwilligung darf weder ein spontanes Handyfoto noch eine Star-Fotografie verwendet werden.

Ein weiteres häufiges Konfliktthema ist das Kopieren von Produktbeschreibungen. Viele Online-Händler haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Beschreibungen der Hersteller zu übernehmen. Leider liegt dadurch ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

Verweis hebt Urheberrecht nicht auf

Es hat sich der Irrglaube verbreitet, dass man urheberrechtlich geschützte Werke verwenden darf, wenn der Urheber namentlich erwähnt wird. Dies ist allerdings nicht der Fall, denn es bedarf immer der expliziten Einwilligung durch diesen.

Lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel mehr zum Umfang des Urheberrechts auf Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Texte, Software, Filme, Musikstücke und Tabellen. 

Selbstständige und Unternehmer nehmen häufig Geschäfte vor, die sich wiederholend oder zumindest stark ähneln. Damit nicht vor jeder Auftragsvergabe bestimmte Konditionen neu verhandelt werden müssen, können allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verfasst werden.
Sie beschreiben die Kondition eines Produktes oder einer Leistung. Häufige Vertragsinhalte der AGB betreffen etwa:

  • Lieferfristen
  • Zahlungsweisen
  • Haftung
  • Porto- und Verpackunskosten
  • Eigentumsvorbehalte
  • Gerichtsstand
  • Widerruf und Rückgabe
  • Nutzungsrechte

Die AGB  dienen somit der Ausgestaltung bestimmter Geschäfte. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann ein Unternehmen seine eigenen Geschäftsbedingungen verfassen, auch wenn diese von der gesetzlichen Norm abweichen. Sie müssen jedoch eine Inhaltskontrolle überstehen und dürfen nicht absurd abweichen.

Unternehmen und Selbstständige sind auf AGBs angewiesen, um ihren eigenen Geschäftsablauf zu vereinfachen.

Gerade im digitalen Bereich, aber auch generell, werden erfolgreiche Produkte, Dienstleistungen oder Marketing-Strategien gerne kopiert. Damit Ihre Konkurrenz nicht von Ihrer Arbeit profitiert, können Sie schützenswerte Aspekte Ihres Unternehmens vom deutschen Markenrecht schützen lassen.

Dafür ist die Anmeldung einer Marke erforderlich. Ist Ihre Marke erstmal erfolgreich eingetragen, haben Sie zahlreiche rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich gegen die Kopie Ihrer Leistung zu schützen.

Tatsächlich ist das deutsche Markenrecht sehr umfangreich, sodass es als Vorbild für das Markenrecht der EU gedient hat. Es ist nicht nur möglich, Logos und Namen zu schützen, sondern auch Produktformen, Werbejingles oder Slogans.

Eine Markenanmeldung ist für die wichtigsten Produkte, Dienstleistungen oder Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens empfehlenswert.

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Unterlagen Download

Checklisten zum Ablauf einer:

UG Gründung

GmbH Gründung

GbR Gründung

Satzungen Download

Eine Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Firma. Es trifft sowohl die zur Firmengründung notwendigen, als auch vertiefende Regelungen und bestimmt des Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Die meisten unserer Mandanten erhalten deshalb eine individuelle Satzung.

Wir erstellen Satzungen für

  • UG Gründungen
  • GmbH Gründungen

Musterprotokoll Download

Das Musterprotokoll ist die Minimalvariante einer Satzung bzw. Gesellschaftsvertrags. Wichtige vertiefende Regelungen sind nicht enthalten. Deshalb raten wir – falls nur möglich – von einem Musterprotokoll ab. Unsere Mandanten erhalten eine individuelle Satzung – zum gleichbleibenden Festpreis.

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