START-UP GRÜNDEN: BUNDESWEITE GRÜNDUNG MIT ANWALT
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Ein Start-up gründen
Sie wollen ein Startup gründen, um sich mit einer innovativen Geschäftsidee selbständig zu machen? Sie sind sich noch nicht sicher, mit welcher Rechtsform Sie gründen möchten? Aufgrund unserer Erfahrung mit zahlreichen begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihr Startup schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Entscheiden Sie sich für eine Gesellschaft, kommt Ihr individueller Gesellschaftsvertrag dabei direkt vom Anwalt.
- Sie möchten schnell und kostengünstig ein Start-up gründen? Wählen Sie ein Einzelunternehmen!
- Sie wollen eine renommierte Firma gründen und Ihre Haftung begrenzen? Die GmbH ist die richtige Rechtsform!
- Sie wollen gemeinnützig tätig sein und Steuern sparen? Eine gGmbH oder gUG ermöglicht es.
Wir gründen Ihr Start-up– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Kernpunkte Start-up Gründung
Inhaltsverzeichnis
Ablauf & Infos
Kosten
Online Gründung & Downloads
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Online Start-up Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihr Start-up direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihres Start-up. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihres Start-up
Wir beginnen mit der Gründung Ihres Start-up. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation der Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick Start-up Gründung
Passende Rechtsform finden
Sie haben den Entschluss gefasst ein Start-up zu gründen? Sie sind sich unsicher welche Rechtsform für Sie in Frage kommt und haben Respekt vor dem anspruchsvollen Gründungsvorgang?
Gründungs-Expertise
Wir sind eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei und haben schon zahlreiche Gründungsmandate begleitet. Daher können wir Ihr Gründungsvorhaben perfekt begleiten und Sie beraten, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Rechtssicher und Rechtskonforme Gründung
Jede Unternehmung hat unterschiedliche juristische Risikogebiete. Alleine für die Ausgestaltung der Gründungunterlagen sollten Gründer sich anwaltliche Unterstützung suchen, um eine rechtskonforme und rechtssichere Unternehmensgründung durchzuführen.
Individuelle Gründungsberatung zur Vermeidung von Fehlern und Kosten
Die Wahl der Rechtsform hat eine enorme Tragweite auf den Verlauf Ihrer Firma. Die leichte Beteiligung von Dritten oder steuerliche Vorteile einer Gesellschaft bedürfen möglicherweise einer anderen Rechtsform als der Wunsch nach einer Haftungsbeschränkung und einem geringen Verwaltungsaufwand. Durch die individuelle Gründungsberatung werden Fehler vermieden, deren spätere Beseitigung mit empfindlichen Kosten einhergehen würde.
Aufwand reduzieren
Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistung, können Sie ihr Start-up gründen und gleichzeitig den formalen Aufwand der Gründung reduzieren. Sie können sich auf einen erfolgreichen Unternehmensstart konzentrieren und die juristischen Angelegenheiten an einen unserer erfahrenen Anwälte übertragen.

Was ist ein Start-up?
Unter einem Startup versteht man ein Unternehmen, dem entweder eine völlig neue, innovative Geschäftsidee zugrunde liegt oder das ein bereits bestehendes Produkt/ eine Dienstleistung auf völlig neuartige Weise angeht oder erweitert, die es noch nie gegeben hat. Meist wird ein Bedarf oder ein Problem identifiziert, der/ das mit dem neuen Angebot gedeckt bzw. gelöst werden soll.
Startups gibt es nicht nur im Technologiebereich, man findet sie dort aber besonders häufig. Entscheidend ist jedoch, dass Trends oder eine aktuell neu entstehende Nachfrage nach einem Produkt/ einer Leistung aufgegriffen werden.
Startups gehen außerdem meist mit mit einer Unternehmenskultur einher, die durch flache Hierarchien, einen lockeren, vertrauensvollen Umgang miteinander, lebhaften Ideenaustausch und hohe Flexibilität sowie kurze Entscheidungswege gekennzeichnet ist.
Fragen wie:
- „Wie gründet man ein Start-up?“,
- „Wie viel kostet die Gründung?“ oder
- „Welche Vorteile bringt mir ein Start-up?“,
werden auf unserer Seite umfassend beantwortet.
Die rechtssichere und saubere Gründung ist der Grundbaustein für ein erfolgreiches Unternehmen. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie die Schwierigkeiten der Gründung umschiffen und Ihr Start-up genau nach Ihren Vorstellungen und ohne formelle Hürden gründen.
Wir gründen Ihr Start-up– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
0,– €
5 Fakten, die Start-up Gründer kennen sollten
Ein Start-up ins Leben zu rufen stellt Gründer vor besondere Herausforderungen. Unter dem nachfolgenden Link gehen wir auf 5 wichtige Fakten ein, die jeder Start.up-Gründer kennen sollte.
Wir erläutern zudem auch typische Gründer-Fehler sowie die häufigsten Ursachen für das Scheitern von Start-ups und erklären, wie sie sich vermeiden lassen.
Ziele der Start-up Gründung
1. Ziel
Kostengünstige einfache Gründung
Je nach Rechtsform kann die Gründung eines Startup kostengünstig und einfach erfolgen – etwa bei Wahl einer UG oder einer Einzelfirma.
2. Ziel
Regelung von Haftungsfragen
Das wirtschaftliche Risiko der Gründer kann verringert werden, wenn z.B. eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform, wie die UG oder die GmbH, gewählt wird.
3. Ziel
Rechtssichere Gründung
Ihre Gründung erfolgt nach einer ausführlichen anwaltlichen Rechtsberatung. Die Gründungsunterlagen werden von unserem erfahrenen Gründungsanwalt auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Vorbereitung und Ablauf der Gründung
Unabhängig von der Rechtsform des Start-up sind im Vorfeld dieselben Vorbereitungen zu treffen.
Vorab sollten Sie die Konkurrenz, den Markt und Ihre Zielgruppen genau analysieren und auf dieser Grundlage ein stimmiges Konzept ausarbeiten.
Unter Beachtung der folgenden Schritte erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiches Start-up erheblich.
Zunächst muss ein Businessplan ausgefertigt werden. Unter realistischen Bewertungsaspekten sollten zukünftige Geschäftsvorhaben eingeschätzt und in erreichbaren Zielen gestaffelt werden. Der Businessplan dient der Analyse des Vorhabens und kann auch zur Vorlage bei Investoren/Stakeholdern genutzt werden.
Die Finanzierung sollte so früh wie möglich gesichert sein. Ein Start-up ist von der ersten Stunde an mit Kosten verbunden. Besteht Anspruch auf Fördergelder, haben Sie Kreditgeber oder Investoren?
Lassen Sie die juristischen Aspekte Ihrer Unternehmung klären und finden Sie die passende Rechtsform.
Kreieren Sie einen einprägsamen und passenden Firmennamen, der rechtlich zulässig ist, um den Gründungsprozess zu beschleunigen.
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Schritt 1 - Erstellung des Businessplans
Erstellen Sie zunächst einen Businessplan, um Ihr Vorhaben realistisch und umfänglich einzuschätzen. Wie gestaltet sich der Markt und welche Wachstumschancen bestehen? Haben Sie Mit-Gründer? Wie sind Ihre Planungen zu Materialien, Mitarbeitern, EDV, Angeboten und Preisen usw.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Start-ups können auf unterschiedliche Weise finanziert werden. Denkbar sind z.B. Venture Capital, Crowdfunding, stille Beteiligungen oder Mitarbeiterbeteiligungen u.v.m.
Für Start-ups bestehen außerdem besondere Fördermöglichkeiten, wie KfW Förderungen für Startups und diverse Programme der einzelnen Bundesländer.
Geldgeber lassen sich auch oft gewinnen, indem ein sog. Pitch durchgeführt wird, bei dem. potenziellen Investoren die Geschäftsidee überzeugend präsentiert und ihr Interesse daran geweckt wird. Sie sollten genau und schlüssig darstellen, welche Neuheit Sie anbieten, welche Vorteile und welchen Nutzen die Geschäftsidee hat, wie die Kunden erreicht werden, welche Gewinne erzielbar sind und welches Kapital eingesetzt werden muss.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen
Machen Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung. Die typischen Gründungsfehler können umgangen werden, wenn die wichtigen juristischen Aspekte aus fachmännischer Perspektive analysiert und auf sie entsprechend vorbereitet wird.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Ihr Firmenname sollte nicht nur einprägsam und aussagekräftig sein. Er darf auch nicht nicht mit einem bereits existierenden Namen oder einer Marke kollidieren.
Markenschutz ist auch zu beachten, wenn neue Geschäftsideen nicht selbst entwickelt, sondern es ähnliche im Ausland bereits gibt sie quasi nach Deutschland “importiert” werden.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
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Start-up gründen in 11 Schritten – Ablauf der Start-up Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf einer Start-up Gründung
Eine Gründung läuft wie folgt ab:
- 1. Kostenfreie Erstberatung – insbesondere Rechtsformwahl
- 2. Gründungsberatung vom Anwalt
- 3. Überprüfung des Firmennamens
- 4. Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
- 5. Notarielle Beurkundung
- 6. Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital durch Sie
- 7. Eintragung ins Handelsregister
- 8. Abschlussgespräch
- 9. Ggf. Eröffnungsbilanz erstellen
- 10. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung
- 11. Eintragung in das Transparenzregister
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Exkurs: Transparenzregister
Aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen Gesellschaften in das Transparenzregister eingetragen werden.
Die Pflicht trifft die Geschäftsführer.
Als wirtschaftlich Berechtigte werden vor allem Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % eingetragen. Aber auch sonst an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte sollten in das Transparenzregister aufgenommen werden.
Wird eine Eintragung unterlassen, drohen hohe Bußgelder bis zu 150.000 €.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.
Vorteile und Nachteile der Start-up Gründung
Die Gründung eines Start-up bietet Gründern insbesondere durch den innovativen Ansatz viele Vorteile. Natürlich bestehen, wie bei jeder Gründung, auch einige Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht

Vorteile der Start-up Gründung
Wachstumspotenzial
Da Start-ups neue Geschäftsideen umsetzen, gehen sie oft mit einem überdurchschnittlichen Wachstumspotenzial einher. Oft müssen sie sich den Markt auch zunächst mit nur wenigen oder keinen Wettbewerbern teilen, was die Chancen auf Marktanteile erhöht.
Umsatzchancen
Start-ups sind durch schnelle und hohe Umsatzsteigerungen und einen oft ebenso schnellen und hohen Mitarbeiterzuwachs gekennzeichnet. Dadurch schaffen sie in kurzer Zeit viele Arbeitsplätze.
Nachteile der Start-up Gründung
Risiken und Unsicherhetien
Wer etwas Neuartiges als Erster ausprobiert, der geht natürlich auch Risiken ein. Es gibt viele Unsicherheiten und keinen empirischen Nachweis darüber, wie groß der Bedarf an dem neuen Produkt/ der neuen Dienstleistung tatsächlich ist, ob/wie sie von den Zielgruppen angenommen werden, wie viel sich damit umsetzen lässt usw. Sie ist am Markt schlicht noch nicht erprobt.
Gefahr von Fehleinschätzungen
Ursachen für das Scheitern von Start-ups sind oft Fehleinschätzungen/ Überschätzungen, die mit einer unzureichenden Marktanalyse, z.B. dem Zurückbleiben der Nachfrage hinter den anfänglichen Erwartungen, einhergehen. Aber auch andere Faktoren, wie eine unzureichende Kapitalisierung, geschäftliche Unerfahrenheit der Neu-Gründer usw. können eine Rolle spielen.
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Durchschnittliche Dauer der Gründung

Die Mindest-Gründungsdauer beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister mitunter nur 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung eher 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung. Je nach Falllage können die Zeiten abweichen.
Phasen eines Start-up
Die Entwicklung eines Start-ups verläuft in verschiedenen charakteristischen Phasen. Nachfolgend sind die typischen Schritte und Phasen aufgelistet. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Start-ups diese Phasen in der gleichen Reihenfolge oder auf die gleiche Weise durchlaufen. Manche Start-ups können sich in einer Phase festfahren, scheitern oder alternative Entwicklungswege einschlagen.
Schritt 1 - Idee/ Produktentwicklung
Der Initiator entwickelt eine Idee oder ein Konzept für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die ein Marktbedürfnis oder ein Problem löst und hält sie für gründungswürdig
Schritt 2 - Mitgründer
Der Initiator findet Mitgründer und bindet sie ins Projekt ein.
Commitment des Gründerteams: Die Gründer bilden ein Team, das gemeinsam an der Umsetzung der Idee arbeitet. Dies beinhaltet oft die Entwicklung eines Geschäftsmodells und die Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten.Schritt 2 - Mitgründer
Schritt 3 - Erste Planungsunterlagen
Erstellung von Planungsunterlagen einschließlich der Finanzierung: In dieser Phase erstellen die Gründer einen Businessplan, der die Strategie, Ziele, Finanzierung und andere Aspekte des Start-ups beschreibt.
Schritt 4 - Start-up Struktur
Grobentwurf der Start-up-Struktur (Geschäftsanteile, Aufgabenverteilung usw.)
Schritt 4 - Start-up Struktur
Schritt 5 - Erste Investoren
Die Gründer suchen nach finanzieller Unterstützung für ihr Start-up, entweder durch eigene Mittel, Familie und Freunde, Angel-Investoren oder Risikokapitalgeber.
Falls schon vor der Gründung erste Investoren gefunden werden, kann den Gründern jetzt auch schon ein Darlehen gewährt werden, wofür der Investor später im Gegenzug Geschäftsanteile erhält. Es bedarf dann eines Darlehensvertrages.
Schritt 6 - Gründung im engeren Sinne.
Es folgt die tatsächliche Gründung des Unternehmens, z.B. die Errichtung einer GmbH.
Schritt 6 - Gründung im engeren Sinne.
Schritt 7 - Seed-Phase
- Das Start-up benötigt nun eine Finanzierung für die erste Entwicklungsphase. Spätestens jetzt müssen Investoren gefunden werden.
- Es erfolgt dann die Erstellung von Beteiligungsvereinbarung usw.
Schritt 8 - Proof of Concept
In dieser Phase konzentriert sich das Start-up darauf, einen Prototyp oder einen ersten funktionierenden Aspekt des Produkts oder der Dienstleistung zu entwickeln und den Proof of Concept zu erreichen.
Schritt 8 - Proof of Concept
Schritt 9 -Series-A-Finanzierung
Series-A-Finanzierung: Mit dem erfolgreichen Proof of Concept suchen die Gründer nach weiterer Finanzierung, um ihr Produkt oder ihre Dienstleistung zu skalieren, Marktpräsenz aufzubauen und den Umsatz zu steigern.
Schritt 10 - Markteintritt und Series-B-Finanzierung
Marktoffensive: Durch die zusätzliche Finanzierung wird die kontinuierliche Verbesserung des Produkts angestrebt, während gleichzeitig der Markteintritt verfolgt wird, um messbare Umsätze zu generieren. Entsprechende Umsatzzahlen können dazu beitragen, potenzielle Investoren für die nächste Finanzierungsrunde zu gewinnen.
Series-B-Finanzierung: Das Unternehmen sucht nach weiteren Finanzierungsrunden, um das Wachstum zu beschleunigen, weitere Geschäftsbereiche zu erschließen oder die Internationalisierung voranzutreiben.
Schritt 10 - Markteintritt und Series-B-Finanzierung
Schritt 11 - Growth
Wachstum / Expansion: In dieser Phase wird das Start-up weiterentwickelt, indem es zusätzliche Märkte erschlossen, das Produkt weiterentwickelt und möglicherweise Zukäufe oder strategische Partnerschaften eingegangen werden.
Schritt 12 - Exit
Nun endet der Start-up-Status. In dieser Phase sind verschiedene Maßnahmen möglich. Die Wachstumsinvestoren ziehen sich jetzt oft zurück, da die größten Wertsteigerungen erreicht wurden.
In dieser Phase erreicht das Start-up einen gewissen Reifegrad und es folgt entweder ein Börsengang (IPO) oder ein Unternehmensverkauf (Trade Sale). Die Gründer und Investoren haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungen zu verkaufen und Gewinne zu realisieren.
Schritt 12 - Exit
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Finanzierung eines Start-up
Vor der Gründung muss natürlich die Frage geklärt sein, wie das Start-up finanziert werden soll. Es gibt verschiedene Finanzierungsformen, die sich für unterschiedliche Vorhaben eignen. Von eigenen Mitteln über Bankkredite, Venture Capital oder Crowdfunding bis zu Fördergeldern.
Während der Entwicklung eines Start-ups durchläuft es die o.g. Phasen, von der Gründung über die SEED-Phase, GROWTH-Phase bis hin zum EXIT. In diesen Phasen kommen unterschiedliche Geldgeber ins Spiel.
- In der SEED-Phase sind es meist Business Angels, Familienmitglieder, Darlehen von der Hausbank, öffentliche Fonds, KFW-Mittel , Crowd-Investing usw,
- In der GROWTH-Phase spielen oft Geldgeber aus dem Mittelstand eine Rolle, Privatpersonen oder Unternehmen, VC-/PE-Gesellschaften.
Die Investitionsmodalitäten variieren. Denkbar sind z.B. partiarischer Darlehen, Wandeldarlehen, Kapitalerhöhungen, stille Beteiligungen u.a.m.
- Der EXIT erfolgt häufig über einen Trade Sale, bei dem das Unternehmen an einen Dritten verkauft wird. Alternativ kann ein Börsengang stattfinden.
Kosten GmbH Gründung: Gründungspakete im Überblick
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 319,– € (“Gründungspaket START-UP”), 1.019,– € (“Rechtssicher”) oder 1.379,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 207,- und 678,- € |
| IHK Überprüfung Firmenname | In den meisten Städten ist die IHK Eintragungsfähigkeitseinschätzung kostenfall. Manche IHK berechnen hierfür eine Gebühr – so beispielsweise Berlin | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig zwischen 150,- € und 240,- € | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €. Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €. |
Kosten der UG Gründung
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 259,– € (“Gründungspaket START-UP”), 689,– € (“Rechtssicher”) oder 939,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (Individuelle Satzung) |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei, in manchen Gemeinden ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig 170,- € | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €. Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €. |
Einzelunternehmen Gründung: Gründungspakete im Überblick
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Rechtsformwahlberatung, Gründungsberatung, Organisation der Gründung, Vertretung während des Gründungsprozesses, Verträge, Abschlussberatung | Festpreis: 409,– € (“Gründungspaket START-UP”), 409,– € (“Rechtssicher”) oder 409,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten | Notarielle Anmeldung | 100,- € |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig 70,- € | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Fragen und Antworten zur Gründung eines Start-up
Bei der Gründung eines Start-up haben Mandanten häufig Fragen wie:
- “Welche Unternehmensform ist besonders geeignet?”
- “Was kostet die Gründung eines Start-up?” oder
- “Wie lange dauert die Gründung eines Start-up?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Gründung.
Was kostet die Gründung eines Start-up?
Je nach Rechtsform kann die Gründung eines Startup sehr kostengünstig erfolgen – etwa bei Wahl einer UG (ab 1,- Euro Stammkapital) oder einer Einzelfirma (kein Stammkapital erforderlich und geringe Gründungskosten).
Wie lange dauert die Gründung eines Start-up?
Die minimale Gründungsdauer beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung. Die genaue Dauer hängt vor allem von der gewählten Rechtsform ab.
Welche Unternehmensform ist besonders geeignet?
Wollen Sie eine möglichst kostensparende Gründung, die dennoch eine persönliche Haftung ausschließt? Dann könnte die UG das richtige für Sie sein. Kann eine höhere Einlage erbracht werden, wäre auch eine GmbH denkbar. Bei der Wahl der Rechtsform kann es neben der Haftung um die Außenwirkung, um den Verwaltungsaufwand und eine Reihe anderer Fragen gehen.
An welchen Fehler scheitern Start-ups häufig?
Häufige Fehler von Start-up Gründern sind eine unzureichende Finanzierung, die Wahl der falschen Unternehmensform oder fehlende Rechtskenntnisse (Unternehmens-, Arbeits- und Steuerrecht).
Auch die unzureichende Analyse des Marktes, falsche Preiskalkulationen und Fehleinschätzungen von Zielgruppen oder Konkurrenz sowie Kommunikations- und Marketingfehler können zum Scheitern führen.
Wie mache ich rechtssicher Werbung ohne abgemahnt zu werden?
Inhaber eines Start-up verfolgen meist das Ziel der Gewinnmaximierung. Dafür ist es notwendig, Kunden zu gewinnen. Kunden lassen sich am einfachsten durch Werbung generieren. Das Werben unterliegt in Deutschland allerdings dem Wettbewerbsrecht. Um teure Abmahnungen zu vermeiden, müssen wichtige Feinheiten beachtet werden. Die bekannteste Form der Werbung sind:
- Werbung per Telefon
- Werbung per Fax
- SMS-Werbung
- E-Mail-Marketing
- Werbebriefe
- Anzeigen in Social Media
Für jede Art der Werbung ist maßgeblich, dass die Werbung rechtlich zulässig, vergleichend und nicht im verbotenen Maße irreführend ist.
Möchten Sie eine vergleichende Werbekampagne starten, ist es notwendig, zu hinterfragen, in wie fern das Angebot der Konkurrenz erwähnt werden darf. Es erscheint attraktiv sich bereits bei der Werbung von der Konkurrenz abzusetzen, indem Allein- und Besserstellungsmerkmale hervorgehoben werden. Hier muss auf das Maß der rechtlichen Zulässigkeit geachtet werden.
Vergleichende Werbung ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie nicht sittenwidrig ist (§ 6 Abs. 2 UWG).
Besonders wichtig ist es, keine irreführende Werbung zu schalten. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verlangt, dass Werbung stets deutlich und wahrheitsgemäß ist (§ 5 UWG). Der Werbende darf keine Aussagen treffen, die vom Angesprochenen falsch verstanden werden könnten.
Die Konkurrenz kann bei derartigen Verhalten abmahnen und sogar vor Gericht ziehen. Für den Werbenden folgen hohe Anwalts- und Gerichtskosten sowie ggf. Strafzahlungen.
Im Rahmen unserer Gründungsberatung erörtert wir den rechtlich zulässigen Rahmen für Werbung ihres Geschäftsmodells und Angebots.
Was ist wichtig, wenn ich Bilder oder Texte aus dem Internet verwende?
Der Schutz des geistigen Eigentums ist auch für Unternehmer ein wichtiges Thema. Bei der Verwendung von kostenlosen Grafiken Dritter kann eine Urheberrechtsverletzung schnell vorkommen. Eine Abmahnung in diesen Bereich mündet in der Regel in hohen Kosten.
Sind deratige Grafiken etwa schon Teil einer Werbekampagne, muss diese ebenfalls neu aufgesetzt werden.
Gerade im Internet sind derartige Verstöße leicht nachweisbar, da ein Screenshot ausreicht.
Unternehmer und Selbstständige sollten sich daher über die grundsätzlichen Züge des Urheberrechts im Klaren sein.
Die meisten Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst genießen den Schutz des Urheberrechts. Konkret gehören dazu:
- Bilder
- Fotos
- Grafiken
- Logos
- Texte
- Software
- Filme
- Musikstücke
- Tabellen
- uvm (§ 2 UrhG).
Wenn Sie derartige Stücke für Ihre Werbung nutzen möchten, benötigten sie eine ausdrückliche Zustimmung des Urhebers durch eine Nutzungslizenz.
Aus der Praxis wissen wir, dass häufig die Verwendung ungenehmigter Bilder von Dritten zu Urheberrechtskonflikten führt. Ohne die ausdrückliche Einwilligung darf weder ein spontanes Handyfoto noch eine Star-Fotografie verwendet werden.
Ein weiteres häufiges Konfliktthema ist das Kopieren von Produktbeschreibungen. Viele Online-Händler haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Beschreibungen der Hersteller zu übernehmen. Leider liegt dadurch ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
Verweis hebt Urheberrecht nicht auf
Es hat sich der Irrglaube verbreitet, dass man urheberrechtlich geschützte Werke verwenden darf, wenn der Urheber namentlich erwähnt wird. Dies ist allerdings nicht der Fall, denn es bedarf immer der expliziten Einwilligung durch diesen.
Lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel mehr zum Umfang des Urheberrechts auf Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Texte, Software, Filme, Musikstücke und Tabellen.
Wozu dienen AGB?
Selbstständige und Unternehmer nehmen häufig Geschäfte vor, die sich wiederholend oder zumindest stark ähneln. Damit nicht vor jeder Auftragsvergabe bestimmte Konditionen neu verhandelt werden müssen, können allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verfasst werden.
Sie beschreiben die Kondition eines Produktes oder einer Leistung. Häufige Vertragsinhalte der AGB betreffen etwa:
- Lieferfristen
- Zahlungsweisen
- Haftung
- Porto- und Verpackunskosten
- Eigentumsvorbehalte
- Gerichtsstand
- Widerruf und Rückgabe
- Nutzungsrechte
Die AGB dienen somit der Ausgestaltung bestimmter Geschäfte. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann ein Unternehmen seine eigenen Geschäftsbedingungen verfassen, auch wenn diese von der gesetzlichen Norm abweichen. Sie müssen jedoch eine Inhaltskontrolle überstehen und dürfen nicht absurd abweichen.
Unternehmen und Selbstständige sind auf AGBs angewiesen, um ihren eigenen Geschäftsablauf zu vereinfachen.
Warum und wann ist die Anmeldung einer Marke sinnvoll?
Gerade im digitalen Bereich, aber auch generell, werden erfolgreiche Produkte, Dienstleistungen oder Marketing-Strategien gerne kopiert. Damit Ihre Konkurrenz nicht von Ihrer Arbeit profitiert, können Sie schützenswerte Aspekte Ihres Unternehmens vom deutschen Markenrecht schützen lassen.
Dafür ist die Anmeldung einer Marke erforderlich. Ist Ihre Marke erstmal erfolgreich eingetragen, haben Sie zahlreiche rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich gegen die Kopie Ihrer Leistung zu schützen.
Tatsächlich ist das deutsche Markenrecht sehr umfangreich, sodass es als Vorbild für das Markenrecht der EU gedient hat. Es ist nicht nur möglich, Logos und Namen zu schützen, sondern auch Produktformen, Werbejingles oder Slogans.
Eine Markenanmeldung ist für die wichtigsten Produkte, Dienstleistungen oder Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens empfehlenswert.

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Eine Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Firma. Es trifft sowohl die zur Firmengründung notwendigen, als auch vertiefende Regelungen und bestimmt des Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Die meisten unserer Mandanten erhalten deshalb eine individuelle Satzung.
Wir erstellen Satzungen für
- UG Gründungen
- GmbH Gründungen
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).






