• 10 Steuertipps für Unternehmer

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10 Steuertipps für Unternehmer und Selbstständige

In Deutschland ist das Steuersystem komplex und kann insbesondere für Selbstständige und Unternehmer zu hohen Belastungen führen. Es gibt auch viele Ausnahmen, Sonderregelungen und Abzugsfähigkeiten, die es  schwierig machen, den Überblick zu behalten. Die Steuerpflicht bringt daher sowohl finanzielle als auch administrative Herausforderungen mit sich.

Allerdings gibt es auch zahlreiche legale Wege, wie Unternehmer und Selbstständige Steuern sparen können. Wer ein eigenes Unternehmen führt, der hat Unkosten, die bei einem  abhängig beschäftigten Arbeitnehmer nicht anfallen und die natürlich steuerlich berücksichtigt werden müssen. Wir geben Tipps.

10 Steuertipps für Unternehmer

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Tipp 1 – Fahrzeug und Fahrtkosten

Wenn Ihr PKW als Betriebsvermögen gilt, können Sie die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstehen, steuerlich als Betriebsausgaben abziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie das Auto zu mehr als 50 Prozent für berufliche Zwecke verwenden. Bei  Kapitalgesellschaften muss der Wagen dem Geschäftsführer oder Angestellten zur Verfügung gestellt worden sein. Alle Betriebskosten setzen Sie ab, wenn Sie den Firmenwagen nach der 1% Regelung versteuern (1 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung  wird  monatlich zu den Betriebseinnahmen hinzugerechnet). Wählen Sie die Fahrtenbuch-Methode, setzen Sie die Kosten ab, die betrieblich verursacht wurden.

Falls die Hauptnutzung Ihres Fahrzeugs nicht geschäftlich ist, können Sie es dennoch als Betriebsvermögen deklarieren und Betriebskosten anteilig steuerlich geltend machen. Bei einer mehr als 10 Prozent geschäftlichen Nutzung können Sie die realen Fahrtkosten ansetzen, Sie müssen dann ein lückenloses Fahrtenbuch für die Nutzung des Dienstwagens führen.

Bei unter 10 Prozent lassen sich keine Betriebskosten steuerlich geltend machen. Es können aber Geschäftsreisen bzw. eine Kostenpauschale je dienstlich gefahrenem Kilometer abgesetzt werden. Bei gemischt betrieblichen  und privaten Fahrten oder Reisen kann der nicht private Teil  abgesetzt werden.

Wenn Sie für den Betrieb Fahrzeuge über mindestens fünf Jahre  leasen, können Sie die monatlichen Leasingraten direkt als betriebliche Ausgaben verbuchen. Ebenso  eventuelle Anzahlungen oder Sonderzahlung, die 30 % des gesamten Leasingbetrags nicht überschreiten.

Tipp 2 – Arbeitszimmer und Homeoffice

Sollten Sie als Selbstständiger keinen externen Büroarbeitsplatz für Ihre beruflichen Aktivitäten haben, können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Angegeben werden können z.B. Miete, Heiz- und Stromkosten, Wasser, Versicherungen usw.  Haben Sie ein Arbeitszimmer im Eigenheim, so können zusätzlich z.B. auch Handwerkerkosten, Grundbesitzabgaben und Finanzierungskostne abgesetzt werden.

Wer von zu Hause arbeitet, ohne ein gesondertes Arbeitszimmer zu haben, kann von der so genannten Homeoffice-Pauschale profitieren. Für jeden Tag, an dem von zu Hause gearbeitet wird, werden 5 Euro berücksichtigt, maximal aber 600 Euro im Jahr.

Tipp 3 – Arbeitsmittel

Arbeitsmittel, Büroeinrichtung, Computer, Telekommunikationsbedarf usw. können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden. Bei Ausstattungsgegenständen, die sowohl privat als auch beruflich genutzt werden, kann aber lediglich der Anteil der beruflichen Nutzung abgesetzt werden. Bei 50 Prozent beruflicher Nutzung sind das die Hälfte der Anschaffungskosten. Ab 90 Prozent können Sie aber die gesamten Anschaffungskosten steuerlich abziehen.

Tipp 4 – Software und Internet

Absetzen können Sie auch Business-Software. Dabei ist nach dem Nettopreis zu differenzieren. Software bis 150 Euro  kann direkt im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden. Bei mehr als 150 Euro wird die Software normalerweise über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Da seit 2021 aber eine nur einjährige Nutzungsdauer gilt, kann auch ein höherer Kaufpreis faktisch direkt im Jahr des Kaufs komplett als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Kosten für die geschäftliche Online-Präsenz können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden. Dazu gehören laufende Gebühren für den Domain-Anbieter und einmalige Kosten für den Domainkauf, Investitionen in die Erstellung und Optimierung der Webseite sowie für deren Pflege und Aktualisierung.

Tipp 5 – Fortbildung und Fachliteratur

Investitionen in Ihre berufliche Weiterbildung können als betriebliche Ausgaben abgesetzt werden. Hierzu zählen Kosten für für Seminare, Kurse und Schulungen ebenso wie Fachbücher und Fachzeitschriften. Bei auswärtigen Kursen können auch Fahrt- und Übernachtungskosten mit angesetzt werden.

Tipp 6 – Bewirtung und Geschenke

Die Bewirtung der eigenen Belegschaft auf Firmenveranstaltungen kann steuerlich geltend gemacht werden. Bei sonstigen Firmenveranstaltungen oder Geschäftsessen nur bis zu 70 Prozent. Wird für den geschäftlichen Anlass allerdings ein Saal gemietet, so  können die Mietkosten komplett abgesetzt werden. Geschickte Vereinbarungen mit dem Gastwirt über Miete und Bewirtung können Steuern sparen helfen.

Mitarbeiter dürfen monatlich Sachbezüge bis 50 Euro steuerfrei neben ihrem Lohn erhalten. Weihnachts-oder Geburtstaggeschenke sind bis 60 Euro steuerfrei.

Tipp 7 – Zeitliche Gewinnverschiebung

Die zeitliche Gewinnverschiebung bezieht sich auf steuerliche Methoden und Strategien, mit denen Unternehmen oder Selbstständige ihren steuerpflichtigen Gewinn von einem Veranlagungszeitraum in einen anderen verlagern. Das Ziel ist es, die Steuerlast zu optimieren, indem man den Zeitpunkt der Steuerzahlung beeinflusst.

Dies kann insbesondere durch Verzögerung von Einnahmen erfolgen: Als Unternehmer könnten Sie den Abschluss eines Geschäfts oder den Erhalt einer Zahlung in das nächste Geschäftsjahr verschieben, um den Gewinn des aktuellen Jahres zu reduzieren.  Oder Sie könnten geplante Ausgaben in das aktuelle Jahr vorziehen, um den Gewinn zu mindern.

Tipp 8 – Investitionsabzugsbetrag

§ 7 g des Einkommenssteuergesetzes ermöglich es kleineren Betrieben mit unter 200.000 Euro Jahresgewinn, einen Teil ihrer voraussichtlichen Investitionen der nächsten drei Jahre schon für das laufende Jahr abzurechnen.

Sie können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbeträge).

Tipp 9 – Gewerbesteuer optimieren

Einzelne Gewerbebetriebe zahlen bis zu einer Ertragsgrenze von 24.500 Euro keine Gewerbesteuer. Wer die Möglichkeit hat, seinen Betrieb in eigenständige Bereiche, also mehrere Einzelbetriebe, aufzuspalten, der kann mit diesem Dreh viel Steuern sparen.

Tipp 10 – Umsatzsteuer optimieren

Kleinunternehmer, die im Jahr unter 17.500 Euro einnehmen, müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie können das aber auf Wunsch tun, wenn sie z.B. hohe Investitionen tätigen und diese bei der  Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt wissen wollen.

Ein Schlupfloch gibt es auch beim Gebrauchtwarenhandel. Hier muss die Umsatzsteuer nicht immer zwingend nach dem Verkaufspreis berechnet werden. In bestimmten Fällen kann stattdessen auf Einkaufspreis minus Erlös abgestellt werden.

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