Tipp 1: Seien Sie nicht zu zögerlich – Unberechtigte Bewertungen können gelöscht werden
Eine Vielzahl der Betroffenen geht nicht gegen negative, geschäftsschädigende Google Bewertungen vor, da sie davon ausgehen, dass die Bewertungen nicht gelöscht werden können.
Unser Tipp: Jede unberechtigte Bewertung kann gelöscht werden!
Grundsätzlich sind Google Bewertungen zulässig. Das heißt Sie müssen dulden, dass Sie bei Google Maps bewertet werden. Ist die Bewertung jedoch unwahr, beleidigend, gefälscht oder verstößt sonst gegen die Google Richtlinien, so muss Google diese Löschen. Die Darlegungslast liegt oft beim Bewerter!
Deswegen gilt: Sie können jede negative Bewertung angreifen, denn meistens wird der Bewerter nicht die notwendigen Nachweise erbringen, dass seine Bewertung der Wahrheit entspricht. Wenn wir gegen eine Bewertung vorgehen, wird sie in vielen Fällen an den Verfasser weitergeleitet. Viele lassen sich dazu gar nicht ein – auch, weil sie sich vor einer Auseinandersetzung mit einer Anwaltskanzlei scheuen. Das kann Ihnen zugute kommen.
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