Google Bewertung löschen: Bundesweit vom Anwalt
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Die wichtigsten Tipps zur Löschung von Google Bewertungen
Die meisten Fehler und Kostenpunkte in Verbindung mit negativen und ungerechtfertigten Google Bewertungen können verhindert werden, wenn Sie unsere wichtigen Tipps beachten.
Wenn Sie
- eine Google Bewertung angreifen möchten,
- sich nicht selbst schaden wollen, und
- langfristig Ihre Reputation im Internet schützen möchten
sind die nachfolgenden Tipps genau das Richtige.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
Online Bewertung löschen
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Überblick zu den wichtigsten Tipps bei Google Bewertungen
Im Reputationsrecht und bei der Löschung von negativen Google Bewertungen gilt es eine Vielzahl von Details zu beachten. Unüberlegte, vorschnelle oder auch zu langsame Reaktionen können Ihr Unternehmen Kunden und dadurch Gewinne kosten. Daher wollen wir Ihnen im Überblick die wichtigsten Tipps aufzeigen, um erfolgreich gegen negative, schädigende Google Bewertungen vorzugehen.
- Seien Sie nicht zu zögerlich – Jede Bewertung kann gelöscht werden
- Eine rechtsanwaltlich begleitete Löschung hat eine hohe Erfolgschance
- Reagieren Sie richtig auf negative Bewertungen für Ihr Unternehmen
- Hören Sie nicht auf Google
Neben diesen Tipps gibt es auch einige Irrtümer, auf welche Sie nicht hineinfallen sollten!
Weitere Tipps und Tricks finden Sie hier.
Ich kann diese Anwaltskanzlei nur jedem empfehlen, der schnell und zuverlässige, kompetente Rechtsberatung benötigt.
Von Anfang an , war man freundlich und nahm sich direkt meinem Anliegen an und reagierte schnell... Mehr lesen , ob durch Rückrufe oder E-Mail .
Danke liebe Anwaltskanzlei , ich bin erleichtert, sie kontaktiert zu haben .
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Seien Sie nicht zu zögerlich – Jede Bewertung kann gelöscht werden
Eine Vielzahl der Betroffenen geht nicht gegen negative, geschäftsschädigende Google Bewertungen vor, da sie davon ausgehen, dass die Bewertungen nicht gelöscht werden können.
Unser Tipp: Jede Bewertung kann gelöscht werden!
Grundsätzlich sind Google Bewertungen zulässig. Das heißt Sie müssen dulden, dass Sie bei Google Maps bewertet werden. Ist die Bewertung jedoch unwahr, beleidigend, gefälscht oder verstößt sonst gegen die Google Richtlinien, so muss Google diese Löschen. Die Beweislast liegt beim Bewerter!
Deswegen gilt: Sie können jede negative Bewertung angreifen, denn meistens ist es dem Bewerter nicht möglich die notwendigen Beweise zu erbringen, dass seine Bewertung der Wahrheit entspricht.
Eine rechtsanwaltlich begleitete Löschung hat eine höhere Erfolgschance
Wenn Sie auf eigene Faust gegen die Bewertung bei Google vorgehen, so sind die Erfolgschancen eher gering. Das Interne Beanstandungsverfahren über die Fähnchen bei GoogleMyBusiness wird nur sehr langsam bearbeitet und führt so gut wie nie zu einer Löschung. Effektiver ist es Google direkt, schriftlich zur Löschung zu beauftragen. Hier ist jedoch Fachwissen gefragt, denn Google hat kein Interesse daran jede Bewertung zu löschen. Je mehr Bewertungen es auf Google Maps gibt, desto mehr Benutzer hat die Plattform. Daher setzt Google alles daran Löschungsanfragen abzuweisen. Eine Anfrage muss daher präzise formuliert werden, um Google auf die Prüfungspflicht hinzuweisen und den Sachverhalt nicht für Sie ungünstig darzustellen.
Aus diesen Gründen hat ein anwaltliches Vorgehen gegen Google Bewertungen eine vielfach höhere Erfolgschance als ein privates.
Google Bewertung entfernen vom Rechtsanwalt
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Reagieren Sie nicht auf negative Bewertungen bei Google
Wenn Sie eine negative Bewertung bei Google erhalten so ist die erste, natürliche Reaktion darauf zu antworten und den Sachverhalt klarzustellen.
Davon können wir nur abraten!
Wenn Sie auf eine negative Bewertung reagieren, so geben Sie Google den Anlass zu vermuten, dass das vom Bewerter gesagte der Wahrheit entspricht. Jede Antwort auf eine Bewertung reduziert daher die Chance, dass eine negative Bewertung von Google gelöscht wird. So schwer es auch fällt, einen Kommentar sollten sie nicht abgeben.
Hören Sie nicht auf Google
Google hat unter https://support.google.com/business/answer/3474050?hl=de eigene Ratschläge zusammengefasst, wie Sie auf negative Bewertungen reagieren sollten. Kernpunkt dieser Ratschläge ist die Reaktion auf die negative Bewertung.
Google schlägt Ihnen sodann vor, auf die negative Bewertung freundlich und ehrlich zu antworten, um dem Bewerter „den Wind aus den Segeln zu nehmen“. Für einen persönlichen Geschäftsverkehr mag dieser Tipp in der Tat hilfreich sein. Sie zeigen, dass Sie über der Meinung des Bewerters stehen und konstruktiv mit Kritik umgehen können. Bezogen auf Google Bewertungen ist dieses Verhalten jedoch fatal! Wenn Sie auf negative Bewertungen in der von Google vorgeschlagenen Art reagieren, schließen Sie eine Löschung der Bewertung nahezu aus. Denn indem Sie freundlich und nachforschend auf Bewertungen reagieren, oder sogar Ihre Fehler zugeben, wie Google es vorschlägt, bestätigen Sie den Sachverhalt des Bewerters. Ihre stärkste Waffe bei der Löschung von Bewertungen ist die Beweispflicht, mit Googles Ratschlägen geben Sie diese aus der Hand!
Unser Tipp daher: Hören Sie nicht auf die Google Ratschläge!
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Weitere Tipps zu Google Bewertung löschen
Wann eine Löschung möglich ist
Das Löschen negativer Google Bewertungen ist fast immer möglich! Jede negative Google Bewertung betrifft Ihr Persönlichkeitsrecht und bedarf daher einer Rechtfertigung. Die meisten Bewertungen sind aufgrund der Meinungsfreiheit gerechtfertigt – nicht jedoch solche die unwahr, beleidigend oder anderweitig verboten sind.
Wichtig: Ob eine Bewertung gerechtfertigt ist muss seit dem Jameda II Urteil des BGH (Urteil vom 01. März 2016, Az. VI ZR 34/15) der Verfasser der Bewertung beweisen. kann er dies nicht, wird die Bewertung gelöscht.
Wie eine Löschung abläuft
Das Löschen einer Google Bewertung ist recht unkompliziert. In einem ersten Schritt schicken Sie uns die betreffende Bewertung mit einem Kommentar von Ihnen zu. Wir prüfen diese kostenlos auf eine Erfolgsaussicht. Besteht Aussicht auf Erfolg schreiben wir Google an mit der Aufforderung die Bewertung zu löschen.
Google ist dann verpflichtet unsere Aufforderung an den Bewerter weiterzuleiten. Meistens kann dieser die Echtheit seiner Bewertung nicht beweisen, so dass die Bewertung von Google gelöscht wird.
Kosten sparen
Wenn Sie zur Löschung Ihrer negativen Google Bewertungen eine spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragen, können Sie viel Geld sparen. Wir haben aufgrund langjähriger Praxis die notwendige Erfahrung um effektiv gegen Google Bewertungen vorzugehen. Darüber hinaus arbeiten wir zu einem Festpreis. Von unserem Angebot können Sie sich überzeugen, indem Sie uns Ihre Bewertung zur kostenlosen Vorprüfung schicken!
Höhere Erfolgschancen
Sie können auch auf eigene Initiative – kostenlos – gegen Google Bewertungen vorgehen. Leider ist es jedoch so, dass ein gewisses Maß an Erfahrung notwendig ist um eine erfolgreiche Löschung einzuleiten. Google reagiert nur auf Anschreiben die juristisch präzise formuliert sind. Einem Laien passiert es schnell, dass er einen Fehler im Anschreiben macht der dafür sorgt, dass Google den Anspruch auf Löschung ablehnen kann.
Daher sind die Erfolgschancen der Löschung bei anwaltlicher Begleitung bedeutend höher.
Bewertungen können strafbar sein
Neben unserem unmittelbaren Vorgehen gegen Google kann es in Einzelfällen auch angebracht sein, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Einige besonders schwerwiegende Bewertungen erfüllen den Tatbestand der üblen Nachrede nach § 187 StGB. Es kann daher angebracht sein gegen den Bewerter eine Strafanzeige zu erstatten. Wenn Sie sich jedoch Kompensation für Ihre Schäden erwünschen hilft Ihnen das nicht weiter.
Google ist verpflichtet zu prüfen
Wenn Sie sich fragen wie sinnvoll ein Anschreiben an Google ist, anstelle den Verfasser der Bewertung in Haftung zu nehmen, dann können wir Ihnen versichern: sehr sinnvoll!
Google ist seit der Jameda I-III Rechtsprechung verpflichtet Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu unterbinden. Daher besteht eine Prüfpflicht für Google. Wird Google dieser Prüfpflicht nicht gerecht, so besteht ein Schadensersatzanspruch unmittelbar gegen das Portal!
Ignorieren Sie die Bewertung nicht
Teilweise wird Unternehmern geraten negative Bewertungen einfach zu ignorieren. Dies ist jedoch genauso falsch wie eine nett Antwort zu verfassen. Durch negative Bewertungen auf Google wird Ihrem Unternehmen unmittelbar geschadet. Sie erleiden also einen spürbaren finanziellen Verlust.
Deswegen ist es sinnvoller negative Google Bewertungen anzugreifen, um seine Reputation auf Google zu schützen.
Nicht Erpressen lassen
Manche Bewerter auf Google sind besonders dreist und fordern für eine positive Bewertung eine Gegenleistung. Hierbei handelt es sich um eine strafbare Nötigung! Gehen Sie auf solche Erpressungen nicht ein. Eine Bewertung als Nötigung kann man immer löschen lassen.
Konflikt direkt lösen
In vielen Fällen können Sie die Bewertung verbessern oder entfernen, indem Sie den Konflikt direkt mit dem Kunden lösen. Wenn Sie wissen wer der Verfasser der Bewertung ist, sollten Sie nicht davor zurückschrecken Kontakt aufzunehmen. Viele Streitigkeiten lassen sich so auf zwischenmenschlicher Ebene lösen.
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Kosten Löschung Google Bewertung
Durch die Löschung einer negativen Google Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Kosten außergerichtliches Anschreiben | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letters | Pauschal 179,- € |
Kosten bei mehreren Bewertungen | Dauermandanten-Regelung | Ab der zweiten Bewertung 174,- € Ab der zehnten Bewertung 169,- € |
Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen Google oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Weitergehende Maßnahme zur Durchsetzung der Löschung gegen Google in schwierigen Fällen. Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren. | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 2 Löschung einer Bewertung kostet jede Löschung 174,00 € netto.
- Ab der 10 negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 169,00 € pro Löschung – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Individuelles Angebot bei besonders hoher Bewertungsanzahl
Häufig werden gehen wir für Mandanten mit einer besonders hohen Bewertungsanzahl vor – beispielsweise:
- Öffentliche Eirichtungen (Schwimmbäder, Bibliotheken)
- Telefongesellschaften
- Restaurantketten
- Energieversorger
- Einzelhändler
- Kliniken
Gerne unterbreiten wir Ihnen beim Vorgehen gegen mehr als 50 Bewertungen ein individuelles Angebot – schreiben Sie uns an.
Hohe Kostenersparnis durch Festpreis
Ein außergerichtliches Vorgehen gegen Google durch einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter zu einem pauschalen Festpreis bedeutet eine hohe Einsparung gegenüber einer sonst üblichen Bezahlung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese würde
- bei einem Streitwert bis 5.000 € (in den meisten Fällen einschlägig bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 492,54 € verursachen
- bei einem Streitwert bis 10.000 € (seltener, schlechte Google-Bewertung eines Unternehmers durch einen anderen Unternehmer, bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 887,03 € verursachen
Im Falle einer bei Anwälten oft üblichen Stundenregelung können noch höhere Kosten entstehen.
Die Tätigkeit wird erst nach Absprache und Kostenklärung mit Ihnen übernommen.
Jetzt Ihre negative Bewertung löschen lassen!
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: Kraus Ghendler GbR, der GHENDLER RUVINSKIJ Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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