Der Schutz des geistigen Eigentums ist auch für Unternehmer ein wichtiges Thema. Bei der Verwendung von kostenlosen Grafiken Dritter kann eine Urheberrechtsverletzung schnell vorkommen. Eine Abmahnung in diesen Bereich mündet in der Regel in hohen Kosten.
Sind deratige Grafiken etwa schon Teil einer Werbekampagne, muss diese ebenfalls neu aufgesetzt werden.
Gerade im Internet sind derartige Verstöße leicht nachweisbar, da ein Screenshot ausreicht.
Unternehmer und Selbstständige sollten sich daher über die grundsätzlichen Züge des Urheberrechts im Klaren sein.
Die meisten Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst genießen den Schutz des Urheberrechts. Konkret gehören dazu:
- Bilder
- Fotos
- Grafiken
- Logos
- Texte
- Software
- Filme
- Musikstücke
- Tabellen
- uvm (§ 2 UrhG).
Wenn Sie derartige Stücke für Ihre Werbung nutzen möchten, benötigten sie eine ausdrückliche Zustimmung des Urhebers durch eine Nutzungslizenz.
Aus der Praxis wissen wir, dass häufig die Verwendung ungenehmigter Bilder von Dritten zu Urheberrechtskonflikten führt. Ohne die ausdrückliche Einwilligung darf weder ein spontanes Handyfoto noch eine Star-Fotografie verwendet werden.
Ein weiteres häufiges Konfliktthema ist das Kopieren von Produktbeschreibungen. Viele Online-Händler haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Beschreibungen der Hersteller zu übernehmen. Leider liegt dadurch ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
Verweis hebt Urheberrecht nicht auf
Es hat sich der Irrglaube verbreitet, dass man urheberrechtlich geschützte Werke verwenden darf, wenn der Urheber namentlich erwähnt wird. Dies ist allerdings nicht der Fall, denn es bedarf immer der expliziten Einwilligung durch diesen.
Lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel mehr zum Umfang des Urheberrechts auf Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Texte, Software, Filme, Musikstücke und Tabellen.